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Wohnwagen gekauft ohne mit fehlenden Brief, der alte Brief vorhanden
Hallo zusammen,
habe ein Wohnwagen gekauft mit einem Brief und einem Schein. Teil 1 und Teil 2. ( Kaufvertrag vorhanden)
Auf jeweils beiden sind verschiedene Namen.
Der große Brief ist alt und es gibt ein neuen den ich nicht habe und die Nummer ist auch bekannt von dem neuen Brief. Leider hat der Wohnwagen kein tüv Bericht.
Es ist ein Dauer Wohnwagen der erstmal nicht bewegt werden soll. Ist es möglich ein neuen Brief zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
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24 Antworten
Redest du von Kfz-Brief und Kfz-Schein oder von Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II?
Damit es nicht so kompliziert ist steht auf den neuen Dokumenten ja beides drauf
Die wichtigste Frage an den TE ist jetzt: warum hast du den neuen Brief (ZB II) nicht?
Nebenfragen: Ist dein Verkäufer derjenige, der auf dem (hoffentlich aktuellen?) Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist? Ist der Wohnwagen noch angemeldet? Ist die HU-Frist abgelaufen oder noch nicht? Würde das Fahrzeug im derzeitigen Zustand überhaupt eine HU bestehen?
Der TE soll seine Unterlagen nehmen und zu seiner Zulassungstelle fahren, die werden ihm sagen, was zu tun ist.
Vorsichtshalber vorher anrufen und einen Termin vereinbaren.
Soweit ich verstehe (?) hat er eine ZB1 und einen alten Fahrzeugbrief (oder eine ältere ZB2, die schon voll ist). Auf der ZB1 steht jemand anders drauf, als in dem alten Brief. Die ZB2 zu der ZB1 fehlt. Der Altbrief sollte daher entwertet sein.
Passt das soweit ?
Um einen neuen Brief/ZB2 zu bekommen, muss der Wagen wohl mindestens zugelassen werden und braucht eine frische HU. Wozu der Aufriss, wenn das Ding eh irgendwo weitergammeln soll ?
Das Problem könnte sein, dass eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben ist.
Die kann IMO aber nur der Vorbesitzer abgeben, denn dem TE wurde nichts gestohlen und er hat auch nichts verloren.
Der wurde so gekauft. Hat kein tüv mehr und die eingetragenen Halter sind nicht mehr am Leben.
Von dem ich es gekauft hab hat den Wohnwagen auch nur als Dauer Camper benutzt. Aber ich würde gerne die richtigen Briefe haben.
Abgemeldet , kein tüv und der letzte Eigentümer des Wohnwagens war auch nicht eingetragen im Brief.
Im Brief werden auch keine Eigentümer eingetragen, sondern Halter. Du bist ja jetzt auch Eigentümer, aber (noch) nicht Halter. Was sagt denn dein Verkäufer (der lebt wohl noch, richtig?) dazu, wo die zur ZB1 passende ZB 2 ist?
Zitat:
@d89l schrieb am 18. Juni 2024 um 11:55:50 Uhr:
Abgemeldet , kein tüv und der letzte Eigentümer des Wohnwagens war auch nicht eingetragen im Brief.
Dann musst Du erstmal klären ob Du die aktuelle ZB1 oder ZB2 hast.
Bekommst Du anhand Feld I raus.
Wenn Dir die aktuelle ZB2 fehlt muss die Aufbietung beantragt werden, bevor eine neue ZB ausgestellt werden darf.
Ist bekannt, wie lange das Fahrzeug schon abgemeldet ist?
Im Grunde gibt es jetzt zwei Optionen:
Entweder, das Fahrzeug ist noch im Register. Dann wird man auf wohl einen auf den letzten Halter rückführbaren Nachweis der Verfügungsberechtigung bringen müssen. Und der Verlierer der ZB II müsste eine eidesstattliche Versicherung abgeben (Achtung: wenn das jemand macht der die ZB II nie in den Fingern hatte macht der sich strafbar, dieser Unterzweig würde also hier auch den NUB widersprechen!). Ob eine neue ZB II wirklich nur im Zusammenhang mit der Zulassung ausgestellt wird müsste man bei der zuständigen Zulassungsstelle erfragen; ich will nicht ausschließen dass das von Ort zu Ort unterschiedlich gehandhabt wird. Für die Zulassung müsste das Fahrzeug aber halt auch eine gültige HU haben, und ich rate mal wild ins Blaue: Die wird es derzeit nicht schaffen?
Oder, das Fahrzeug ist nicht mehr im Register. Dann wäre es ggf. als "Scheunenfund" zu behandeln. Auch hier wäre aber das genauere Procedere mit der zuständigen (!) Zulassungsstelle zu klären. Soweit noch Papiere vorhanden sind (wenn ich es richtig verstehe: die gültige ZB I mit Abmeldevermerk?) läuft es am Ende möglicherweise auf den gleichen Weg hinaus wie oben. Sollte die Behörde aber "bei Null" anfangen wollen, wäre das Thema der Verlusterklärung zwar vom Tisch, dafür müsste der WoWa aber eine neue Betriebserlaubnis haben. Kann einfach sein, oder schwierig. Benötigt aber ebenfalls einen Zustand ohne HU-Mängel.
Was vielleicht erstmal (für beide Fälle wichtig wäre ist, ob die Fahrgestellnummer nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Vielleicht auch mal bei der Zulassungsstelle anfragen, ob da was von einer Sicherungsübereignung bekannt ist. Die muss nicht zwingend noch aktuell sein, aber manchmal vergessen die Sicherungseigentümer, den Brief zurück zu schicken.
Hier geht's um einen Dauercamper, der seit Jahren da steht. Vermutlich ist das Papier einfach nur verschlampt worden, vllt liegt's noch in irgendeinem vergessen Schubfach. Und das dann kein TüV drauf ist, ist auch nachvollziehbar.
Gruß jaro
Auch der kann früher mal finanziert und daher sicherungsübereignet gewesen sein. Bekannter von mir meldete den Brief seines uralten Transporters als verloren und hatte dann das Verfahren wegen falsche eidesst. Versicherung an der Backe. Fahrzeug war sicherungsübereignet, aber vor Jahren bereits abgelöst. Nur hatte die Bank vergessen, den Brief zu übersenden.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 19. Juni 2024 um 07:40:28 Uhr:
ier geht's um einen Dauercamper, der seit Jahren da steht.
Ist gar nicht selten, dass die 30 Jahre oder sowas alt sind und noch nie angemeldet waren. Mein TE, den ich damals in Burhave geschossen hatte, war auch noch mit Blankobrief in den Papieren.
Kommt hier ja nicht in Frage, sorry für OT.