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Winterreifen mit M&S Kennung im Sommer .....

Themenstarteram 29. Mai 2024 um 17:45

Hi,

ich habe Winterreifen mit M&S Kennung die ich nur im Sommer fahre. Als ich sie kaufte, waren keine Sommer Reifen mit V Kennung in der erforderlichen Größe erhältlich.

Also, da ich eh keine Autobahn fahre, boten sich diese M&S Reifen mit T Kennung an, weil die mit Aufkleber im Fahrzeug, gefahren werden durften.

Nun steht die M&S Kennung aber nicht mehr für Winterreifen, bzw. man darf die im Winter nicht mehr nutzen.

Was nun im Sommer mit der T Kennung?

Jemand im Bilde ob man die noch fahren darf?

Gruß

Willy

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21 Antworten

Da Reifen die einzig ein M & S-Symbol auf der Flanke tragen, ihren Status als Winterreifen ab 1. Oktober verlieren, werden sie (für mein Verständnis) automatisch zu Sommerreifen. Damit wären sie nicht zulässig, sofern sie die bbH Deines Fahrzeugs nicht abdecken.

Themenstarteram 29. Mai 2024 um 18:08

Der Bußgeldkatalog spricht noch von M&S, mal sehen ob sich die Formulierung zum Jahresende ändert.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 29. Mai 2024 um 20:02:24 Uhr:

Da Reifen die einzig ein M & S-Symbol auf der Flanke tragen, ihren Status als Winterreifen ab 1. Oktober verlieren, werden sie (für mein Verständnis) automatisch zu Sommerreifen. Damit wären sie nicht zulässig, sofern sie die bbH Deines Fahrzeugs nicht abdecken.

Das ist gewagt. Ich würde sagen sie erfüllen nur nicht mehr die Mindestanforderung für Bereifung bei winterlichen Verhältnissen. Deswegen der Tatbestand: "Falsche Bereifung bei Eis, Matsch und Schnee"

Kein Eis+Matsch oder Schnee -> kannst Du die Reifen fahren.

Die Kernfrage ist aber ob die nicht sowieso langsam viel zu alt sind um noch gefahren zu werden.

Das steht außer Frage.

Was ich versucht habe zum Ausdruck zu bringen, ist die Zulässigkeit mit Geschwindigkeits-Aufkleber, bei einer höheren bbH des Fahrzeugs, als der Reifen abdeckt.

@Gummihoeker hat recht.

StVZO Par 36 regelt im Absatz (5) die Thematik mit dem Aufkleber und dem nicht ausreichenden G.-Index.

Dort wird ausdrücklich auf den Absatz (4) Bezug genommen, wo der Begriff "Reifen für winterliche Wetterverhältnisse" definiert ist.

Und im Absatz (4a) wird gesagt, daß die "alten M+S-Reifen" nur bis 30.09.2024 als "Reifen für winterliche Wetterverhältnisse" gelten.

Themenstarteram 30. Mai 2024 um 8:33

Also werden die Winterreifen zu schlechten Sommerreifen und das Ding mit dem Aufkleber ist Geschichte.

Erwischt werden kostet zwischen 50 und 90€. Eine Gefährdung liegt ja nicht vor denn die Reifen werden durch eine Änderung der Vorschriften nicht schlechter.

Dann nehme ich die im nächsten Winter als Überwinterungsräder.

Wenn es Dir eh Wurscht ist, dass Du mit einem Fahrzeug unterwegs bist, welches nicht den Vorschriften entspricht, verstehe ich die Eingangsfrage nicht.

Themenstarteram 30. Mai 2024 um 9:50

Wo habe ich das geschrieben?

Mmmh…. naja…fassen wir mal kurz zusammen…

+ die angesprochenen WR verlieren im Oktober den Status „Winterreifen“ und dürfen damit bei winterlichen Straßenverhältnissen, auch mit Warn-Aufkleber, NICHT mehr gefahren werden, werden quasi zu SR.

