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  7. wo finde ich 12V Zündungsplus vorne für LED angel eyes?

wo finde ich 12V Zündungsplus vorne für LED angel eyes?

Ford Mondeo Mk4 (BA7)
Themenstarteram 16. Januar 2009 um 17:12

hi :D!

da mir die LED-version die hier im forum für knapp 300.- angeboten wird zu teuer ist habe ich eine alternative gefunden:

http://www.carpages.co.uk/audi/audi_images/audi_r8_27_12_06.jpg

http://cgi.ebay.at/...QQihZ022QQcategoryZ72686QQtcZphotoQQcmdZViewItem

 

angel eyes - die günstigere version um 9,99!

jetzt würde ich nur noch ein zündungsplus vorne benötigen - dann hab ich tagfahrlich mit LEDs endlich ohne rücklichter und ohne innenbeleuchtung und gedimmten lcd-bildschirm!

wo kommt nun spannung hin? kommt man leicht zum temperaturfühler - der wird ja wahrscheinlich nur wenn die zündung an ist mit spannung versorgt .... oder kann mans wo vom scheinwerfer abzapfen?  gibts irgendwo zündungplus dort vorn?

weiss nur noch nicht ob ich diese LED-stripes auf die scheinwerer klebe, oder unten hin wie der audi A6 10zylinder unten zu den neblern?

bitte um "spannungsinfo" ...

 

lg

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 17. Januar 2009 um 7:26

Zitat:

Original geschrieben von

Norbert-TDCi

Bei Euch gibts auch eine TÜV Abnahme ??

Nennt sich bei Euch Typisierung oder ??

 

:rolleyes:

und? die kontrollieren aber keine neuen gepflegten autos, wenn man sich nicht daneben benimmt.

man müsste schon nen golf haben, der am boden schleift und rundum blau leuchtet um aufgehalten zu werden!

ausserdem lass das mal meine sorge sein - ich will ja nur ne info und suche keinen richter *gg*

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Bei Euch gibts auch eine TÜV Abnahme ??

Nennt sich bei Euch Typisierung oder ??

:rolleyes:

Themenstarteram 17. Januar 2009 um 7:26

Zitat:

Original geschrieben von

Norbert-TDCi

Bei Euch gibts auch eine TÜV Abnahme ??

Nennt sich bei Euch Typisierung oder ??

 

:rolleyes:

und? die kontrollieren aber keine neuen gepflegten autos, wenn man sich nicht daneben benimmt.

man müsste schon nen golf haben, der am boden schleift und rundum blau leuchtet um aufgehalten zu werden!

ausserdem lass das mal meine sorge sein - ich will ja nur ne info und suche keinen richter *gg*

Hallo,

ich habe das 12V Züdungsplus hier (Bild) abgezweigt!

Tagfahrlicht auf die einfachste Art:

Schaltrelai: 2,50E

LED Tagfahrleuchten 12,50 €

Kabel: 1,50 E

Einbauort für die Tagfahrleuchten suchen

Pluskabel aus dem Motorraumsicherungskasten entnehmen (Zündung an + ) und zum Tagfahrlicht verbinden

Brauner Kabel von der Zuleitung Scheinwerfer abzweigen und zum Relai führen.

Resultat:

Bei Tag fahren wier (sobald wir den Motor starten mit Tagfahrlicht)

sobald wir das Abblendlicht einschalten, schaltet sich das Tagfahrlicht aus.

FERTIG

 

(Oh ich vergass, das ist bestimmt verboten............mann oh mann was mache ich jetzt !)

Aber ich hatte schon einige Streifenwagen vor mir und wurde "Nie" wegen dem Tagfahrlicht angehalten.

Und wenn ich in 10 Monaten zur TÜV-Abnahme antreten muss, klemme ich einfach das TG ab.

 

Axel

Themenstarteram 17. Januar 2009 um 13:05

danke sehr - DAS nenn ich ne klasse antwort ....

@Axel: hast du mal n größeres Bild von deinen Tagfahrleuchten oder vllt n Link woher du die hast!

Sieht ganz schick aus!

oh mann sieht das scheiße aus.... pip by atu

blöde frage ,

ich denke tagfahrlich ist erlaubt und eintragungsfrei.

nur das wenn tagfahrlicht eingeschaltet ist darf am fahrzeug keine andere lichtquelle betrieben werden wie z.b.scheinwerfer.

mein bruder hat sich welche angebaut war auch schon beim tüv kam in kontrollen und nichts wurde beanstandet daher wundere ich mich schon.

mfg david

Zitat:

Original geschrieben von kippenkalle

blöde frage ,

ich denke tagfahrlich ist erlaubt und eintragungsfrei.

nur das wenn tagfahrlicht eingeschaltet ist darf am fahrzeug keine andere lichtquelle betrieben werden wie z.b.scheinwerfer.

mein bruder hat sich welche angebaut war auch schon beim tüv kam in kontrollen und nichts wurde beanstandet daher wundere ich mich schon.

mfg david

ähmmm aber nicht wenn ich mir eine zusätzliche lichtquelle ans auto baue. jede veränderung am fahrzeug braucht eine abe oder tüv eintrag.

