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Wildunfall mit Ausweichen / Versicherung
Guten Morgen liebe Motor Talk community
Ich habe mal eine Frage!
Ich hatte am Samstag Morgen, es muss so zwischen 6 und 7 Uhr gewesen sein (es war also noch dunkel) in einem Waldstück einem Reh ausweichen müssen, dabei bin ich gegen die Leitplanke auf Seite der Gegenfahrbahn geknallt.
Gott sei Dank kam nach wenigen Minuten bereits ein Herr mit einem Geländewagen welcher mit da wegziehen konnte und in eine Seitenstraße des Waldes ziehen, der Herr hat sich dann aber auch verflüchtigt.
Das linke vordere Rad ist ab und so wie ich, die Polizei und der Abschleppmann das beurteilen können, handelt es sich hierbei um einen Totalschaden.
Nun ist es so das es natürlich keine Zeugen gab und ich das Wild ja auch nicht getroffen habe.
Heißt das jetzt, dass die Versicherung (Habe Teil und Vollkasko) da nichts zahlt und ich auf den Kosten sitzen bleibe?!
Ich fahre einen Dacia und habe ungefähr die Hälfte des Autos bereits abbezahlt.
Ich hatte nie irgendeinen Unfall und habe immer brav meine Versicherungsbeiträge bezahlt, doch wenn ich Online lese das man das Wild unbedingt angefahren haben muss damit die Versicherung da auch zahlt, dreht es mir ehrlich gesagt etwas den Magen um! Ich bin finanziell momentan nicht unbedingt in der besten Situation.
Vielleicht kann mir hier ja jemand die Angst nehmen oder hat schon mal eine ähnliche Situation gehabt ?
Freundliche Grüße
Euer Styler.
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71 Antworten
PS: Ich möchte noch hinzufügen das die Polizei das als Wildunfall aufgenommen hat und mir jetzt wohl den Bericht oder so ähnlich, per Post zukommen lässt.
Nur die Ruhe und tief durchatmen: Hauptsache dir ist nichts passiert!
.... Zum Glück hast du ja Vollkasko;
also melde den Schaden bei deiner Versicherung
ohne entsprechende Spuren einer Kollision muss du (der Versicherte) beweisen, dass ein Tier mit im Spiel war und er größeren Schaden vermeiden wollte. Schließlich könntest du auch durch Unachtsamkeit oder Fahrfehler von der Straße abgekommen sein.
Eine Vollkaskoversicherung dagegen deckt auch EIgenverschulden, so dass hier kein Nachweis des Wildschadens erforderlich ist.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 8. Februar 2023 um 09:27:27 Uhr:
Nur die Ruhe und tief durchatmen: Hauptsache dir ist nichts passiert!
.... Zum Glück hast du ja Vollkasko;
also melde den Schaden bei deiner Versicherung
Hi.
Das habe ich bereits am Samstag gemacht, hatte da angerufen aber iwie noch nix von denen gehört.. Wie lange dauert sowas denn?
Da wo mein Auto steht, zahle ich Abstellkosten, ca. 15 Euro pro Tag. Das kann ich mir auch nicht ewig leisten *heul*.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 8. Februar 2023 um 09:31:38 Uhr:
ohne entsprechende Spuren einer Kollision muss du (der Versicherte) beweisen, dass ein Tier mit im Spiel war und er größeren Schaden vermeiden wollte. Schließlich könntest du auch durch Unachtsamkeit oder Fahrfehler von der Straße abgekommen sein.
Eine Vollkaskoversicherung dagegen deckt auch EIgenverschulden, so dass hier kein Nachweis des Wildschadens erforderlich ist.
Hi.
Nachweisen kann ich das leider nicht, außer das Reh klopft morgen bei mir an der Tür und stellt sich :P
Also heißt das, dass diese Sache eher eine Angelegenheit der Entscheidung " Zahlt Vollkasko oder Teilkasko " ist ?
Bei einer Teilkasko habe ich einen Eigenanteil von 300 Euronen und bei Voll einen Eigenanteil von 150 Euronen.
Das ist ja auch noch Verkraftbar.
Ich mache mir halt sorgen das die echt gar nix blechen wollen und ich dann auf den Kosten sitzen bleibe..ich fahre schon einen Dacia, müsste ich das Auto weiterhin abbezahlen und dann die Leitplanke auch noch bezahlen (denn da haben sich diese Träger dahinter gelöst), dann würde mir lediglich die Chance bleiben mir ein Auto für 1000-2000 Euro zu kaufen...Das wäre echt Grausam für mich da ich oft ins Ausland fahren muss (beruflich).
(
..dann rufe noch mal an !
Und die Suche hier liefert 1765 Treffer
@Styler1992
Lass den Schaden die Vollkasko regulieren. Du wirst hier nicht beweisen können, dass du durch dein Ausweichen einen größeren Schaden verhindert haben könntest.
Sofern du einen Schutzbrief hast, wären darüber zumindest die Standkosten (meist 14 Tage) gedeckt.
Gewiss wird ein Gutachter der Versicherung dein Kfz besichtigen und im Totalschadenfall einen Aufkäufer benennen, der das Auto dann abholt.
.. und die VK wird auch den Leitplankenschaden zahlen .
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 8. Februar 2023 um 09:47:22 Uhr:
.. und die VK wird auch den Leitplankenschaden zahlen .
Nö. Den zahlt die KH-Versicherung...
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 8. Februar 2023 um 09:40:59 Uhr:
..dann rufe noch mal an !
Ja, hab da heute angerufen. Die meinen nur da geht noch ein fester Sachbearbeiter dran und ich soll ihnen diese polizeilichen Unterlagen zuschicken sobald ich diese habe.
Das Übliche halt.
Zitat:
@beachi schrieb am 8. Februar 2023 um 09:49:46 Uhr:
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 8. Februar 2023 um 09:47:22 Uhr:
.. und die VK wird auch den Leitplankenschaden zahlen .
Nö. Den zahlt die KH-Versicherung...
Sorry das ich da wieder so dumm frage, aber passiert das Automatisch über die Huk Coburg oder muss ich das dann separat irgendwie an die Haftpflicht weiterleiten`?
Kenne mich da wirklich null mit aus, für mich ist das absolutes Neuland )
@Styler1992 Sag denen einfach, dass auch die Leitplanke Schaden genommen hat, dann werden die sicherlich vorsorglich einen KH-Schaden anlegen. Es kann oft viel Zeit vergehen, bis die Eigentümer der Leitplanken ihre Forderungen geltend machen..
...die Versicherungsmitarbeiter der HUK-Coburg müssen dich doch beraten haben wie es nun weitergeht....
Das zahlt die KFZ-Haftpflicht der HUK. Was aber die Standkosten angeht - werden die nur übernommen, steht Dein Auto bei einem HUK-Partnerunternehmen. Sonst erfolgt keine Erstattung - weder für die Abschleppkosten noch die Standgebühr (im normalen Tarif mit Schutzbrief) - weil Totalschaden.
Und was die VK betrifft - hoffe ich, dass Deine Police einen Rabattschutz enthält.