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Woher weiß ich ob der Sattelanhänger zu mein Sattelkraftfahrzeug passt?
Hallo Liebe Community,
ich habe ein Problem und komme einfach nicht weiter
Ich habe die Zulassungsbescheinigung Teil 1 von einer Sattelzugmaschine und die Papiere von ein Sattelanhänger. Welsche Punkte müssen dort verglichen werden um sagen zu können, Ja dieser Sattelzuganhänger darf mit dieser Sattelzugmaschine verbunden und gefahren werden.
Alle Antworten die ich bis jetzt von bekannten Kraftfahrer erhalten haben waren nicht befriedigend. Die meiste Antwort war "Kuppel an und schau ob genug Platz zum Fahrerhaus ist", finde ich wenig Professionell, genauso die Antwort "Wenn dein Chef sagt nimm den Sattelanhänger, dann wird der schon wissen ob das zu diesen Fahrzeug passt"
Ich habe bis jetzt nur mit Gliederzügen Erfahrung.
Da kommen Fragen wie "Abstand zum Königszapfen" nicht auf....
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe grüße
Beste Antwort im Thema
Grundsätzlich ist das Eckmass vom Königszapfen bis Linke oder Rechte vordere Ecke vom Auflieger 204cm - Diese darf nicht überschritten werden. Sollte Deine Zugmaschine den üblichen Standart haben bei der Montage, hast Du kein Problem. Du kannst auch mitte Zapfenaufnahme von Aufliegerkupplung bis Kabine messen, da müsstest Du ergo mind etwa 214-220cm messen können, damit die Ecke vom Auflieger sauber an der Kabine vorbei geht.
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32 Antworten
Das Maß bei der SZM ist sowieso nicht fest, da die Kupplung längs versetzbar ist. Deswegen wirst du aus den Papieren auch nicht schlau werden.
Soll denn irgendwas Exotisches aufgesattelt werden?
also gibt es keine möglichkeit aus dem papieren zu sehen ob es passt?
ich fahre also auf gut glück hin und muss dann schauen ob es passt?
wie macht ihr dass in der Praxis?
Nein, wäre mir nicht bekannt. Aber normalerweise dürfte es keine Probleme geben, wenn die Kupplung nicht gerade in den vorderen Löchern sitzt und du einen Frigo aufsatteln willst. Da musst du halt in Zweifel vor Ort nachmessen, auch wenn es um die Gesamtlänge geht. Das wird mitunter schon mal kontrolliert.
Haste eine Stare Sattelpatte oder verschiebbar
Wenn Stare Platte dan messe vom koenigszapfen zur Ecke der stirnwannd des Aufliegers
Und Vergleiche es dan mitder Sattelpatte an der Zugmaschine dort mußte etwa 10 bis 15 centimeter Platz haben.
vielen dank für eure antwort das hilft mir schonmal weiter
vielen dank
Grundsätzlich ist das Eckmass vom Königszapfen bis Linke oder Rechte vordere Ecke vom Auflieger 204cm - Diese darf nicht überschritten werden. Sollte Deine Zugmaschine den üblichen Standart haben bei der Montage, hast Du kein Problem. Du kannst auch mitte Zapfenaufnahme von Aufliegerkupplung bis Kabine messen, da müsstest Du ergo mind etwa 214-220cm messen können, damit die Ecke vom Auflieger sauber an der Kabine vorbei geht.
das ist noch ein sehr guter hinweiß danke
Zitat:
@blueberlin schrieb am 10. Oktober 2019 um 16:38:28 Uhr:
"Kuppel an und schau ob genug Platz zum Fahrerhaus ist", finde ich wenig Professionell
Das ist aber fast der exakte Wortlaut der richtigen Antwort zu deiner Frage im Führerscheinbogen
naja nur weil es passt heisst es ja nicht das es zulässig ist, deswegen bin ich von ausgegangen das das irgendwo vernünftig in den papieren vermerkt ist, so wie stützlast, achslast usw...
aber das es bei sattelauflieger heisst "muss passen dann geht das schon" fand ich für deutschland verhältnisse wo jeder dreck genau aufgeführt wird halt etwas komisch, aber nun gut dann ist es so
blueberlin:
Ich habe zwar keine Antwort auf deine Frage, aber ich bin froh, dass du sie gestellt hast.
Denn ich muss gestehen, dass ich mir noch nie Gedanken darüber gemacht habe. Ich kann mich auch nicht entsinnen, seinerzeit in der Fahrschule darüber etwas gehört zu haben.
Ich ging und gehe aber davon aus, dass der Leiter / die Leiterin des Fuhrparks eines Unternehmens weiß, welche Fahrzeugteile nicht miteinander kombiniert werden dürfen und ich erwarte, dass er / sie dafür Sorge trägt, dass die Disponenten diese Tabus-Kombination beim Erstellen einer Tour berücksichtigen, wenn solche Fahrzeuge im Betrieb vorhanden sind.
