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Wissensfrage !! KOSTEN: Kunde Oder Werkstatt???

Honda S 2000 AP1
Themenstarteram 4. Januar 2007 um 19:18

Bitte lest den Beitrag und meine Frage genau!!! Bitte keine Mutmaßungen, sondern vielleicht Erfahrungen oder sorgar Paragrapfen posten...

DANKE

Nun zu meinem Problem: Angenommen man hat ein Def. am Auto, den die Werkstatt aber nicht eindeutig einkreisen kann... Sie schlagen den Austausch eines Teiles vor, was natürlich bestellt und somit Geld kostet..

Ausbau.. Einbau.. Teile usw.. jetzt stellt sich herraus das der Fehler immer noch vorliegt, wer bezahlt???

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11 Antworten
am 4. Januar 2007 um 19:41

Komme zwar nicht aus dem KFZ Bereich. Aber bei uns ist es so das wenn das ausgetauschte Teil nicht Ursache ist bzw der Fehler nicht lokalisiert werden kann, der Kunde die Möglichkeit hat von der Reparatur zurückzutreten. Der Kunde zahlt dann lediglich eine Überprüfungspauschale. Diese ist rel. gering.

Man kann dem Kunden ja nicht Alle Kosten ans Bein binden, wenn die Werkstatt zu blöde ist.:)

am 4. Januar 2007 um 20:23

Wenn das bei euch so geregelt ist wie bei uns in Lux. dann zahlt das die Werkstatt. Denn die Werktstatt hat die Pflicht den Fehler zu beseitigen, ohne unnötigen Zusatzarbeiten!

Die Werkstatt kann ja nicht erstmal alle beliebigen teile am Wagen tauschen, nur weil sie unvermögend ist auf anhieb das fehlerhafte Teil zu lokalisieren.

Auf jedenfall solltest du vorerst keine Rechnung bezahlen, und das getauschte teil wieder ausbauen lassen. Ausser natürlich die Werkstatt würde deinen Wagen zurückhalten als Pfand, dann musst du wohl oder über vorerst mal zahlen... und nachher das Geld zurückverlangen

am 4. Januar 2007 um 20:27

ich weiß nicht wie das im Allgemeinen gehandhabt wird

 

ja wäre schön wenn meine Werkstatt den Fehler den sogar meine Freundin bemerkt finden würde..

Auto wuppert ab um die 80 kmh wie als wenn man ne unwucht hat vorne Rechts denke ich.bei starken Bodenwellen hört man auch manchmal wenns rad sich stärker bewegt ein rumpeln.

Das hört alles meine Freundin auch nur der WerkstattMeister cheffe höchstpersöhnlich nicht Oo.

kennt das jemand

Also ich hatte mal so einen Fall. Beim alten Golf2. Die VW Werkstatt meinte, es wäre das Radlager defekt. Gab so Geräusche. Dann haben sie es gemacht, ich bezahlt, vom Hof gefahren. Nach 500m hab ich gedreht und bin wieder zurück, weil die Geräusche immer noch dieselben waren.

Hab das Geld wieder bekommen und die haben festgestellt, dass es im Getriebe ein Fehler war. Ich hab dann ein Getriebe auffem Schrott besorgt und das haben die mir als Entschädigung für "lau" eingebaut. Radlager blieb dann natürlich auch drin!

Zitat:

Nun zu meinem Problem: Angenommen man hat ein Def. am Auto, den die Werkstatt aber nicht eindeutig einkreisen kann... Sie schlagen den Austausch eines Teiles vor, was natürlich bestellt und somit Geld kostet..

Wird ein Werkvertrag geschlossen, schuldet die Werkstätte einen Erfolg. Ein Erfolg ist nicht 'probieren' oder 'auf-gut-Glück-austauschen', sondern Behebung des Defekts. Maßgeblich ist aber die vertragliche Vereinbarung.

Ein Beispiel:

TypeR-Fahrer: "Meine Honda-Kraxn scheppert wie verrückt. Bitte beheben Sie den Defekt XY!"

Hondamensch: "Ok, machen wir gerne."

Es kommt in der Folge ein Werkvertrag zustande, bei dem Hondamensch (Autohaus) einen Erfolg - namentlich die Reparatur des Defekts - schuldet. TypeR-Fahrer schuldet im Gegenzug die Bezahlung des Entgelts.

Empfohlene Vorgehensweise für so einen Werkvertrag:

1) Kostenvoranschlag machen lassen! Dabei vereinbaren, dass für den Kostenvoranschlag selbst keine Kosten anfallen.

2) Auf dessen Basis einen klar umrissenen Werkvertrag vereinbaren (Behebung des Defektes XY um max. 100 Eur). Aus Beweisgründen empfiehlt sich Schriftform - gültig ist aber freilich auch jede mündliche Absprache!! Hier empfiehlt es sich auch, immer einen Zeugen dabei zu haben.

