- Startseite
- Forum
- Auto
- Wohnmobile & Wohnwagen
- WoWa und WoMo
- Wohnwagen kaufen, steht in Deutschland hat aber Englische Papiere, Zollbescheinigung ja oder nein ?
Wohnwagen kaufen, steht in Deutschland hat aber Englische Papiere, Zollbescheinigung ja oder nein ?
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage, würde mir gerne wieder einen Wohnwagen kaufen, habe auch schon was gefunden, der steht in Essen, ist recht gut und nicht zu alt, also stimmt eigentlich alles, "eigentlich" !!
wenn er den nicht die Englischen Papiere sondern schon Deutsche hätte !!?? jetzt zur Frage:
brauche ich zum anmelden des Wohnwagens hier in Deutschland eine/die Zollbescheinigung oder nicht, die Tüv Abnahme nach §21 (glaube ich ) muss ich eh machen lassen, weiß auch nicht was das alles so kostet, habe beim Straßenverkehrsamt angerufen, die Dame sagte Zollbescheinigung klar weil England nicht in der EU ist !! ( wie gesagt meinte die Dame vom Amt) Steuern müssen nachgezahlt werden usw. usw., beim Tüv selber bekomme ich ohne vorbei zufahren und ohne bezahlen am Telefon auch keine Auskünfte, der Tüv möchte sich dazu ohne Bezahlung nicht ausser am Telefon, Servicewüste Deutschland :-(
ich wäre euch dankbar für Tipp´s :-)
1.) Zollbescheinigung ?
2.) Steuern zahlen bei einfuhr, der steht allerdings schon hier in Essen ?
3.) Tüv §21 ?
4.) was kostet es so beim Tüv ?
5.) was muss ich noch dazu wissen bzw., hab ich noch was vergessen ?
möchte ja nicht das ich mir einen Wohnwagen für die Familie kaufe und ihn dann nicht nutzen kann weil ich ihn nicht angemeldet bekomme, wäre dann echt ärgerlich :-(
Gruß Holger
Beste Antwort im Thema
Diesen Thread hatte ich bis eben komplett übersehen.
@TE
Was mich brennend interessieren würde:
Welche "englischen Papiere" soll der Wohnwagen denn bitte haben????????
In England gibt es KEINERLEI Fahrzeugpapiere für Anhänger!! Es gibt also weder englische Fahrzeugscheine oder Fahrzeugbriefe noch etwas vergleichbares ... für (Wohn-)Anhänger!!
Die dortige Zulassungsbehörde ist die DVLA (Driver and Vehicle Licensing Agency). Dort werden aber ausschliesslich (motorisierte) Kraftfahrzeuge registriert und angemeldet.
Jegliche Art von Anhängern ist zulassungsfrei. D.h. der Besitzer meldet lediglich seiner Versicherung, dass er jetzt mit seinem Zugfahrzeug auch Anhänger ziehen wird. Daraufhin steigt sein Versicherungsbeitrag für das Zugfahrzeug. Er besorgt sich im Supermarkt um die Ecke ein Nummernschild ... ein identisches, wie er es auch an seinem Zugfahrzeug führt. Das montiert er am Anhänger (bzw. an seinen Anhängern) ... fertig! Zugfahrzeug und Anhänger führen somit also das selbe Kfz-Kennzeichen.
Zu unserem englischen Wohnwagen ... 2010 selbst aus England überführt ... gab es somit nur die Kaufrechnung.
Sofern der Wohnwagen neueren Baujahres ist, kann es theoretisch sein, dass eine CoC (Certificate of Conformity, EU-Konformitätserklärung) beiliegt. Ist bei englischen Gebrauchtfahrzeugen aber eher unwarscheinlich. Die englischen Besitzer werfen die oftmals einfach weg, weil sie die "nicht brauchen" . Mit der CoC erspart man sich aber die Volluntersuchung nach §21 StVZO. Es reicht eine normale Hauptuntersuchung nach §29.
Also von der Reihenfolge her:
1.) Wenn die Gesamtlänge des WW länger als 6m: ggf. gelbe seitliche Begrenzungsleuchten anbringen (3 je Seite)
2.) Nebelschlußleuchte ggf. von rechts nach links "umtopfen". Dazu kann es sein, dass die Rückleuchten komplett ausgetauscht werden müssen, was natürlich wieder mit entsprechenden Mehrkosten verbunden wäre.
3.) Gasprüfung durchführen. Sofern Kupferrohre als Gasleitungen verlegt wurden müssen ggf. an allen Anschlussstellen sog. Edelstahlstützhülsen verbaut werden. Die Kosten hierfür liegen bei 200-300€.
