Winterreifen: Geschwindigkeitsindex T statt V?
Hallo,
durch den anderen Thread aufgeschreckt (wie können Michelins beim Händler so billig sein? Natürlich, anderer Geschwindigkeitsindex...), habe ich eine Frage. Ich war immer der Ansicht, dass man Winterreifen mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex aufziehen darf, jedoch nur eine Kategorie tiefer. Ergo H statt V, T statt H etc..
Einige Googletreffer deuten auch darauf hin. Ich meine mich zu erinnern, dass auch in der Fahrschule davon die Rede war (2001). Aber: Weder bei Wiki noch in der StVZO steht davon etwas, wenn man stvzo.de glauben darf.
Zitat:
§ 36 Bereifung und Laufflächen.
(...)Bei Verwendung von M + S - Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S - Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht
überschritten wird.
D.h. ich darf auch T-Winterreifen fahren, obwohl im Sommer V-Reifen vorgeschrieben sind?
Zum Einen würde mich das natürlich freuen, weil mir 190kmh mehr als ausreichen, erst Recht im Winter. Zum Anderen wäre ich aber etwas schockiert, so einem Irrglauben gefolgt zu sein. Normalerweise überprüfe ich solches Hörensagen gleich.
Grüße!
Beste Antwort im Thema
hallo!
bei geschwindigkeitsangaben gibt es, wie bei allem in der technik, toleranzen. im bereich geschwindigkeit sind es zwei verschiedene formeln (EG/national), mit denen ich dich hier nicht langweilen will.
grob gesagt (faustregel) nimmt man ca. 6-7 km/h mehr an, wenn du die zu deinen 188 km/h addierst, kommst du in jedem fall über 190 km/h, deswegen reicht "T" nicht aus, sondern du brauchst "H".
ehe hier jemand einwände bringt sei gesagt, dass es (ganz wenige!) fälle gibt, ich meine bei opel, wo die herstellerangabe zur höchstgeschwindigkeit im schein exakt 190 km/h ist und trotzdem "T"-reifen vorgesehen sind. hier garantiert der hersteller, dass das auto SICHER NICHT schneller läuft, man fragt sich also, ob es in wahrheit überhaupt an die 190 km/h rankommt
was schopi ober angesprochen hat (tragfähigkeits-abschläge etc.) ist ein ganz anderes thema und kommt auch erst bei "W" und "ZR"-reifen ins spiel, hat mit deiner frage nix zu tun.
grüße vom nogel
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11 Antworten
Ist korrekt was in der StVZO steht.
Traglast, Breite und Querschnitt muss natürlich passen
"1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist"
...heisst du musst gut sichtbar einen Aufkleber mit max. 190km/h (Geschwindigkeitsindex "T") anbringen
Der geht nicht mehr
http://img816.imageshack.us/img816/5755/maxnachwunsch.jpg
aber der
http://img717.imageshack.us/img717/9609/max190.jpg
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand erklären, warum ich bei Sommerreifen H fahren muss.
V ist bis 210, T bis 190 – In den Papieren ist mein Auto aber mit einer Höchstgeschwindigkeit von 188 Km/h eingetragen.
Viele Grüße, Andreas
V ist sogar bis 240...
Ich habe bei meinem mal eine niedrigere klasse eintragen lassen (habe derzeit noch clk-felgen drauf, die mal vom vorbesitzer mit index W eingetragen wurden...bei gerade mal 213km/h eingetragener bbH.
Da murmelte der TÜV-Ing. etwas von Traglastabschlag/zuschlag, oder so. Sollte wohl heißen, je höher die traglast der reifen, desto mehr "sicherheitszuschlag" muss von der bbH zum minimal möglichen geschwindigkeitsindex bestehen.
frage mich aber nicht, wie das berechnet wird...ich habe bei meinem 280T jedenfalls problemlos Klasse V bekommen. Die nächstbeste H wäre mit 210 auf jeden Fall zuwenig, zumal der Wagen ja auf Strecke und mit Rückenwind auch reale 220+ geht...da will ich keinen platzer oder andere schäden riskieren, auch wenn man nur 2-3mal pro jahr so fährt...
gruß
Zitat:
Original geschrieben von schopy
V ist sogar bis 240...
Ich habe bei meinem mal eine niedrigere klasse eintragen lassen (habe derzeit noch clk-felgen drauf, die mal vom vorbesitzer mit index W eingetragen wurden...bei gerade mal 213km/h eingetragener bbH.
Da murmelte der TÜV-Ing. etwas von Traglastabschlag/zuschlag, oder so. Sollte wohl heißen, je höher die traglast der reifen, desto mehr "sicherheitszuschlag" muss von der bbH zum minimal möglichen geschwindigkeitsindex bestehen.
frage mich aber nicht, wie das berechnet wird...ich habe bei meinem 280T jedenfalls problemlos Klasse V bekommen. Die nächstbeste H wäre mit 210 auf jeden Fall zuwenig, zumal der Wagen ja auf Strecke und mit Rückenwind auch reale 220+ geht...da will ich keinen platzer oder andere schäden riskieren, auch wenn man nur 2-3mal pro jahr so fährt...
gruß
sorry, ich brauch nur H fahren, das war ein Fehler von mir. Den Beitrag von mir habe ich korrigiert.
hallo!
