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Wohnwagen auf Trailer?

Themenstarteram 10. August 2011 um 13:56

Moin,

ich hab einen Wohnwagen mit 6,15 m Gesamtlänge und 1000 kg schwer über eine Strecke von ca.70 km zu transportieren, leider sind die Reifen relativ hinüber, weiterhin hat er keinen TÜV, aber Papiere.

Weltidee: das Ding auf nen PKW-Transportanhänger platzieren, mit Spanngurten sichern. Leider finde ich im Umkreis von Kiel nur Trailer mit einer Länge von 4 m, da der WW ein Einachser ist müsste das aber passen, wenn er hinten befahnt ein wenig übersteht, seitlich jeweils 15 cm sind eh ok.

Gute Weltidee?

Beste Antwort im Thema

Hallo

Die meissten Abschleppwagen vom ADAC sind auf der Ladefläche mit einer Zugkugel , als Aufnahme für Anhänger versehen .

So kann man problemlos einen Anhänger per Huckepack transportieren .

Für mich die Eindeutig sicherste art und weise einen Anhänger zu befördern , wenn Bremsen , Fahrwerk oder Reifen defekt sind .

Grüsse Gerhard

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am 10. August 2011 um 15:49

Mir ist noch nicht ganz klar wie du verzurren willst. Einachser kippt ohne drittes Rad.....

Bei dem Überhang nach hinten wirst Du zusätzliche Beleuchtung und rote Fahne/Schild brauchen.

Ich würde mir beim Reifenhändler gebrauchte Reifen holen und auf eigener Achse fahren, ist natürlich von Bremse und Deichsel abhängig.

Mach mal Bilder vom Transport.

Themenstarteram 10. August 2011 um 16:45

Das könnte der Trailer sein:

http://www.trailerzentrum.de/mieten_autotrailer_25_29.php

Das ist das zu transportierende Meisterstück:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200638142539

Ich dachte mir das Stützrad vorne an die Kante zu bringen und die Deichsel des WWs mit dem Hänger auch dort zu verzurren. Der Block zur Fixierung der Räder sollte dann Richtung Heck geschoben werden und dort auch die Achse mit dem Spanngurt verzurrt werden.

Hallo,

 

wenn Du die Vorgaben der STVO §22 einhältst und das Zugfahrzeug für die Anhängelast ausgelegt ist, spräche aus meiner Sicht nichts dagegen.

 

Liebe Grüße

Herbert

am 10. August 2011 um 17:29

bis 100km darf man 3m hinten überstehen lassen, darüber hinaus maximal 1,5m Ab 1m überhang muss mit roter 30x30cm fahne welche quer zur fahrtrichtung aufgehangen ist gekennzeichnet werden bei dunkelheit zusätlich mit beleuchtung. Bei 4m Anhänger: Vorne etwa 50cm überstehen lassen, und deichsel gut niederzurren, am besten ohne Stützrad. Anhängerache am besten 4 fach an den Rädern verzurren, Abspannwinkel beachten. Hinten am ww nummernschild die rote fahne dran. Zgg trailer, anhängelast und Stützlast beachten. Notfalls genügend gewicht nach vorne.

Hallo

Die meissten Abschleppwagen vom ADAC sind auf der Ladefläche mit einer Zugkugel , als Aufnahme für Anhänger versehen .

So kann man problemlos einen Anhänger per Huckepack transportieren .

Für mich die Eindeutig sicherste art und weise einen Anhänger zu befördern , wenn Bremsen , Fahrwerk oder Reifen defekt sind .

Grüsse Gerhard

am 11. August 2011 um 5:38

Das mit demTrailer wird schwierig, ich habe das selbst mal versucht.

Das Problem ist nicht das Fahren sondern wenn du mal scharf bremsen musst, du kann nicht gut nach vorne absichern.

Am besten wie schon geschrieben: 2 neue Reifen, musst du ja eh machen, Überführungskennzeichen, Lichtleiste prüfen und dann anhängen, ist zwar mehr aufwand aber sicherer.

Zudem solltest du beachten dass du bei dem gewünschten Trailer ein Fzg brauchst was 3000kg Anhängelast hat. Die Stützlast musst du auch beachten, was bei der gewünschten Beladung schwierig werden dürfte, speziell wenn du eine "negative" Stützlast bekommst wirds schwierig mit dem Fahren.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Die Stützlast musst du auch beachten, was bei der gewünschten Beladung schwierig werden dürfte, speziell wenn du eine "negative" Stützlast bekommst wirds schwierig mit dem Fahren.