Die Gasgeräte in britischen Wohnwagen stammen mehrheitlich von den auch bei uns bekannten Marken: Truma, Dometic, Thetford ... lediglich die Kochherde mit Backrohr (Full-Size-Oven) stammen aus Brittanien. Für diese ist es zweckmäßig, sich eine EU-Konformitätsbestätigung des Herd-Herstellers zu erbitten. Kostete uns bei Anfrage per Mail keinen Cent und kam als PDF!
Die Gasprüfung ist zwar nur für Wohnmobile verbindlich vorgeschrieben, sollte aber dennoch schon aus versicherungsrechtlichen Beweggründen auch beim WW gemacht werden. Zudem verlangen inzwischen manche Campingplätze den Nachweis über eine erfolgte Gasprüfung.
4.) Volluntersuchung/Hauptuntersuchung
Ohne CoC: erst mal zum TÜV (alte Bundesländer) bzw. zur DEKRA (neue Bundesländer) und Volluntersuchung nach §21. Hier ist voraussichtlich ein Bremsgutachten des Herstellers des Fahrgestells nötig. Die Mehrheit der britischen Wohnwagen besitzen ein AL-KO-Fahrgestell. Das Bremsgutachten ist dann kein Problem und kostete 2010 genau 31€.
Mit CoC: "nur" Hauptuntersuchung §29 bei einer zugelassenen Prüfstelle nötig
(eine nicht vorhandene CoC vom Hersteller zu besorgen ist i.d.R. aufwendiger und teurer, als die §21 (ca. 120-130€) in Kauf zu nehmen. Volvo verlangte lt. Händler 2010 z.B. 120.-€ für ein Blatt CoC-Papier!!)
5.) Dann erst geht´s zur Zulassungsstelle. Die verlangen i.d.R. einen Eigentumsnachweis/Kaufbeleg, also die Rechnung. Die Rechnung des englischen Händlers war bei der Zulassungsstelle Augsburg-Land völlig ausreichend. Es wurde zwar nach den englischen Zulassungspapieren gefragt, aber nach entsprechender Erklärung wurden problemlos auch ohne diese die neuen deutschen Papiere erstellt und fertig ...
... und wie schon von anderen zu recht bemerkt: England GEHÖRT sehr wohl (noch) zur EU. Die haben sich lediglich nicht dem Schengener-Abkommen angeschlossen. Von daher erfolgt keine Verzollung (Einfuhrumsatzsteuer) von gebrauchten Fahrzeugen für die private Nutzung. Eine Ausnahme hiervon bilden u.U. lediglich Fahrzeuge mit Ursprung von den britischen Kanalinseln.
Zusätzliche Kosten im Rahmen der Zulassung:
- 30,-€ ............ 6x Begrenzungsleuchten ohne Einbau
- 200,-€ .......... Edelstahlstützhülsen an allen Gasanschlüssen verbauen
- 31,-€ ............ AL-KO Bremsgutachten
- 120,-€ .......... §21 Volluntersuchung
- ???,-€ ........... Kaufpreis für neue Rückleuchten, falls nötig
Rechne also schon mal mit rund 400,-€ für die o.g. Posten. Dazu kommen dann aber noch die normalen Kosten für die Gasprüfung, Zulassung, Kfz-Kennzeichen und ggf. Tempo-100-Plakette ... alles zusammen nochmal geschätzt so ~150-200€.
Gesamtkosten in Höhe von rund 500,-€ für die Zulassung zusammmen mit allem, was drum herum an Zusatzkosten entsteht, sollte man also bei der Zulassung eines englischen Wohnwagens durchaus einkalkulieren. Dazu können weitere Kosten für die Kurzzeitkennzeichen/Versicherung zur Überführung vom Händler zu Dir hinzukommen.
So ... jetzt brauche ich ne´ neue Tastatur ... die Buchstaben an meiner sind aufgebraucht!!
Gruß
NoGolf
Ähnliche Themen
22 Antworten
!
Seit wann gehört England nicht mehr zur EU?
Wieder mal der Beweis das die Damen und Herren vom Amt nicht allwissend sind
Also keine steuern oder Zölle.
Die TÜV abnahme kostet nach aufwand. Ein datenblatt bzw. Ein Coc Papier (gibts das für Wohnwagen?)erleichtert dem Prüfer die arbeit.
