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Wo genau ist halteverbot?

Themenstarteram 9. Mai 2019 um 16:06

Hallo zusammen,

ein neues Halteverbotsschild mit Zusatzzeichen sorgt für Fragezeichen bei uns.

Das Schild bedeutet absolutes Halteverbot und halteverbot auf dem Seitenstreifen.

Darf man rechts an den glascontainern nun nicht mehr parken ?

Rechts zusehen sind ja die Glascontainer. Auf diesem Seitenstreifen wird tagsüber geparkt um Glas zu entsorgen und nachts parken dort Anwohner.

Wo dürfte man noch parken?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Mai 2019 um 13:45:29 Uhr:

Stell dir Z. 283 mit NICHT durchgestrichenem Fahrzeug auf dem Zusatzschild vor. Unabhängig von praktischen Erwägungen - kannst du mir soweit folgen, dass in diesem Fall das absolute Haltverbot für den Seitenstreifen gilt?

Nein. Vielmehr könnte man davon ausgehen, auf dem Seitenstreifen sei das Parken vorgesehen - vgl. Zeichen 315.

Zitat:

OK. Und nun streiche das Auto in Gedanken durch und bilde die gegenteilige Aussage.

Ist nicht zielführend. Die amtliche Bedeutung des Zusatzzeichens ist in der StVO hinreichend definiert.

 

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Dreh mal die Bilder um ....

Die Welt steht auf dem Kopf.

Themenstarteram 9. Mai 2019 um 16:28

Sooo nun mit Bild anders herum

Da darf man nicht parken.

warum steht das Schild auf der linken Seite? Einbahnstraße?

Meiner Meinung nach darf man auf der im Bild linken Seite der Straße nicht halten. Das gilt aber nicht für Bereich direkt vor dem Container, denn dieser müsste separat beschildert werden

Gibt es nur dieses eine Schild? Und gibt es noch weitere Fotos vom näheren Umfeld?

Themenstarteram 9. Mai 2019 um 17:08

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 9. Mai 2019 um 18:35:19 Uhr:

warum steht das Schild auf der linken Seite? Einbahnstraße?

Ja, das ist eine Einbahnstraße

Themenstarteram 9. Mai 2019 um 17:12

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 9. Mai 2019 um 18:58:05 Uhr:

Meiner Meinung nach darf man auf der im Bild linken Seite der Straße nicht halten. Das gilt aber nicht für Bereich direkt vor dem Container, denn dieser müsste separat beschildert werden

Warum müsste dieser separat ausgewiesen werden?

das bedeutet, das du dein Altglas dann neben dem rollenden Auto herlaufend entsorgen musst :D

wer lässt sich denn so was dämliches einfallen???

Parkverbot hätte ich verstanden, damit die Fläche für diejenigen die ihr Altglas entsorgen wollen frei bleibt, oder wenn die Container geleert werden

Rechts vom Schild, also auch vor den Containern, darf auf der Straße und dem Seitenstreifen weder gehalten noch geparkt werden. Warum das so ist kann nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde erklären. Ein Halteverbot gerade auf dem Seitenstreifen vor den Containern erscheint unsinnig, ist aber so.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@tottti2402 schrieb am 9. Mai 2019 um 19:12:59 Uhr:

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 9. Mai 2019 um 18:58:05 Uhr:

Meiner Meinung nach darf man auf der im Bild linken Seite der Straße nicht halten. Das gilt aber nicht für Bereich direkt vor dem Container, denn dieser müsste separat beschildert werden

Warum müsste dieser separat ausgewiesen werden?

Weil ich davon ausgegangen bin, dass es sich um eine separate Fahrbahn handelt. Allerdings zählt es wohl doch als Seitenstreifen

Ich frage mich gerade, ob ihr da andere Fotos seht als ich.

Das Zeichen 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende, Rechtsaufstellung) gilt erst mal überhaupt nicht für die im Foto mittig wegführende Straße oder den kleinen Zufahrtsweg direkt neben den Containern.

Mit dem ersichtlichen Aufstellungsort kann sich das Schild nur auf die im Foto quer im Vordergrund verlaufende Straße beziehen. Es sagt aus: Ende eines Bereichs mit absoluten Haltverbot (außer Seitenstreifen). Ein solcher Bereich müsste demnach weiter vorn an dieser Straße begonnen haben (im Foto: rechts), und zwar mit Zeichen 283-10.

TE, du darfst mithin, wenn sonst nichts dagegen spricht (Straßenbreite, Ausfahrten u. ä.), hinter dem Zeichen 283-20 (im Foto: links davon) parken.

Das Zusatzschild zeigt ein Auto auf dem Seitenstreifen. Ab den Schild nach rechts ist Halteverbot auf dem Seitenstreifen/Bürgersteig.

Bedeutet für mich, dass dort das Parken der Anwohner unterbunden werden soll.

Direkt vor den Containern darf gehalten werden.

So soll vermutlich die Zufahrt zu den Containern frei bleiben.

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