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Wohnmobil Ab- und Auflastung

Themenstarteram 8. Dezember 2023 um 12:17

Moin,

ich besitze die Führerscheinklasse B (nach 1998) und darf demnach 3.500 kg bewegen. In meiner Familie gibt es ein Wohnmobil, welches ein im Fahrzeugschein eingetragenes zulässiges Gesamtgewicht von 4.500 kg hat. Mir bieten sich zum Fahren dieses Wohnmobil lediglich die folgenden beiden Optionen, korrekt?

- Führerscheinklasse C1 erlangen

- Das Wohnmobil auf 3.500 kg ablasten

Das Wohnmobil hat ein im Fahrzeugschein eingetragenes Leergewicht von 2.910kg-3.330 kg. Es wundert mich, dass das Gewicht in einer Range angegeben ist. Aber gut. Um das exakte Gewicht zu bestimmen, muss es dann z. B. bei einem Wertstoffhof auf die Waage.

Das Ergebnis der Wage minus 3.500 kg ergibt dann die mögliche maximale Zuladung, korrekt? Ob die Zuladung dann überhaupt ausreicht, um zu verreisen ist eine andere Sache.

Die beiden entscheidenden Fragen für mich sind:

- Was kostet es mich, wenn ich einmal im Jahr mit dem Wohnmobil in den Urlaub fahren möchte und es dementsprechend auf ab- und anschließend wieder auflaste? Die Auflastung müsste erfolgen, weil andere Familienmitglieder den alten Führerschein der Klasse 3 besitzen und die eingetragenen 4.500 kg dementsprechend fahren dürfen.

- Wie aufwendig ist die Auf- und Ablastung? Ich habe mich bereits durch einige Foren gelesen und bin einige male auf die Information gestoßen, dass der TÜV dabei umgangen werden kann. Vorausgesetzt es gibt keine technische Veränderung am Fahrzeug und eine Auflastungsbescheinigung des Herstellers ist vorhanden.

Das Fahrzeug war ursprünglich mit 3.500 kg zugelassen und wurde bereits einmal aufgelastet. Die Unterlagen sind alle vorhanden.

Telefoniert habe ich dazu bereits mehrfach mit dem LBV, TÜV, ADAC, einer Zulassungsstelle und der Verkehrspolizei. So richtig wollte mir keiner eine Angabe mit Gewehr machen. Ich wurde jedes mal an eine andere Stelle verwiesen.

Die geringsten Umstände würde natürlich das Erlangen der Führerscheinklasse C1 ergeben. Die Frage, die dem gegenübersteht, ist aber, kann man die Auf- und Ablastung, die einmal im Jahr stattfinden würde, halbwegs kostengünstig und ohne großen Aufwand vollziehen?

Am besten wären natürlich zwei Fahrzeugscheine, einmal mit 3.500 kg und einmal mit 4.500 kg. Das oder einen vorübergehenden Fahrzeugschein, für eine kurze Zeit gibt es aber nicht, oder? Zwischenzeitlich hatte ich mir noch Hoffnungen bezüglich der neuen EU-Führerscheinrichtlinie und der einhergehenden Gewichtsanhebung auf 4.250 kg gemacht. Die scheint sich ja aber lediglich auf E-Wohnmobile zu beziehen.

Gegebenenfalls gibt es ja auch eine Option, die ich noch nicht bedacht habe.

 

 

Vielen Dank fürs Antworten und ein schönes Wochenende.

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12 Antworten

2 Zulassungsbestätigungen gibt es schon mal nicht ... entweder ... oder

Das in den Papieren ein Leergewicht von-bis angegeben wurde ist normale Vorgehensweise und hängt letztlich von der gewählten (Zusatz-)Ausstattung beim ursprünglichen Kauf ab. Aber was wiegt das Teil leer TATSÄCHLICH?

Ob eine Ablastung Sinn macht, kann man nur sagen, wenn das echte Leergewicht bzw. die echte Differenz zwischen Leergewicht und den 3,49t bekannt ist und damit auch die dann ggf. noch mögliche Zuladung.

Ganz von der Rennerei für die ständige Auf- und Ablastung wird es auch ein erheblicher Kostenaufwand sein. Ich meine mich daran erinnern zu können, dass die Auflastung nur bei der Zulassungsstelle um die 80,00€ gekostet hat. Ob die einmalige Bestätigung der Auf- beziehungsweise Ablastung auf Dauer ausreicht weiß ich nicht. Was kostet denn der Führerschein?

Themenstarteram 8. Dezember 2023 um 16:06

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe bezüglich der Kosten für die Führerscheinklasse C1 bei drei Fahrschulen angefragt. Der genannte Preis lag im Schnitt bei 2.500 €. Hinzu kommt natürlich der zeitliche Aufwand. All das, nur um einmal im Jahr in den Urlaub fahren zu dürfen.

Mach den C1 (mit E) und du machst dir den Rest deines Lebens keine Gedanken mehr um sowas. ;)

Erstmal ab auf die Waage ob das überhaupt Chancen hat mit dem Ablasten. Es muss abhängig von der Sitzplatzzahl eine Mindestrestzuladung geben unter der nicht abgelastet werden darf. Oder es müssen auch noch Sitzplätze gestrichen werden. Auch bedenken: Im eingetragenen Leergewicht sind meist Extras wie Markise und Co. nicht enthalten. Über 1t Zuladung hat fast kein Wohnmobil außer irgendwelche Sonderumbauten, ich würde wetten wenn du auf die Waage fährst dass sich das Thema eh erledigt hat.

