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Winterkompletträder GLB 220d 4-matic Hilfeee!

Mercedes GLB X247
Themenstarteram 5. November 2024 um 17:21

Hallo, ich bin auf der Suche nach Winterrädern für meinen GLB 220d 4-matic BJ 19. In den Papieren stehen ja diverse Größen, die montiert werden dürfen.

z.B. 215 60 R18. Nun lese ich häufig 215/65 R17 103 H oder dass auch die Felgen vom GLA gehen. Ich blicke nicht mehr durch, was ich jetzt montieren darf. Könnt ihr mir bitte helfen oder mir auch Angebote für gebrauchte Räder schicken? Was darf man, auch wenn es nicht in den Papieren steht? Danke und LG

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8 Antworten

Was nicht in den Papieren steht, darf man grundsätzlich nicht fahren. Im KFZ-Datenblatt stehen die Felgen und Reifendimensionen, welche OHNE TÜV-Begutachtung montiert werden dürfen. Wenn Du andere Reifen/Felgen willst, müssen die Felgen ein Typengutachten haben, welches Dein Fahrzeug zulässt. Hier stehen auch die Auflagen, welche Reifendimension welche Maßnahmen erfordert. z.B. keine Schneeketten. Lenkeinschlagbegrenzer, Kotflügelverbreiterung, etc. Und dann muss das Fahrzeug von einer Prüfstelle begutachtet werden, und die Abweichungen vom Serienzustand werden in die Zulassungspapiere eingetragen und müssen beim Betrieb mitgeführt werden. ACHTUNG: beim MB ist Mischbereifung sehr verbreitet, d.h. vorne und hinten unterschiedliche Felgenbreiten/Einpresstiefen, sowie unterschiedliche Reifendimensionen: Breite und Querschnitt.

Ja der Reifenhändler weiss es genau.

Hier eine Reifentabelle, aber ohne Gewähr.

Zitat:

@Smoothglider schrieb am 5. November 2024 um 18:31:28 Uhr:

Was nicht in den Papieren steht, darf man grundsätzlich nicht fahren.

Das ist nicht richtig.

In der Fahrzeugpapieren steht meistens nur eine mindest Große der Reifen oder die Größe wie das Fahrzeug ausgeliefert wurde.

Ein Beispiel in den Papieren steht 215/45r16 v 110

Jetzt dürfte man nach deiner Aussage keine 205/55r16 H 110 Winterreifen fahren, was man aber darf.

Wichtig ist hier immer die Typen bezogene Reifenfreigabe der Fahrzeug Herstellers.

 

@Flips69

Zitat:

Hier eine Reifentabelle, aber ohne Gewähr.

Das Schriftstück ist leider veraltet!

https://www.mercedes-benz.de/.../wheel-and-tire-combinations.html

Aktueller Ausgabestand von heute: 07.08.2024

Gruß

wer_pa

 

@Nico1963

Hier mal die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen (Nachtrag 03-27, Stand 07.08.2024) für dein Fahrzeug.

https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=816018

 

Für den GLB 220d 4matic gibt es vier M&S Varianten (Siehe Bild 1 - 4)

Bezüglich der Zusatzauflagen, siehe Bild 5.

Freigegebene MB Felgen, siehe Bild 6

Gruß

wer_pa

Bild 1
Bild 2
Bild 3
+3

Zitat:

@BMW-Biker007 schrieb am 6. November 2024 um 09:55:22 Uhr:

Zitat:

@Smoothglider schrieb am 5. November 2024 um 18:31:28 Uhr:

Was nicht in den Papieren steht, darf man grundsätzlich nicht fahren.

Das ist nicht richtig.

In der Fahrzeugpapieren steht meistens nur eine mindest Große der Reifen oder die Größe wie das Fahrzeug ausgeliefert wurde.

Ein Beispiel in den Papieren steht 215/45r16 v 110

Jetzt dürfte man nach deiner Aussage keine 205/55r16 H 110 Winterreifen fahren, was man aber darf.

Wichtig ist hier immer die Typen bezogene Reifenfreigabe der Fahrzeug Herstellers.

Das ist ein laienhafter Irrtum. Im KFZ-Datenblatt stehen alle ohne TÜV-Begutachtung zulässigen Dimensionen. Wer so schlau ist, dass er meint hier selbständig Änderungen zu treffen, darf sich nicht wundern, wenn seine Zulassung erlischt, und im Schadensfall die Versicherung aussteigt.

Zitat:

@Smoothglider schrieb am 7. Dezember 2024 um 20:38:41 Uhr:

Zitat:

@BMW-Biker007 schrieb am 6. November 2024 um 09:55:22 Uhr:

 

Das ist nicht richtig.

In der Fahrzeugpapieren steht meistens nur eine mindest Große der Reifen oder die Größe wie das Fahrzeug ausgeliefert wurde.

Ein Beispiel in den Papieren steht 215/45r16 v 110

Jetzt dürfte man nach deiner Aussage keine 205/55r16 H 110 Winterreifen fahren, was man aber darf.

Wichtig ist hier immer die Typen bezogene Reifenfreigabe der Fahrzeug Herstellers.

Das ist ein laienhafter Irrtum. Im KFZ-Datenblatt stehen alle ohne TÜV-Begutachtung zulässigen Dimensionen. Wer so schlau ist, dass er meint hier selbständig Änderungen zu treffen, darf sich nicht wundern, wenn seine Zulassung erlischt, und im Schadensfall die Versicherung aussteigt.

Ich weiß jetzt nicht was an meiner Aussage Laienhaft ist!

Fakt ist das z.B. im meiner Zulassung nur die Reifengröße 235/50R19 99W eingetragen sind.

Dann dürfte ich nach deiner Meinung, die Originalen Wintereifen von Mercedes 215/65R17 99H M+S garnicht benutzen.

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