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Wohnwagen / Anhänger ohne Besitzer - wie ist die rechtliche Lage?
Guten Abend zusammen!
Seit Jahre parkt ein Wohnwagen/ Wohnanhänger ohne Zulassung und ohne Besitzer auf einem öffentlichen Parkplatz. Offenbar ist hier seit vielen Jahren kein Besitzer in Sicht. Was passiert mit so einem Anhänger, wenn man dies der entsprechenden Behörde meldet? Gibt es aus eurer Sicht einen Möglichkeit das Teil zu erwerben?
Würde mich freuen über Meinungen, bzw. vielleicht weiß es ja jemand ganz genau.
Beste Antwort im Thema
Ich denke der TE wollte nen WW auf lau anlanden aber die richtige Antwort ist nicht dabei. P&R ist kein Hoheitsgebiet der VÜ ergo Bahngelände. Im öffentlichen Verkehrsraum kann er evtl übersehen werden (siehe manche Ecken in M) oder die VÜ konzentriert sich auf gewinnträchtigere Gebiete wie Berufsschulen. Ich hab nen gebremsten Anhänger der mal ein paar Tage vor der Haustüre stand. Eines Tages sah ich einen weißen Strich am Reifen (Ölkreide) und einen am Kotflügel.
Was denkt ihr was ich gemacht habe?? Ihr Schelme .. ich hab den Hänger weggefahren. Und wenn ihr mir das nicht glaubt lüg ich euch nen anderen Blödsinn vor.
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26 Antworten
mich wundert das er nicht schon längst abgeschleppt ist .in hamburg wäre er schon lange weg.
glaube nicht das du ihn erwerben kannst
gruss
Gehe auf das Fundamt und melde es als Fund.
Gefundene Sachen bekommt man nach einer gewissen Frist.
Sind am Fahrzeug die amtlichen Kennzeichen montiert?
Ruf ggf. die Polizei an und melde deinen Verdacht, dass es sich um einen gestohlenen Wohnwagen handeln könnte.
Ich habe zwar keine Ahnung, bin aber gespannt was rauskommt
Kommt da nicht normalerweise recht bald ein roter Aufkleber vom Amt drauf, dann wird das Teil abgeschleppt?
Bist du dir sicher, dass der Wohnwagen kein "Arbeitsplatz" ist? Die Kisten stehen desöfteren jahrelang am gleichen Ort und erst Nachts sieht man was los ist
ging ums erwerben, Fundamt find ich gut
Mal zu der rechtlichen Sache,ist aber schon einige Jahre her.
Verunfalltes Motorrad stand längere Zeit auf der Strasse,beim Fundbüro gemeldet.
Habe es auf Anweisung selber in Verwahrung genommen,
Nach gut einem 1/2 Jahr ist mir dann mitgeteilt worden,dass dieses Krad nun in meinen Besitz übergegangen ist.
Da ich eine Briefaufbietung mir erstmal ersparen wollte habe ich mir erstmal anwaltlichen Rat eingeholt.
Nun kommt der Knackpunkt,herrenloses Gut wird als "Müll gewertet und Müll geht in Berlin in den Besitz der
Berliner Stadtreinigung über.
Von einer Briefaufbietung habe ich dann abgesehen da ich mich nicht mit der BSR anlegen wollte.
B 19
Kann doch nicht sein, daß eine "herrenlose" Geldbörse Müll ist und der Stadt gehört. Ist ja auch nur eine Sache die ich als gefunden betrachte.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 15. Januar 2019 um 09:41:10 Uhr:
...beim Fundbüro gemeldet.. ..Nach gut einem 1/2 Jahr ist mir dann mitgeteilt
worden, dass dieses Krad nun in meinen Besitz übergegangen ist.
Das Fundrecht gilt doch aber nicht für Kfz, weil die doch eine Nummer haben
und man damit den Besitzer ermittel kann.
