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Wohnmobill, Außerhalb auf eigenem Grundstück? Erlaubt??

Themenstarteram 23. Juni 2010 um 10:49

Wie haben ein eigenes Grünland und stellen dort unser Womo ab. Nun will die Gemeinde um Kaiserslautern (Pfalz) dass wir es entfernen, weil es keine Baugehmigung bekommen kann. Das Womo wird zwar bewegt, aber hin und wieder auch mal dort "genutzt" es steht allerdings zu 90 % nur rum. ICh suche Urteile, die etwas darüber aussagen, dass dies Verboten ist.

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10 Antworten

Hallo,

worauf (Satzung, Bauordnung, ...) bezieht sich die Gemeinde?

Liebe Grüße

solange das zugelassen ist kann das überall stehen, sollte aber immermal regelmßig bewegt werden sonst steht es sich kaputt:D

am 23. Juni 2010 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von Thoms87

solange das zugelassen ist kann das überall stehen, sollte aber immermal regelmßig bewegt werden sonst steht es sich kaputt:D

.

So sehe ich das im Prinzip auch. Wichtig ist, dass das WOMO angemeldet und fahrtüchtig ist, d.h. von Zeit zu Zeit ausserhalb des eigenen Grundstücks genutzt wird. Als Zulassung reicht i.d.R. auch eine Saisonzulassung.

 

Ein nicht zugelassener und auf Dauer im eigenen Grundstück bzw. im eigenen Garten abgestellter Wohnwagen oder Wohnmobil kann von der Kommune sehr wohl (ähnlich alter Bauwagen oder Eisenbahnwagon) als "Schwarzbau" betrachtet werden.

 

Hier scheint es sich jedoch u.U. um einen Sonderfall dahin gehend zu handeln, dass Du schreibst "Grünland". Handelt es sich um ein eingezäuntes Wohn-/Baugrundstück oder Acker-/Weideland. Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es nämlich sehr wohl rechtlich verbindliche Nutzungsbestimmungen / Gemeindesatzungen geben, welche der Nutzung mit dem WOMO entgegenstehen.

 

Dazu wäre es tatsächlich von Nutzen, zu wissen, auf was sich die Kommune beruft (siehe Beitrag von Oetteken). Evtl. auch mal ein Foto des Geländes samt WOMO und Umgebung einstellen, damit wir eine grobe Vorstellung davon bekommen, was der Ausschlag für diese Aufforderung sein könnte.

 

Ansonsten könnte die Gemeinde evtl. noch im Bereich eines Wasserschutzgebietes etc. etwas einwenden.

 

Gruß

NoGolf

Hallo,

es ist nicht ganz richtig, dass ein zugelassenes Fahrzeug überall stehen darf und schon gar nicht auf Wiesen und Feldern.

Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen müssen ausserhalb der Saison von der Straße, da sie als nicht angemeldet gelten.

Wenn das Womo ca. 90% der Zeit dort steht und am Wochenende entsprechend genutzt wird, denke ich, willst du damit Vorschriften umgehen die wahrscheinlich eine andere Nutzung des Gebietes vorsieht.

Die Stadt möchte sicherlich nicht, dass dieses Gebiet zweckentfremdet, als Abstellplatz, genutzt wird.

Sollte die Nutzung als Schrebergarten/ Wochenendgrundstück erlaubt sein, dann könntest du es auch bebauen.

Wenn du dein Grundstück mit dem Womo nur am Wochenende anfährst und am Sontagabend wieder mitnimmst, wird wohl kaum einer was dagegen haben

Ich denke aber, das Grundstück stellt für dich einen "günstigen Abstellplatz" für dein Womo da und so wird es auch die Stadt sehen.

Und um Nacharmer davon abzuhalten, auf ihren Wiesen und Feldern hier und da Fahrzeuge abzustellen, verbietet es die Stadt und verlangt die Räumung, kann ich nachvollziehen.

Denn wie würde es denn in der Landschaft aussehen wenn aus Wiesen und Grünland Abstellflächen werden!

