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Wildunfall und (zu?) hoher KVA

Themenstarteram 30. Mai 2016 um 18:10

Hallo Leute,

ich hatte letzte Woche einen Unfall, Volvo S60 EZ03 vs. ein armes Reh. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen (Reh lag im Graben) und die Versicherung (Teilkasko) von mir informiert. Dabei wurde ich dann um einen Kostenvoranschlag gebeten.

Ich hab keine Werkstattbindung, und da ich haeufig schon ein "Oh, so einen hatten wir hier noch nie" gehoert habe, will ich Dinge an der Karosserie lieber durch eine Vertragswerkstatt machen lassen (und verzichte dafuer auch gerne auf einen Ersatzwagen).

Ich war dann noch vor dem langen Wochenende noch bei der Volvo Vertragswerkstatt hier in der Stadt. Dort wurden Bilder gemacht, kurz inspiziert und das dann wohl an einen "externen Dienstleister" weitergeleitet.

Heute kam dann der fertige KVA in einer Hoehe, die ich nicht erwartet haette und den die Versicherung wohl auch nicht uebernehmen wird (lies: deutlich ueber dem, was ich fuer meinen Gebrauchten bezahlt habe).

Der Unfall war nicht "sonderlich" wild, soll heissen ich war eh nicht schnell, hab noch gebremst und leicht die Spur korrigiert, so dass ich das Tier nur mit der rechten Seite getroffen habe.

An der Karosserie ist nichts verzogen (meinte auch der Meister).

Der Kotfluegel hat eine Delle, da ist wohl ein Neuteil und Lackieren billiger als Ausbeulen und Lackieren, scheint zumindest die Werkstatt so zu sehen.

An der Front sind noch andere Teile zu machen, da kann man natuerlich nur vom drauf schauen nicht sagen, ob da jetzt nur was ausgerastet ist, oder Plastik unten drunter gebrochen.

Allerdings soll (a) auch die rechte Tuer gemacht/lackiert werden, obwohl dort definitiv nichts ist und (b) an beiden Scheinwerfern was gemacht werden, obwohl nur der rechte Reh gesehen, und auch (Aussage Meister) nichts abbekommen hat.

Nur jetzt stellt sich mir die Frage: Wie reagieren?

Der Werkstatt sagen, dass die KVA vermutlich falsch ist (ihnen indirekt Betrug unterstellen)?\

Einfach mal an die Versicherung weiterleiten?

Zu einer freien Werkstatt gehen, und die auch einen KVA machen lassen? (Faende ich unhoefflich gegenueber beiden Werkstaetten)

Ich hab gerade leider nur die Bilder der Werkstatt, aber die darf ich vermutlich nicht einfach so im Internet veroeffentlichen. Ich kann aber morgen noch meine dran haengen.

Ratlose Gruesse,

Sebastian

Beste Antwort im Thema

Warum sollte die Versicherung einen Gutachter schicken?

Wenn das Fahrzeug dank KVA zum Totalschaden wird ist das für die Versicherung doch kein Nachteil. Selbst wenn hier ein Fehler vorliegt, hat die Versicherung doch kein wirtschaftliches Interesse daran, diesen zu korrigieren.

Sie wird einen Wiederbeschaffungswert benennen und ein konkretes Restwertangebot präsentieren und auf dieser Basis den Totalschaden abrechnen.

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14 Antworten

Normal schickt bei Tk Schäden die Vs einen eigenen Gutachter raus!

Themenstarteram 30. Mai 2016 um 18:33

Hm, hab ich auch ueberall gelesen, aber wollten sie nicht. Ist Huk-Coburg (nicht Huk24).

Also KVA weiter leiten und die dann in Panik einen Gutachter schicken lassen?

Den schicken die so oder so wenn es denen zuteuer ist!

Themenstarteram 30. Mai 2016 um 18:43

Bleibt der Punkt mit der Tuer. Ignorieren & es ein "Problem anderer Leute" sein lassen?

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 30. Mai 2016 um 20:19:14 Uhr:

Normal schickt bei Tk Schäden die Vs einen eigenen Gutachter raus!

......und besonders dann, wenn das KFZ etwas älter ist.

Geht bestimmt ums einlackieren!

Warum sollte die Versicherung einen Gutachter schicken?

Wenn das Fahrzeug dank KVA zum Totalschaden wird ist das für die Versicherung doch kein Nachteil. Selbst wenn hier ein Fehler vorliegt, hat die Versicherung doch kein wirtschaftliches Interesse daran, diesen zu korrigieren.

Sie wird einen Wiederbeschaffungswert benennen und ein konkretes Restwertangebot präsentieren und auf dieser Basis den Totalschaden abrechnen.

am 31. Mai 2016 um 7:14

Zitat:

@hk_do schrieb am 30. Mai 2016 um 23:04:30 Uhr:

Warum sollte die Versicherung einen Gutachter schicken?

Wenn das Fahrzeug dank KVA zum Totalschaden wird ist das für die Versicherung doch kein Nachteil. Selbst wenn hier ein Fehler vorliegt, hat die Versicherung doch kein wirtschaftliches Interesse daran, diesen zu korrigieren.

Sie wird einen Wiederbeschaffungswert benennen und ein konkretes Restwertangebot präsentieren und auf dieser Basis den Totalschaden abrechnen.

Ja, nur das dieses konkrete Restwertangebot und den Wiederbeschaffungswert normal der Gutachter macht, damit es unabhängig ist.

Denke mal beim finanziellen Totalschaden wird ein Gutachter beauftragt.

