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Winterreifen

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 26. September 2006 um 13:47

Hallo zusammen, ich habe jetzt Winterreifen gekauft beim Reifenhändler unter Vorlage des FZ Scheines. Eingetragen sind 225/50 17 Zoll im Fahrzeugschein. Dahinter steht dann noch 98H.

Die reifen die ich jetzt bekommen habe, stimmen überein bis auf die letzte Bezeichnung, da steht 94H.

Kann mir bitte jemand sagen, wofür diese Bezeichnung steht und ob ich diese Reifen jetzt fahren darf?

Audi A6 Avant 2,7 TDI MT mit S-Line ( 17 Zoll Bremsanlage)

Vielen Dank.

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34 Antworten

Hi,

 

das was du meinst ist der Traglastindex, 94 ist ein nidrigerer als 98, sprich hinter diesen Zahlen verbirgt sich mit wieviel kg der REifen belastet werden kann/darf. Kanns dir so auf die schnelle leider nicht 100% sagen, aber ich mein das 94 für einen 2.7er zuwenig ist, oder schon an der Grenze ist, ich hab lieber einen höheren wert, trägt auch zur sicherheit bei.

 

Gruß Alex

Wenn der Reifen Dealer in den Fahrzeugschein geschaut hat, hat er dir sicher die richtigen Reifen raufgezogen.

Nah an der max. Achslast sind die trotzdem.

Ist aber unbedenklich solange du nicht über der max. Achslast liegst. Mehr LI ist immer besser, ist wie mit dem V-Index.

MfG.

Ich würde die Reifen dem Händler um die Ohren hauen. Ist mir auch bei Winterreifen schon einmal passiert, daß die falschen aufgezogen wurden trotz Vorlage Fahrzeugschein. Ich habe dann richtig Ärger gemacht und unter vielen Entschuldigungen die Reifen mit "extra load" bekommen, d.h. mit höherer Tragfähigkeit.

Merke, was die Vorgaben des Fahrzeugscheins unterschreitet, das kann der Geschwindigkeitsindex oder wie bei dir der Tragfähigkeitsindex sein, ist zunächst NICHT zugelassen. Ich glaube kaum, daß du bei einer Reklamation durch die Grünen oder bei einem Unfall einen Gutachter neben dir sitzen hast, der dir die dynamischen Achslasten mit Sicherheitsmarge berechnen kann, um dein Gegenüber davon zu überzeugen, daß der niedrigere Index gerade noch zugelassen ist.

Also marschier schnellstmöglich zum Reifenhändler und reklamiere das, dürfte ziemlich einfach sein, wenn du den Fahrzeugschein vorgelegt hattest.

Gruß

Frank

Ich war auch mir meinem Schein beim :) - ähm ATU. Habe aber dort die 97 drauf bekommen, da ich das selbe Gefährt wie Du habe. Ich glaube, das Du mit dem Traglastindex zu niedrig bist.

Schau mal in Deinen Schein - was steht drin? Nur diese Reifen dürfen gefahren werden. Und da steht kein 94er Index.

Bauartgenehmigte Reifen sind unter bestimmten

Voraussetzungen auch mit einem niedrigeren

Tragfähigkeits-Index zulässig

siehe auch hier:

Zitat:

Original geschrieben von juhuuh

Bauartgenehmigte Reifen sind unter bestimmten

Voraussetzungen auch mit einem niedrigeren

Tragfähigkeits-Index zulässig

siehe auch hier:

Bei der Rechnung fehlt die Geschwindigkeitskonstante. Bei den Geschwindigkeiten die ein 4F erreichen kann, muss oben was drauf.

Zitat:

Original geschrieben von Duck

Bei der Rechnung fehlt die Geschwindigkeitskonstante. Bei den Geschwindigkeiten die ein 4F erreichen kann, muss oben was drauf.

stimmt, hängt vom Geschwindigkeitsindex der WR ab....

Bei "H" aber kein Abschlag

Traglast und Höchstgeschwindigkeiten hängen auch zusammen.

Für HR habe ich nichts gefunden, eventuell gilt das bei Wanderdünen nicht, bei höheren Geschwindigkeiten auf jeden Fall.

Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln.

Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln.

Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermitteln.

Zitat:

Original geschrieben von -jj-

Für HR habe ich nichts gefunden, eventuell gilt das bei Wanderdünen nicht, bei höheren Geschwindigkeiten auf jeden Fall.

stimmt, gilt nicht für Wanderdünen mit Reifen <= 210 km/h

Du riskierst mit diesem niedrigen Belastungsindex Deine Betriebserlaubnis und unter Umständen auch Deinen Versicherungsschutz. Ich würde die Reifen, wie auch Floehrer schon schrieb, dem Händler um die Ohren hauen!

Hallo aus dem leider noch nicht tief verschneiten Berlin,

habe gerade beim Kauf meiner Winterräder für einen 3,0 TDI Q TT von meinem Händler ausdrücklich den Hinweis auf den Index 99 bekommen. Damit schieden etliche Reifen aus.

Ich habe mich natürlich daran gehalten, weil hier evtl. Sparsamkeit fehl am Platz ist.

Allen einen rutschfreien Winter, Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von floehrer

Merke, was die Vorgaben des Fahrzeugscheins unterschreitet, das kann der Geschwindigkeitsindex oder wie bei dir der Tragfähigkeitsindex sein, ist zunächst NICHT zugelassen.

Ist falsch, also lieber nicht merken und schnell wieder vergessen :D.

MfG.

Zitat:

Original geschrieben von Basti16

Ist falsch, also lieber nicht merken und schnell wieder vergessen :D.

MfG.

Kannst du das begründen? Ich würde mich nicht trauern, mit Reifen zu fahren, bei denen ein Wert wie vmax, LI etc. unter denen in den Papieren ist.

Ich würde einfach beim Reifenhersteller anrufen und fragen, ob der Reifen für dein Auto freigegeben ist! Wenn ja, dann faxen sie dir sofort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Klappt z.B. bei Michelin und GoodYear ohne Probleme!

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