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Winterreifen 205/55 R16 91H
Im Fzg.Schein sind als Standardgröße 195/60 R16 93V eingetragen.
Im Sommer fahre ich 235/40 R18 95W, da ist der LI mehr als ausreichend.
Im Winter bin ich bisher immer 205/55 R16 91H gefahren - frage mich aber jetzt ob der LI zulässig ist oder ob ich doch 94 benötige. COC Papiere besitze ich leider keine.
Kann ich die Größe jetzt fahren oder nicht? Die Achslast vo. und hi. müßte mit 91 eigentlich abgedeckt sein.
Fzg. ist ein 140 PS TDI Variant mit DSG.
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22 Antworten
Für Fahrzeuge mit 2,0l 103/125 kW TDI-Motor gilt rückwirkend bis zur Typ-GenehmigungsNummer e1*2001/116*0307*24 die Änderung des Lastindexes (LI) beim Reifen 205/55 R 16 auf 91. Dieser ist durch das Kraftfahrt-Bundesamt mit dem „Auszug aus der EGGenehmigungsnummer e1*2001/116*0307*25“ legitimiert. Dieser Auszug muss von den entsprechenden Fahrzeugführern im Fahrzeug mitgeführt werden, wenn in den Fahrzeugpapieren der »LI 94« ausgewiesen ist und auf dem Fahrzeug Reifen mit dem »LI 91« montiert sind. Sie finden diesen Auszug im Volkswagen ServiceNet unter Zubehör/Reifen, Räder und Reifen, Ratgeber Räder Reifen, Gutachterliche Stellungnahmen.
Zitat:
Für Fahrzeuge mit 2,0l 103/125 kW TDI-Motor gilt rückwirkend bis zur Typ-GenehmigungsNummer e1*2001/116*0307*24 die Änderung des Lastindexes (LI) beim Reifen 205/55 R 16 auf 91. Dieser ist durch das Kraftfahrt-Bundesamt mit dem „Auszug aus der EGGenehmigungsnummer e1*2001/116*0307*25“ legitimiert. Dieser Auszug muss von den entsprechenden Fahrzeugführern im Fahrzeug mitgeführt werden, wenn in den Fahrzeugpapieren der »LI 94« ausgewiesen ist und auf dem Fahrzeug Reifen mit dem »LI 91« montiert sind. Sie finden diesen Auszug im Volkswagen ServiceNet unter Zubehör/Reifen, Räder und Reifen, Ratgeber Räder Reifen, Gutachterliche Stellungnahmen.
Gutachterliche Strellungnahmen gibt es schon sehr lange nicht mehr und werden auch nicht mehr amtlicherseits anerkannt (TÜV).!
Alle diese "Stellungnahmen" waren bis zu einem bestimmten Zeitpunkt umzustellen auf "Teilegutachten" oder ABE. Ist in der Regel problemlos über die Bühne gegangen.
Liegt diese TGA oder ABE jedoch nicht vor, ist eine Nutzung dieser Rad-Reifen-Kombi unzulässig!
und jetzt?
Ich fahre 215/60R16 auf meinem Passat. Nun ist der Tacho sehr genau, bei 100km/h nach Tacho fahre ich 98km/h nach GPS. Solange der Tacho so stimmt hat auch der CH-TÜV kein Problem damit.
Greetz
Zitat:
@BeOST schrieb am 18. Oktober 2021 um 15:28:28 Uhr:
und jetzt?
Da Du ja kein CoC-Papier besitzt, bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als im I-Net nach der Typ-Genehmigungsnummer "exxxxxxx"...(zu finden in Deinem Fahrzeugschein unter Punkt K) zu suchen...oder Du bewegst Dich zu einer Kfz-Prüfstelle (NICHT Prüfstützpunkt) und läßt Dich dort beraten (haben Sofortzugriff auf die EG-BE (EG-Betriebserlaubnis)...
Ich fahre seit Jahren in der Größe und bin jetzt nur wegen eines Threads im Reifenforum aufmerksam geworden. Mir fehlt lediglich das COC Papier, das ich bei VW irgendwie noch einmal bestellen muss.
hallo,
schaue mal selbst, was für denen Passat zugelassen ist (Datei im Anhang)
ich würde nix unternehmen
hallo,
hier noch mal ab Modell 2011, was ein B7 eher entspricht
Mein Passat ist 07/2014 zugelassen. War das letzte Modelljahr. Von den Daten passt das aber auch.
Dann reicht ein Ausdruck im Handschuhfach?
hallo,
ich habe noch mal ergänzt, der Passat B7 ist eigentlich nur das Facelift des B6
das Modell wurde von 2005 bis 2015 Produziert, dabei gehe ich nicht auf Passat CC oder nur CC ein!
da der CC zum Modelwechsel zum B8 und auch zum VW Arteon noch mal für die 19" Felgen ein technisches Upgrade erfahren haben, was Getriebe und Abstimmungen betrifft.
aber hier geht es ja um einen Passat B7
mfg tom
Zitat:
@BeOST schrieb am 18. Oktober 2021 um 20:03:10 Uhr:
Mein Passat ist 07/2014 zugelassen. War das letzte Modelljahr. Von den Daten passt das aber auch.
Dann reicht ein Ausdruck im Handschuhfach?
hallo,
es sollte ausreichen, aber die Prüfer kennen eigentlich die zugelassenen Reifengrößen auf Stahlfelgen.
Erst bei Bemängelung würde ich den Nachweis erbringen würden, was eine ganz andere Frage ist.
Deine Frage war, darf ich 205/55 R16 in H fahren auf Modell 2014 auf Stahlfelge und bei mir ist nur 195/60 R16 93V im KFZ-Brief fest eingetragen.
die Traglast eines Reifens ergibt sich auch aus einen Geschwindigkeit -Index
H sind bis 210 Km/h usw.
als original Bereifung in der Serienfertigung wurde und wird eigentlich immer "Übertrieben", ist und bleibt Massenfertigung
melde Dich einfach hier
ich fahre 7x16 auf alufelge, die ursprünglich auch mal mit Dunlop Winter Sport 3D in 205/55 R16 über den VW Händler ausgeliefert wurden. Hier kann ich aber nicht mit Gewissheit sagen - ob die LI 94 oder 91 hatten. die Dunlops wurden dann 2019 bei premio gegen Kleber Krisalp HP3 in 205/55 R16 91H gewechselt. Die Kleber ersetze ich dieses Jahr nach 45.000 km mit Bridgestone Blizzak LM005 auch in 205/55 R16 91H. ich bin bis heute davon ausgegangen, das die reifen völlig ok sind. deswegen mein hier mein Thread. lastindex und geschwindigkeitindex sind mir bekannte faktoren. H reicht für den Passat im Winter völlig aus. Die Höchstgeschwindigkeit ist eh nur mit 210 angegeben und das fahre ich auch nicht wirklich im Winter.
Für el*2001/116*0307*36 kann ich kleider nichts finden.
bei mir B7 2011 CFGB Schaltgetriebe steht im COC u.a. folgendes drin:
205/55R16 91V auf 6,5x16 ET42
205/55R16 91V auf 7x16 ET45
Achslast v/h 1130 Kg / 1100 Kg
e1*2001/116*0307*26
PS: vorne steht als zweites immer eine eins. (e1 für Deutschland)