Hallo Martin,

eine negative Stützlast ist absolut und immer unzulässig.

Die Mindeststützlast darf nicht weniger als 4 % der tatsächlichen Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von navy_jack

Die meissten Abschleppwagen vom ADAC sind auf der Ladefläche mit einer Zugkugel , als Aufnahme für Anhänger versehen .

So kann man problemlos einen Anhänger per Huckepack transportieren .

Für mich die Eindeutig sicherste art und weise einen Anhänger zu befördern , wenn Bremsen , Fahrwerk oder Reifen defekt sind .

Grüsse Gerhard

Hallo,

das ist alles richtig, aber das ausschließliche ankuppeln genügt nicht.

Zusätzlich sind Spanngurte erforderlich, weil der WoWa sich ansonsten aufschaukeln und versetzen kann.

Noch ein Hinweis aus eigener Erfahrung mit Wohnwagen auf Abschleppwagen.

Der Wohnwagen setzt beim be- und entladen hinten auf, wenn man nicht entsprechende Maßnahmen (Unterlegbohlen o. ä.) ergreift.

Liebe Grüße

Hebert

Themenstarteram 11. August 2011 um 10:02

Ihr Guten, Danke!!

Ich werde es wagen und evtl. ein Foto hochladen!!

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Zudem solltest du beachten dass du bei dem gewünschten Trailer ein Fzg brauchst was 3000kg Anhängelast hat.

Wieso das denn?

Der leere Autotrailer wird wohl kaum 2 to wiegen, eher so zwischen 600-800 kg und

als Anhängelast zählt immer noch das, was tatsächlich hinten dran hängt, abzüglich Stützlast, und nicht das zGg des Anhängers.

Gruß

MS

Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer

 

Wieso das denn?

Der leere Autotrailer wird wohl kaum 2 to wiegen, eher so zwischen 600-800 kg und

als Anhängelast zählt immer noch das, was tatsächlich hinten dran hängt, abzüglich Stützlast, und nicht das zGg des Anhängers.

Gruß

MS

Genau, so siehts aus.

Mir wäre der Anhänger nur zu schmal. Da ist nicht viel Reserve wenn der Anhänger 2m hat und der Wohnwagen schon 2,2m breit ist. Die Reifen werden also an der Kante stehen. Da darf dann bei der Fahrt nichts rutschen, sonst liegt der Wohnwagen auf der Strasse.

Gruß Axel

am 11. August 2011 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Zudem solltest du beachten dass du bei dem gewünschten Trailer ein Fzg brauchst was 3000kg Anhängelast hat.

Wieso das denn?

Der leere Autotrailer wird wohl kaum 2 to wiegen, eher so zwischen 600-800 kg und

als Anhängelast zählt immer noch das, was tatsächlich hinten dran hängt, abzüglich Stützlast, und nicht das zGg des Anhängers.

Gruß

MS

Dies wurde mir vor eigen Wochen von der deutschen Polizei aber anders erklärt als ich mit einem leeren Trailer hinten drann gefahren bin, Leergewicht 800kg, Max Anhängelast 1100kg, Zgg vom Trailer 2800.

Ich musste den Trailer abstellen und Strafe zahlen, denn ich könnte ja theoretisch mehr laden....

 

Wenn dein WoWa breiter ist als der Trailer wird das eine sehr interessante Sache mit dem Sichern.

Uberkreutz Sichern. Die Anhangelast ist die TATSACHLICHE LAST, nicht die mogliche Last.

Bei dem Ticket musst du einspruch einlegen.

http://www.tuev-sued.de/.../1.1.26-tipp-anhaenger-hinter-pkw-12-07.pdf

text

Und Achtung: Vorrang vor den StVZO-Grenzwerten haben

immer die Einzelvorgaben des Kfz-Herstellers für

sein Fahrzeug. Vergessen Sie also die schöne StVZOTheorie

und schauen Sie in den Fahrzeugschein Ihres

Pkw. Da nämlich ist die "Anhängelast" vermerkt, die

Sie wirklich mitführen dürfen. Auch sie ist auf das Gewicht

bezogen, das augenblicklich am Haken hängt –

und nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Hängers.

Außer Ansatz bleibt dabei die Stützlast, mit der

ein Anhänger auf die Kupplung des Zugwagens drückt.

