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Wirkliche Anhängelasten

Ford Mondeo Mk5 (BA7)
Themenstarteram 18. November 2020 um 20:38

Habe mir vor kurzem einen Manuellen 2016er 2.0tdci 180ps Diesel gekauft. Hab mich vorher informiert was man so bei Google findet was der für eine anhängelast hat. 2000kg so wie ich den ganzen Datenblättern entnehmen kann. Jetzt steht bei mit im Farzeugschein nur 1600kg drin. Was ist denn nun richtig? 1600 hab ich kein einziges Mal gesehen und der SMax von meinem Kollegen von 2017 hat auch 2Tonnen mit gleichen Motor. So unterschiedlich sind die doch gat nicht...

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19 Antworten

Merkwürdig: Mein 150 PS Schalter darf 1.800 KG bzw

2.000 KG bis 8% Steigung ziehen. Die Wandler-Automaten im Smax / Galaxy dürfen alle 2 T ziehen (also unabhängig von der Steigung).

Die alten TDCi-Motoren mit DSG durften meiner Kenntnis nach das gleiche ziehen.

1.600 KG hört sich eher nach einem Benziner an...

evtl. ein Fehler in der ZB T2?

Edit1: Sorry, gerade gesehen dass es um einen Mondeo geht :D

Ok, eigentlich darf der Schalter-Mondeo mit 180 PS auch 1.800 / 2.000 KG ziehen, außer (das gibt es beim S-Max / Galaxy nicht), wenn es sich um einen "Econetic" handelt. Für den Wagen wird eine geringere KFZ-Steuer als für normale Mondeos fällig. Die dürfen dann wohl auch nur "schmalere" Reifen etc. auziehen (wegen Treibstoffersparnis). Daher resultieren dann die 1.600 KG Anhängelast (und zwar egal ob 8 oder 12 % Steigung).

Zum Background: Econetic "kastriert" den Wagen ein wenig um ein paar Euro weniger KFZ-Steuer zu zahlen. Würde man das ignorieren, wäre dies Steuerhinterziehung sowie "Überlasten" (=Erlöschen der Betriebserlaubnis" / Versicherungsschutz futsch). Dabei kann der Econetic theoretisch das gleiche ziehen wie ein regulärer Mondeo. Er benötigt lediglich die passenden Reifen (die mehr CO2 durch erhöhten Verbrauch emitieren, daher dann nicht mehr steuerlich zulässig sind).

Edit2: Hoffung = Deine Zulassungsbescheinigung Teil 2 beinhaltet einen Fehler, sprich Du hast gar keinen Econetic-Mondeo sondern den ganz normalen (ohne Einschränkungen). Das wäre dann beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu bereinigen...

Andernfalls sind die 1.600 KG korrekt.

Themenstarteram 18. November 2020 um 23:15

Zitat:

@laserlock schrieb am 18. November 2020 um 21:56:31 Uhr:

Merkwürdig: Mein 150 PS Schalter darf 1.800 KG bzw

2.000 KG bis 8% Steigung ziehen. Die Wandler-Automaten im Smax / Galaxy dürfen alle 2 T ziehen (also unabhängig von der Steigung).

Die alten TDCi-Motoren mit DSG durften meiner Kenntnis nach das gleiche ziehen.

1.600 KG hört sich eher nach einem Benziner an...

evtl. ein Fehler in der ZB T2?

Edit1: Sorry, gerade gesehen dass es um einen Mondeo geht :D

Ok, eigentlich darf der Schalter-Mondeo mit 180 PS auch 1.800 / 2.000 KG ziehen, außer (das gibt es beim S-Max / Galaxy nicht), wenn es sich um einen "Econetic" handelt. Für den Wagen wird eine geringere KFZ-Steuer als für normale Mondeos fällig. Die dürfen dann wohl auch nur "schmalere" Reifen etc. auziehen (wegen Treibstoffersparnis). Daher resultieren dann die 1.600 KG Anhängelast (und zwar egal ob 8 oder 12 % Steigung).

