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Wildunfall mit Neuwagen vor Unterschrift des Vertrages

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 21:49

Hallo liebe Mitglieder,

Diesmal geht es hier um ein ziemlich kompliziertes Thema...

Meine Eltern haben einen Neuwagen "Chevrolet Spark LS" am 21.12.2011 zugelassen. Wir wollten das Auto bei der DEVK versichern. Eine Zulassungsnummer bekamen wir auch ganz schnell... der vorherige Wagen (Ford Escort BJ 90) war Teilkasko bei einer anderen Versicherung.

Wir wurden immer wieder von dem Vertreter vertröstigt, dass wir noch einen Termin zum Vertragsabschluss bekommen(Unterschrift für Vollkasko) den haben wir auch bekommen und zwar heute den 02.01.2012 um 10 Uhr! Jetzt kommt der Hammer:

Mein Vater ist heute auf dem Weg zur Arbeit um ca. 7:00 morgens einem Wild begegnet das Auto hat nach nur 800 kilometer einen Wirtschaftlichen >Totalschaden erlangt(Front völlig zerdrückt)!

Danach sind wir sofort zur Versicherung und die Frau behauptet jetzt nun, dass es sehr schlecht aussieht mit dem Auto, da ja noch kein Vertrag angeblich abgeschlossen wäre.....

Sie würde jetzt ja wohl versuchen den Antrag auf Vollkasko weiter zu reichen ebenso die Schadensmeldeung.

Aber wir hätten ja viiiiel früher den Vertrag schon abschließen sollen sagt sie...

Das wollten wir ja auch, aber die Versicherung bzw Vertreterin nichtaus Zeitmangel!

Die Chefin meinte übrigens zur Zullasungszeit, dass wenn ein Unfall passiert, dass alles okay wäre und sie vorübergehend ja was dann tun könnte und wir uns keine Sorgen bis zur Unterschrift machen müssten.... Heute war allerdings nicht die Chefin sondern irgendeine Ahnungslose Mitarbeiterin in der Filliale.

 

Was sollen wir jetzt tun 11.000 € Schulden, völlige Ahnungslosigkeit was passiert... Es kann doch nicht sein, dass wegen so einer Schludrigkeit der Versicherung und nichtmal 4 Stunden Zwischenraum zwischen Unfall und Abschluss des Vertrages, dass es jetzt so schwierig wäre oder doch?

Ich bitte wirklich um dringende Hilfe was jetzt noch zu tun ist. Das Bange warten macht einen schon ziemlich fertig...

Dank

LG

Manu

 

Beste Antwort im Thema

Dein Vater hat sich doch selbst und freiwillig dafür entschieden, Fahrten zu unternehmen ohne die schriftliche Bestätigung über eine entsprechende Fahrzeugversicherung in der Hand zu haben.

Warum wird nun die Schuld bei anderen gesucht?

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41 Antworten
am 2. Januar 2012 um 22:11

wenn es mit Deiner Versicherung abgesprochen war, dass das neue Auto teil- oder vollkaskoversichert werden soll, hat der Vermittler die Möglichkeit, diesen Versicherungsschutz im Rahmen einer vorläufigen Deckung zu gewähren, dieses würde er enstprechend dann auf dem (auch noch nicht unterschriebenen) Antrag vermerken bzw. im Rahmen der Ausstellung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) bestätigen

Verträge sind auch mündlich gültig, leider ist es nur nicht nachweisbar, wie in Deinem Fall gerade

Wildschaden wird doch von der Teilkasko bezahlt,wenn ich mich nicht irre...

Könnte etwas kompliziert werden weil der Vertrag noch nicht eingereicht ist.

Ist der Vertrag schon von der Versicherung/Bevollmächtigten unterschrieben? Vermutlich nicht

Gibt es keine Vereinbarung über die Deckung der eVB ?

Selbst bei Kurzzeitkennzeichen bestehe ich auf VK.Das macht meine Versicherung auch

 

 

am 2. Januar 2012 um 22:31

Zitat:

Selbst bei Kurzzeitkennzeichen bestehe ich auf VK.Das macht meine Versicherung auch

Mein Online-Versicherer hatte mir die vorläufige Deckung inkl. Vollkasko innerhalb von 4 Std. bestätigt. Ich weiß, es hilft dir nichts und ich werfe das hier nur ein, weil die Vertreterversicherungen im Gegensatz zur "unpersönlichen" Online immer so gelobt werden.

Als es Online noch nicht gab, hatte ich immer ein unterschriebenes Papier in der Tasche, wenn ich das Haus des Vertreters verließ. Geht das heute nicht mehr?

Ich glaube nicht, dass man dem TE etwas anderes raten kann, als erst einmal die Stellungnahmen Vertreter/Versicherung abzuwarten. Hoffentlich hat er eine RSV.

