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winterreifen auf alu ziehen....wie rausfinden ob ich die fahren darf??

BMW 3er E36
Themenstarteram 12. November 2008 um 21:34

nabend...

Habe noch meiner meinung nach schöne momo felgen von meinem 316,da waren sommerreifen drauf.

Da mein neuer 323 sommer auf alus hat ,möchte ich gern meine winterreifen die auf stahl sind auf die momo felgen vom alten auto draufzziehen.

Wie nun vorgehen ob ich die fahren darf und ob ich die eintragen muss.

Die felgen waren damals auf dem 316 drauf als mein vater sich das auto gekauft hatte.und im fahrzeuschein war auch nichts eingetragen oder so...muss ich die dann eintragen??

Reifengröße : 185 x 65 r15 92t (was heißt dieses 92t ??? )

Auf der felge ist die nummer KBA 43255 drauf...sind 15 zoll.

Hier ist ein bild von den felgen

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43 Antworten

Fremdfelgen müssen IMMER eingetragen werden, wenne s bei deinem vater nicht der fall war, dann wurde es auf jeden fall vergessen oder absichtlich nicht gemacht, was jedoch in beiden fällen streng genommen illegal wäre.

92 gibt den tragfähigkeitsindex an (wieviel gewicht die reifen aushalten)

t steht für die max. zulässige geschwindigkeit

 

beide angaben findest du unter wikipedia ausführlich erklärt.

Themenstarteram 12. November 2008 um 21:45

ja aber der hatte den 316 1998 gekauft.Und bis 2008,das sind 10 jahre...haben die grünen nicht gemeckert,nicht einmal gefragt.

Und ich müsste die dann eintragen oder wie??

Für seinen e 90 hat er auch neue felgen mit bereifung gekauft und der händler meinte die müssen net eingetragen werden...also schon wieder nicht eingetragen..wie geht das dann??

ich bin mir nicht sicher, aber wenn die größe der eingetragenen größe entspricht muss man sie doch ned eintragen?

dann habt ihr bisher immer glück gehabt und euer händler hat keine ahnung.

die felgen sidn ja nicht sonderlich auffällig udn in einer kontrolle werden meistens eh nur die reifengrößen kontrolliert, wennd u nicht grade monsterfelgen drauf hast. aber alle felgen, die nicht direkt vom autohersteller sind, müssen immer eingetragen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Synx

ich bin mir nicht sicher, aber wenn die größe der eingetragenen größe entspricht muss man sie doch ned eintragen?

doch, weil die reifenfreigabe nur in verbindung mit originalfelgen gilt!

Themenstarteram 12. November 2008 um 21:51

ich entschuldige mich ..ich glaub die waren doch eingetragen.

Hab das fahrzeugschein vom 316 hier bei mir liegen. und da steht was von

JE NACH AUSR: ZIFF. 20 U.21 A:FELGE 6J x 15.

22 U.23 A.FELGE 6 1/2 J x 15 OD. 7 J x 15

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von Synx

ich bin mir nicht sicher, aber wenn die größe der eingetragenen größe entspricht muss man sie doch ned eintragen?

doch, weil die reifenfreigabe nur in verbindung mit originalfelgen gilt!

man lernt nie aus :D wusste ich ned ziehe meinen beitrag zurück :p

Themenstarteram 12. November 2008 um 21:55

was würde mich das eintragen der felgen denn kosten???

hab noch nie was eintragen lassen,ist das so teuer oder im rahmen?

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Fremdfelgen müssen IMMER eingetragen werden, wenne s bei deinem vater nicht der fall war, dann wurde es auf jeden fall vergessen oder absichtlich nicht gemacht, was jedoch in beiden fällen streng genommen illegal wäre.

92 gibt den tragfähigkeitsindex an (wieviel gewicht die reifen aushalten)

t steht für die max. zulässige geschwindigkeit

beide angaben findest du unter wikipedia ausführlich erklärt.

1.) stimmt!

2.) du überholst rechts??????

Zitat:

Original geschrieben von Bushido88

ich entschuldige mich ..ich glaub die waren doch eingetragen.

Hab das fahrzeugschein vom 316 hier bei mir liegen. und da steht was von

JE NACH AUSR: ZIFF. 20 U.21 A:FELGE 6J x 15.

22 U.23 A.FELGE 6 1/2 J x 15 OD. 7 J x 15

nein, das hat mit der nachrüstfelge nix zu tun. das sind die bereits von bmw ab werk freigegebenen felgengrößen.

wenn die fremdfelge eingetragen wäre, würde name und/oder KBA-Nummer aufgeführt sein.

Themenstarteram 12. November 2008 um 21:57

da steht aber nix von momo...also doch nicht eingetragen...aber wie soll das dann gehen dass die grünen und der tüv 10 jahre lang nix bemängelt haben??

Zitat:

Original geschrieben von seb89

2.) du überholst rechts??????

Natürlich! (wo denn sonst... :D ;) )

Zitat:

Original geschrieben von Bushido88

..aber wie soll das dann gehen dass die grünen und der tüv 10 jahre lang nix bemängelt haben??

ganz einfach: nachlässigkeit/schlampigkeit....meine 18er sind auch nicht eingetragen und die sind sicherlich ne nummer auffälliger als die Momo....dennoch hat es weder TÜV noch Polizei bisher bemerkt bzw. gekümmert.

Themenstarteram 12. November 2008 um 22:03

hier mal ein bild vom fahrzeugschein des alten autos auf dem foto...

Ich hoffe man erkennt es

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