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Willkür bei der Lasermessung
Hallöchen allerseits,
ich hatte letztens das bloede Glueck, dass ich um 24:00 Uhr nachts auf einer Fussgaengerzone (eigentlich waren das Busspuren) gelasert wurde. Eine nette Polizistin hat mich rausgewunken, und mir erlaeutet, dass ich mit 31 km/h erwischt wurde. Sie hat mir erklaert, dass die maximale Höchstgeschwindigkeit in solchen Zonen bei max. 10 km/h liegt. Dann hat sie mir folgendes vorgerechnet, 31 km/h - 10 km/h = 21 km/h abzueglich Toleranz waeren wir bei 18 km/h Geschwindigkeitsueberschreitung, was dann 35 Euro machen wuerde.
Nachdem die meine Personalien gecheckt hat, kam diese nette Dame zurueck, und meinte, sie haette sich vertan und ich waere mit 34 (21km/h zu schnell) anstatt 31 km/h gelasert worden, was ein Bußegeld von insgesamt 80,- Euro plus Verwaltungsgebuehren plus Punkt in Flensburg macht.
Ist das rechtens? Willkuerlich eine andere Zahl nennen? Lohnt es sich dagegen zu klagen?
Ausserdem waren zwei Freunde von mir im Auto, die die Aussagen der Polizeibeamtin bezeugen koennen.
Ich danke schonmal fuer jede (hilfreiche) Antwort.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von golf6-sg
Diese besagte Fussgaengerzone ist ja befahrbar, wie gesagt, Busspuren und fuer Taxen. Ich bin/war ortsfremd und es war wie gesagt nach 20:00 Uhr, wo nicht direkt alles ersichtlich ist.
Wenn du eine Fußgängerzone UND gesondert gekennzeichnete Busspuren nicht erkennst, dann solltest du vielleicht deine Geschwindigkeit reduzieren und dir für deine Umgebung etwas mehr Zeit nehmen
Fußgängerzonen sind übrigens nie "befahrbar", weil es Fußgängerzonen sind. Dort darfst du nur fahren, wenn es dir explizit erlaubt wird.
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39 Antworten
Was fährst du auch in der Fußgängerzone
Die 10 km/h (schon großzügig) in der Fußgängerzone - so sie befahren werden darf - ist mir bekannt.
http://www.auto-und-verkehr.de/.../...-Fu%C3%9Fgaengerzone-Tempo30Zone
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (4 - 7 km/h) einhalten.
Bei der Lasermessung gibt es zwar kein Bild, jedoch aber wird der gemessene Wert auf der "Pistole" angezeigt und entsprechend vermerkt. Daher wird ja auch gleich angehalten.
Diese Geräte sind geeicht, somit gerichtsverwertbar genau.
Hast du dir den Wert angeschaut? Dich darauf hinzuweisen, ist keine Pflicht!
Klar, hier ist es jetzt für dich etwas ungeschickt gelaufen, aber ein Zahlendreher kann jedem mal passieren.
Das einfachste wird sein, erstmal den Bescheid von der Bußgeldstelle abzuwarten.
Welcher Wert stand denn auf der Belehrung, wo du unterschrieben hast?
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Was fährst du auch in der Fußgängerzone
Die 10 km/h (schon großzügig) in der Fußgängerzone - so sie befahren werden darf - ist mir bekannt.
http://www.auto-und-verkehr.de/.../...-Fu%C3%9Fgaengerzone-Tempo30Zone
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (4 - 7 km/h) einhalten.
Diese besagte Fussgaengerzone ist ja befahrbar, wie gesagt, Busspuren und fuer Taxen. Ich bin/war ortsfremd und es war wie gesagt nach 20:00 Uhr, wo nicht direkt alles ersichtlich ist.
Zitat:
Original geschrieben von Datzikombi
[..]
Hast du dir den Wert angeschaut? Dich darauf hinzuweisen, ist keine Pflicht!
Klar, hier ist es jetzt für dich etwas ungeschickt gelaufen, aber ein Zahlendreher kann jedem mal passieren.
Das einfachste wird sein, erstmal den Bescheid von der Bußgeldstelle abzuwarten.
Welcher Wert stand denn auf der Belehrung, wo du unterschrieben hast?
Wenn ich ehrlich bin, wurde mir gar nichts gezeigt. Ich wurde auch nicht belehrt, oder habe etwas unterschrieben. Ist mir auch leider zum ersten Mal (und hoffentlich zum letzten Mal) passiert, dass ich gelasert wurde. Trotzdem danke schonmal fuer die Antwort.
Schoenen Freitag!
Zitat:
Original geschrieben von golf6-sg
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Was fährst du auch in der Fußgängerzone
Die 10 km/h (schon großzügig) in der Fußgängerzone - so sie befahren werden darf - ist mir bekannt.
http://www.auto-und-verkehr.de/.../...-Fu%C3%9Fgaengerzone-Tempo30Zone
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (4 - 7 km/h) einhalten.
Diese besagte Fussgaengerzone ist ja befahrbar, wie gesagt, Busspuren und fuer Taxen. Ich bin/war ortsfremd und es war wie gesagt nach 20:00 Uhr, wo nicht direkt alles ersichtlich ist.
Ersichtlich war aber dass du (berechtigt) eine Fußgängerzone befahren hast.
