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Wirtschaftlicher Totalschaden?

Themenstarteram 30. April 2013 um 15:37

Hallo ihr,

bin ein wenig überfordert. Mir ist gestern jemand in die Beifahrerseite gefahren - sie wollte ausparken und hat nicht geguckt ob jemand kommt. Ich sollte jetzt einen Kostenvoranschlag holen um zu gucken, ob wir das privat regeln oder die Versicherung einschalten müssen.

Die Werkstatt heute meinte, sie könne mir ohne Gutachter keinen korrekten Kostenvoranschlag ausstellen, da der Schaden auf den ersten Blick nach einem wirtschaftlichen Totalschaden aussieht. Der Typ wollte mir erst keine genauen Zahlen nennen, da er das selbst nicht abschätzen kann, aber ich meine rausgehört zu haben, dass mein Corsa C noch ca. 1.200 wert ist und der Schaden bei 1.800 liegt. Wenn man ihn denn korrekt ausbessern würde.

Erschwerend kommt hinzu, dass an der Stelle schon mal ein Schaden war, der nur überspachtelt wurde. Keine Ahnung in wie weit der Schaden jetzt schlimmer ist oder wirkt, da es dort schon mal kaputt war. Ist das wichtig?

Ich hab kein Plan, was ich machen soll. Ich brauche noch ein Auto für 1,5 Jahre, bis ich mein Studium beendet habe und mir ein anderes leisten kann. Ein befreundeter KFZ-Meister meint, ich soll mir privat 400 Euro geben lassen und er pinselt da drüber. (Er hat den Schaden auf einem Foto gesehen)

Die Werkstatt meinte, ich soll den Gutachter kommen lassen. Aber sobald wir den einschalten, wird es automatisch ein Versicherungsfall. Was ist, wenn ein Totalschaden festgestellt wird? Bekomm ich dann den Wert meines Autos und muss mir ein neues kaufen? Oder bekomm ich den Wert UND mein Auto zurück? Kann ich trotz des Totalschadens noch mit Versicherung und Werkstatt abmachen, dass die Werkstatt und nur ein bisschen Schönheitsreparatur macht und die Versicherung so auch spart?

Ich hab halt Angst, dass ich nach dem Gutachten mit 1.200 Euro in der Hand dastehe und kein Auto mehr hab. Aber ich brauch die nächsten 1,5 Jahre eins und kann NIX draufzahlen.

Was mach ich denn jetzt? Gegnerische Versicherung einschalten oder privat regeln?

Und bin ich hier überhaupt richtig? :D

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KSV

@AnnaChie

Um den Schaden vernünftig und für beide Seite fair und vor alem korrekt ab zu rechnen, brauchst Du ein unabhängiges Gutachten.

Aus diesem Gutachten gehen dann u.a. die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert und auch der Restwert hervor. Ob Dein Corsa C tatsächlich schon so viel km gelaufen hat oder in einem so schlechten Zustand ist, das er nur noch einen Wert von 1200 € hat wird sich auch dann herausstellen.

Bis hier hin völlig einverstanden.

Zitat:

Ohne nähere Informationen dazu, hab ich jedoch meine Zweifel daran und sehe den Wert eher etwas höher.

Siehst Du, und genau mit solchen Sätzen ist es dann schon wieder Essig mit dem "SV meines Vertrauens".

Denn der SV meines Vertrauens würde sich genau so eine Aussage wegsparen, weil er weiß, dass er damit nur Begehrlichkeiten weckt, die am Ende wieder zu Streit und DieVersicherungHatMeinGutachtenGekürzt Geheule führt.

Du kennst das Auto nicht, Du weißt nicht mal, wie alt der Corsa ist, ob er nur noch von Spachtel gehalten wird, wie der Altschaden aussieht etc etc. Warum siehst Du dann den Wert höher?

Das ist doch unseriös.

Corsa C wurden von 2000 bis 2006 gebaut. Dementsprechend gibt es sie aktuell in der Wunschpreisbörse mobile.de zwischen 250 Eur und 7500 Eur.

Da würde ich den Teufel tun und mich zum Wert des TE Fahrzeugs äußern...

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Hier steht ein (zumindest wirtschaftlicher) Totalschaden im Raum -ohne Gutachten geht das hier nicht.

