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Wohnmobil- oder LKW-Zulassung
Hallo !
Bin neu hier im Wohnmobilbereich und habe eine Fragestellung auf die ich keine Antwort finde.
Möchte mir einen T5 Hochdach kaufen und habe auch schon ein gutes Fahrzeug ausgemacht, der ist als LKW zugelassen, Diesler und zulassiges Gesamtgewicht sind 3000kg
Ich wollte das Fahrzeug zum fahren, transportieren und als "Womo light" für Urlaube nutzen.
Nur wie melde ich das Ding an ? Als Wohnmobil oder LKW ?
Was ich tun muss um das als WoMo abgenommen zu bekommen ist mir bekannt.
Meine Fragen sind halt nur die:
Wenn ich Dinge transportiere und den WoMo Ausbau draussen habe, das Ding aber als WoMo zugelassen ist können mir TÜV/Polizei Ärger machen ?
Umgekehrt:
Wenn es als LKW zugelassen ist und ich die WoMo-Ausstattung drin habe kann mir die Polizei oder TÜV dann auch Ärger machen ?
Steuern sind nah beieinander: WoMo 210€ und LKW 172€, also wenn die mir dann Steuerhinterziehung andichten wollen wäre das ein Kleckerbetrag.
Wer kann mir helfen wie ich das Fzg am besten anmelde ?
Als PKW anmelden scheidet aus weil es dann doppelt so teuer ist und weil es definitiv nicht so genutzt wird.
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19 Antworten
Meine allerdings Antwort aus dem Bauch wäre, melde ihn als LKW an was dann 1, oder 2 x im Jahr als „Möbel” drinsteht ist eben Ladung ich glaube kaum, dass das irgendeinen Polizisten interessiert und den TÜV in der Regel auch nicht.
Nur wenn du eine Gasinstallation machst solltest du auf fachgerechten Einbau und Entlüftung achten, ansonsten glaube ich zumindest wird das niemanden interessieren.
denke auch so
nur sollte man nicht nur die steuer als vergleich hernehmen
es wird erst ein schuh draus
wenn man steuer+versicherung zusammen betrachtet
also womo-lkw-pkw
im pkw darf man transportieren+auch schlafen+auch sonntags nen anhänger dran haben
gegf käme auch ein ablasten in frage
....Und als LKW musst du jährlich zum TÜV meines Wissens
Zitat:
@ZSaleh schrieb am 7. Dezember 2016 um 11:59:17 Uhr:
....Und als LKW musst du jährlich zum TÜV meines Wissens
nicht wirklich
ist gewichts abhängig
Zitat:
@transe79 schrieb am 7. Dezember 2016 um 06:40:06 Uhr:
im pkw darf man transportieren+auch schlafen+auch sonntags nen anhänger dran haben
gegf käme auch ein ablasten in frage
Ich glaube erfahren zu haben, dass wenn man einen „LKW” nachweislich für eine Privatfahrt nutzt, Polizisten achten da z.B. auf das was sich offenbart, z.B. Fahrräder, oder Campinggegenstände an Bord darf der auch am Sonntag zumindest einen WW ziehen der ja offensichtlich privat genutzt wird.
Bei einem Lastenanhänger auf dem sich z.B. Baumaterial, Werkzeug usw befindet sieht das anders aus.
So dürfen ja am Sonntag auch LKW`s (bis 7,5 to) mit Pferdeanhängern, Schaustellerfahrzeuge mit WW usw gefahren werden und die sind nicht immer rein privat.
Also wenn glaubhaft gemacht wird es handelt sich um eine rein private Nutzung dürfte es keine Probleme geben, nur bei offensichtlich gewerblicher Nutzung gibt es Probleme.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendfahrverbot lesen. Und StVO § 30. Danach keine Fragen und vor allen keine - meistens falsche und/oder unvollständige - Spekulationen mehr (nur wenige Bußgeldstellen lassen sich von Glauben leiten).
So können Freizeitanhänger für den Einzellfall genehmigt werden oder von der Landesbehörde allgemein (z. B. in NRW so). Also rauskriegen, wie das in dem Bundesland geregelt ist, welches du befahren willst.
Zitat:
Ich glaube erfahren zu haben
Ein Beitrag für "Das Goldene Blatt" !
Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es Wohnmobile nur in der Klasse M1. Ein bisheriger LKW muss daher umgeschlüsselt werden und das geht nur bei einer TÜV Abnahme (oder Dekra, in einigen Bundesländern) Die Abgasklasse des LKW ist dabei kein Hinderungsgrund.
