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Winterreifen 235/60/17 Index V/H
Ein frohes neues Jahr in die Runde,
auch wenn es heute morgen/mittag noch etwas verkatert ist, eine Verständnisfrage:
bei meinem 200er cdi, 2WD, sind Winterreifen 235/60/R17 102 V zugelassen.
Reifen dieses Typs sind jedoch quantitativ wenig vorhanden.
Da meine Vmax 195 ist, dürfte ich nach STVO doch auch H-Reifen (bis max.210) aufziehen ?
Weshalb gibt MB dann V-Reifen vor?
ottioer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@udogigahertz schrieb am 3. Januar 2015 um 10:40:03 Uhr:
Zitat:
@gardiner schrieb am 2. Januar 2015 um 19:44:56 Uhr:
@TE
Was in der ZB I steht, ist nicht bindend. Entscheidend für den Load- und Speedindex ist, wie schnell das Fahrzeug fährt (Ziff. "T" in der ZB I) und wie die Hälfte der höheren Achslast (Ziff. 7.1/7.2 ZB I) ist. Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung, zu welcher dein GLK ohne Frage zählt, gibt es keine Zuschläge bei den Indizes mehr. Für deinen GLK bedeutet das nach der offiziellen KBA-Datenbank: Minimum 94H.
Alles klaro?
Grüße der Gardiner
Ist das wirklich so?
Gardiner ist aaS bei der DEKRA
Zitat:
Wenns so wäre, dann wären die Vorgaben der Hersteller und die Eintragungen in den Papieren ja nur Schall und Rauch, nur lockere Empfehlungen, weiter nichts.
Es sind Empfehlungen der Fahrzeughersteller > mit bis zu 12% "Sicherheitspuffer"
Zitat:
Einmal die Hilflosigkeit von TüV und Polizei bei der Überprüfung eines Fahrzeuges ..........
Hilflosigkeit
Unterschätze nicht die Informationssysteme/Datenbänke,
die dem TÜV und der Polizei zur Verfügung stehen
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15 Antworten
ALLEN ein "Gesundes und Gutes Jahr 2015"
Wenn beim kba ( Kraftfahrt Bundesamt ) ein Auto/Typ „zugelassen“ wird kann der
Hersteller folgendes "verlangen".
„Normalerweise“ kann die für die bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ) ein
Zuschlag /Reverse beim Reifenindex " verlangt" werden.
Formel ; 195 km/h×0,01+6,5km/h=1,95 km/h+6,5 km/=8,55km/h =203,55 Reifenindex also H!
Obwohl DU ,selbst mit dieser Reserve, nicht über 210 km ( H-Index ) kommst kann aber der
Hersteller, des Typ's beim (KBA) verlangen den nächsthöheren Wert einzutragen.
Diese Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht bindend und es kann an dem Fahrzeug ein Reifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex montiert werden, wenn obige Formel einen Reifen kleineren Indexes erlaubt.Genauso kann ein höherer Index verwendet werden.
Unverkaterte Grüße
hpad
Ps:
Hier noch ein PDF ; da steht alles drin ( ab Seite 3 )
Hasllo.
diese Aussage ist sehr spannend. Ich ägere mich nämlich ständig darüber, dass z. b. beim Golf mit 75 PS ein "W" Reifen eingetragen ist, den es von den Fahrleistungen nun überhaupt nicht braucht.
Ich war immer davon ausgegangen, dass die Eintragungen im KFZ Brief / EG Bescheinigung bindend sind (..und die Reifenhändler auch, denn Reifen mit höherem Index sind ja teurer).
Dann kann ja nach so einer Formel auch einen Sommerreifen mit anderem Geschwindigkeitsindex (z.B. beim GLK 200 einen "H" -Reifen) gefahren werden !!??
Bei meinem GLK hat Benz auch Winterreifen mit Index " H" ausgeliefert.
MFG
Martin
Diese Aussage ist nicht nur für WR gültig.
Wenn Du alles was auf den Seiten 3,4 beschrieben ist berücksichtigst kann man(n) / Frau auch einen
anderen Index fahren.
Es sind ja genügend Beispiele zur "Errechnung" des Indexs vorhanden.
Und wenn Du einmal im Netz suchst ist dieses Thema ja kein „Neues“.
Grüße
hpad
@edit 17:50 Uhr
Und es ist ja auch noch dieses möglich!
Außerdem können Ganzjahres- und Winterreifen montiert werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, wenn (a) im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht ist und (b) nicht schneller gefahren wird als durch die Reifenkennzeichnung erlaubt.
Zitat:
@hpad [url=http://www.motor-talk.de/forum/winterreifen-235-60-17-index-v-h-
Außerdem können Ganzjahres- und Winterreifen montiert werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, wenn (a) im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht ist und (b) nicht schneller gefahren wird als durch die Reifenkennzeichnung erlaubt.
Hallo,
wobei dieser Aufkleber nicht zwingend notwendig ist, wenn die Geschwindigkeit im der permanenten Speedtronic auf den entsprechenden Wert gedrosselt wurde.