Gruß Tobias
Das ein Land in der EU ist heisst nicht automatisch das keine Steuern gezahlt werden muss! (Siehe Zulassungssteuer bei PKW in den verschiedenen EU-Laendern)
Deutschland ist aber in dieser Beziehung (Fahrzeuge,...) ein "Schlaraffenland".
Es muss fuer gebrauchte Fahrzeuge keine Steuer gezahlt werden.
Hat der Verkaeufer irgendein Eigentumsnachweiss? Irgendwelche anderen Papiere?
Ein EU-COC waere super. Damit kann man Wohnwagen problemlos in Deutschland anmelden.
In Grossbrittanien sind Anhaenger, dazu zaehlt auch ein Wohnwagen, nicht anmeldepflichtig. Auch ist eine anmeldung nicht moeglich. Es gibt also keine staatlichen Dokumente (Fahrzeugschein/brief) von einer britischen Zulassungsstelle!
Grossbrittanien, wozu England gehoert, ist uebrigens seit 1973 (noch) in der EU bzw. EG wie es bis 1992 hiess.
Zitat:
Original geschrieben von Wickie2
Das ein Land in der EU ist heisst nicht automatisch das keine Steuern gezahlt werden muss! (Siehe Zulassungssteuer bei PKW in den verschiedenen EU-Laendern)
Deutschland ist aber in dieser Beziehung (Fahrzeuge,...) ein "Schlaraffenland".
Es muss fuer gebrauchte Fahrzeuge keine Steuer gezahlt werden.
Hat der Verkaeufer irgendein Eigentumsnachweiss? Irgendwelche anderen Papiere?
Ein EU-COC waere super. Damit kann man Wohnwagen problemlos in Deutschland anmelden.
Das hat mit Schlaraffenland nix zu tun. Einfuhr-Zölle - und nur um die ging es hier - gibt es EU-weit nicht. Weder für Neufahrzeuge noch für Gebrauchtfahrzeuge. Erstaunlich, dass man das hier immer wieder diskutieren muss.
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, handschriftlich genügt, FIN und Name/Adresse von Käufer und Verkäufer müssen enthalten sein, ansonsten genügt ein einfacher Text á la "...sold as seen") sowie CoC-Papier sowie Nachweis einer Vollabnahme genügen für die Beantragung einer Zulassungsbescheinigung ("Brief").
Grüße
SpyderRyder
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Ein Coc Papier (gibts das für Wohnwagen?)erleichtert dem Prüfer die arbeit.
CoC Dokumente gibt es auch für Wohnwagen
Englad gehört zur EU die haben nur die Währung nicht angenommen, was ja auch nicht falsch war
Wegen die COC Papiere würde ich den Hersteller konsultieren und von Ihm die Bestäigung holen ob es EU-Betriebserlaubnis für Deutschland gibt. Die können die eventuell auc helfen bei der Anmeldung!
BG
Zitat:
(...) wenn er den nicht die Englischen Papiere sondern schon Deutsche hätte !!?? (...)
Was für "englische Papiere"? Meinst Du "Papiere aus dem Vereinigten Königreich" (d.h. Grossbritannien und Nordirland) das in der EU ist oder "Papiere auf Englisch" dann wäre deren Herkunft wichtig
Für den Gang zur Zulassungsstelle benötigst du folgende Papiere:
- Reisepass oder Personalausweis,
- Meldebestätigung deines Wohnsitzes,
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original,
- Versicherungsbestätigung eines in Deutschland ansässigen Kfz-Versicherers,
- CoC / EWG-Übereinstimmungserklärung* und/oder
- Prüfprotokoll der technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA), wenn das Fahrzeug mehr als 3 Jahre alt ist.
*CoC Papiere gibts beim Hersteller und kosten paar euros.
Wenn du den wohnwagen unbedingt haben willst, soll sich der verkäufer drum kümmern, schließlich will er es ja loswerden. Ein wenig entgegenkommen dürfte nicht schaden..
Zitat:
Original geschrieben von rufmichan
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage, würde mir gerne wieder einen Wohnwagen kaufen, habe auch schon was gefunden, der steht in Essen, ist recht gut und nicht zu alt, also stimmt eigentlich alles, "eigentlich" !!
wenn er den nicht die Englischen Papiere sondern schon Deutsche hätte !!?? jetzt zur Frage:
brauche ich zum anmelden des Wohnwagens hier in Deutschland eine/die Zollbescheinigung oder nicht, die Tüv Abnahme nach §21 (glaube ich ) muss ich eh machen lassen, weiß auch nicht was das alles so kostet, habe beim Straßenverkehrsamt angerufen, die Dame sagte Zollbescheinigung klar weil England nicht in der EU ist !! ( wie gesagt meinte die Dame vom Amt) Steuern müssen nachgezahlt werden usw. usw., beim Tüv selber bekomme ich ohne vorbei zufahren und ohne bezahlen am Telefon auch keine Auskünfte, der Tüv möchte sich dazu ohne Bezahlung nicht ausser am Telefon, Servicewüste Deutschland :-(
ich wäre euch dankbar für Tipp´s :-)
1.) Zollbescheinigung ?