Zum Background: Econetic "kastriert" den Wagen ein wenig um ein paar Euro weniger KFZ-Steuer zu zahlen. Würde man das ignorieren, wäre dies Steuerhinterziehung sowie "Überlasten" (=Erlöschen der Betriebserlaubnis" / Versicherungsschutz futsch). Dabei kann der Econetic theoretisch das gleiche ziehen wie ein regulärer Mondeo. Er benötigt lediglich die passenden Reifen (die mehr CO2 durch erhöhten Verbrauch emitieren, daher dann nicht mehr steuerlich zulässig sind).

Edit2: Hoffung = Deine Zulassungsbescheinigung Teil 2 beinhaltet einen Fehler, sprich Du hast gar keinen Econetic-Mondeo sondern den ganz normalen (ohne Einschränkungen). Das wäre dann beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu bereinigen...

Andernfalls sind die 1.600 KG korrekt.

Es sind 215/60 R16 drauf. Kann ich das denn irgendwo erkennen ob es ein Econetic ist (fahrzeugschein o.ä)? Wenn ja kann ich dies bei der zulassungsbehörde "abmelden"?

Am Heck sollte ein Schild mit der Bezeichnung "Econetic" kleben wenn ich mich nicht irre...Ansonsten Typenschlüssel in den Papieren mal bei Google eingeben.

Werksseitig eingebaute AHK oder nachgerüstet? Von welchem Hersteller sprechen wir? Ich weiß, daß es Unterschiede zwischen Oris und Westfalia sowie starre und abnehmbare AHK gibt.

Themenstarteram 19. November 2020 um 8:22

Zitat:

@deKoch schrieb am 19. November 2020 um 08:00:59 Uhr:

Werksseitig eingebaute AHK oder nachgerüstet? Von welchem Hersteller sprechen wir? Ich weiß, daß es Unterschiede zwischen Oris und Westfalia sowie starre und abnehmbare AHK gibt.

Noch ist keine verbaut. Aber anhängelasten stehen doch immer drin. Werden doch ab Werk auch nur "nachgerüstet"

Zitat:

@Arnsep schrieb am 19. November 2020 um 09:22:42 Uhr:

Zitat:

@deKoch schrieb am 19. November 2020 um 08:00:59 Uhr:

Werksseitig eingebaute AHK oder nachgerüstet? Von welchem Hersteller sprechen wir? Ich weiß, daß es Unterschiede zwischen Oris und Westfalia sowie starre und abnehmbare AHK gibt.

Noch ist keine verbaut. Aber anhängelasten stehen doch immer drin. Werden doch ab Werk auch nur "nachgerüstet"

und? Was klebt am Heck bzw. was sagt Google zum Typenschlüssel?

Themenstarteram 19. November 2020 um 8:40

Zitat:

@laserlock schrieb am 19. November 2020 um 09:38:00 Uhr:

Zitat:

@Arnsep schrieb am 19. November 2020 um 09:22:42 Uhr:

 

Noch ist keine verbaut. Aber anhängelasten stehen doch immer drin. Werden doch ab Werk auch nur "nachgerüstet"

und? Was klebt am Heck bzw. was sagt Google zum Typenschlüssel?

Am Heck ist nichts. Typen Schlüssel 8566 BJE ist angeblich der normale. Ich blick da absolut nicht durch.

Dann hilft vielleicht die Kfz-Steuer weiter. Wieviel zahlst Du? Und als Vergleich benötigen wir jemand mit dem 180 PS-Schalter mit 1,8 / 2 T Anhängelast...

Zitat:

@Arnsep schrieb am 19. November 2020 um 09:22:42 Uhr:

Zitat:

@deKoch schrieb am 19. November 2020 um 08:00:59 Uhr:

Werksseitig eingebaute AHK oder nachgerüstet? Von welchem Hersteller sprechen wir? Ich weiß, daß es Unterschiede zwischen Oris und Westfalia sowie starre und abnehmbare AHK gibt.