Meine Erfahrung mit Disponenten lehrt mich zwar, dass 90% von ihnen noch nie einen LKW von weniger als 10 Meter Entfernung gesehen, geschweige denn gefahren haben, aber Sperrvermerke im entsprechenden Computerprogramm, große und von jedem Platz aus sichtbare Warntafeln im Büro, oder auch in Dunkelheit leicht erkennbare Beschilderung an den Fahrzeugen selbst, sollten helfen.
Ich glaube nicht, dass einem Fahrer zugemutet werden kann, im Winter morgens im Dunkeln erst nachzumessen, ob der Auflieger / Anhänger an die SZM / den Motorwagen passt.
Solange die SZM und der Auflieger zum selben Unternehmen gehören, mache ich mir da nie Gedanken. Bei Aufliegern anderer Unternehmen achte ich beim Aufsatteln dagegen schon darauf, wann die Kupplung greift und wie viel Platz noch vorhanden ist, insbesondere, wenn ich nachträglich angebrachte Kästen für Feuerlöscher oder Werkzeug sehe, die nicht nach dem Werk einer Fachwerkstatt aussehen. Bisher hatte ich aber auch mit Fremdfahrzeugen nie Probleme.
Gibt es denn hier im Forum Fahrer, denen in der Kurven schon mal von ihrem Auflieger "der Rücken gekrault" wurde?
Zitat:
@blueberlin schrieb am 10. Oktober 2019 um 18:33:53 Uhr:
naja nur weil es passt heisst es ja nicht das es zulässig ist
Doch so ist das, ist ja nun beim Anhängerzug auch nicht anders. Da kannst du auch jeden Anhänger anhängen der ins Zugmaul passt.
Natürlich müssen die gesetzlichen Maße und Gewicht eingehalten werden, aber ansonsten gibt es kein Grenzen.
Zitat:
@doedl schrieb am 10. Oktober 2019 um 18:14:24 Uhr:
Grundsätzlich ist das Eckmass vom Königszapfen bis Linke oder Rechte vordere Ecke vom Auflieger 204cm - Diese darf nicht überschritten werden.
Es wird aber nicht zur Ecke gemessen sondern vorne Mitte des Aufliegers, also grade nach Vorne vom Königszapfen aus
Zitat:
@Lenkradbeisser schrieb am 10. Oktober 2019 um 18:42:26 Uhr:
Gibt es denn hier im Forum Fahrer, denen in der Kurven schon mal von ihrem Auflieger "der Rücken gekrault" wurde?
mit sattelauflieger nicht, aber mit drehschemelanhänger kommt es bei uns auf dem Werksgelände schon häufiger vor das beim wenden an engen stellen man sich das Rücklicht kaputt fährt weil man so scharf einlenken muss um rum zu kommen das kein spiel mehr ist, die druckluftschläusche geben da auch gerne mal auf wenn man vergisst sie ab zu machen beim wenden
Zitat:
@Lenkradbeisser schrieb am 10. Oktober 2019 um 18:42:26 Uhr:
Ich ging und gehe aber davon aus, dass der Leiter / die Leiterin des Fuhrparks eines Unternehmens weiß, welche Fahrzeugteile nicht miteinander kombiniert werden dürfen und ich erwarte, dass er / sie dafür Sorge trägt, dass die Disponenten diese Tabus-Kombination beim Erstellen einer Tour berücksichtigen, wenn solche Fahrzeuge im Betrieb vorhanden sind.
Na da wünsche ich dir viel Glück, scheinst reichlich Naiv zu sein
Zitat:
@Lenkradbeisser schrieb am 10. Oktober 2019 um 18:42:26 Uhr:
Ich glaube nicht, dass einem Fahrer zugemutet werden kann, im Winter morgens im Dunkeln erst nachzumessen, ob der Auflieger / Anhänger an die SZM / den Motorwagen passt.
Doch, denn dafür bist du als Fahrzeugführer verantwortlich!
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 10. Oktober 2019 um 18:45:06 Uhr:
Zitat:
@blueberlin schrieb am 10. Oktober 2019 um 18:33:53 Uhr:
naja nur weil es passt heisst es ja nicht das es zulässig ist
Doch so ist das, ist ja nun beim Anhängerzug auch nicht anders. Da kannst du auch jeden Anhänger anhängen der ins Zugmaul passt.
Natürlich müssen die gesetzlichen Maße und Gewicht eingehalten werden, aber ansonsten gibt es kein Grenzen.
@DB NG-80 schrieb am 10. Oktober 2019 um 18:45:06 Uhr:
Zitat:
@doedl schrieb am 10. Oktober 2019 um 18:14:24 Uhr:
Grundsätzlich ist das Eckmass vom Königszapfen bis Linke oder Rechte vordere Ecke vom Auflieger 204cm - Diese darf nicht überschritten werden.
Es wird aber nicht zur Ecke gemessen sondern vorne Mitte des Aufliegers, also grade nach Vorne vom Königszapfen aus
Was falsch ist es wird zur Ecke gemessen. Genau das ist der Grund dafür das es Auflieger mit angeschrägten vorderen Ecken gibt.