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Wohni wurde beim rangieren beschädigt -was tun

Themenstarteram 1. Mai 2012 um 16:33

hallo,

als wir unseren Wohni aus dem Winterschlaf

(Hallenplatz) holen wollten, wollte ich schon selbst rausfahren.

Der Vermieter hat dann freundlicherweise seinen Trecker

geholt und ihn aus der Halle ziehen wollen.

dann ist er aber, da er schräg rausfuhr, mit der linken Front

des wohnis an die Torkante geknallt, also gerade man eben

mit der Kederleiste verkantet. Hat einen lauten Knall gegeben,

dann ist er angehalten.

Die Kederleiste ist in der Front ca. 1 cm nach aussen gerutscht,

Aussenwand ist nicht beschädigt, nur an der Kederleiste etwas "abgehebelt".

ca. ab Brusthöhe ca. 60 cm runter, also durch die Hebelwirkung "abgezogen" worden.

Ich fand das natürlich gar nicht toll, und der Typ meinte,

ist nicht schlimm, ich soll einfach mit nen Gummihammer drauf

und das wieder reinkloppen. Das sah ich nicht ein, und dann meinte

er, ich solle das in einer Werkstatt machen lassen und ihm die Rechnung schicken.

Ich sehe aber nicht ein,bei der Reparatur in Vorkasse zu treten,

schließlich hat ER den schaden verursacht ...

zufälligerweise hat mein Sohn, weil er das mit dem Trecker so toll

fand, gefilmt. Das ist doch Beweis genug, oder ...

Er meinte, eine Versicherung hat er nicht....

 

 

 

 

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11 Antworten

Ich trete lieber in Vorkasse und man einigt sich friedlich als das ich deswegen noch vor Gericht ziehe obwohl er schon gesagt hat das er zahlt...

Evtl. läßt sich die Werkstatt ja auch auf Überweisung als Zahlungsmittel ein...

Hattest ja deinen Sohn als Zeugen dabei. Der hat doch gehört das der Vermieter sagte das er zahlt, oder?

Gruß Chris

am 1. Mai 2012 um 17:42

Also ich würde zuerst wieder Dichtmasse darunter tun und dann vorsichtig die Leiste wieder befestigen.

Am besten eine Fachwerkstatt ran lassen wegen Dichtheitsgarantie.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Also ich würde zuerst wieder Dichtmasse darunter tun und dann vorsichtig die Leiste wieder befestigen.

Am besten eine Fachwerkstatt ran lassen wegen Dichtheitsgarantie.

Thema verfehlt???

Das Problem is doch das er bei der Werkstatt nicht in Vorkasse treten will, oder hab ich mich verguckt??

Gruß Chris

Erst mal ist es ja schon positiv, dass der Verursacher wohl bereit ist, für den Schaden aufzukommen. Dazu kommt die eigene Beweisführung beim "Unfall".

 

Frage: nicht versichert?? Ein Trecker?? Hat der echt keine Strassenzulassung? ... wenn doch ... Nummernschilder, AUCH grüne Landwirtschaftliche. Dann IST der Trecker sehr wohl versichert!!

 

Ein möglicher logistischer Ablauf aus meiner Sicht (ohne in Vorkasse gehen zu müssen) wäre:

 

  • Fachwerkstatt aufsuchen
  • KV erstellen lassen
  • KV dem Verursacher vorlegen
  • Verursacher erteilt der Werkstatt den Reparaturauftrag auf Basis des KV
  • Werkstatt stellt die Rechnung direkt an den Verursacher

 

Gruß

NoGolf

 

 

am 1. Mai 2012 um 19:21

Zitat:

Original geschrieben von stier1980

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Also ich würde zuerst wieder Dichtmasse darunter tun und dann vorsichtig die Leiste wieder befestigen.

Am besten eine Fachwerkstatt ran lassen wegen Dichtheitsgarantie.

Thema verfehlt???

Das Problem is doch das er bei der Werkstatt nicht in Vorkasse treten will, oder hab ich mich verguckt??

Gruß Chris

Nöö, er fragt ja auch was er machen kann. Dafür ist er hier im Technik-Forum richtig.

Das Rechtliche ist ja nicht Bestandteil dieses Forums, hier gehts um die Technik. Für alles andere gibt es Rechtsforen mit Rechtskompetenten Teilnehmern.

am 1. Mai 2012 um 19:29

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Dann IST der Trecker sehr wohl versichert!!

die versicherung zahlt lediglich den schaden am tor...aber NICHT den schaden am anhänger!

 

Die Versicherung zahlt nichtmal den Schaden am Tor! Ist ja ein selbst verursachter Schaden an eigenen Gegenständen. Das wird wohl kaum eine Versicherung zahlen...

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Zitat:

Original geschrieben von stier1980

 

Thema verfehlt???

Das Problem is doch das er bei der Werkstatt nicht in Vorkasse treten will, oder hab ich mich verguckt??

Gruß Chris

Nöö, er fragt ja auch was er machen kann. Dafür ist er hier im Technik-Forum richtig.

Das Rechtliche ist ja nicht Bestandteil dieses Forums, hier gehts um die Technik. Für alles andere gibt es Rechtsforen mit Rechtskompetenten Teilnehmern.

Finde ich auch. Zuerst muss der Schaden repariert werden, also was tun: Schiene fest und dicht machen! Man muss doch nicht zuerst einen Rechtsstreit pflegen, bevor man den Schaden repariert. Vielleicht hält sich der Schaden ja sogar in kleinen Grenzen, sodas sich das Rechtsgekloppe garnicht lohnt.

Ich würde so vorgehen, wie Martinde001 es vorschlägt. Falls dabei Unkosten entstehen, scheint der Verursacher ja bereit zu sein, dafür gerade zu stehen.

Zitat:

Original geschrieben von stier1980

Die Versicherung zahlt nichtmal den Schaden am Tor! Ist ja ein selbst verursachter Schaden an eigenen Gegenständen. Das wird wohl kaum eine Versicherung zahlen...

Stimmt auch wieder ... selbst, falls der Trecker versichert sein sollte ... wenn dann wäre wohl ggf. die Betriebshaftpficht für so einen Schaden zuständig.

 

Gruß

NoGolf

Zitat:

Original geschrieben von erik-bruno

hallo,

...

Der Vermieter hat dann freundlicherweise seinen Trecker geholt und ihn aus der Halle ziehen wollen.

...

Die Kederleiste ist in der Front ca. 1 cm nach aussen gerutscht,

Aussenwand ist nicht beschädigt, nur an der Kederleiste etwas "abgehebelt".

...

Hallo,

ist der Schaden wirklich so groß, daß es sich dafür lohnt, einen freundlichen Helfer zur Rechenschaft zu ziehen.

Auf dem Foto kann ich nicht erkennen, ob die Leiste wirklich erneuert werden muß.

Sieht für mich eher nach einer Lappalie aus.

Vielleicht machst Du mal ein gutes Detailfoto und stellst es ein.

Liebe Grüße

Herbert

am 3. Mai 2012 um 5:28

In Vorkasse wirst du treten müssen.

Es sei denn die Werkstatt ist mit Überweisung einverstanden.

Aber so hoch können die Kosten nicht sein.

Selbst wenn eine Versicherung besteht wird sie nicht zahlen, denn er hat in deinem Auftrag gehandelt oder?

Hat er gefragt ich mache das (sich aufgedrängt) oder hast du ihn darum gebeten?

Wenn du ihm gebeten hast (beauftragt) dann hat er für dich gearbeitet und die Vers. zahlt nicht da ein sogenanntes Arbeitsverhältnis bestand.

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