Gruss
Tiny
Zitat:
@Timothy Truckle schrieb am 1. Januar 2015 um 18:04:48 Uhr:
Hallo,
wobei dieser Aufkleber nicht zwingend notwendig ist, wenn die Geschwindigkeit im der permanenten Speedtronic auf den entsprechenden Wert gedrosselt wurde.
Gruss
Tiny
Da dies ein "Streitthema" ist, würde ich dies hier nicht empfehlen.
Lt §36 Stvzo muß die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben sein.
Zitat:
@mb180 schrieb am 1. Januar 2015 um 21:30:08 Uhr
Da dies ein "Streitthema" ist, würde ich dies hier nicht empfehlen.
Lt §36 Stvzo muß die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben sein.
Du hast natürlich Recht - solange es keine eindeutige gesetzliche Regelung dazu gibt, wird es ein Streitthema sein. Trotzdem sind rein rechtlich sind beide Forderungen des §36 der STVZO erfüllt. Die max. (mögliche) Geschwindigkeit wird nämlich kurz vor Erreichen angezeigt.
Wenn man natürlich Pech hat und an einen Polizisten kommt, dessen Frau vor 2 Tagen durchgebrannt ist, der die 5. Nachtschicht hintereinander macht und der sich bei McDonald sich den Kaffee über die Hose geschüttet hat - dann könnte man schlechte Karten haben.
gruss
falccone
@TE
Was in der ZB I steht, ist nicht bindend. Entscheidend für den Load- und Speedindex ist, wie schnell das Fahrzeug fährt (Ziff. "T" in der ZB I) und wie die Hälfte der höheren Achslast (Ziff. 7.1/7.2 ZB I) ist. Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung, zu welcher dein GLK ohne Frage zählt, gibt es keine Zuschläge bei den Indizes mehr. Für deinen GLK bedeutet das nach der offiziellen KBA-Datenbank: Minimum 94H.
Alles klaro?
Grüße der Gardiner
Zitat:
@gardiner schrieb am 2. Januar 2015 um 19:44:56 Uhr:
@TE
Was in der ZB I steht, ist nicht bindend. Entscheidend für den Load- und Speedindex ist, wie schnell das Fahrzeug fährt (Ziff. "T" in der ZB I) und wie die Hälfte der höheren Achslast (Ziff. 7.1/7.2 ZB I) ist. Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung, zu welcher dein GLK ohne Frage zählt, gibt es keine Zuschläge bei den Indizes mehr. Für deinen GLK bedeutet das nach der offiziellen KBA-Datenbank: Minimum 94H.
Alles klaro?
Grüße der Gardiner
Ist das wirklich so?
Wenns so wäre, dann wären die Vorgaben der Hersteller und die Eintragungen in den Papieren ja nur Schall und Rauch, nur lockere Empfehlungen, weiter nichts.
Da sehe ich zwei Konfliktpunkte:
Einmal die Hilflosigkeit von TüV und Polizei bei der Überprüfung eines Fahrzeuges .......... bisher gehen die immer nach den Eintragungen in den Papieren UND nach den Vorgaben der Hersteller, jedoch nie nach den Mindestvorgaben des KBA. Eine allgemeine Verkehrskontrolle weit Draußen im Nirgendwo stelle ich mir interessant vor, wenn in den Papieren steht, dass man V-Reifen fahren muss, die Herstellervorgabe auch nichts anderes aussagt und der kontrollierende Polizist aber nur H-Reifen montiert sieht, dazu noch mit einem niedrigeren Tragfähigkeitsindex. Im Zweifel wird der das Auto stilllegen. Und dann?
Ebenso beim TüV ............ da wird es interessante Diskussionen auch der Prüfer untereinander geben ............. mit durchaus ungewissem Ausgang.
Als zweiter wichtiger Punkt sei hier die Versicherung erwähnt, die ja bekanntlich jede Chance ausnutzen, Zahlungen zu verweigern bzw. diese zurückzufordern. Da kommen vom Hersteller nicht freigegebene Reifen gerade recht, um in einen jahrelangen Prozess einzusteigen, wenn es gekracht hat, die sind natürlich Schuld oder tragen eine Mitschuld, weil der Hersteller ja nicht umsonst genau dieses Format mit genau diesem Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex vorgegeben hatte .............. und wenn dann "minderwertigere" Reifen montiert wurden, um pro Reifen 10 Euro zu sparen .......... nun ja, wer das riskieren möchte: bitteschön.
Grüße
Udo
Hallo Udo,
Ganz so ist es ja nun auch nicht. Mercedes hat bei mir die Reifen mit dem Index H montiert und ausgeliefert. Die denken sich sicher etwas dabei, wenn sie "minderwertige Reifen" montieren.
MFG
Martin
aber nur H-Reifen montiert sieht, dazu noch mit einem niedrigeren Tragfähigkeitsindex.
Die obige "Aussage" ist schlicht und ergreifend falsch.