Also: Gutachten erstellen lassen.

Wenn die Werte auf dem Tisch liegen, sieht man weiter.

 

Bei Totalschaden wird abgerechnet: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Der Restwert (also das Auto) verbleibt natürlich bei dir und du kannst dann damit auch machen, was du willst (z.B. selbst instandsetzen).

 

Davon abgesehen hast du einen Direktanspruch gegen die Versicherung des Schädigers - ob der nun gern "privat" abrechnen möchte, oder nicht, ist insoweit nicht von Interesse.

Was dir noch zusteht, findet sich in den FAQ-Versicherungen (Link in Signatur).

Hallo,

das Problem könnte der Restwert sein, den der Gutachter feststellt.

Wenn der nur geringfügig unter dem Wiederbeschaffungswert liegt, dann nutzt das der TE nicht viel.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

 

das Problem könnte der Restwert sein, den der Gutachter feststellt.

Wenn der nur geringfügig unter dem Wiederbeschaffungswert liegt, dann nutzt das der TE nicht viel.

 

Liebe Grüße

Herbert

bei einem WBW von ca. 1.200 Euro und den Reparaturkosten von 1.800 Euro würde ich diese Bedenken nicht teilen.

 

Erfahrungsgemäß liegen die Restwerte bei solchen Fällen bestenfalls im unteren dreistelligen Bereich 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Hier steht ein (zumindest wirtschaftlicher) Totalschaden im Raum -ohne Gutachten geht das hier nicht.

Also: Gutachten erstellen lassen.

Wenn die Werte auf dem Tisch liegen, sieht man weiter.

 

Bei Totalschaden wird abgerechnet: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Der Restwert (also das Auto) verbleibt natürlich bei dir und du kannst dann damit auch machen, was du willst (z.B. selbst instandsetzen).

 

Davon abgesehen hast du einen Direktanspruch gegen die Versicherung des Schädigers - ob der nun gern "privat" abrechnen möchte, oder nicht, ist insoweit nicht von Interesse.

Was dir noch zusteht, findet sich in den FAQ-Versicherungen (Link in Signatur).

Hier hörte es sich aber eher so an als wollte der Geschädigte Privat abrechnen-und ich denke (ohne mich im Versicherungswesen auszukennen) das er das darf;)

Zitat:

Original geschrieben von Flykai

 

Hier hörte es sich aber eher so an als wollte der Geschädigte Privat abrechnen-und ich denke (ohne mich im Versicherungswesen auszukennen) das er das darf;)

Wenn man diesen Satz liest,

Zitat:

Original geschrieben von AnnaChie

Ich sollte jetzt einen Kostenvoranschlag holen um zu gucken, ob wir das privat regeln oder die Versicherung einschalten müssen.

überlegt es sich der Schädiger, ob er das gerne "privat regeln" möchte, oder ob seine Versicherung eingeschaltet werden muss.

Davon abgesehen war hier bisher nicht die Rede von, dass ein Geschädigter "privat" abrechnen darf oder nicht (was auch immer das sein soll) und ausserdem sind Fullquotes extrem lästig.

 

"bin Student" -..... für das Restgeld gibts gut erhaltene Astras

Themenstarteram 1. Mai 2013 um 9:08

Vielen Dank für die Antworten.

Mir ist natürlich grundsätzlich egal, ob das über die Versicherung oder privat abläuft. Ich will nur nichts falsch machen und mich nicht zu meinem Nachteil entscheiden. Ich will aber auch nicht die Versicherung der Schädigerin ausnehmen oder sie überhaupt in Anspruch nehmen, wenn es nicht notwendig ist. Und wenn ich es richtig verstanden habe, würde mir die Versicherung die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert zahlen und wenn das nun 300 Euro sind, wird sie in ihrer Versicherung unnötig hochgestuft, denn den Betrag wäre sie auch bereit, privat zu zahlen.

Und könnte ich mit dem Geld, dass mir die Versicherung gibt, machen, was ich möchte? Also selbst entscheiden ob und wie gründlich eine Reparatur vorgenommen wird, wenn ich das Auto weiterfahren möchte? Dass etwas gemacht werden muss, ist offensichtlich, aber es wäre unwirtschaftlich, noch mehrere hunderte Euro in die Seite zu stecken und dann verlässt mich mit Pech in ein paar Monaten der Motor.