3) TypeR-Fahrer schuldet bei Zustadekommen des Werkvertrags max. 100 Eur. Wie Hondamensch den Defekt behebt, und wie viele Stunden er dazu braucht und wie viele Teile und wie viele Nerven es ihm kostet usw ist sein Problem..

TypeR-Fahrer hat natürlich seine Freundin TypeR-Hasi als Zeugin dabei und besteht zusätzlich auf Schriftform des Vertrags. Dabei liest er sich genau durch, was er unterschreibt.

Wichtig: Bei Verträgen besteht Formfreiheit. Gültig wäre zB auch eine mündliche Vereinbarung. Schriftform dient idR nur der Beweisbarkeit.

Dass es in der Praxis anders abläuft, da die Werkstätten ja auch nicht blöd sind, sei dahingestellt... IdR wird die Bestimmung des Entgelts der Werkstätte überlassen, was weitere Probleme mit sich bringen kann.

Achtung: Grundsätzlich gilt es, aufzupassen, was genau man vertraglich vereinbart. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, welche einander entsprechen müssen.

Beispiel 2 (Wie man es NICHT machen sollte):

TypeR-Fahrer: "Meine Honda-Kraxn scheppert wie verrückt. Bitte beheben Sie den Defekt XY!"

Hondamensch: "Das ist normal. Ich habe noch keinen Civic gefahren, der keine lustigen Geräusche gemacht hat."

TypeR-Fahrer: "Es kommt aber aus dem Motorraum und ich glaube, da ist irgendwas locker."

Hondamensch: "Wir sehen uns das einmal an."

Hondamensch kommt zurück aus der Werkstatt und sagt:

"Also wir können den Defekt nicht genau lokalisieren. Eventuell ist das ganze Auto ein Defekt. Ich schlage ihnen aber vor, Teil A auszutauschen. Wenn das keine Abhilfe bringt, können wir es noch mit Teil B und C versuchen, vielleicht bringt uns das weiter. Garantieren kann ich aber für nichts.."

Hondamensch ist natürlich nicht auf den Kopf gefallen und erfahren in vertraglichen Dingen: "Sollen wir Teil A bestellen und einbauen?"

TypeR-Fahrer: "Nagut. Ich bin einverstanden."

TypeR-Fahrer hat hier einen entscheidenden Fehler gemacht.

 

Hinweis: Dies soll keinesfalls eine Rechtsberatung darstellen. Alle Angaben ohne Gewähr. :P

Konkrete Fragen versuche ich nach Möglichkeit zu beantworten.

Re: Wissensfrage !! KOSTEN: Kunde Oder Werkstatt???

 

Zitat:

Original geschrieben von TypeRKassel

Bitte lest den Beitrag und meine Frage genau!!! Bitte keine Mutmaßungen, sondern vielleicht Erfahrungen oder sorgar Paragrapfen posten...

DANKE

Nun zu meinem Problem: Angenommen man hat ein Def. am Auto, den die Werkstatt aber nicht eindeutig einkreisen kann... Sie schlagen den Austausch eines Teiles vor, was natürlich bestellt und somit Geld kostet..

Ausbau.. Einbau.. Teile usw.. jetzt stellt sich herraus das der Fehler immer noch vorliegt, wer bezahlt???

bei mir wars so, dass das falsche aber neue Teil drin blieb (alles kostenfrei) und ich dann solange versucht wurde bis es passt!

Beschriebenes Problem damals mit dem ABS bei mir!

Hatte zwar garantie, das wurde aber dann als Kulanz gemacht und komplett kostenfrei. Garantie wär nicht in Frage gekommen, da es sich um Verschelissteile handelte

Themenstarteram 5. Januar 2007 um 12:34

Vielen Dank erstmal für die Hilfe !!! Auf euch ist Verlass !!

Ich werde ertmal am Montag mit der Kfz-Innung tele...

Und, was nun?

Themenstarteram 9. Januar 2007 um 16:38

Die Kfz Innung darf einen nur beraten / vertretten, wenn die Werkstatt auch in dieser vetretten ist...

Und wie es natürlich ist, der freundliche Hondahändler ist es natürlich nicht....

also bleibt nur noch eine Anfrage über einen Anwalt, Gebiet Zivielrecht und das kostet natürlich auch was ....

Zitat:

Original geschrieben von TypeRKassel

also bleibt nur noch eine Anfrage über einen Anwalt, Gebiet Zivielrecht und das kostet natürlich auch was ....

Hast du inzwischen einen Anwalt in der Angelegenheit kontaktiert?

Themenstarteram 14. Januar 2007 um 11:52

Nein habe ich nicht... ich denke das der Streitwert zu gering ist..

Bei einer Selbstbeteiligung von 150€ usw. würde sich das nicht lohnen

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