bei geschwindigkeitsangaben gibt es, wie bei allem in der technik, toleranzen. im bereich geschwindigkeit sind es zwei verschiedene formeln (EG/national), mit denen ich dich hier nicht langweilen will.
grob gesagt (faustregel) nimmt man ca. 6-7 km/h mehr an, wenn du die zu deinen 188 km/h addierst, kommst du in jedem fall über 190 km/h, deswegen reicht "T" nicht aus, sondern du brauchst "H".
ehe hier jemand einwände bringt sei gesagt, dass es (ganz wenige!) fälle gibt, ich meine bei opel, wo die herstellerangabe zur höchstgeschwindigkeit im schein exakt 190 km/h ist und trotzdem "T"-reifen vorgesehen sind. hier garantiert der hersteller, dass das auto SICHER NICHT schneller läuft, man fragt sich also, ob es in wahrheit überhaupt an die 190 km/h rankommt
was schopi ober angesprochen hat (tragfähigkeits-abschläge etc.) ist ein ganz anderes thema und kommt auch erst bei "W" und "ZR"-reifen ins spiel, hat mit deiner frage nix zu tun.
grüße vom nogel
Zitat:
Original geschrieben von Himmelrock
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand erklären, warum ich bei Sommerreifen H fahren muss.
V ist bis 210, T bis 190 – In den Papieren ist mein Auto aber mit einer Höchstgeschwindigkeit von 188 Km/h eingetragen.
Viele Grüße, Andreas
Es kommt auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbh) ein Sicherheitszuschlag von etwa 9 km/h dazu, bei eingetragenen 188 km/h musst du Sommerreifen montieren welche ~197 km/h haben, T mit 190 km/h ist zu gering, U mit 200 km/h Zulassung darfst du fahren, auch wenn diese nicht in den Papieren stehen sollten.
Genaue Formel des Sicherheitszuschlages: bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von Himmelrock
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand erklären, warum ich bei Sommerreifen H fahren muss.
V ist bis 210, T bis 190 – In den Papieren ist mein Auto aber mit einer Höchstgeschwindigkeit von 188 Km/h eingetragen.
Viele Grüße, Andreas
Es kommt auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbh) ein Sicherheitszuschlag von etwa 9 km/h dazu, bei eingetragenen 188 km/h musst du Sommerreifen montieren welche ~197 km/h haben, T mit 190 km/h ist zu gering, U mit 200 km/h Zulasung darfst du fahren, auch wenn diese nicht in den Papieren stehen sollten.
Genaue Formel des Sicherheitszuschlages: bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH
Also wieder etwas gelernt. Die Toleranz ist zur Sicherheit da, falls das Auto dann doch schneller fährt. Die Reifenkennung U kannte ich noch gar nicht.
Danke, und viele Grüße, Andreas
Also habe bei mir auch die V (bis 240km/h) drauf, da ich als winterreifen kaum (eher garnicht) die ZR (über 240 km/h) bekomme.
Mann muss aber, wenn man Reifen drauf macht, die nicht in den Papieren stehen, einen Aufkleber mit der geänderten maximal Geschwindigkeit gut sichtbar ins Auto kleben.
Je nach Geschwindigkeitsindex nimmt die max. Tragfähigkeit der Reifen
mit Annäherung an die zulässige Höchstgeschw. der Reifen ab.
Wenn also das Fahrzeuggewicht und die BBH zzl. Zuschlag nahe an
die Tragfähigkeit und den Geschw´index der Reifen rankommen, dann
muss das mit einem höherem Geschw´index und/oder einer
höheren Tragfähigkeit der Reifens berücksichtigt werden.
Ein kleine Wissenschaft ...
Ich z.B. habe im Nachinein bemerkt, dass meine neuen Sommerreifen
eigentlich nicht an mein Auto dürften: für ZR Reifen muss eine
Unbedenklichkeitsbesch. her, die ich nicht habe (weil 235/40/17
statt 235/45/17 wie in der Bescheinigung), und meine BBH zzgl.
Zuschlag beträgt 227 km/h. Dort hat der Reifen nur noch 95% der
vollen Tragfähigkeit (240 km/h max.) von 600 kg, also "nur" 570 kg.
Pro Rad fallen aber max. 600 kg (HA) bei meinem Auto an. Ich kann
also nicht voll beladen Höchstgeschw. fahren und muss
sicherheitsbewusst darauf achten, dass ich mit voller Karre
nur 210 rase ... Ich fahre also lieber mit Winterreifen
zum TÜV. Aber im Ernst: würde ein zusätzlicher Aufkleber im
Sichtfeld "max. 210 km/h" den verbotenen Reifen wieder
legalisieren? Bei den Winterreifen ist das mit der eingehaltenen
Vorschrift und entsprechendem Aufkleber ja auch möglich
Zitat:
Original geschrieben von meixxu35
Aber im Ernst: würde ein zusätzlicher Aufkleber im
Sichtfeld "max. 210 km/h" den verbotenen Reifen wieder
legalisieren? Bei den Winterreifen ist das mit der eingehaltenen
Vorschrift und entsprechendem Aufkleber ja auch möglich
Nein, eine verminderter Geschwindigkeitsindex als die bbh + Zuschlag ist durch einen Aufkleber ausschließlich bei Winterreifen möglich.