Die Uhrzeit spielt dabei keine Rolle. Es sei denn diese Zone wäre mit der Zusatztafel "Fußgängerzone von bis " gekennzeichnet.
Zitat:
Original geschrieben von Datzikombi
Bei der Lasermessung gibt es zwar kein Bild, jedoch aber wird der gemessene Wert auf der "Pistole" angezeigt und entsprechend vermerkt. Daher wird ja auch gleich angehalten.
Diese Geräte sind geeicht, somit gerichtsverwertbar genau.
...
Soweit nachvollziehbar.
Der Laie wird jetzt vermutlich denken - "und wer sagt mir dass der gemessene Wert auch zu meinem Fahrzeug gehört - ein Foto mit Kennzeichen wäre da aussagekräftiger".
Hier ist es doch so, dass das "Wort" des Polizeibeamten als Versicherung für die korrekte Messwertzuordnung zum Fahrzeug ausreicht, oder?
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Zitat:
Original geschrieben von golf6-sg
Diese besagte Fussgaengerzone ist ja befahrbar, wie gesagt, Busspuren und fuer Taxen. Ich bin/war ortsfremd und es war wie gesagt nach 20:00 Uhr, wo nicht direkt alles ersichtlich ist.
Ersichtlich war aber dass du (berechtigt) eine Fußgängerzone befahren hast.
Die Uhrzeit spielt dabei keine Rolle. Es sei denn diese Zone wäre mit der Zusatztafel "Fußgängerzone von bis " gekennzeichnet.
Das "berechtigte" Befahren bezweifle ich ehrlich gesagt ein wenig. Es ist eine befahrbare Fußgängerzone, die allerdings nur für Busse und Taxen "befahrbar" sein soll. (Verstehe ich das richtig?)
Solange der TE kein Bus oder Taxi ist (zumindest lese ich das nicht heraus) - kann er noch fast froh sein, dass die Polizistin ihm nicht noch "unerlaubtes Befahren" (oder so) vorgeworfen hat.
Das ist nicht nur hier so, sondern IMMER bei Geschwindigkeitsverstößen, egal ob mit oder ohne Foto.
Das Kennzeichen dient lediglich als Hilfe für die Behörden, an welcher Stelle sie mit den Ermittlungen beginnen sollen.
Ermittelt werden muß aber der Fahrer.
Ob der dann durch eine Zeugenaussage, eine Gegenüberstellung oder einen Fotovergleich ermittelt wurde ist wurst.
Zitat:
Original geschrieben von golf6-sg
Diese besagte Fussgaengerzone ist ja befahrbar, wie gesagt, Busspuren und fuer Taxen. Ich bin/war ortsfremd und es war wie gesagt nach 20:00 Uhr, wo nicht direkt alles ersichtlich ist.
Wenn du eine Fußgängerzone UND gesondert gekennzeichnete Busspuren nicht erkennst, dann solltest du vielleicht deine Geschwindigkeit reduzieren und dir für deine Umgebung etwas mehr Zeit nehmen
Fußgängerzonen sind übrigens nie "befahrbar", weil es Fußgängerzonen sind. Dort darfst du nur fahren, wenn es dir explizit erlaubt wird.
Schön, dass die Polizei menschliche Züge zeigt...Versprecher oder mal mit einen Zahlendreher....kann passieren und ändert an dem tatsächlichen Verstoß überhaupt nix!
Ich zweifle fast schon ein wenig.
- Toleranz zu groß!
- Zusätzliche Verstöße übersehen!
- Zweifelhafte Vorgehensweise!
War das am 1. April?
Ich würde mir den Spaß erlauben und nachfragen, wann die Trachtengruppe vor Ort das Messgerät kalibriert hat. Wird eine Vorort-Kalibrierung bestätigt, würde ich anzweifeln, da dort nur ein "Nullabgleich" durchgeführt werden kann. (Dass ein Eichinstitut vor Ort war, ist wohl eher auszuschließen). Vielleicht aber kennen die die Nummer schon, denn ganz neu ist sie nicht.
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Ich zweifle fast schon ein wenig.
- Toleranz zu groß!
- Zusätzliche Verstöße übersehen!
- Zweifelhafte Vorgehensweise! …
– Warum sind 3 km/h Toleranz zu groß?
– Es müssen nicht alle Verstöße verfolgt werden
– Was ist an einer Geschwindigkeitsmessung zweifelhaft?
Das dürfte wohl eher eine Frage für den Rechtsanwalt sein.... dem man das Ganze dann auch übergeben sollte, wenn man es drauf anlegen will, Lust und zeit auf den Streß hat.
Ich persönlich würde bei einer solchen Lapalienstrafe nicht den großen Hannes spielen wollen, aber das muß jeder für sich entscheiden.
Gruß Berti
Zitat:
Original geschrieben von Berti V.
Das dürfte wohl eher eine Frage für den Rechtsanwalt sein.... dem man das Ganze dann auch übergeben sollte, wenn man es drauf anlegen will, Lust und zeit auf den Streß hat.
Ich persönlich würde bei einer solchen Lapalienstrafe nicht den großen Hannes spielen wollen, aber das muß jeder für sich entscheiden.
Gruß Berti
Vor allem wenn man weiß, dass man es ja wirklich getan hat.
Aber ehrlich ist ja heute nicht mehr in und Hintertürchen suchen ein Volkssport...