Noch ist keine verbaut. Aber anhängelasten stehen doch immer drin. Werden doch ab Werk auch nur "nachgerüstet"

Ich vergaß zu fragen: Limousine oder Turnier ? Ich habe bei meinem Turnier die abnehmbare AHK von Oris angebaut und will mal versuchen ob ich die von Oris freigegebene 2.000Kg Anhängelast von irgendweinem Sachverständigen einer Prüfgesellschaft eingetragen bekommen weil es in der ABE / Gutachten von ORIS so drin steht.

Themenstarteram 19. November 2020 um 14:12

Zitat:

@deKoch schrieb am 19. November 2020 um 11:57:30 Uhr:

Zitat:

@Arnsep schrieb am 19. November 2020 um 09:22:42 Uhr:

 

Noch ist keine verbaut. Aber anhängelasten stehen doch immer drin. Werden doch ab Werk auch nur "nachgerüstet"

Ich vergaß zu fragen: Limousine oder Turnier ? Ich habe bei meinem Turnier die abnehmbare AHK von Oris angebaut und will mal versuchen ob ich die von Oris freigegebene 2.000Kg Anhängelast von irgendweinem Sachverständigen einer Prüfgesellschaft eingetragen bekommen weil es in der ABE / Gutachten von ORIS so drin steht.

Turnier. Wie viel hast du denn 1800?

Zitat:

Turnier. Wie viel hast du denn 1800?

In der COC stehen bei mir ( 2,0ltr ECO-Boost 240PS Bj '16 ) 1800Kg als Anhängelast und 90Kg als Stüzlast. ABER im Fahrzeugschein stehen folgende Angaben unter Punkt 22:

F.1 / F.2: +85Kg (2.320) bei Anhängerbetrieb

O.1: 2.000 bis 8% Steigung

und techn. zulässige Ges.-Masse der Zugkombinantion 4.320 bis 8% Steigung

Laut ORIS ABE - Gutachten welches dem Bausatz beiliegt sind des aber 100Kg Stützlast und 2.532KG Anhängelast. Das will ich mal versuchen bei der nächsten HU nachgetragen zu bekommen. Ob dies auch zu einer Erhöhung der zul. Ges. Masse der Zugkombi führt kann ich nicht sagen.

siehe ORIS Katalog

In den Papieren steht immer der höhere Wert. Ist bei meinem Smax ebenso (1.800 bzw. 2 T bis 8%). Die 2T bis 8% sind dann eingetragen.

Zitat:

@deKoch schrieb am 19. November 2020 um 15:49:02 Uhr:

 

Laut ORIS ABE - Gutachten welches dem Bausatz beiliegt sind des aber 100Kg Stützlast und 2.532KG Anhängelast. Das will ich mal versuchen bei der nächsten HU nachgetragen zu bekommen. Ob dies auch zu einer Erhöhung der zul. Ges. Masse der Zugkombi führt kann ich nicht sagen.

Das ist doch eine ABE die sich nicht speziell auf den Mondeo bezieht, oder? Will sagen, generell, sofern der Wagen eine entsprechende Anhängelast eingetragen hat, darf man dann mit der ORIS-Kupplung bis zu 2.532 Kg ziehen. Wenn der Wagen jedoch nur 1.800 / 2.000 Kg ziehen darf, wird einem dies auch nicht helfen. Es geht dabei schließlich nicht nur um die Belastbarkeit der Anhängekupplung sondern um das gesamte Fahrzeug (Bremsen / Kupplung / Getriebe etc.).

Beispielsweise darf die von Ford verbaute Anhängekupplung mindestens 2 Tonnen bei 12 % Steigung ziehen. Allerdings gibt dies der 150 / 180 PS Schalter nicht her. Lediglich der Diesel mit Automatikgetriebe darf immer die 2 T ziehen.

Insofern wird TÜV/Dekra etc. sicherlich nicht helfen können.

Nein, das ist der ORIS Katalog, die ABE bzw das Gutachten ist die Einbauanleitung die mit den Fahrzeugpapieren immer mitzuführen sind und da stehen eben für den genannten Ford diese Werte drin. Also für mich wie bei Rad-Reifenkombinantion wird im Fzg Schein das eingetragen was im Gutachten steht.

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