Wohin leuchten eure Xenons ?
Hallo,
bin diese Woche morgens im leichten Nebel gefahren.Als ich das Fernlicht eingeschaltet habe stellte ich fest das der linke Scheinwerfer voll nach recht leuchtet.Also ich zum und der meinte die Scheinwerfer seien richtig eingestellt.
Wohin leuchten eure Scheinwerfer beim Fernlicht???
Ich habe das aber nur bei Nebel festgestellt bei normalem Wetter merkt man nichts
Gruß Klaus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von G230
Was mir im Nebel aufgefallen ist: Habe letztens im Nebel die Nebelscheinwerfer eingeschaltet und das Abblendlicht aus (damit die Xenons nicht in den Nebel leuchten und blenden) => Sichtweite keine 5m! War hundsgefährlich! Ist der nächste Punkt, der mein mal prüfen darf.
Gruß
Sorry, aber meinst du das ernst?
Die Nebelscheinwerfer bieten eine unterstützende Beleuchtung für den Bodenbereich, deshalb darfst du im Dunkeln doch nicht das Abblendlicht ausschalten. Der Gegenverkehr bedankt sich übrigens auch, wenn einem so ein Geisterfahrer entgegenkommt.
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12 Antworten
das ist wegen eventueller blendung so eigerichtet.
ich merke das auch ohne nebel.
lg
cat
Hallo ,
wenn du im MMI auf Reisemodus stellt wirst du bemerken das es genau andersrum ist. (England Version ^^)
In DE musst du OHNE REISEMODUS fahren.
Viele Grüße
auf die strasse und blendet nicht :-)
Zitat:
Original geschrieben von audi powered
auf die strasse und blendet nicht :-)
Bei Fernlicht Was ist dann bei Abblendlicht Schlaglochsuchlicht
Sorry nicht ernst nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von klausi 4Motion
Hallo,
bin diese Woche morgens im leichten Nebel gefahren.Als ich das Fernlicht eingeschaltet habe stellte ich fest das der linke Scheinwerfer voll nach recht leuchtet.Also ich zum und der meinte die Scheinwerfer seien richtig eingestellt.
Wohin leuchten eure Scheinwerfer beim Fernlicht???
Ich habe das aber nur bei Nebel festgestellt bei normalem Wetter merkt man nichts
Gruß Klaus
Gute Frage, bin da auch etwas ratlos.
Seid ich vor ein paar Tagen bei der Inspektion beim war und dieser den "Lichttest 2009" (inkl. häßlichem Aufkleber und von innen total versauter Frontscheibe) durchgeführt hat, bemerke ich in der Dunkelheit, dass das Fernlicht meines Wagen einen zentrierten, sitzen Kegel bildet (sorry, kanns nicht besser beschreiben). Geradeaus leuchtet der Lichkegel nun zentriert extrem in die Bäume und fällt zu beiden Rändern stark ab.
Ich bilde mir ein, dass der Lichkegel ab Werk die Umgebung wesentlich gleichmäßiger ausgeleuchtet hätte......
Nebenbei habe ich den Eindruck, dass der linke Scheinwerfer nun höher eingestellt ist als der rechte (man sieht die Reflexion schön wenn man z.B. hinter einem Bus oder LKW an der Ampel steht) und seit dem "Lichttest" werde ich häufig vom Gegenverkehr angeblinkt.
Geht Euch das ähnlich? Hat mein nen Knick in der Optik?
Zitat:
Original geschrieben von B-Man2000
Nebenbei habe ich den Eindruck, dass der linke Scheinwerfer nun höher eingestellt ist als der rechte (man sieht die Reflexion schön wenn man z.B. hinter einem Bus oder LKW an der Ampel steht) und seit dem "Lichttest" werde ich häufig vom Gegenverkehr angeblinkt.
Geht Euch das ähnlich? Hat mein nen Knick in der Optik?
Hallo,
also meine Xenons waren ab Werk links viel zu hoch und schepp eingestellt. Hat der beim Winterradwechsel binnen weniger Minuten eingestellt. Leuchtweite bei Abblendlicht ca. 30-35m (am Leitpfosten orientiert), beide gleich hoch. Fernlicht leuchtet geradeaus ausreichend weit und angenehm gleichmäßig.
Was mir im Nebel aufgefallen ist: Habe letztens im Nebel die Nebelscheinwerfer eingeschaltet und das Abblendlicht aus (damit die Xenons nicht in den Nebel leuchten und blenden) => Sichtweite keine 5m! War hundsgefährlich! Ist der nächste Punkt, der mein mal prüfen darf.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von G230
Was mir im Nebel aufgefallen ist: Habe letztens im Nebel die Nebelscheinwerfer eingeschaltet und das Abblendlicht aus (damit die Xenons nicht in den Nebel leuchten und blenden) => Sichtweite keine 5m! War hundsgefährlich! Ist der nächste Punkt, der mein mal prüfen darf.