Dann die Frage was für ein Wohnmobil? Was neueres mit EG-Typgenehmigung (Fahrzeugklasse M1 SA), dann ist das Ablasten einfach. Älteres Wohnmobil (SoKFZ) hat dann noch die Hürde dass damals andere Abgasnormen und Geräuschvorschriften ober und unterhalb 3,5t existierten. Ein großer Teil der Wohnmobile/Basisfahrzeuge ist für beides geprüft. Muss bei der Ablastung aber erstmal gecheckt werden ob das überhaupt so einfach geht.

Zwei Fahrzeugscheine oder wahlweise je nachdem wer fährt geht nicht.

Zitat:

Das Fahrzeug war ursprünglich mit 3.500 kg zugelassen und wurde bereits einmal aufgelastet

Damit ist ja eigentlich fast schon alles gesagt. Warum wurde denn seinerzeit aufgelastet? Mit ziemlicher Sicherheit, weil eben dem Halter die Zuladungsmöglichkeiten als 3,5-Tonner nicht ausreichend waren. Somit müsstest Du nach einer Ablastung vermutlich jedes mitzunehmende "Handtuch" wiegen, um nicht ggf. mit überladenem Fahrzeug kontrolliert zu werden.

(Ausnahme wäre gegeben, wenn der Besitzer das Gewicht des Fahrzeugs irgendwann nach der Auflastung wieder deutlich reduziert hat - beispielsweise durch Ausbau einer Autark-Anlage)

Themenstarteram 8. Dezember 2023 um 16:36

Es handelt sich um ein iSMOVE von Niesmann + Bischoff aus 2021, ursprünglich mit 3.500 kg zugelassen. Der Hersteller wirbt auch damit, dass man sich auf die Fahne geschrieben hat, dass eine vernünftige Zuladung bis eben 3.500 kg möglich ist. Ich denke aber auch, die Waage wird der nächste Schritt sein. Dann bleibt gegebenenfalls nur noch die Option des Führerscheins. Das Wohnmobil ist nämlich mit allem möglichen ausgestattet, weshalb das Leergewicht wahrscheinlich eher oberhalb der im Fahrzeugschein angegebenen Leergewichtsspanne liegt.

Berichte bitte. ;)

Ich kann nur empfehlen den Führerschein C1 zu machen.

Voll ausgestattete Wohnmobile in der Größe wie der ISmove plus Urlaubsgepäck und 2-3 Personen sind einfach nicht unter 3,5 to möglich. (Siehe auch die Testberichte in den Reisemobilzeitschriften). Meinen B 600 MC gibt es auch in der 3,5 to Ausführung. Reisefertig mit Gasflaschen, Gepäck und Campingzubehör sowie Fahrrädern brachte er dann 3,9 to auf die Waage. Also war ich froh, dass ich mich für den 4,5 to-er entschieden habe.

In Deutschland mag ein Übergewicht von 10 % noch als Kavaliersdelikt durchgehen, im Ausland lassen Sie Dich ausladen bis das Gewicht stimmt und eine hohe Strafe zahlst Du dann auch noch.

VG Fritz

Das Auf-und Ablasten ist das Eine. Ich gehe aber davon aus, dass das Wohnmobil ja nicht leer da herum steht? Da kannst du vor jedem Urlaub mindestens einen Tag lang ausladen und danach zur Waage fahren, ob die 3500kg nun passen. Mach den Führerschein und fertig.

Ganz ehrlich : Den Führerschein zu machen , ist sinnvoller ! Die Möglichkeit , auch mal einen LKW bis 7,5 t zu fahren , ist nicht zu verachten !

Und man lernt , mit einem größeren Fahrzeug zu rangieren , was sehr sinnvoll ist !!! Dieses Getue , um den C1-Führerschein , werde ich sowieso nie verstehen ! Da stösst man manchmal sogar mit Gespannen an die Führerschein-Grenze : Zulässige Gesamtmasse ! Dann diese Jongliererei mit den abgelasteten Womos , unmöglich ! Ständig überladen , sowie man zu Zweit im Womo ist und etwas Proviant oder Wasser gebunkert hat !!! Nein , dann lieber den C1-Führerschein !!! Gruß , joeleo

Naja - nicht alles was Gold ist glänzt... ;)

Fahrzeuge bis. 7.5t haben auch Nachteile ;)

  • Maut im Ausland (insbesondere AT)
  • kleinere Straßen und Ortsdurchfahrten häufig für Fahrzeuge > 3.5t gesperrt (es werden immer mehr)
  • max. 100km/h
  • Parken innerorts ist so eine Sache
  • hohe Kosten für den Führerschein

Ich finde schon, dass man diese Punkte neben den Vorteilen auch erwähnen sollte, um entscheiden zu können welche der Einschränkungen schwerer wiegt (schönes Wortspiel).

Was den konkreten Fall von @Antriebswelle135696 angeht:

Ein Auf- und Ablasten je nach Bedarf wäre vermutlich möglich aber wie oft spielt die Behörde da mit? Nicht zu vergessen der Aufwand und die Kosten. Ich denke diese Option ist raus.

Außerdem dürfte das tatsächliche Leergewicht am oberen Ende der angegebenen Spanne liegen (3.300kg), was eine Nutzung mit mehr als einer Person defacto ausschließen würde und daher eine Ablastung auf 3.500kg praktisch eh vom Tisch wäre.

Somit bliebe nur der C1(E) oder ein passendes Fahrzeug mieten.

Nachdem der TE sich zwischenzeitlich bei MT abgemeldet hat:

*** CLOSED ***

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