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Winter -> glatt -> Unfall -> Reperatur oder Schrott?

Audi 80 B3/89
Themenstarteram 12. Februar 2010 um 15:52

Nja nja jetz isses so weit.

Heute mein erster Unfall auf Schnee...

 

Ich vermute, dass die B-Säule etwas verzogen ist, sowie der Radkasten (leicht eingedellt - nicht gravierend), da die Fahrertür nicht mehr ganz schließt. Sie hackt zwar ein und is abschließbar, aber rastet nicht komplett zu... vll is dieser Metallnippel etwas schräg, durch die verzogene B-Säule.

Innen hat die Verkleidung der B-Säule ´nun auch etwas Luft zum Atmen (2 mm Spalt)

Ich vermute auch, dass die Tür gewechselt werden muss... ;)

Lohnt sich das zu reparieren? Tür würde mich 50 Euro kosten, Lackieren lass ich warsch nicht.

Was kostet's denn den Rahmen wieder grade zu biegen? <- ist meine größte Sorge!

 

Def. wirtsch. Totalschaden wg Lackkratzer und Verzogen.

 

Grüße,

Korti

P.S. Bilder reiche ich nach, wenn ich Gelegenheit dazu habe!

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13 Antworten

Hi Korti2k,

erstmal mein Beileid. Hatte ich auch erst, und letzten winter auch. Und das immer vorm Urlaub oder Ferien. Merkwürdig..

Also Bilder wären erstmal recht hilfreich. Wenn du einiges selber machen kannst, kannst du es versuchen.

Aber wenn ich lese das es den Rahmen mit erwischt hat is es wohl was größeres. Die tür und ein kotflügel wäre

gleich gewechselt. Aber das andere ist eine größere nummer. So meiner meinung.

Aber mach doch mal ein paar bilder.

MFG

Dom

am 12. Februar 2010 um 17:59

Ja wer war schuld? Selber verschulet den unfall? Zu schnell gewesen?

Oder hat es jemand anderer verschuldet? Falls ja dann freu dich doch kassier schön die kohle und kauf dir einen neuen.

Themenstarteram 13. Februar 2010 um 0:25

Ich will jetz nichts verschreien aber die Schuld dürfte wohl 50/50 sein, weil ich zu schnell war unds nich mehr gebremst hab und er zu voreilig um die kurve gefahren ist! ;)

Bilder kommen die Tage ;)

Danke schon mal

Themenstarteram 18. Februar 2010 um 20:32

mhm Bilder dauern noch

Themenstarteram 25. Februar 2010 um 17:30

Hey!

So jetz die Bilder da :D aber in Form des Ebay Angebots, da ich mich entschieden habe ihn doch zu verkaufen.

Mir ist das jetz zu zeitintensiv das in Einzelteilen zu verkaufen!

Und sorry an die, die auf die Bilder so lange gewartet haben : ( !

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=300400870691

Ich bin schon auf dem Weg ein neues Auto zu kaufen, welches allerdings "nur für Export" ist.

Der Verkäufer würde mir das Auto allerdings so verkaufen und in den Vertrag schreiben, dass ich Gewerbetreibender bin, da er anscheinend nicht verpflichtet ist dies zu überprüfen.

Ich bin aber nicht Gewerbetreibender da ich keinen Gewerbeschein habe!

Kann ich dann nach dem Kauf belangt werden? Ist dies eine gravierende Straftat?

Ich brauche keine Gewährleistung, da ich eh nochmal das Auto vom ADAC vorher durchchecken lasse, und Privat gibts schließlich auch keine Gewährleistung.

Ist das ok, wenn wir das so abwickeln, oder sollte ich mir vielleicht doch einen Gewerbeschein besorgen?

 

Grüße,

Korti

Hallo,

habe letztens auch einen älteren Wagen von so nen Exporthändler gekauft. Wir haben das so gemacht das er mir nur ne gewöhnliche Quittung über den Kaufpreis gegeben hat. Also wir haben den Kaufvertrag einfach weg gelassen. Da habe ich jetzt auch keine Garantie und keiner bekommt Ärger oder kann belangt werden.

