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Wildunfall, schöner Mist....was nun machen?

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 19. Mai 2016 um 18:21

Moin Leute...

Da ich hier im Forenbereich aktiv bin, schreibe ich hier und nicht im 211er Forum, u.a. deswegen, weil hier ja auch 211er Fahrer, aktiv sind. Mir gehts einfach nur mal um eure Meinung, was ihr so machen würdet.

Heute Nacht hats mich dann auch mal erwischt. Auf einer gut ausgebauten Landstrasse habe ich als Fahrer

des Wagens meines Vaters, er saß daneben, ein mit zwei Kitzen tragendes Reh, bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h getroffen.

Es kam zum Glück nicht zu einem Personenschaden, die Tiere waren bei Aufprall sofort tot.

Bei dem Wagen handelt es sich um einen scheckheft gepflegten E 270 CDi Classic (T-Modell)

EZ 01.2003, KM 145.000, Stoff, Navi, ATG, Klimaautomatik, Sitzheizung, AHK usw.

Gekauft haben wir den Wagen im Januar 2015 mit 135.00km für 8500 Euro.

Was heutenacht schon äußerlich erkennbar war:

Kühler ist hin und alles was irgendwo in dem Bereich verbaut ist,

den hat es Richtung Motor gedrückt und der ist geplatzt,

Klimaleitungen verbogen, ob defekt, keine Ahnung...

Stoßfänger und alle Plastikanbauteile,

beide Xenonscheinwerfer

Motorhaube,

vermutlich beide Kotflügel, falls diese nicht nur lackiert werden müssen,

Schlossträger und wohl noch jedemenge Kleinkram was man unter der Karosse nicht so sieht.

Airbags haben nicht ausgelöst.

Die Kosten für eine fachmannische Werkstattreparatur schätze ich auf mindestens 5500 Euro in

einer typenoffenen Werkstatt und meine Vermutung geht stark Richtung wirtschaftlicher Totalschaden.

Der Wagen steht bewusst bei einer typenoffenen Werkstatt unseres Vertrauens.

Das Einschleppen zu MB, würde ziemlich sicher den wirtschaftlichen Totalschaden bei einer eventuellen Reparatur, bedeuten.

Mich würde jetzt einfach mal eure Meinung zu pro und contra interessieren

Hat jemand zufällig gleiche Erfahrungen gemacht?

Die 270er, die bei den Verkausplattformen angeboten werden liegen bei 8000 bis 11000 Euro.

Ich gehe davon aus, das ich von einem Händler kaufen würde, nicht von privat.

Kann mir die Versicherung vorschreiben wo ich wenn kaufe, im Sinne der Wiederbeschaffungskosten usw?

Der Gutachter war schon da. Leider haben wir zu spät erfahren, dass das schon alles passiert ist.

Morgen wird es Zahlen geben und meinerseits wohl auch noch mal bessere Fotos.

Auf die Zahlen sind wir gespannt. Der Wagen ist VK 300/ TK ohne versichert.

Welche Rechenbesipiele haben uns zu erwarten?

Vielen Dank schon mal für eure Meinung und Erfahrungen.

Vg, Nicki

01-dsc-0174
02-dsc-0176
03-dsc-0175
+2
Beste Antwort im Thema

Also:

Alles was mit Glas zu tun hat gibts schon mal abzgl. der SB von der TK. Dazu gehören auch die Scheinwerfer! Auf den Fotos sieht das gar nicht soooo schlimm aus.

Was den Gutachter angeht, so musst du keinen Gutachter akzeptieren den die Versicherung beauftragt hat. Auch muss sie dich darüber informieren, dass sie überhaupt einen bestellt hat. Du hast das Recht einen Gutachter d e i n e r Wahl zu beauftragen! Lass dir nichts anderes erzählen (tun Versicherer gerne) Sie müssen den Gutachter auch bezahlen, egal ob sie selbst einen beauftragt haben.

Lass dir von Mercedes einen KVA machen. Die Schadenhöhe darf zzgl. des Restwertes nicht den Wiederbeschaffungspreis für ein gleichwertiges Fahrzeug (Ausstattung,Motor,etc) übersteigen. Um diesen Wert zu ermitteln reicht es aus, wenn du aus deiner Region 3 Verkaufsangebote vorlegst. Davon wird ein Mittelwert gebildet.

