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Winterräder Borbet Z 7,5x18 ohne Tüv Abnahme?
Hallo zusammen,
bin gerade dabei die Borbet Z 7,5x18 mit den Reifen 225 45 R18 zu bestellen.
Heute habe ich eine Mail vom Lieferanten bekommen, dass es eine Auflage laut ABE für diese Kombination gibt: "K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten." und bestätigen soll, dass ich Kenntnis davon habe.
Diese Aussage ist so Korrekt, denn in der ABE steht es wirklich so drin. Allerdings gibt es für die Felgen auch eine ECE in der die Kombination so erlaubt ist wenn diese in den COC aufgelistet ist. In Meinem Fall passt alles mit den COC überein.
Ich bin jetzt verunsichert ob die ABE oder die ECE gilt durch die Aussage vom Händler.
Hat die ABE eine höhere Gewichtung als die ECE?
Das ECE Gutachten habe ich mal angehangen.
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8 Antworten
Das mit den radhäusern ist standard und steht immer drin
Ich fahr ne 8x19 et45 und da steht das mit den radhäusern auch drin, hat aber nix zu bedeuten und meine original winterreifen ham auch 7,5x18
Laut ABE ist es auch nur bei 225 45 R18 notwendig, bei 225 40 R18 nicht. Letztere stehen allerdings nicht in denCOC Papieren.
In der ECE stehen die 225 45 R18 alleine drin ohne besondere Auflagen. Ich bin ehrlich gesagt ein bisschen verwirrt. Auf die ABE achten oder auf die ECE? Bördeln will ich da ganz sicher nichts für Winterräder :-D
Dass da bei 7,5x18 mit ET49 nichts überstehen kann ist ja eigentlich logisch, da wie du sagst, eine Seriengröße ist.
ECE ist so eine Art europäische ABE. Mit so einem Dokument entspricht eine Felge einer Originalfelge. Hat die ECE keine Auflagen, darfst du Felgen auch so fahren.
In ABEs wird oft geschrieben, dass Karosseriearbeiten notwendig sind, obwohl diese es nicht immer sind. Warum das so ist, kann eher ein Felgenhersteller beantworten. Vermutlich weil die ABE-Erstellung so schneller geht und weniger geprüft werden muss.
Wenn der Händler die ECE nicht kennt, solltest du noch einmal nachfragen oder woanders bestellen. Es muss auch nicht immer online sein.
Danke, so versteh ich es eigentlich auch. Der Händler hat mich jetzt nur ein bisschen verunsichert, weil er sich auf die ABE bezieht obwohl auch in dem Shop das ECE ebenfalls als Gutachten neben der ABE hinterlegt ist...
Das mit dem bördeln müsste man erst, wenn du ein gewindefahrwerk hast, welches du auf anschlag tief fahren willst, aber serienautos sind ja hoch wie busse
Zitat:
@Halema schrieb am 14. Juni 2022 um 23:05:56 Uhr:
In ABEs wird oft geschrieben, dass Karosseriearbeiten notwendig sind, obwohl diese es nicht immer sind. Warum das so ist, kann eher ein Felgenhersteller beantworten.
Wegen der Fertigungstoleranzen bei den Spaltmaßen
und/oder beim Achsversatz.
Wurde heute nochmal vom Händler ebenfalls bestätigt. Die ECE ist gültig wenn es mit den COC Papieren übereinstimmt. Somit ist dann in diesem Fall die ECE zu anzuwenden statt der ABE.
Dieser Fall wie hier ist aber wohl selten, dass sich ABE und ECE so widersprechen.