Themenstarteram 31. Mai 2016 um 9:35

Danke fuer die hilfreichen Antworten. Ich hab heute nochmal bei der Versicherung angerufen, da ich keine Kontaktdaten fuer die Unterlagen hatte.

Der Herr am Telefon meinte, dass man immer noch zu einer anderen Werkstatt gehen kann, falls es bei Volvo zu teuer wird. KVA + Schadensbilder sind gerade per Mail raus, jetzt warte ich mal, was da kommt.

Wir hatten auch vor einiger Zeit einen Wildschaden. Die Karrosseriewerkstatt hat sich den Schaden eingehend angesehen und ihn mit "max 1500" beziffert, und zwar "großzügig geschätzt". Dabei wurden auch die Arbeiten benannt, die fällig würden. Nachdem dann rauskam, daß eine Versicherung für den Schaden eintritt, wurden dann letztlich 2500€ draus.

Das ist einfach nur schäbig, aber offensichtlich "Gang und Gäbe".:(

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 31. Mai 2016 um 09:14:33 Uhr:

Ja, nur das dieses konkrete Restwertangebot und den Wiederbeschaffungswert normal der Gutachter macht, damit es unabhängig ist.

Unabhängigkeit ist relativ.

Ob die Werte nun der Versicherungs-Sachbearbeiter oder der Versicherungs-Gutachter "macht", beide werden von der Versicherung bezahlt...

Zitat:

Denke mal beim finanziellen Totalschaden wird ein Gutachter beauftragt.

Ist der finanzielle Totalschaden die unfallbedingte Privatinsolvenz des Halters? :D

am 31. Mai 2016 um 12:45

Zitat:

@hk_do schrieb am 31. Mai 2016 um 14:20:05 Uhr:

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 31. Mai 2016 um 09:14:33 Uhr:

Ja, nur das dieses konkrete Restwertangebot und den Wiederbeschaffungswert normal der Gutachter macht, damit es unabhängig ist.

Unabhängigkeit ist relativ.

Ob die Werte nun der Versicherungs-Sachbearbeiter oder der Versicherungs-Gutachter "macht", beide werden von der Versicherung bezahlt...

Zitat:

@hk_do schrieb am 31. Mai 2016 um 14:20:05 Uhr:

Zitat:

Denke mal beim finanziellen Totalschaden wird ein Gutachter beauftragt.

Ist der finanzielle Totalschaden die unfallbedingte Privatinsolvenz des Halters? :D

1.) Unabhängig ist unabhängig. Ein Gutachter wird zwar von der Versicherung bezahlt, ist aber Selbständig oder Angestellter einer Firma (z.Bsp. DEKRA) und nicht weisungsgebunden. ;)

2.) Finanziell war wohl das falsch Wort. Wirtschaftlicher Totalschaden war gemeint. :)

Reparatur ist höher als der Wiederbeschaffungswert. Aber das weis doch hier jeder! :)

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 31. Mai 2016 um 14:45:28 Uhr:

1.) Unabhängig ist unabhängig. Ein Gutachter wird zwar von der Versicherung bezahlt, ist aber Selbständig oder Angestellter einer Firma (z.Bsp. DEKRA) und nicht weisungsgebunden. ;)

Es gibt auch genug Versicherer, die eigene (angestellte) Gutachter haben. Aber auch die externen wissen, für wen sie arbeiten. Natürlich sind alle Gerüchte über etwaige Weisungen der Versicherungen reine Erfindung ;)

Zitat:

2.) Finanziell war wohl das falsch Wort. Wirtschaftlicher Totalschaden war gemeint. :)

offensichtlich nicht:

Zitat:

Reparatur ist höher als der Wiederbeschaffungswert.

Das ist dann einfach nur ein Totalschaden (und in den meisten Fällen tatsächlich die relevante Grenze).

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Ersatzbeschaffung wirtschaftlicher ist als die Reparatur, also wenn der Reparaturaufwand (im Wesentlichen: Reparaturkosten plus Wertminderung) höher ist als der Wiederbeschaffungsaufwand (im Wesentlichen: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert).

Zitat:

Aber das weis doch hier jeder! :)

soso...

Themenstarteram 9. Juni 2016 um 13:20

Wenn ich schon einen Thread aufmache, hier dann mal der aktuelle Stand ;-)

Gestern Nachmittag, kurz vor Feierabend, kam eine Mail, dass sich ein Gutachter bei mir melden wird. Hat ja nur 7 Werktage gedauert. Die Dekra hat dann heute vormittag bei mir angerufen und ich konnte einen Termin für Mittags ausmachen (Hausbesuch). Das Ergebnis ist wenig überraschend: Ja, wirtschaftlicher Totalschaden, vermutlich bekomme ich den Restwert erstattet. Grobe Hausnummer hat er mir auch genannt. Damit sollte man das "Schlimmste" reparieren lassen können (das Auto ist zwar augenscheinlich verkehrstauglich, aber sicher ist sicher), und ich hätte wohl immer noch ein paar Euro über.

Hat er mir auch so empfohlen, fast wörtlich: "Da kaufen sie da die Bolzen nach, dann kommen sie auch über den TÜV. Der Rest interessiert uns nicht. Und als Student kann man das Geld ja sicher auch gut gebrauchen.".

Zum KVA: Da sind laut seiner Aussage auch Dinge dabei, die nicht zur TK gehören. Mir fallen da jetzt noch ein: Verbringung zum Lackierer sowie Lackieren von Teilen der Tür [die augenscheinlich keinen Schaden hat]. Vermutich noch ein paar Sachen. Den KVA hat der Freundliche also wohl schon ziemlich aufgeblasen.

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