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Wildschaden! Werden meine nachträglich verbauten Teile 1:1 ersetzt?
Guten Abend!
Hatte gerade einen Wildschaden an meinem geliebten Golf 5 gehabt. Die Front ist total hin. Die Motorhabe verbogen. Die Frontlippe halb abgerissen. Scheinwerfer sind lose. Also fast das volle Programm.
Ich habe einen Golf 5 GT Sport in BMP. Ich habe nachträglich einen R-Line Grill und die R-Line Nebelscheinwerferblenden verbaut.
Bekomme ich diese Teile 1:1 ersetzt? Die von mir ausgetauschten Teile sind alle von VW (natürlich mit TN). Oder ersetzt die Versicherung nur die Teile (sprich normaler schwarzer Grill und Standard-NSW-Blenden), die bereits ab Werk verbaut wurden?
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12 Antworten
Der Wagen wird wieder in den ursprünglichen Zustand, wie er vor dem Unfall war, gebracht. Würden dir die nachgerüsteten z.B. 18"Zöller gestohlen, würde die Versicherung anhand einer Rechnung oder Bildern auch diese ersetzen.
Wenn du alles anhand von Rechnungen nachweisen kannst, müsste die Versicherung die nachträglich verbauten Teile bezahlen.
Danke für die Antworten.
Die Rechnungen für die NSW-Gitter und den R-Line Zierrahmen habe ich. Die Rechnung vom R-Line Grill allerdings nicht. Den habe ich neu bei eBay aus privater Hand gekauft. Wäre ärgerlich, wenn ich wieder den schwarzen Grill kriegen würde.
Mach dir keinen Kopf, die Werkstatt ersetzt die vorhandenen Teile. Sicherheitshalber kannst du noch ein paar Fotos machen, aber die wirst du nicht brauchen.
Ich nehme mal an, dass deine Versicherung erst mal einen Gutachter vorbeischickt (einen den sie beauftragt und auch bezahlt), bevor da das erste Werkzeug zur Reparatur angesetzt wird. Außer bei Bagatellschäden ist das so üblich. Der Gutachter wird ja Fotos machen und auch sehen, was alles kaputt ist und instandgesetzt (ersetzt) werden muss, um den Zustand VOR dem Unfall bestmöglich wieder herzustellen.
Hilfreich wird sein, wenn du über alles, was vom serienmäßigen Auslieferungszustand abweicht, auch Kaufbelege (Rechnung, Kassenbon usw.) vorweisen kannst. Je nach Fahrzeugalter bzw. Alter der nachträglichen Anbauteile könnte es sein, dass die Versicherung einen Abzug "alt für neu" macht.
Bei Wildunfällen zahlen die meisten Kfz-Versicherer nur bei "Haarwild", nur die wenigsten auch bei "Federwild". Gibts Zeugen oder sonstige Beweise für den Wildunfall? Oder eindeutige Spuren noch an den verunfallten Teilen, die den Beweis sichern (z. B. Haar- oder Fellreste), die eine Beteiligung von "Haarwild" beweisen?
Einige Kfz-Versicherer sind recht "ungläubig" und versuchen zunächst mal, NICHT zahlen zu müssen, solange der genaue Unfallhergang nicht eindeutig geklärt ist.
Hey,
nunu... die Versicherung muss und kann gar nichts...
Je nachdem wie "geizig" man bei der Wahl seiner Versicherung war, kann es sein, dass man ganz schön blöd aus der Wäsche schaut.
Bei einigen "billig" Anbietern ist Zubehör (größere Räder, Navi, Spoiler) gar nicht oder nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert.
Die Versicherung schaut dann immer, normaler Golf, also normale Stoßstange etc. Keine Versicherung wird dir etwas nicht bezahlen, wenn es das gleiche kostet, allerdings bei Mehrwaufwand wirds schwierig.
Police prüfen, und dann weiter sehen...
Grüße
Hey,
habe erst vor kurzem die Versicherung gewechselt, daher fällt mir das gerade ein. Ich habe eine extra Klausel drin, wo neben dem Neuwagenwert bzw. Gebrauchtwagenwert auch noch den Wert der angebauten Teile auflisten kann / soll. Entsprechend werden bei Kaskoschäden auch diese Teile ersetzt, falls mitversichert. Hängt also mit Sicherheit von deinen Versicherungsbedingungen ab.
Gruß und viel Glück!
Wenn's ein Wildunfall mit Haarwild war, aber hinterher keine eindeutigen Spuren des gegnerischen "Unfallopfers" an den beschädigten Teilen zu sehen sind, der Schadensgutachter auch nichts eindeutiges findet, und auch sonst keine Unfallzeugen vorhanden sind, kann's für den Versicherungsnehmer problematisch werden, denn bei ihm liegt die Beweislast (zu beweisen, dass es tatsächlich auch so war, wie er angab).
Aber wie schon jemand sagte: Erst mal ganz genau den Versicherungsvertrag prüfen, incl. "Kleingedrucktes". Irgendwo muss darin konkret aufgeführt sein, gegen was genau man versichert ist. Und was da nicht ausdrücklich aufgeführt ist, gegen das ist man im Zweifelsfall auch nicht versichert oder das gilt nicht. Darin steht auch irgendwo zu lesen, wie man sich im Schadensfall korrekt zu verhalten hat, um für sich nichts zu gefährden.
Mit Billig- oder Teuerversicherung hat das nicht unbedingt was zu tun (oftmals aber schon), es gibt genausogut auch "gute billige" als auch "weniger gute teure" Versicherungen.
Hey!
Danke für eure Antworten.
Am Auto sind noch Fellreste vorhanden. Auch die Polizei hat in dem Unfallbericht eine Kollision mit einem Rehbock notiert. Das tote Tier haben sie auch gefunden.
Ich bin über die HUK versichert. Habe bereits mit meinem Vertrauensmann geredet. Eigentlich sollte alles kein Problem werden.
Mal schauen. Montag kann ich euch mehr sagen.
Zitat:
Original geschrieben von freak_tj
Hey!
Danke für eure Antworten.
Am Auto sind noch Fellreste vorhanden. Auch die Polizei hat in dem Unfallbericht eine Kollision mit einem Rehbock notiert. Das tote Tier haben sie auch gefunden.
Ich bin über die HUK versichert. Habe bereits mit meinem Vertrauensmann geredet. Eigentlich sollte alles kein Problem werden.
Mal schauen. Montag kann ich euch mehr sagen.
Dann ist ja alles so, wie es sein soll und alles sollte wieder in den Ursprungszustand gebracht werden.
Guten Abend!
Sooo. Nach diversen Telefonaten mit der Versicherung, der Werkstatt und mit dem Sachverständigen der DEKRA. Ergebnis: Alle Teile werden ersetzt. Natürlich auch die Teile, die ich nachträglich verbaut habe.
Die Schadenssumme wird auf 5.000 Euro beziffert. Kriege eine neue Motorhaube, neue Kotflügel, neue Kühler, neue Front, ... die Frontlippe wird wieder verwendet und aufbereitet. Alle Clipse sind noch dran. Nichts ist gebrochen. Sie wird neu lackiert und gut ist.
Wenn ich Glück habe, dann habe ich mein Auto am Freitag wieder!
Glückwunsch, habe ich doch gleich gesagt. Alles wird gut.