Jaa, ist wieder diese Bürokratiesache... Muss jeder für sich selbst entscheiden sowas dranzumachen oder eben nicht.

ich persönlich finde, dass diese Leuchten zur aktiven Fahrsicherheit beitragen. Ob nun die ABE des Fahrzeugs erlischt oder nicht, ist eine andere Sache!

Zitat:

Original geschrieben von alpemmondi

Zitat:

Original geschrieben von kippenkalle

blöde frage ,

ich denke tagfahrlich ist erlaubt und eintragungsfrei.

nur das wenn tagfahrlicht eingeschaltet ist darf am fahrzeug keine andere lichtquelle betrieben werden wie z.b.scheinwerfer.

mein bruder hat sich welche angebaut war auch schon beim tüv kam in kontrollen und nichts wurde beanstandet daher wundere ich mich schon.

mfg david

ähmmm aber nicht wenn ich mir eine zusätzliche lichtquelle ans auto baue. jede veränderung am fahrzeug braucht eine abe oder tüv eintrag.

ja klar davon gehe ich ja aus, das abe bei war bzw ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von kippenkalle

Zitat:

Original geschrieben von alpemmondi

 

ähmmm aber nicht wenn ich mir eine zusätzliche lichtquelle ans auto baue. jede veränderung am fahrzeug braucht eine abe oder tüv eintrag.

ja klar davon gehe ich ja aus, das abe bei war bzw ist.

nein sicher nicht bei einem allgemeinem anbauteil der beleuchtung... da musst du zum tüv.

also ich arbeite als sachverständiger für das kfz bundesamt. folgender fall... vor kurzem hatte ich ein unfallfahrzeug, dass eine unerlaubte lichtquelle ( nebelscheinwerfer ) hatte. der fahrer fuhr seit 2 jahren mit den lampen und hatte keine probleme mit der polizei. jetzt hat aber ein anderer fahrer einen fußgänger überfahren weil und jetzt kommt es... er sich vom entgegenkommenden fahrzeug geblendet gefühlt hat. also polizei hat das fahrzeug sichergestellt und wir haben das fahrzeug untersucht. die nebelscheinwerfer waren richtig eingestellt aber eben nicht eingetragen. also die versicherung ging vor gericht und der fahrer musste 140.000 € an die hinterbliebenden zahlen. zusätzlich gab es ein fahrverbot von 3 monaten wegen gefährlichem eingriff in den straßenverkehr und 3 punkte. für den fahrer nicht soooo schlimm denkt ihr... ja klar aber der vater von 2 kinder ist an den unfallfolgen gestorben.

Zitat:

Original geschrieben von kippenkalle

blöde frage ,

ich denke tagfahrlich ist erlaubt und eintragungsfrei.

nur das wenn tagfahrlicht eingeschaltet ist darf am fahrzeug keine andere lichtquelle betrieben werden wie z.b.scheinwerfer.

mein bruder hat sich welche angebaut war auch schon beim tüv kam in kontrollen und nichts wurde beanstandet daher wundere ich mich schon.

mfg david

Die Tagfahrleuchten müssen nur eine E-Nummer auf dem Glas haben und dürfen so legal verwendet werden.(Dank der EU)

Zitat:

Original geschrieben von alpemmondi

Zitat:

Original geschrieben von kippenkalle

 

ja klar davon gehe ich ja aus, das abe bei war bzw ist.

nein sicher nicht bei einem allgemeinem anbauteil der beleuchtung... da musst du zum tüv.

also ich arbeite als sachverständiger für das kfz bundesamt. folgender fall... vor kurzem hatte ich ein unfallfahrzeug, dass eine unerlaubte lichtquelle ( nebelscheinwerfer ) hatte. der fahrer fuhr seit 2 jahren mit den lampen und hatte keine probleme mit der polizei. jetzt hat aber ein anderer fahrer einen fußgänger überfahren weil und jetzt kommt es... er sich vom entgegenkommenden fahrzeug geblendet gefühlt hat. also polizei hat das fahrzeug sichergestellt und wir haben das fahrzeug untersucht. die nebelscheinwerfer waren richtig eingestellt aber eben nicht eingetragen. also die versicherung ging vor gericht und der fahrer musste 140.000 € an die hinterbliebenden zahlen. zusätzlich gab es ein fahrverbot von 3 monaten wegen gefährlichem eingriff in den straßenverkehr und 3 punkte. für den fahrer nicht soooo schlimm denkt ihr... ja klar aber der vater von 2 kinder ist an den unfallfolgen gestorben.

Hallo,

ich habe es hier (lt.Bild) entnommen.

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