Was du mit dem Geld der Versicherung dann machst, ist allein deine Sache. Niemand kann dir da was vorschreiben!!

Idealerweise rechnest du mit deiner Versicherung nach KVA ab. Dann wirst du zwar die MwSt nicht wiederbekommen, aber du bist dann frei in deiner Entscheidung was, bei wem und wie du reparieren lassen möchtest.

Lass dich nicht auf Abtretungen der Versicherungsleistung an deine Werkstatt ein - dann weisst du nie was wirklich bezahlt wurde. Dabei machen immer die Werkstätten das Geschäft was du sonst selber machen kannst.. (sie behalten die Differenz zu den tatsächlichen Reparaturkosten für sich)

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am 19. Mai 2016 um 19:55

Nicht nur die Bauern können sich beim Inhaber der Jagd bei Verbissschäden melden: Der Jagdpächter ist gegen Wildverursachte Schäden Dritter inclu Verkehrsunfällen zwangsläufig versichert !! Unfall bei der Polizei* melden, dort einen Wildschadensbericht holen, dann beim Jagdpächter einreichen inclu Gutachten !

 

*edit Mod

Also:

Alles was mit Glas zu tun hat gibts schon mal abzgl. der SB von der TK. Dazu gehören auch die Scheinwerfer! Auf den Fotos sieht das gar nicht soooo schlimm aus.

Was den Gutachter angeht, so musst du keinen Gutachter akzeptieren den die Versicherung beauftragt hat. Auch muss sie dich darüber informieren, dass sie überhaupt einen bestellt hat. Du hast das Recht einen Gutachter d e i n e r Wahl zu beauftragen! Lass dir nichts anderes erzählen (tun Versicherer gerne) Sie müssen den Gutachter auch bezahlen, egal ob sie selbst einen beauftragt haben.

Lass dir von Mercedes einen KVA machen. Die Schadenhöhe darf zzgl. des Restwertes nicht den Wiederbeschaffungspreis für ein gleichwertiges Fahrzeug (Ausstattung,Motor,etc) übersteigen. Um diesen Wert zu ermitteln reicht es aus, wenn du aus deiner Region 3 Verkaufsangebote vorlegst. Davon wird ein Mittelwert gebildet.

Was du mit dem Geld der Versicherung dann machst, ist allein deine Sache. Niemand kann dir da was vorschreiben!!

Idealerweise rechnest du mit deiner Versicherung nach KVA ab. Dann wirst du zwar die MwSt nicht wiederbekommen, aber du bist dann frei in deiner Entscheidung was, bei wem und wie du reparieren lassen möchtest.

Lass dich nicht auf Abtretungen der Versicherungsleistung an deine Werkstatt ein - dann weisst du nie was wirklich bezahlt wurde. Dabei machen immer die Werkstätten das Geschäft was du sonst selber machen kannst.. (sie behalten die Differenz zu den tatsächlichen Reparaturkosten für sich)

am 19. Mai 2016 um 20:10

Der ist aber noch ganz locker zu reparieren, so schlimm sieht er nicht aus.

am 19. Mai 2016 um 20:40

Die TK zahlt doch alles bei einem Wildunfall!

...und zwar bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes wenn der Wagen danach noch weitergefahren wird.

Hm... das mit dem Gutachter und den Kosten: die Versicherung zahlt, also bestellt diese auch das Gutachten. Anders ist es bei einem Haftpflichtschaden, der von einem anderen bei Deinem Wagen verursacht wurde: da hast Du die freie Gutachterwahl. Natürlich kannst Du trotzdem ein "Gegengutachten" beauftragen, aber sei Dir sicher: so unterschiedlich werden die nicht sein. Die Gutachter beziehen Ihre Daten meistens über Audatex.

Ich würde mir zunächst das Gutachten ansehen und dann mit der Werke meines Vertrauens sprechen, was wie repariert werden kann. Zunächst muss aber die interne Entscheidung fallen: wie lange soll der Wagen gefahren werden? Wenn mittelfristig ein anderes Auto angeschafft werden soll, wäre dieser Zeitpunkt nun definitiv vorzuziehen, denn dann müsst ihr Euch später nicht mit einem Unfaller herumschlagen. Da ist der VK immer der Dumme. Oft vergisst er auch, dass er von seiner Versicherung für den Wertverlust schon entschädigt wurde.