Die Verwahrungsfrist ist eigentlich 1 Jahr und kein halbes.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 15. Januar 2019 um 09:41:10 Uhr:
...Von einer Briefaufbietung habe ich dann abgesehen, da ich mich nicht mit der BSR anlegen wollte.
Das sollte aber das Fundburö aber wissen und
die BSR auffordern, den "Müll" abzuholen.
Und woher soll die BSR wissen, das das Krad, wo du den
Brief aufbieten lassen willst, mal "Müll" war?
Müll ist nicht der Richtige Ausdruck von mir gewesen,genaue Bezeichnung steht im Abfallwirschafts Gesetz..(herrenloses Gut oder so ähnlich)
Es ist wirklich so, daher auch die Rechtsberatung beim Anwalt (damals)
Die Geldbörse bzw.der Inhalt geht dann nach erfolgloser Frist an die Stadt.
Natürlich steht dir dann ein angemessener Finderlohm (2-5 % ?) zu.
Jeder anderer Rechtsweg ist Fundunterschlagung.
Natülich ist ein gefundenes Händy kein "Müll iin meinen Augen ,so wird es aber bewertet.
Auch ich war höchst erstaunt über die Rechtslage.
Zum Eingansthema ,mache ne Fundanzeige un nach der entsprechenden Frist ne Briefaufbietung.
Lege dir aber schon mal so 300 Euro zurecht.
Bei geringem Wirtschaftsgut geht das recht schnell,bei höherwertigem etwas länger.
Sind so einfach meine Erfahrungen mit der Materie.
B 19
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 15. Januar 2019 um 10:57:40 Uhr:
...Zum Eingansthema ,mache ne Fundanzeige und nach der
entsprechenden Frist ne Briefaufbietung...
Oh, Kehrtwendung? Ich dachte, das gehört dann,
deinem Beitrag nach, der Stadtreinigung.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 15. Januar 2019 um 09:41:10 Uhr:
...herrenloses Gut wird als "Müll gewertet und Müll geht in Berlin
in den Besitz der Berliner Stadtreinigung über...
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 15. Januar 2019 um 10:57:40 Uhr:
...
Die Geldbörse bzw.der Inhalt geht dann nach erfolgloser Frist an die Stadt.
Natürlich steht dir dann ein angemessener Finderlohm (2-5 % ?) zu.
...
Zitat:
BGB § 965 Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, ...
Rein rechtlich kann ich doch nur etwas "finden", sofern es erst mal jemand "verloren" hat. Das ist bei einem ganz bewusst irgendwo abgestellten Fahrzeug aber i.d.R. nicht der Fall. Der Besitzer hat das Teil ja nicht verloren, sondern will (zumindest in der Mehrzahl solcher Fälle) das Fahrzeug ganz einfach ohne Verschrottungsgebühren loswerden (oder bei WW u.U. zumindest die Stellplatzmiete sparen).
Ein gewisser Prozentsatz stammt ggf. auch aus Diebstählen und wurde damit ohne Wissen des rechtmäßigen Eigentümers abgestellt. Auch hier kann von "verloren" wohl kaum die Rede sein
Den Behörden ist es zudem zumeist anhand der Fahrgestellnummern problemlos möglich, den jeweiligen bisherigen Eigentümer zu ermitteln. Schon, um eventuelle Abschlepp- und ggf. Entsorgungskosten wieder reinzuholen. Ermittelt wird normalerweise immer dann, wenn ein Fahrzeug zuerst mit Aufkleber entsprechend auffällig gekennzeichnet und später abgeschleppt wurde. Ist der Eigentümer nicht zu ermitteln, trägt die Kosten der Entsorgung die jeweilige Kommune.
In den ganz wenigen Fällen, in welchen das abgeschleppte Fahrzeug noch einen gewissen Wert darstellt und der Eigentümer nicht ermittelbar ist, gehen diese Fahrzeuge meines Wissens nach üblicherweise zugunsten der Kommune in die Versteigerung.
Gruß
NoGolf