Und

+ die angesprochenen WR entsprechen mit ihrem Speedindex „T“ vermutlich nicht der Höchstgeschwindigkeit deines Fahrzeugs ( warum sonst im Winter der „Warn-Aufkleber“) und dürfen damit auch bei NICHT winterlichen Straßenverhältnissen an deinem Fahrzeug NICHT mehr gefahren werden.

Sie dürfen also in keinem Fall mehr an deinem Fahrzeug gefahren werden.

Wenn du jetzt mit deiner Aussage, „nehme ich im nächsten Winter als Überwinterungsräder“, hier implizierst die Räder irgendwie weiter auf der Straße nutzen zu wollen, kann man schon drauf kommen das das dann nicht den Vorschriften genügt.

Eine mögliche Gefährdung durch diese Räder ist für die Weiternutzung dann eher untergeordnet,….sie verlieren einfach die Zulässigkeit an DEINEM Fahrzeug. Du fährst dann mit einer nicht zulässigen Bereifung am Fahrzeug.

Oder du teilst uns deine Definition von „Überwinterungsrädern“ mal mit.

Was soll denn dahinter stehen?

Vielleicht als Dummy-Räder an einem, fürs Winterhalbjahr temporär stillgelegten Fahrzeugs?

Edit:

Zitat:

Welche Folgen drohen dem Fahrer beim Fahren mit falscher Bereifung?

Die Initiative Reifenqualität des Deutschen Verkehrssicherheitsrates warnt: mit falschen oder defekten Reifen gefährdet man nicht nur seine Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Ganz nebenbei drohen Bußgelder und Punkte und im schlimmsten Fall erlischt sogar die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs

Zitat Ende:

Im Falle eines Unfalls dann ne ganz üble Sache.

 

@kasemattenede

Alles richtig.

Aber ich habe den von @Exraucher genannten Begriff "Überwinterungsräder" so interpretiert, dass die Reifen zusammen mit dem überwinternden Fahrzeugs ausschließlich stehen sollen.

Und dagegen wäre in einem öffentlich nicht zugänglichen Parkraum tatsächlich nichts einzuwenden.

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 30. Mai 2024 um 14:09:33 Uhr:

…… ich habe den von @Exraucher genannten Begriff "Überwinterungsräder" so interpretiert, dass die Reifen zusammen mit dem überwinternden Fahrzeugs ausschließlich stehen sollen…..

Für mich ist die Bezeichnung nicht so eindeutig.

Daher hatte ich ja nachgefragt WAS hinter den „Überwinterungsrädern“ steht.

Das die Dinger quasi dann als Unterlegklötze weitergenutzt werden dürften, bedürfte dann aber keiner Erwähnung denke ich und sorgt im Sinne des Threads eher für Missverständnisse.

Aber sei es drum…..wenn’s denn so wäre ist doch alles gut.

Themenstarteram 30. Mai 2024 um 13:51

Hi,

Eingangs habe ich zweimal von Nutzung im Sommer geschrieben.

Fahrzeug überwintern ist für mich eindeutig und bedarf keiner weiteren Erklärung. Daher werden Überwinterungsräder nicht durch den Winter rollen, sondern nach der Sommer Saison stehen.

Gruß

Willy

Der Begriff "Überwinterungsräder" ist eigentlich schon klar: damit wird nicht gefahren, sondern gestanden. Dabei wird man wohl nicht erwischt werden - im Widerspruch dazu steht der Gedankengang "Erwischt werden kostet zwischen 50 und 90€". Das deutet darauf hin, dass vielleicht doch gefahren werden soll.

Aber womit wirst du dann fahren?

Hat sich inzwischen etwas an der Verfügbarkeit von Sommerreifen in der schwierigen Größe mit Index V geändert?

Oder gibt es inzwischen vielleicht einen Ganzjahresreifen mit der aktuellen Winterkennung? Den könntest du ja wieder mit dem passenden Aufkleber fahren.

@Exraucher

Bitte beim Überwintern meine Einschränkungen beachten.

Eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr - auch am ruhenden - ist ausgeschlossen.

Parken am Straßenrand fällt aus.

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