Bei allegro.pl kostet ein NEUER kotflügel in Wagenfarbe frisch lackiert 100€.

Dann vielleicht noch ein paar gebrauchtteile, so oder so machbar :)

Gutachten abwarten, dann entscheiden.

Vermutlich wird die lukrativste Variante sein, dass du dir die Schadensumme ohne USt. auszahlen lässt, den Wagen wie er ist verkaufst. Für einen 211er mit dem Schadensbild bekommst du sicher noch gutes Geld...

Hauptsache ist aber: Kein Personenschaden!

am 20. Mai 2016 um 11:31

Kommt darauf an, was das Auto deinem Vater bedeutet. Das Geld ist eigentlich nach meiner Meinung nicht so das Problem, da ja die Versicherung einspringt - man könnte ihn auch bei Daimler richten lassen, wenn man will. Mir liegt ein 211er - Vormopf nicht so - ich würde mir das Geld auszahlen lassen, das Auto in meiner Werkstatt reparieren lassen, verkaufen und mir ein neues Auto kaufen.

Hier gibt es nur eine richtige Antwort: Die Tk bezahlt den Schaden- stellt dann aber auch den Gutachter! Inwie weit man das vorhandene Gutachten bezahlt und annimmt, entscheidet DEINE TK- Versicherung. ALSO: zuerst die TK- Versicherung telefonisch benachrichtigen! Der Unfall muß auch beim zuständigen Förster, bzw. der Polizeigemeldet werden!

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 16:38

Moin Leute...

Leider noch kein Ergebniss....allerdings meinte der Werkstattmeister, der Gutachter hätte das Wort Wiederbeschaffung im Munde gehabt und er müsse schauen...er würde sich melden....

also abwarten....

Zwischen einem Gutachter der von der Versicherung geschickt wird und einem selbst bestellten Gutachter (ev. einen in Abstimmung mit der Werkstatt die die Reparatur ausführen soll aussuchen, die kennen auch ihre Pappenheimer - wie die Versicherungen ;)) - bestehen durchaus Diskrepanzen was den Rest-/Zeit-/Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges angeht, bzw. welche Teile bei einer Reparatur ev. ausgetauscht werden müssen oder durch ausbeulen und Neulackierung noch reparabel sind. Da sollte man sich nix vormachen lassen. Soll heißen - am besten keinen ran lassen den die Versicherung schickt. Lieber mit dem Wagen in die Werkstatt des Vertrauens und der soll der Versicherung seine Rechnung schicken - respektive Kostenvoranschlag wenns wie hier was größeres ist. Normal will die Versicherung dann ein gutachten - das man am besten eben mit einem Sachverständigen den die Werksstatt empfiehlt macht.

Aber achtung - auch Karosseriebauer/Lackierbetriebe stehen oft bei versicherungen unter Vertrag - und erhalten gut Aufträge wenn sie gleichzeitig die Kosten möglichst weit vermindern. Dann lieber zur Konkurrenz (im Zweifel bei der Versicherung anfragen welchen Betrieb sie empfehlen - und dann zum anderen gehen^^)

wenn der TE ne Kasko mit Werkstattbindung hat, ist der Fall eh erledigt.

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 18:00

Zitat:

@keksemann schrieb am 20. Mai 2016 um 19:26:52 Uhr:

wenn der TE ne Kasko mit Werkstattbindung hat, ist der Fall eh erledigt.

bin aufm Sprung..also ganz kurz...

keine Werkstattbindung....

jemand sagte mir....in einem Kaskofall, den ich an die Versicherung richte, also wie hier...

habe ich gar nicht so viele Möglichkeiten, den Gutachter selbst zu bestimmen...

geschweige denn die Schadensregulierung bleibt zum Teil der Versicherung überlassen.

Also Wiederbeschaffung, Verkauf des alten KFZ durch die Versicherung usw...

um eigenen Schaden zu mindern...

Hat davon schon mal jemand was gehört?

Sprich was darf ich ablehnen, was muss ich annehmen...???

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