Eine Frage hab ich noch. Die meisten Menschen raten mir, den Gutachter jetzt kommen zu lassen. Die Werkstatt, die mir jetzt gestern angeboten hat, sich um alles zu kümmern und auch den Kontakt mit der Versicherung zu übernehmen, bestätigte mir auf Nachfrage, dass ich nach dem Gutachten erst entscheiden muss, was ich mit dem Auto machen will, je nachdem wie das Gutachten ausfällt. Stimmt das auch? Ich bin immer sehr misstrauisch und vermute immer, dass die Leute mich ködern und mir was verkaufen wollen. Wenn jetzt das Gutachten z.B. nur einen Schaden von 800 Euro feststellt, bin ich dann auch wirklich nicht gezwungen, das Auto von der Werkstatt für 800 Euro reparieren zu lassen? Ich würde mich wirklich blöd fühlen, wenn mein Auto ne neue Seite bekommt und der Rest schäbig aussieht und auf's Ende zugeht. Erscheint mir fürchterlich unverhältnismäßig. Ich will mir kein Geld in die eigene Tasche stecken, darum geht's nicht. Ich will einfach nicht, dass die Versicherung viel für "nichts" zahlen muss und das Mädel doll hochgestuft wird. Ist ja nicht so, als wäre mir sowas noch nie passiert.

Ach und wenn der Gutachter eingeschaltet wird, ist die Möglichkeit, es privat zu regeln ganz vorbei, oder? Sollte ich dann vorher noch in einer anderen Werkstatt versuchen, einen Kostenvoranschlag zu bekommen?

am 1. Mai 2013 um 9:37

Natürlich kannst du das auch mit der Schädigerin versuchen "privat" also ohne Versicherung zu regeln.

Die Frage ist nur: Warum sollte man das tun und ggf. Geld verschenken, was einem zusteht?

 

Es ist nicht massgeblich, was die Schädigerin "bereit" ist selbst zu zahlen, sondern, wie hoch dein Schaden ist.

 

Und wenn ich lese: Corsa C mit instandgesetztem Vorschaden, Totalschaden steht im Raum usw., dann führt in meinen Augen kein Weg an einem Gutachten vorbei, bei welchem eine Schadenaufnahme unter Beachtung der Vorschäden samt Ermittlung von WBW und RW durchgeführt wird.

 

Die Schädigerin soll den Schaden ihrer Versicherung melden, zurückkaufen um den SFR zu retten kann sie ihn dann ggf. immer noch.

Gutachterkosten muss sie in diesem Falle NICHT zurückzahlen an die Versicherung, siehe hier:

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2527232

@AnnaChie

Um den Schaden vernünftig und für beide Seite fair und vor alem korrekt ab zu rechnen, brauchst Du ein unabhängiges Gutachten.

Aus diesem Gutachten gehen dann u.a. die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert und auch der Restwert hervor. Ob Dein Corsa C tatsächlich schon so viel km gelaufen hat oder in einem so schlechten Zustand ist, das er nur noch einen Wert von 1200 € hat wird sich auch dann herausstellen. Ohne nähere Informationen dazu, hab ich jedoch meine Zweifel daran und sehe den Wert eher etwas höher.

Mit der alleinigen Beauftragung ein Gutachten zu erstellen triffst Du noch keine weitere Entscheidung über die mögliche Abrechnung oder eine evtl. Reparatur des Schadens. Wenn Dir dann das Gutachten vorliegt kannst Du dir in aller Ruhe gedanken machen wie Du weiter vorgehst.

Ebenso ist es Deine Entscheidung ob Du das Angebot der Werkstatt annimmst ein Sachverständigen in Deinem Auftrag zu bestellen oder ob Du selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deines Vertrauens mit der Schadensfestellung beauftragst.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

@AnnaChie

Um den Schaden vernünftig und für beide Seite fair und vor alem korrekt ab zu rechnen, brauchst Du ein unabhängiges Gutachten.

Aus diesem Gutachten gehen dann u.a. die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert und auch der Restwert hervor. Ob Dein Corsa C tatsächlich schon so viel km gelaufen hat oder in einem so schlechten Zustand ist, das er nur noch einen Wert von 1200 € hat wird sich auch dann herausstellen.