Ab Umschreibung wird Womo Steuer fällig und es gelten PKW M1 Regeln. Das kann durchaus Vorteile haben, zum Beispiel bei Fahrten mit Anhänger an Sonntagen, bei Bußgeldern bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, beim Parken auf PKW Parkplätzen, in Österreich bei den Luft-Plaketten, bei der Maut in einigen Ländern.
Die Mindestvoraussetzungen für ein Womo sind beim TÜV nachlesbar.
Also ich wuerde ihn als LKW zugelassen lassen. Außer, du fährst laufend Sonntags mit Anhänger, dann geht das natürlich nicht.
Wenn du mit den Beamten der Autobahnpolizei ausdiskutieren möchtest, ob das Sonntagsfahrverbot für dich gilt oder nicht, dann kannst du dein Mobiliar reinstellen und sagen "Ist jetzt n Wohnmobil mit Anhänger", nur, für diese Diskusion muss dich ja erstmal wer anhalten, du deinen Fahrzeugschein dabei haben wo drin steht dass es n LKW ist, und vor allem nen Anhänger ziehen. Sonst ist das egal.
Ob du privat oder gewerblich fährst ist völlig egal und ob du den LKW als Wohnmobil nutzt, oder umgekehrt, juckt beim Finanzamt & Co niemanden.
Es gibt ja auch genug Leute, die privat LKWs fahren.
Was Sonntagsfahrverbote und andere Leute angeht, es gibt Ausnahmen davon, und einzelne Ausnahmegenehmigungen, also bitte nicht pauschal ableiten...
Zu diesen Aussagen kein Kommentar, außer: Unbedingt selbst Gesetzestexte lesen.
Interessantes Thema !
Danke für die ausführliche Hilfe !
in diesem Thema ist zumindest nicht jeder sicher wie es geregelt ist, so wie sich das liest.
Mir gehts ja auch so, deswegen der Post hier.
Zum TÜV Intervall und LKW:
kann man hier schön nachlesen:
https://www.adac.de/.../default.aspx?...
Am Günstigsten wäre für mich die WoMo Zulassung, 700 Eus p.a. inkl. Steuern
LKW kostet 765 Eus p.a. auch inkl. Steuern.
Alles Beträge ohne überhaupt abzulasten, wegen den paar Eus pro Jahr schränke ich mich nicht dermaßen ein.
Sehe ich das richtig das bei Wohnmobilzulassung ohne Saisonkennzeichen die Möhre nicht einfach stehen lassen kann ?!
Das wäre ja dann ein K.o. Kriterium, zweimal vergessen umzuparken dann hab ich die günstigeren Unterhaltskosten schon verbraten.
Oder wie schauts aus mit WoMos auf öffentlichen Parkplätzen ?
@ situ: Ja, das macht Sinn was Du schreibst nur ich habe mit der Zulassungsstelle telefoniert und auch mim FA, beide wussten keine Lösung und verwiesen jeweils auf die andere Behörde. Das hat mich aber auch nicht verwundert.
Nachtrag
Habe die Versicherung nochmal durchgerechnet:
Wenn ich den T5 als Erstfahrzeug versichere und meinen PKW als Zweitwagen spare wenn ich beide Fzge addiere so spare ich unterm Strich 200 Euro im Jahr !
Nur so mal am Rande für diejenigen die 2 Fzge haben und das noch nicht durchgerechnet haben.
Ich sag mal so, was die Sherriffs nachher sagen das ist nicht das Wichtigste, werde morgen mal meine Versicherung anrufen und mein Problem schildern mit der Bitte um verbindliche schriftliche Auskunft.
Wenn ich nen Unfall haben sollte und dann die Diskussionen erst losgehen das brauche ich nicht.
Die müssen ja zahlen wenn was passiert, also sollte das die Ansprechstelle für mein Problem sein.
Alles andere ist zwar auch wichtig aber nicht so entscheidend wie die Schadensregulierung, das kostet richtig Geld.
@anditrier: Wenn ich so etwas schreibe, soll das nur heißen: Vorsicht, was da geschrieben wird und nur Quellenverweise als Hilfe akzeptieren.
Auf öffentlichen Parkplätzen kannst du mit dem WoMo parken, wje jedes andere Fahrzeug auch, wenn die Beschilderung es nicht anders ausweist (nur PKW, nur LKW, alles außer WoMo) und das Fahrzeug auf ggf. vorhandene, markierte Parkflächen (Parktaschen) passt.
Du hast eher mit LKW-Zulassung das Problem mit dem Parken im öffentlichen Raum. Den musst du immer Umstellen.