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Wildschaden wie wird berechnet

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 15:12

Hallo liebe mitglieder, ich hab mich heute neu angemeldet weil ich ein paar fragen hab bezüglich der teilkaskoversicherung wenn ein wildschaden ist. Es besieht sich nur wie es berechnet wird bei der Versicherung.

Wusste nun nicht woich das reinstellen sollte.... *-*

Habe ein Astra G 1.6 Selection mit 84 PS, BJ 01, ca. 144500 km runter, Kredit ca. 3900 euro noch offen, Klima usw.

Hatte am Sonntag morgens um 5 Uhr ein Wildunfall mit 140kmh, es hatte nur kurz ne kontrolllampe aufgeleuchtet beim Aufprall danach bin ich sopfort auf den seitenstreifen gefahren, Polizei angerufen, meine Mobilitätsgarantie angerufen und es nahm sein richtigen gang. Auto läuft trotz des Unfalls noch ohne das eine Kontrolllampe leuchtet. Öl ist nicht ausgelaufen, ich glaube es war kühlwasser.

Heute habe ich bei der Werkstatt angerufen, wollte mich erkundigen ob der Gutachter schon da war. Er war da. Der Werkstattleiter hat gesagt das der Gutachter gesagt hat es ist Schrott. Der Werkstattleiter hat dazu aber noch gesagt das das auto noch zu reparieren ist, er hat den gleichen auf n Hof stehen und nutzt denn davon die Teile. Ich will das auto aufjedenfall repariert haben.

Nun zu meiner Frage wie wird die Versicherung jetzt berechnen. Die Werkstattleiter meinte ich kriege den Wert nach den Unfall (Restwert).

Im Internet stand dann was von, wenn die Reparatur 30 % teurer ist als der RW wird trotzdem die Reparatur bezahlt.

Wie wird n das jetzt berechnet, wie viel Geld kann ich von der Versicherung erwarten und wie hoch sind geschätzt die Reparaturkosten. Achso ich glaube es muss auch noch lackiert werden weil der andere ne andere Farbe hat

Bild ist mit eingefügt.

Danke schon mal in vorraus

LG

Beste Antwort im Thema

Du bekommst hier den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

 

Mit den "Restwert" kannst du machen was du möchtest. Wenn du willst auch reparieren.

 

Also Gutachten abwarten.

 

Mit den 130% das vergiss mal ganz schnell wieder. Das gibt es nur im Haftpflichschaden, also wenn du an dem Unfall keine Schuld hast.

 

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Also ich würde das Auto nicht mehr richten lassen. Die Kiste ist schon 11 Jahre alt und der Schaden ist doch recht hoch.

gelöscht. Hat sich erledigt.

Du bekommst hier den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

 

Mit den "Restwert" kannst du machen was du möchtest. Wenn du willst auch reparieren.

 

Also Gutachten abwarten.

 

Mit den 130% das vergiss mal ganz schnell wieder. Das gibt es nur im Haftpflichschaden, also wenn du an dem Unfall keine Schuld hast.

 

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 17:13

Also gekostet hat er mir 4400 euro, ist das denn gleich der wiederbeschaffungswert?

@klein57: der opel astra g ist mein traumauto der gut in meiner preisklasse lag ich werde ihn aufjedenfall reparieren :) ich habe ihn seit april 11 und hatte noch keine probleme mit dem auto.

Obwohl man von opel immer hört das es ein problemauto ist. Und schon allein weil noch kredit drauf ist lass ich ihn reparieren, meiner eltern würden mir lieber geld für reparatur geben als n neuen zu kaufen und das ist auch gut so :)

am 8. Mai 2012 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Du bekommst hier den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Mit den "Restwert" kannst du machen was du möchtest. Wenn du willst auch reparieren.

Also Gutachten abwarten.

Mit den 130% das vergiss mal ganz schnell wieder. Das gibt es nur im Haftpflichschaden, also wenn du an dem Unfall keine Schuld hast.

...wie ist es mit der SB falls eine vorhanden ist?

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 17:22

150 euro SB

falls du ADAC Mitglied bist, übernimmt ADAC die SB

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 20:23

ne bin ich nihct aber mein vater ist da mitglied und das auto läuft auf sein name

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

 

...wie ist es mit der SB falls eine vorhanden ist?

Die muss logisch noch abgezogen werden.

am 9. Mai 2012 um 9:43

Zitat:

Original geschrieben von Jenny0503

Also gekostet hat er mir 4400 euro, ist das denn gleich der wiederbeschaffungswert?

Nein, der Wiederbeschaffungswert liegt niedriger. Durch die Zulassung auf deinen Vater hat das Auto einen weiteren Vorbesitzer, das Auto ist jetzt 13 Monate älter und hat mehr KM auf dem Tacho. Das mindert den Wert.

Bevor du dir weitere Gedanken machst, solltest du mit dem Kreditgeber reden, dem gehört das Auto und der entscheidet, wie es weitergeht. ;)

 

Zur groben Orientierung hier klicken und die Daten des Opels eingeben.

am 9. Mai 2012 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

 

...wie ist es mit der SB falls eine vorhanden ist?

Die muss logisch noch abgezogen werden.

...alles klar, habe ich es doch verstanden :D;)

Themenstarteram 9. Mai 2012 um 18:38

Also:

WBW: 3300 euro

RW: 1100 euro

SB: 150 euro

bleibt mir 2050 euro.

Reparatur mit Neuteilen kostet 6000 euro, aber es war von anfang klar ich will gebrauchtteile, da konnte er mir noch nicht sagen wie teuer. Was meint ihr mit gebrauchtteile wie teuer.

Das kann Dir nur der sagen, der Dir den Wagen reparieren will.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Jenny0503

Also:

WBW: 3300 euro

RW: 1100 euro

SB: 150 euro

bleibt mir 2050 euro.

Reparatur mit Neuteilen kostet 6000 euro, aber es war von anfang klar ich will gebrauchtteile, da konnte er mir noch nicht sagen wie teuer. Was meint ihr mit gebrauchtteile wie teuer.

Bei den Zahlen gibt es nur eine sinnvolle vorgehensweise.

>AB IN DIE SCHROTTPRESSE MIT DEM TEIL<

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