- Startseite
- Forum
- Wissen
- Reifen & Felgen
- Winterreifen 145/80 r14
Winterreifen 145/80 r14
Für unsere Spardose den a2 als 1.2 tdi ausschließlich 145/80 r14 frei gegeben suche ich Winterreifen!!! Es gibt aber keine mehr auch Sommerreifen sind schwer lieferbar! Und nun??? Gibt es dann keine Winterreifenpflicht für mich ??? Gebraucht könnte ich zumindest für die abtriebsachse was auftreiben ... aber dann wären auf der Hinterachse immer noch Sommerreifen
Ist diese Mischung zulässig? Ausreichend? Oder bin ich gar von Winterreifenpflicht wegen Einstellung alller Winterreifen in dieser Dimension von der Sache befreit ...
Ähnliche Themen
34 Antworten
Also die folgende Quelle listet alternativ auch 155/65R14 auf den gleichen Felgen:
https://reifen-groessen.de/size/audi/a2/2004/#trim-12-tdi-eudm
Falls sich dies bewahrheitet, gibt es in der Größe eine ausreichende Auswahl aktueller Winterreifen. Ich würde in der Frage einfach Audi kontaktieren, falls die o.g. genannte Größe tatsächlich nicht in den Papieren stehen sollte (siehe auch im CoC, falls bei deinem Baujahr schon existent!).
Hey, leider darfst du um diese 3L Variante und um EU4 zu erreichen nur 145/80 14 fahren ... keine andere Variante freigegeben und darf eigentlich auch nicht ... schwierige Kiste
Damals gab es noch Steuerbefreiung für 3-l-Autos. Da durften tatsächlich nur bestimmte Reifen gefahren werden.
Wenn der TÜV breitere Reifen eintragen sollte, mußte er der 3-l-Status streichen.
Da das ganze heute hinfällig ist, dürfen auch breitere Reifen dieser Baureihe gefahren werden (und mit Euro 4 hat das schon mal gar nix zu tun).
Wenn das COC Papier die anderen Reifengrößen nicht hergibt, müßten sie genaugenommen vom TÜV erst eingetragen werden.
Sollte den Conti Winter Contact T eigentlich noch geben.
Für den Sommer gibt es noch den Bridgestone B 381 AO - als Erstausrüsterersatz.
@DerVorbildliche
Und ein ganz verwegener Ansatz:
Könnte Dein Audi-Partner die Reifen liefern?
Also wenn auch 155/55R14 erst per Einzelabnahme eingetragen werden müssten, dann bieten sie sich aufgrund des um satte 5% kleineren Abrollumfangs nicht als beste Wahl an. In dem Fall wäre eher 165/70R14 als Ersatzgröße vorzuziehen (nur -0,3% Abweichung im Durchmesser).
Eine Umrüstung auf 165/65R15 wäre wohl auch preiswert zu machen, da hierfür z.B. Felgen in 5x15" ET35 für die Up/Mii/Citigo-Drillinge verwendbar sein sollten (entsprechend günstig beschaffbar). Wohlgemerkt alles nur Vorschläge unter der Prämisse, dass unbedingt aktuelle Winterreifen gewünscht werden und in Ermangelung einer eingetragenen Ersatzgröße sowieso eine Abnahme erfolgen muss.
Zubehörfelgen für den Passat 35i könnten mechanisch und von der Traglast auch passen, da Zubehörfelgen meist für etliche Autos zugelassen sind, könnte man sich aus dem Gutachten eine passende und gängige Reifengröße raussuchen und dann eine Einzeleintragung machen, dürfte bei Zubehörfelgen, dank den umfangreichen Gutachten fast einfacher sein, als Serienfelgen von anderen Modellen, die sind dann meine ich auch nur für eine Reifengröße geprüft, während bei Zubehörfelgen zig Reifengrößen auf zig Modellen gefahren werden können.
Auf die Schnelle habe ich das gefunden, ich vermute das bezieht sich auf die Serienbereifung:
Zitat:
Die Abweichung des Abrollumfangs kann eine Toleranz von bis zu 1,5 Prozent mehr oder 2,5 Prozent weniger vorweisen. Auch das Geschwindigkeitssymbol sollte gleich oder höherwertig sein, muss aber mindestens die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges berücksichtigen.