2.) Steuern zahlen bei einfuhr, der steht allerdings schon hier in Essen ?
3.) Tüv §21 ?
4.) was kostet es so beim Tüv ?
5.) was muss ich noch dazu wissen bzw., hab ich noch was vergessen ?
möchte ja nicht das ich mir einen Wohnwagen für die Familie kaufe und ihn dann nicht nutzen kann weil ich ihn nicht angemeldet bekomme, wäre dann echt ärgerlich :-(
Gruß Holger
Hi Holger,
ich glaube wir interessieren uns für den gleichen Wohnwagen..:-)
bis lang habe ich leider auch keinerlei konkreten Angaben bezügl. Anmeldung etc. bekommen :-(
vielleicht Treffen wir uns ja vor Ort bei der Besichtigung..*lach*
Lass mich wissen wenn Du was neueres erfahren konntest.
Gruß
moni
Zitat:
Original geschrieben von SpyderRyder
Zitat:
Original geschrieben von Wickie2
Das ein Land in der EU ist heisst nicht automatisch das keine Steuern gezahlt werden muss! (Siehe Zulassungssteuer bei PKW in den verschiedenen EU-Laendern)
Deutschland ist aber in dieser Beziehung (Fahrzeuge,...) ein "Schlaraffenland".
Es muss fuer gebrauchte Fahrzeuge keine Steuer gezahlt werden.
Hat der Verkaeufer irgendein Eigentumsnachweiss? Irgendwelche anderen Papiere?
Ein EU-COC waere super. Damit kann man Wohnwagen problemlos in Deutschland anmelden.
Das hat mit Schlaraffenland nix zu tun. Einfuhr-Zölle - und nur um die ging es hier - gibt es EU-weit nicht. Weder für Neufahrzeuge noch für Gebrauchtfahrzeuge. Erstaunlich, dass man das hier immer wieder diskutieren muss.
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, handschriftlich genügt, FIN und Name/Adresse von Käufer und Verkäufer müssen enthalten sein, ansonsten genügt ein einfacher Text á la "...sold as seen") sowie CoC-Papier sowie Nachweis einer Vollabnahme genügen für die Beantragung einer Zulassungsbescheinigung ("Brief").
Grüße
SpyderRyder
Das stimmt, denn es sind jetzt keine Einfuhrabgaben mehr sondernd Zulassungsabgaben!
D.h. du kannst das Fahrzeug aus einem anderen EU-Land kostenlos einfuehren. Um es aber zu benutzen musst du es zulassen. Dafuer musst du vorher die Zulassungssteuern zahlen.
Daher kommt das einer Einfuhrsteuer/zoll gleich, wenn man das Fahrzeug auf der Strasse nutzen will und nicht nur als Anschaungsobjekt im Garten stehen haben will!
Zulassungssteuern gelten in der EU als nationale Verbrauchssteuern und sind somit zulaessig!
In Deutschland gibt es keine Zulassungssteurn. Deswegen "Schlaraffenland".
In Laendern wie Irland, Niederlande, Portugal, Malta oder Finnland betragen diese bei einem PKW um die 30-50% auf dem Fahrzeugwert. In Daenemark ganze 200%! In einzelfaellen in Griechenland bis 400%!
Moderate Zulassungssteuern gibt es z.B. in Oesterreich, Spanien und Griechenland ("Normalfall").
Keine Zulassungssteuern bzw. nur geringsfuegige gibt es, neben Deutschland, in z.B. Grossbrittanien, Italien, Frankreich, Belgien, Luxemburg und Schweden.
Mit Zulassungssteuern sind uebrigens nicht "moderate" Zulassungsgebuehren fuehr den Akt der Zulassung und das Ausstellen von Dokumenten gemeint.
Ob und wieviel Steuern auf Anhaengern in den verschiedenen Staaten gezahlt werden muss weiss ich nicht.