Gruß Sebastian

Themenstarteram 26. Februar 2010 um 9:24

Aber beschließt eine Quittung nicht automatisch auch einen Kaufvertrag?

Sogar das Bezahlen an der Kasse ist ein "Kaufvertrag".

Ich hab halt nur schiss, dass ich iwie 19% zahlen muss, wenn der vom FA überprüft wird! Oder sonst irgend eine Strafe kommt!

Aber das mit der Quittung recherchiere ich mal!

Zitat:

Original geschrieben von Korti2k

Aber beschließt eine Quittung nicht automatisch auch einen Kaufvertrag?

Sogar das Bezahlen an der Kasse ist ein "Kaufvertrag".

Ich hab halt nur schiss, dass ich iwie 19% zahlen muss, wenn der vom FA überprüft wird! Oder sonst irgend eine Strafe kommt!

Aber das mit der Quittung recherchiere ich mal!

Das ist wahrscheinlich noch das kleinere Problem. Dass das der Verkäufer nicht überprüfen muss, haut ihn viell raus, dich aber ganz sicher nicht.

Das ist Steuerhinterziehung! Wenn jemand den Kaufvertrag sehn will, warum auch immer, hast du verloren.

 

Musst es dir überlegen, aber seriös ist ein solcher Händler ganz sicher nicht, der will nur seinen Kram los werden. Und ein Risiko gehst du auf jeden Fall ein!

Hallo

Also wenn ich mir die Fotos so anschaue hätte ich es erstma mit einer oder beiden Türen tauschen probiert sieht für mich garni so schlimm aus.

 

Gruß

Da hätte nur eine neue Türe Verbaut gehört und fertig.

Themenstarteram 26. Februar 2010 um 18:46

Ganz sicher nicht!

Die B-Säule IST Definitiv verzogen! Eine neue Türe wäre auf jeden Fall ein muss gewesen, jedoch hätte man dann wieder die Aufhändung, sowie die B-Säule anpassen müssen.

Die Vordertüre ging ja schließlich auch nicht ganz zu und verzogen ist die nicht! Es muss einfach an der B-Säule liegen!

Keine Ahnung, aber ich schenke mal der Werkstatt Glauben!

Die verzogenen Türscharniere an der B-Säule dürften vermutlich auch die B-Säule selbst etwas eingedrückt haben. Ein guter Karosseriebauer wird diese Beschädigung ohne grossen Aufwand beheben können, sodass die Türen wieder einwandfrei schliessen (konnte eine derartige Arbeit an einer E-Klasse letztes Monat mitverfolgen).

 

Zum Thema: "Export-Hdlr" nur mit Quittung:

Richtig erkannt, @Korti2K, eine Quittung setzt ja einen Kaufvertrag (egal ob mündlich oder schriftlich) voraus; also hat der Händler für die Gewährleistung Sorge tragen.

Wird das Kfz an dich als Gewerbetreibender verkauft, ist der Verkäufer für die üblichen Gewährleistungen nicht haftbar.

Ist MWSt ausweisbar, dann muss diese auch ausgewiesen (und bezahlt) werden. Wenn du diese als (umsatzsteuerpflichtiger) Gewerbetreibender nicht als Vorsteuer zurückforderst, dürfte zunächst auch kein Steuerbetrug vorliegen.

Wird das Auto hingegen differenzbesteuert (nach §25a UStG), dann muss der Händler nur für seinen "Gewinn" USt bezahlen. Wird das Kfz anschl. (vom angeblichen Gewerbetreibenden) wieder verkauft, dann ist USt/MWSt fällig, auszuweisen und abzuführen.

 

Grüsse,   motorina.

Themenstarteram 27. Februar 2010 um 16:56

Vielen Dank :)

Aber davon hab ich jetzt eh die Finger gelassen.

Morgen gehts vielleicht dann nach Berlin zum anschauen ;)

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