Bis hier hin völlig einverstanden.

Zitat:

Ohne nähere Informationen dazu, hab ich jedoch meine Zweifel daran und sehe den Wert eher etwas höher.

Siehst Du, und genau mit solchen Sätzen ist es dann schon wieder Essig mit dem "SV meines Vertrauens".

Denn der SV meines Vertrauens würde sich genau so eine Aussage wegsparen, weil er weiß, dass er damit nur Begehrlichkeiten weckt, die am Ende wieder zu Streit und DieVersicherungHatMeinGutachtenGekürzt Geheule führt.

Du kennst das Auto nicht, Du weißt nicht mal, wie alt der Corsa ist, ob er nur noch von Spachtel gehalten wird, wie der Altschaden aussieht etc etc. Warum siehst Du dann den Wert höher?

Das ist doch unseriös.

Corsa C wurden von 2000 bis 2006 gebaut. Dementsprechend gibt es sie aktuell in der Wunschpreisbörse mobile.de zwischen 250 Eur und 7500 Eur.

Da würde ich den Teufel tun und mich zum Wert des TE Fahrzeugs äußern...

Themenstarteram 2. Mai 2013 um 8:49

Ich danke euch.

1.200 Euro halte ich für einen realistischen Restwert (ohne mich wirklich auszukennen).

Eher würde ich vermuten, dass der Wert noch darunter liegt, aber auf keinen Fall darüber.

Da mein Chaos-Corsa mittlerweile ca. 10 Jahre auf dem Buckel hat (ich meine, die EZ war 2003) und bereits 182.000 km gefahren ist, bin ich ihm dankbar, wenn er mich noch bis zum ersten eigenen Gehalt weiterfährt. Und das dauert eben noch ca. 1,5 Jahre.

Hinzu kommt, dass ich durch das fehlende Geld kleine Schäden nie ausgebessert habe. Es gibt viele Kratzer, eine wirklich unschöne Beule und den letzten Maderbiss habe ich selbst weggetapet.

Ich habe deshalb tatsächlich auch ein bisschen Angst vor dem Restwert. :(

Mir war auch gar nicht mehr bewusst, dass an der Beifahrerseite schon mal ein Schaden behoben wurde - und damals eben nicht besonders aufwendig, sondern nur mit Spachtel und Lack.

Der Wiederbeschaffungswert sagt doch aus, was ich an Geld bräuchte, um mir meinen Corsa VOR dem Unfall am Samstag zu leisten, oder verstehe ich das falsch? Und das würde doch auch bedeuten, dass alles, was meinen Corsa schon vor dem Unfall abgewertet hat (Kratzer, Beule usw.) mit einberechnet wird. Richtig?

 

Aber ja. Ich sehe ein, dass ein Gutachter die beste Entscheidung ist.

Dennoch hab ich ein mulmiges Gefühl und wünschte, das wäre Montag nicht passiert. Hab das Gefühl, weder sie noch ich haben kommen dadurch gut weg...

ohne auf das andere einzugehen:

WEN es sich nur um eine delle handelt die zwar nicht schön ist aber zu keiner verkehrsgefährdung führt, dann würde ICH fiktiv abrechnen. sprich gutachten erstellen lassen, das geld nehmen und einfach weiter fahren. aus dem bauch raus sag ich mal wens ein befreundeter kfz fuzzi für 400 als freundschaftsdienst machen würde....dann isses vermutlich nur optik.

Themenstarteram 30. Mai 2013 um 14:40

Ein Monat ist vergangen und ich halte jetzt das Gutachten in der Hand. Ja, es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Die Reparaturkosten liegen bei 2.500 Euro, der Wiederbeschaffungswert bei 1.800 Euro und der Restwert bei 200 Euro. Armer wertloser Corsa. :(

Wie genau geht's jetzt weiter? Wird die Versicherung das so hinnehmen oder noch einen eigenen Gutachter schicken?

Und was hab ich jetzt für Möglichkeiten?

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Was dir noch zusteht, findet sich in den FAQ-Versicherungen (Link in Signatur).

Wenn dann noch konkrete Fragen offen sind, können wir dir sicher helfen. Ob das Gutachten inhaltlich Bestand hat, können wir natürlich nicht wissen.

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