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Wo und wann darf das Ordnungsamt abschleppen?

Themenstarteram 25. November 2011 um 10:24

Hallo,

ich habe eine kurze Frage:

Wann und wo darf das Ordnungsamt abschleppen?

Immer wenn ein Fahrzeug wo steht, wo kein parkplatz ist oder nur da wo es den Verkehr behindert?

Vielen Dank.

und schönen Gruß :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HTC

 

Aber meistens macht das die Polizei im Auftrag des Ordnungsamtes, weil am sonsten der Beamte die Abschleppgebühren selber tragen müsste (wie jede Zivilperson).

HTC

Die Behörde tritt bei Abschleppvorgängen, die durch die Polizei veranlasst werden, in Vorkasse. Wer hat dir denn erzählt, dass der Beamte die Kosten selber tragen muss. So ein Blödsinn.

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am 25. November 2011 um 10:31

Absolutes Halteverbot, Behindertenparkplatz, bei Behinderung z.B. an Kreuzungen, Feuerwehreinfahrten, eingeschränktes Halteverbot usw. Bei abgelaufenem Parkschein wird in der Regel nicht abgeschleppt sondern nur ein erhöhtes Parkgeld verlangt.

Das Ordnungsamt darf genau so wie jeder Bürger abschleppen lassen, wenn gegen die Parkvorschriften der StVO verstoßen wird.

Aber meistens macht das die Polizei im Auftrag des Ordnungsamtes, weil am sonsten der Beamte die Abschleppgebühren selber tragen müsste (wie jede Zivilperson).

HTC

Zitat:

Original geschrieben von HTC

 

Aber meistens macht das die Polizei im Auftrag des Ordnungsamtes, weil am sonsten der Beamte die Abschleppgebühren selber tragen müsste (wie jede Zivilperson).

Das ist Unsinn.Das OA hat die gleichen Befugnisse wie die Polizei.

War eigentlich auch der Meinung, daß OA und Polizei gleichgestellt sind.

Ich wurde aber gestern eines Besseren belehrt, aber vielleicht ist ja meine Info nicht korrekt :(

HTC

So weit war ich schon, aber es steht nirgendswo wie die Aufteilung und die Befugnisse verteilt sind, und der nette Polizist meinte, daß das Ordnungsamt nur über die Polizei auf Staatskosten abschleppen darf...

So richtig eindeutig und einheitlich ist die Sache wohl doch nicht geregelt???

HTC

Zitat:

Original geschrieben von HTC

Das Ordnungsamt darf genau so wie jeder Bürger abschleppen lassen, wenn gegen die Parkvorschriften der StVO verstoßen wird.

 

Aber meistens macht das die Polizei im Auftrag des Ordnungsamtes, weil am sonsten der Beamte die Abschleppgebühren selber tragen müsste (wie jede Zivilperson).

 

HTC

Polizist ist auch Beamter; also ist die Begründung unzutreffend.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von HTC

So weit war ich schon, aber es steht nirgendswo wie die Aufteilung und die Befugnisse verteilt sind, und der nette Polizist meinte, daß das Ordnungsamt nur über die Polizei auf Staatskosten abschleppen darf...

So richtig eindeutig und einheitlich ist die Sache wohl doch nicht geregelt???

HTC

Dann hat der nette Pollezist mal wieder, wie üblich, keine Ahnung.Die Befugnisse sind die gleichen ( steht in den jeweiligen OBG) ,nur rechnen die OA die Kosten über die Stadtkasse und die Vollzugspoilizei über die Landeskasse ab, die die sich dann beim Halter/Fahrer wiederholen.

Es ist doch völlig egal wer das Fahrzeug abschleppt.

Wer immer dann die Kosten zu zahlen hat - der Fahrer oder ein anderer ist auch gleich..

Wenn ein Fahrzeug dort steht, wo es nicht darf Glück wenn es nicht abgeschleppt wird.

Zitat:

Original geschrieben von HTC

War eigentlich auch der Meinung, daß OA und Polizei gleichgestellt sind.

Ich wurde aber gestern eines Besseren belehrt, aber vielleicht ist ja meine Info nicht korrekt :(

HTC

Für den ruhenden Verkehr ist originär die Stadt, also das Ordnungsamt zuständig. Ist hier keiner zu erreichen, ist die Polizei im Boot.

Zumindest ist es bei uns so. Kann mir nicht vorstellen, dass es in anderen Komunen anders ist.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von HTC

 

Aber meistens macht das die Polizei im Auftrag des Ordnungsamtes, weil am sonsten der Beamte die Abschleppgebühren selber tragen müsste (wie jede Zivilperson).

HTC

Die Behörde tritt bei Abschleppvorgängen, die durch die Polizei veranlasst werden, in Vorkasse. Wer hat dir denn erzählt, dass der Beamte die Kosten selber tragen muss. So ein Blödsinn.

Themenstarteram 25. November 2011 um 15:40

Hallo,

erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Ich dachte, die Frage sei einfacher zu lösen, daher konkretisiere ich sie mal.

Darf das Ordnungsamt mich abschleppen, wenn ich den Verkehr und den Gehweg nicht behindere, keine Gefahr für den Straßenverkehr darstelle, allerdings auf einem strittigen Parkplatz stehe? Strittig in dem Sinne es weiß keiner ob es ein parkplatz ist oder nicht. Selbst der vom Ordnungsamt nicht, sagt er zumindest. Ich vermute aber das sie mich da weg haben wollen, weil sich eine Nachbarin, die sich über alles und jeden aufregt, da angerufen hat ;)

Mittwoch wurde mir mit Abschleppen und Anzeige gedroht, jetzt ist der Sachbearbeiter ganz nett geworden und bat mich vielleicht den Platz zu wechseln und Streit aus dem Weg zu gehen.

Deswegen die Frage....ob mich das Ordnunsamt abschleppen darf, ohne eine Frist zu setzen und ohne das ich irgendwen oder irgendetwas behindere.

:)

Ich habe öfters mit dem OA zu tun weil sie Autos vor meiner Toreinfahrt abschleppen lassen.

Das OA tritt nicht in Vorkasse, die Besitzer der abgeschleppten Autos müssen die Kosten bei der Abholung ihrer Autos bezahlen, sonst gibt es kein Auto.

Abgeschleppt wird sofort, da wird nicht rumtelefoniert oder der Besitzer gesucht.

 

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