PS: Wenn du Glück hast, kannst 165/70R14 sogar auf den Serienfelgen fahren, die Eintragung wäre dann reine Formsache und ginge auch ohne Umweg über Felgen aus dem Zubehör oder von anderen Modellen.
https://wiki.a2-freun.de/wiki/index.php/Reifenkombinationen
Zitat:
@alex_grease schrieb am 24. Januar 2022 um 10:20:27 Uhr:
Also wenn auch 155/55R14 erst per Einzelabnahme eingetragen werden müssten, dann bieten sie sich aufgrund des um satte 5% kleineren Abrollumfangs nicht als beste Wahl an.
Hier hast du dich vertan, denn es geht um 155/65 R 14
Audi empfiehlt 165/70R14. Der Vertragshändler sollte eine Stellungnahme des Werkes besorgen können mit der die Eintragung eine reine Formsache ist.
Zitat:
@seahawk schrieb am 24. Januar 2022 um 19:08:02 Uhr:
Audi empfiehlt 165/70R14. Der Vertragshändler sollte eine Stellungnahme des Werkes besorgen können mit der die Eintragung eine reine Formsache ist.
Diese sind aktuell auch montiert! Bin grade aus Dänemark zurück ...
Zitat:
@DerVorbildliche schrieb am 24. Januar 2022 um 05:46:05 Uhr:
Hey, leider darfst du um diese 3L Variante und um EU4 zu erreichen nur 145/80 14 fahren ... keine andere Variante freigegeben und darf eigentlich auch nicht ... schwierige Kiste
Und was würde passieren wenn man z.B. einfach 185/55R15 oder 185/50R16 Bereifung (ist beim 1.6 FSI üblich) für den 3L eintragen lassen würde?
Das sollte kein Problem sein, denn vom Radhaus her ist ja bei 3L vermutlich genausoviel Platz wie beim 1.6 FSI.
Und der Prüfer prüft ja normal nur die Auswirkungen auf die Fahrsicherheit, aber nicht die Auswirkungen auf das Abgasverhalten. Und wenn die Bereifung eingetragen ist, ist sie eingetragen.
Aber auch die Aberkennung des 3L Status wäre prinzipiell egal.
Zitat:
@DerVorbildliche schrieb am 24. Januar 2022 um 23:10:29 Uhr:
Zitat:
@seahawk schrieb am 24. Januar 2022 um 19:08:02 Uhr:
Audi empfiehlt 165/70R14. Der Vertragshändler sollte eine Stellungnahme des Werkes besorgen können mit der die Eintragung eine reine Formsache ist.
Diese sind aktuell auch montiert! Bin grade aus Dänemark zurück ...
Und schon abgenommen? Das ging jetzt aber doch flott.
Da der 3L Status wegen der damaligen Steuerbefreiung teil der Betriebserlaubnis ist, interessiert es den Prüfer natürlich über die Aspekte der Fahrsicherheit hinaus (sofern er mit der ganzen Materie vertraut ist natürlich - ich will nicht ausschließen, dass sich irgendwo in der Republik jemand findet, der das einträgt und Schluss.
Ob die offizielle Aberkennung des 3L Status überhaupt zulässig ist, weiß ich nicht, denn normalerweise kann man auch das Abgasverhalten nicht nachträglich wieder verschlechtern, sobald es einmal durch Nachrüstungen verbessert wurde.
So kann man bei älteren Fahrzeugen z.B. auch einen Nachrüstkat nicht mehr zurückrüsten und sich die alte (schlechtere) Schadstoffklasse wieder eintragen lassen. Könnte mir vorstellen, dass das mit dem 3L Status ähnlich gesehen wird.
Relativ unproblematisch das ganze.
Es ist ja nicht die Euro-Norm betroffen, der Wagen erfüllt ja auch mit breiteren Reifen die Euro 4 der gesamten "Fahrzeugfamilie"
Das mit dem 3-l-Status war ja eine rein deutsche Angelegenheit, um mit der Steuerfreiheit für ein paar Jahre zu locken/werben.
Die Betriebserlaubnis ist ja europäisch, genauer eine EG-Typgenehmigung.
Also wenn in den Papieren und im COC Papier die breiteren Reifen der anderen A2s nicht drinstehen, müßte man sie strenggenommen eintragen lassen.
Das Argument mit der Verschlechterung des Umweltverhaltens greift nicht: sonst könnte man auch bei anderen Fahrzeugen keine breiteren Sonderräder eintragen, die führen ja auch zu erhöhtem Spritverbrauch.
Und ja, es können (und werden) auch abgasmäßige Nachrüstungen / Kats etc. wieder ausgetragen. Bei Fzgen. mit H-Kennzeichen gäng und gäbe.