Gruß
Sorry, aber meinst du das ernst?
Die Nebelscheinwerfer bieten eine unterstützende Beleuchtung für den Bodenbereich, deshalb darfst du im Dunkeln doch nicht das Abblendlicht ausschalten. Der Gegenverkehr bedankt sich übrigens auch, wenn einem so ein Geisterfahrer entgegenkommt.
Zitat:
Original geschrieben von JayJay54321
Zitat:
Original geschrieben von G230
Was mir im Nebel aufgefallen ist: Habe letztens im Nebel die Nebelscheinwerfer eingeschaltet und das Abblendlicht aus (damit die Xenons nicht in den Nebel leuchten und blenden) => Sichtweite keine 5m! War hundsgefährlich! Ist der nächste Punkt, der mein mal prüfen darf.
Gruß
Sorry, aber meinst du das ernst?
Die Nebelscheinwerfer bieten eine unterstützende Beleuchtung für den Bodenbereich, deshalb darfst du im Dunkeln doch nicht das Abblendlicht ausschalten. Der Gegenverkehr bedankt sich übrigens auch, wenn einem so ein Geisterfahrer entgegenkommt.
Genau dieser Schmarrn wäre in Italien bei dichtem Nebel die Vorgangsweise. Nebler dürf(t)en nur an sein, wenn der Nebel so dicht ist, dass man nur mehr mit denen OHNE Abblendlicht fahren kann.
Da unsere Schwarzroten bzw. Blauweissen das aber selbst nicht so eng sehen, gehts meistens auch in der weniger hirnrissigen Version zusammen mit dem Abblendlicht.
Geht das Abblendlicht nicht automatisch an,wenn man die Nebler anmacht Zumindest beim Modelljahr 10
Zitat:
Original geschrieben von Freddy11
Geht das Abblendlicht nicht automatisch an,wenn man die Nebler anmacht Zumindest beim Modelljahr 10
Bei 09er gehts auch mit Standlicht.
@ JayJay:
Hast Du Dein Auto mal bei eingeschalteten NSW betrachtet? Das hat nix mit Geisterfahrer zu tun! Das sind vollwertige Scheinwerfer (bzw. sollten welche sein, die haben oft sogar stärke Lampen als ein Halogen-Abblendlicht, aber einen anderen Reflektor und damit eine breitere, flachere Ausleuchtung), die zusammen mit dem Standlicht (also den TFL-LED's) leuchten. Ich bin mit Sicherheit nicht lebensmüde und fahre ohne ausreichende Beleuchtung durch die Gegend!
Mal grundsätzlich: Nach der (mir bekannten) StVO/StVZO dürfen die Nebelscheinwerfer zusammen mit dem Standlicht funktionieren. Nur so machen die Dinger m.E. im Nebel auch wirklich Sinn, da sie dann den Nebel "unterleuchten". Deswegen sind die Nebel-SW ja auch immer möglichst tief montiert. Das Abblendlicht, v.a. die Xenons, leuchten aber hell in den Nebel hinein, wodurch die Wassertöpfchen das Licht reflektieren und damit Dich als Fahrer blenden ("weiße Wand").
Beim 320d, beim B7 und auch meinen G's funktionier(t)en die Nebler als SCHEINWERFER, die von unten die Fahrbahn ausleuchten und das Blenden durch die "Nebelwand" verhindern. Diese leuchten die Fahrbahn zwar nicht ganz so weit aus wie das Abblendlicht, dafür aber breiter. Fahren zusammen mit dem Standlicht absolut ungefährlich. Wenn die Dinger beim B8 aber nur noch wegen der sportlichen Optik und als Lichtquelle für CH/LH dienen, könnte Audi sie auch gleich wegrationalisieren, da im Nebel zwecklos.
Ganz nebenbei: Ich schalte die NSW bei NEBEL und sehr geringen Sichtweiten an, so wie es ursprünglich mal gedacht war. Aber auch bei max. Tempo 50 muss man eine Mindestleuchtweite erwarten dürfen, oder?
P.S.: Auch beim MJ 2010 lassen sich die NSW zusammen mit dem Standlicht schalten.
Gruß
Siehe dazu einfach auch die STVO §17 Abs. 3:
"(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann be- nutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."
Nun sollte klar sein, dass selbst der Gesetzgeber das Fahren mit Standlicht plus Neblern billigt/empfiehlt.
Mit Begrenzungsleuchten ist wohl das sog. Standlicht gemeint.
Allerdings darf bei diesen Sichtweiten max. 50km/h gefahren werden, steht etwas weiter oben in der STVO bei
§3 Abs. 1:
"(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist."
Jetzt fehlt mir nur noch mein neuer 8K und mal richtig fett Nebel
Gr, Mac