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Wo gilt bei dieser Situation das eingeschränkte Halteverbot

Themenstarteram 8. Oktober 2021 um 13:38

Hallo und guten Tag,

Wie seht ihr das gilt das Halteverbot auf dem Gehweg oder der Straße. Foto im Anhang

Halteverbot
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25 Antworten

Das sollte man eigentlich wissen ...

Themenstarteram 8. Oktober 2021 um 13:43

Ich habe das ganze schon mit einigen Bekannten besprochen wo unterschiedliche Meinungen aufkamen. Daher die Nachfrage hier.

Ein Gehweg ist ein Gehweg, halten dürfen da bekanntlich nur Fußgänger

(und in diesem Fall durch die Beschilderung Radfahrer).

Hier kann es eindeutig & eigentlich nur eine Meinung geben :eek:

... und die der anderen Meinung = zurück zur Fahrschule und " Nachsitzen " :D

Zeichen 286 gilt für die Fahrbahn. Auf dem Gehweg ist das Parken ohnehin nicht allgemein gestattet; §§ 2(1), 12(4)4, 4a der Verkehrsbibel.

Zitat:

@Maestro2k5 schrieb am 8. Oktober 2021 um 15:43:59 Uhr:

Ich habe das ganze schon mit einigen Bekannten besprochen wo unterschiedliche Meinungen aufkamen. Daher die Nachfrage hier.

Hat von Deinen Bekannten nur ein Teil einen Führerschein???

Themenstarteram 8. Oktober 2021 um 14:10

Das haben alle von mir gefragten.

DAS ist nun wieder sehr traurig!

Führerscheininhaber sollten die oben bereits erwähnte richtige Antwort kennen oder sich zu einer Nachschulung anmelden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2021 um 16:00:27 Uhr:

Auf dem Gehweg ist das Parken ohnehin nicht allgemein gestattet;

Und das halten? ;)

Gruß Metalhead

Zitat:

@Maestro2k5 schrieb am 8. Oktober 2021 um 15:43:59 Uhr:

Ich habe das ganze schon mit einigen Bekannten besprochen wo unterschiedliche Meinungen aufkamen. Daher die Nachfrage hier.

Welche Meinungen sind denn bei dir und in deinem Bekanntenkreis vertreten?

-gilt für KFZ nur auf Straße

-gilt für KFZ nur auf Gehweg

-gilt für KFZ auf Straße und Gehweg

-gilt nur für Fußgänger

-.....

Ist das nicht ein Parkverbotsschild ??? :confused::D

... Hier greift natürlich eine Sonder - Ausname ... Bequemlichkeits - Regelung der " Po'scht " :rolleyes:

Im Anfang - Bereich des Bildes ... rechts ... aber nur dort , in dem Bereich wo die " Gelbe - Post Box " steht !

= Dort darf man " natürlich " alles machen = und Halten & Parken :) , zur Bequemlichkeit der PKW - Fahrer gegenüber den zu behinderten Fußgängern & Radfahrern . :mad:

... Unabhängig was die Verkehrszeichen an der Straße angeben / bedeuten ... :rolleyes:

= Bloß nicht erwischen lassen = § 1 der STVO :D

:rolleyes: :eek: :D:D:D

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. Oktober 2021 um 16:17:11 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2021 um 16:00:27 Uhr:

Auf dem Gehweg ist das Parken ohnehin nicht allgemein gestattet;

Und das halten? ;)

Gruß Metalhead

Das schon das Befahren nicht erlaubt ist, demnach auch das Halten. :)

So isses. :)

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