Gruß situ

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 22:33

Also ein Auto was man neu zulässt, ist in der Regel "NUR" Haftpflichtversichert! Aber in der Haftpflichversicherung ist kein "Wildunfall" mit drin. In dem Fall tritt nur die Teil/ Vollkaskoversicherung in Kraft.... Genau das ist hier das Problem

 

Ich hoffe jetzt auf den morgigen Tag, da ist die Chefin da hoffentlich hat sie das tatsächlich alles fest gehalten. Mir kamen die Vertreter mehr wie Kasper vor als wie Ernst zu nehmende Leute... Wie kann man immer diese Ahnungslosen Angestellten einstellen.

am 2. Januar 2012 um 22:38

Zitat:

Original geschrieben von manu_87

Also ein Auto was man neu zulässt, ist in der Regel "NUR" Haftpflichtversichert!

Das muss so nicht sein und ich würde nicht vom Hof fahren. Viel Glück!

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 22:42

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von manu_87

Also ein Auto was man neu zulässt, ist in der Regel "NUR" Haftpflichtversichert!

Das muss so nicht sein und ich würde nicht vom Hof fahren. Viel Glück!

Recht hast du.. Die Gütmütigkeit wird immer wieder missbraucht...

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 22:57

Kann man da eventuell falls das jetzt schief gehen sollte mit einem Anwalt noch was erreichen? Es ist für mich unvorstellbar, dass ein Neuwagen Versicherungstechnisch nicht abgesichert ist...

Zitat:

Original geschrieben von manu_87

Kann man da eventuell falls das jetzt schief gehen sollte mit einem Anwalt noch was erreichen? Es ist für mich unvorstellbar, dass ein Neuwagen Versicherungstechnisch nicht abgesichert ist...

Nein

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 23:35

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von manu_87

Kann man da eventuell falls das jetzt schief gehen sollte mit einem Anwalt noch was erreichen? Es ist für mich unvorstellbar, dass ein Neuwagen Versicherungstechnisch nicht abgesichert ist...

Nein

Rein gar nichts? Also sitzt man eventuell auf den Kosten jetzt oder wie?

Auf welcher Grundlage möchtest du denn mit dem Anwalt etwas erreichen wenn ihr keinen Vertrag über Teilkasko hattet?

Bleibt nur zu hoffen, dass ihr tatsächlich eine Absprache hattet, die die Teilkasko beinhaltet. Weiß nicht, was die Chefin da gemacht und gemeint hat, das wirst du ja sehen. Aber ohne Vertrag wirds eben sehr schwierig.

Zitat:

Original geschrieben von manu_87

Es ist für mich unvorstellbar, dass ein Neuwagen Versicherungstechnisch nicht abgesichert ist...

Wieso ist das unvorstellbar? Es ist doch jedem selber überlassen, wie er sein Eigentum versichert. Und sicher, die meisten werden einen Neuwagen Vollkasko versichern. Ihr habt das leider nicht getan, wusstet es und seid trotzdem gefahren. Ihr habt es ja auch mit der Haftplficht hinbekommen, da ist es normalerweise kein Problem zumindest vorläufige Deckung für die VK zu bekommen. Und jetzt ist leider Murphys Gesetzt eingetreten.

Zitat:

Original geschrieben von manu_87

Also ein Auto was man neu zulässt, ist in der Regel "NUR" Haftpflichtversichert!

nö...

wenn man dem versicherer VORHER anzeigt, das man das auto tk bzw. vk versichern möchte, ist es absolut kein problem, dass das auto bei der zulassung bereits über kasko-schutz verfügt...

Zitat:

Rein gar nichts?

rein rechtlich war die karre nunmal nur haftpflicht verischert...

Zitat:

Also sitzt man eventuell auf den Kosten jetzt oder wie?

wenn die vers. sich nicht kulant zeigt, bleibt ihr auf dem schaden sitzen...

Zitat:

Original geschrieben von manu_87

Zitat:

Original geschrieben von situ

Das muss so nicht sein und ich würde nicht vom Hof fahren. Viel Glück!

Recht hast du.. Die Gütmütigkeit wird immer wieder missbraucht...

Welche Gutmütigkeit?

 

Zitat:

Original geschrieben von manu_87

Es ist für mich unvorstellbar, dass ein Neuwagen Versicherungstechnisch nicht abgesichert ist...

Das ist aber eure Schuld weil ihr keine Vollkasko abgeschlossen habt.

Bei meinem Neuwagen habe ich die Vollkasko direkt auf der eVB mit eintragen lassen, so dass sofort ab Zulassung eine Vollkaskoversicherung bestand. Ohne VK hätte ich das Auto keinen Meter bewegt.

Dein Vater hat sich doch selbst und freiwillig dafür entschieden, Fahrten zu unternehmen ohne die schriftliche Bestätigung über eine entsprechende Fahrzeugversicherung in der Hand zu haben.

Warum wird nun die Schuld bei anderen gesucht?

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Warum wird nun die Schuld bei anderen gesucht?

Das ist leider normal in der Gesellschaft und der wohl einfachste Weg :(

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