Ein H-Reifen ist nicht „minderwertiger“ als ein V, W oder Y; etc. Jedenfalls nicht nach Deiner (falschen ) „Denkweise“.
Der Load Index /Tragfähigkeitsindex eines Reifen steht erst mal nur für „sich alleine“.
Dieser Wert steht für die Dauerbelastung eines Einzelreifen mit dem Speedindex H; also 210 km/h.
Fährt man(n)/Frau aber einen Reifen mit V/W/Y etc. nimmt die „Tragfähigkeit“ des Reifen ab.
Bei V-Reifen nur noch bis max. 91 % und beim W nur noch 85 %. Wenn ich also mir einen W-Reifen aussuche muss ich also darauf achten dass der Load Index für meinen Wagen auch noch die 15 % Abzug verkraftet.
Oder hier ein Zitat:
Die Tragfähigkeit eines V-Reifens sinkt bei der möglichen Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h auf 91 % seiner ausgewiesenen Tragfähigkeit. Dieser Umstand ist besonders zu beachten, wenn sehr schnelle Pkw mit entsprechenden M+S-Reifen ausgestattet werden, die den Speed-Index V tragen. Hier empfehlen sich Reifen mit höherem Last-Index. Für V-, W- und Y-Reifen gibt es Tabellen, die Auskunft geben über die Tragfähigkeitsreduzierung bei entsprechend hohen Geschwindigkeiten. Zu berücksichtigen sind außerdem besonders hohe Sturzwerte der Räder.
Für „Fahrzeuge“ mit niedriger bbH also Anhänger, Wohnanhänger, Traktor etc., gibt es aber auch Tragfähigkeitszuschläge.
Grüße
hpad
Ps:
Ist das wirklich so?
EU-Richtlinie 92/23/EWG Anhang IV Nr. 3.4.1
jeder Reifen, mit dem ein Fahrzeug ausgerüstet ist, muss ein Geschwindigkeitskategorie-Symbol aufweisen, das der vom Fahrzeughersteller angegebenen bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeuges (Ziffer 6 Fahrzeugschein alt, Ziffer T Zulassungsbescheinigung Teil I neu)
oder der jeweiligen Belastungs-/ Geschwindigkeitskombination entspricht.
Die Umsetzung der Richtlinie 92/23/EWG vom 31.03.1992 in nationales Recht in Deutschland erfolgte bereits mit der 26. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 12.08.1997 (BGBL I S. 2051)
Das bedeutet zusammengefasst, dass Bereifungen an Kraftfahrzeugen, die den o.g. Punkten entsprechen genauso zulässig sind, wir die durch den Automobilhersteller freigegeben Bereifungen (Eintragungen im Fahrzeugschein oder den COC-Papieren) – auch wenn sie sich von diesen unterscheiden – und es bedarf keiner Änderung/Ergänzung der Fahrzeugpapiere
Zitat:
@udogigahertz schrieb am 3. Januar 2015 um 10:40:03 Uhr:
Zitat:
@gardiner schrieb am 2. Januar 2015 um 19:44:56 Uhr:
@TE
Was in der ZB I steht, ist nicht bindend. Entscheidend für den Load- und Speedindex ist, wie schnell das Fahrzeug fährt (Ziff. "T" in der ZB I) und wie die Hälfte der höheren Achslast (Ziff. 7.1/7.2 ZB I) ist. Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung, zu welcher dein GLK ohne Frage zählt, gibt es keine Zuschläge bei den Indizes mehr. Für deinen GLK bedeutet das nach der offiziellen KBA-Datenbank: Minimum 94H.
Alles klaro?
Grüße der Gardiner
Ist das wirklich so?
Gardiner ist aaS bei der DEKRA
Zitat:
Wenns so wäre, dann wären die Vorgaben der Hersteller und die Eintragungen in den Papieren ja nur Schall und Rauch, nur lockere Empfehlungen, weiter nichts.
Es sind Empfehlungen der Fahrzeughersteller > mit bis zu 12% "Sicherheitspuffer"
Zitat:
Einmal die Hilflosigkeit von TüV und Polizei bei der Überprüfung eines Fahrzeuges ..........
Hilflosigkeit
Unterschätze nicht die Informationssysteme/Datenbänke,
die dem TÜV und der Polizei zur Verfügung stehen
Hallo,
danke erstmal für die vielen Beiträge.
Habe jetzt die H-Reifen von Conti bestellt, auf das ich mit dem HR-Antrieb sicher durch die schneebedeckte, österr. Bergwelt düsen kann .
Wie sagte noch der Verkäufer: einsteigen,gasgeben,tanken...alles andere macht das Auto.
ottioer
Hallo ottoioer,
pass bloß auf beim Düsen, Du fährst ne Heckschleuder !
MFG
Martin
Zitat:
österr. Bergwelt düsen...
Aber Achtung: bei der Geschwindigkeitsüberwachung sind die Ösis auch nicht zimperlich, dürfen sogar schätzen.