Was Ihr Auto auf dieser Basis verkraftet, sagen Ihnen

die Ziffern 28 und 29 im Fahrzeugschein bzw. -brief.

In der neuen "Zulassungsbescheinigung Teil I", die seit

1. Oktober 2005 den alten Fahrzeugschein ersetzt,

stehen im Feld 0.1 und 0.2 die erforderlichen Angaben:

n Ziffer 28 bzw. 0.1 benennt die "Anhängelast (kg)

bei Anhänger mit Bremse". Ab der unteren Mittelklasse

sind da schon 1.000 Kilogramm drin – und

entsprechend mehr bei höheren Pkw-Tonnagen.

n Ziffer 29 bzw. 0.3 bezeichnet in gleicher Weise die

"Anhängelast bei Anhänger ohne Bremse".

Die ist mitnichten höher, sondern erheblich niedriger

als beim "Gebremsten". Bei Pkw bis zur Mittelklasse

reicht sie oft nicht einmal aus, um ein

Hängerchen mit 600 oder 750 Kilogramm zulässigem

Gesamtgewicht bei voller Ausladung an den

Haken zu nehmen.

Hier komplizierte Vorgaben – dort die einfachere

Nutzanwendung für Sie: Liegt Ihr Auto mit seiner

Anhängelast gemäß Ziffer 28/0.1 bzw. 29/0.2 über

dem höchstzulässigen Gesamtgewicht des Anhängers,

Rudiger

 

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer

 

Wieso das denn?

Der leere Autotrailer wird wohl kaum 2 to wiegen, eher so zwischen 600-800 kg und

als Anhängelast zählt immer noch das, was tatsächlich hinten dran hängt, abzüglich Stützlast, und nicht das zGg des Anhängers.

Gruß

MS

Dies wurde mir vor eigen Wochen von der deutschen Polizei aber anders erklärt als ich mit einem leeren Trailer hinten drann gefahren bin, Leergewicht 800kg, Max Anhängelast 1100kg, Zgg vom Trailer 2800.

Ich musste den Trailer abstellen und Strafe zahlen, denn ich könnte ja theoretisch mehr laden....

 

Wenn dein WoWa breiter ist als der Trailer wird das eine sehr interessante Sache mit dem Sichern.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer

 

Wieso das denn?

Der leere Autotrailer wird wohl kaum 2 to wiegen, eher so zwischen 600-800 kg und

als Anhängelast zählt immer noch das, was tatsächlich hinten dran hängt, abzüglich Stützlast, und nicht das zGg des Anhängers.

Gruß

MS

Dies wurde mir vor eigen Wochen von der deutschen Polizei aber anders erklärt als ich mit einem leeren Trailer hinten drann gefahren bin, Leergewicht 800kg, Max Anhängelast 1100kg, Zgg vom Trailer 2800.

Ich musste den Trailer abstellen und Strafe zahlen, denn ich könnte ja theoretisch mehr laden....

Um den Führerschein (evtl. B ohne E) ging´s bei dir aber nicht, oder?

So langsam mach ich mir echt Gedanken um die deutsche Polizei, ich mein, dass die nicht alles wissen können, ist ja okay, aber bei so ner gängigen Geschichte wie der zulässigen Anhängelast sollten sie doch eigentlich Bescheid wissen.:rolleyes:

Ich hör die Story jetzt nicht zum ersten Mal, gerade deswegen bin ich verwundert.:confused:

Was man Ihnen zu Gute halten muss, ist die Tatsache, dass der Begriff "Anhängelast" per Gesetz gar nicht definiert ist, aber es gibt diverse Gerichtsurteile dazu, die meine Version bestätigen.

In einem anderen Thread zu dem Thema hab ich mal scherzhaft gemeint, dass ich mir die entsprechenden Urteile als Kopie ins Handschuhfach lege, für alle Fälle, und ich muss erkennen, ich sollte wirklich ernst machen.;)

Was ich in dem Zusammenhang immer witzig finde und einem zweifelnden Polizisten gerne unter die Nase reiben werde:

Der Combo hat eine zulässige gebremste Anhängelast von 700 kg und da frage ich mich, mit welchem gebremsten Anhänger ich die 700 kg fahren soll, wenn das zGg gilt, denn bis 750 kg zGg gibt´s nix gebremstes und ungebremst darf ich nur 450 kg ziehen, die 700 sind dann für´n Popo eingetragen, oder was?:confused:

Gruß

MS

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