Ich denke, dass du die richtige Antwort nur durch einen Anwalt erhalten wirst, der deine Gründe und die Vorschriften der Stadt kennt und prüfen wird.

Viel Glück und gib bescheid!

 

 

 

 

da gab es gestern was in akte 2010 von so nen schrotti.

solang es kein saison kennzeichen hat, würd ich die kommune angrinsen und weiterlaufen. aber warum ist die gelegentliche nutzung eines womo auf den eigenen grundstück verboten wenn man sich es um den womo gemütlich macht ?!

Hier gab es schon mal eine ähnliche Diskussion auf Motot-Talk.

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 8:11

Danke an alle, die sich hier bemühen.

In der Tat sollte das Grundstück vor 50 Jahren mal WE-GEbiet werden, dass wurde aber nie durchgesetzt, aber die Grundstücke als solche vorher schon verkauft. Nun haben die meißten Besitzer der umliegenen "vorgesehenen" WE-Grundstücke ihr Land an die Bauern verpachtet, weil es niemand nutzen darf und es zu verkaufen - dafür bekommt man ja nichts. Wir hingegen wollen der Schönheit der Umgebung wegen gerne dort "Campen" - dass ist auch geduldet. Wir müssen das Fahrzeug eben immer wegfahren. Das wollten wir uns allerdings ersparen, denn es wäre doch letztendlich egal, ob es auf dem Grundstück steht oder vor meiner Haustür, wo es die NAchbarn stört - obgleich es ja nicht verboten ist, solange es angemeldet ist.

Sicher, wenn jeder sein Grundstück zustellen würde, dass fände ich auch blöd, aber auf dem Grundstück stört es niemanden, weil es eingewachsen ist. Es wird wohl eine Grauzone bleiben, wenn es kein Urteil gibt. Das Urteil mit dem Gewerbefahrzeug, welches wohl das einzige ist, was hier kursiert, fällt auf uns ja nicht, weil wir es nicht gewerblich nutzen und auch nicht regelmäßig.

Hi Falco Wien,

bin auch "Pälzer" und hab so meine Erfahrung mit Ämtern gesammelt, unter anderem mit er Abfallwirtschaftssatzung der Landau in der Pfalz.

Ich kann dazu nur sagen: Hoffentlich sitzt in dem Büro, dass über deine Geschichte entscheiden muss, keine Blondine! Bei mir wars eine und die ganze Geschichte musste dann letztendlich vom Dienststellenleiter selbst entschieden werden (zu meinen Gunsten) und hat die Stadt noch zusätzlich Rechtsanwalt und Schreibkosten verursacht.

Tip: In Neustadt / Wstr. gibt es ein Rechtsanwaltsbüro, vor dem die meisten Gemeinden einen heiden Respekt haben, weil die einen Grossteil ihrer Fälle auch gewinnen.

Probiers mal bei Nist, Rudolf und Radtke, die sind wirklich gut und helfen auch gegen sture Blondinen, Grins!!

und helfen auch gegen sture Blondinen, Grins!!

 

 

:D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Zitat:

Original geschrieben von Thoms87

solange das zugelassen ist kann das überall stehen, sollte aber immermal regelmßig bewegt werden sonst steht es sich kaputt:D

....

Ein nicht zugelassener und auf Dauer im eigenen Grundstück bzw. im eigenen Garten abgestellter Wohnwagen oder Wohnmobil kann von der Kommune sehr wohl (ähnlich alter Bauwagen oder Eisenbahnwagon) als "Schwarzbau" betrachtet werden.

...

Ansonsten könnte die Gemeinde evtl. noch im Bereich eines Wasserschutzgebietes etc. etwas einwenden.

...

Gruß

NoGolf

Genau, zunächst sollte Dir die Gemeinde eine rechtsgrundlage für ihr Eingreifen liefern, dann siehste auch, "woher der Wind kommt". Wenn die Tatbstände der Rechtsgrundlage nicht greifen oder z.B. die Abwägung falsch ist (ist meist so) - dann Widerspruch einlegen.

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