PS.:
Grund warum britische Anhaenger ohne Zulassung auch im Ausland genutzt werden darf:
Lauf internationalen Abkommen von 1968 muessen Anhaenger ueber 750 kg eine Zulassung haben (nicht unbedinngt ein eigenes Kennzeichen). Grossbrittanien hat aber dieses Abkommen nicht unterzeichnet. Deshalb gilt fuer Grossbrittanien noch die aelteren Abkommen, wo es nicht erforderlich ist Anhaenger zu zulassen.
Diesen Thread hatte ich bis eben komplett übersehen.
@TE
Was mich brennend interessieren würde:
Welche "englischen Papiere" soll der Wohnwagen denn bitte haben????????
In England gibt es KEINERLEI Fahrzeugpapiere für Anhänger!! Es gibt also weder englische Fahrzeugscheine oder Fahrzeugbriefe noch etwas vergleichbares ... für (Wohn-)Anhänger!!
Die dortige Zulassungsbehörde ist die DVLA (Driver and Vehicle Licensing Agency). Dort werden aber ausschliesslich (motorisierte) Kraftfahrzeuge registriert und angemeldet.
Jegliche Art von Anhängern ist zulassungsfrei. D.h. der Besitzer meldet lediglich seiner Versicherung, dass er jetzt mit seinem Zugfahrzeug auch Anhänger ziehen wird. Daraufhin steigt sein Versicherungsbeitrag für das Zugfahrzeug. Er besorgt sich im Supermarkt um die Ecke ein Nummernschild ... ein identisches, wie er es auch an seinem Zugfahrzeug führt. Das montiert er am Anhänger (bzw. an seinen Anhängern) ... fertig! Zugfahrzeug und Anhänger führen somit also das selbe Kfz-Kennzeichen.
Zu unserem englischen Wohnwagen ... 2010 selbst aus England überführt ... gab es somit nur die Kaufrechnung.
Sofern der Wohnwagen neueren Baujahres ist, kann es theoretisch sein, dass eine CoC (Certificate of Conformity, EU-Konformitätserklärung) beiliegt. Ist bei englischen Gebrauchtfahrzeugen aber eher unwarscheinlich. Die englischen Besitzer werfen die oftmals einfach weg, weil sie die "nicht brauchen" . Mit der CoC erspart man sich aber die Volluntersuchung nach §21 StVZO. Es reicht eine normale Hauptuntersuchung nach §29.
Also von der Reihenfolge her:
1.) Wenn die Gesamtlänge des WW länger als 6m: ggf. gelbe seitliche Begrenzungsleuchten anbringen (3 je Seite)
2.) Nebelschlußleuchte ggf. von rechts nach links "umtopfen". Dazu kann es sein, dass die Rückleuchten komplett ausgetauscht werden müssen, was natürlich wieder mit entsprechenden Mehrkosten verbunden wäre.
3.) Gasprüfung durchführen. Sofern Kupferrohre als Gasleitungen verlegt wurden müssen ggf. an allen Anschlussstellen sog. Edelstahlstützhülsen verbaut werden. Die Kosten hierfür liegen bei 200-300€.
Die Gasgeräte in britischen Wohnwagen stammen mehrheitlich von den auch bei uns bekannten Marken: Truma, Dometic, Thetford ... lediglich die Kochherde mit Backrohr (Full-Size-Oven) stammen aus Brittanien. Für diese ist es zweckmäßig, sich eine EU-Konformitätsbestätigung des Herd-Herstellers zu erbitten. Kostete uns bei Anfrage per Mail keinen Cent und kam als PDF!
Die Gasprüfung ist zwar nur für Wohnmobile verbindlich vorgeschrieben, sollte aber dennoch schon aus versicherungsrechtlichen Beweggründen auch beim WW gemacht werden. Zudem verlangen inzwischen manche Campingplätze den Nachweis über eine erfolgte Gasprüfung.
4.) Volluntersuchung/Hauptuntersuchung
Ohne CoC: erst mal zum TÜV (alte Bundesländer) bzw. zur DEKRA (neue Bundesländer) und Volluntersuchung nach §21. Hier ist voraussichtlich ein Bremsgutachten des Herstellers des Fahrgestells nötig. Die Mehrheit der britischen Wohnwagen besitzen ein AL-KO-Fahrgestell. Das Bremsgutachten ist dann kein Problem und kostete 2010 genau 31€.
Mit CoC: "nur" Hauptuntersuchung §29 bei einer zugelassenen Prüfstelle nötig
(eine nicht vorhandene CoC vom Hersteller zu besorgen ist i.d.R. aufwendiger und teurer, als die §21 (ca. 120-130€) in Kauf zu nehmen. Volvo verlangte lt. Händler 2010 z.B. 120.-€ für ein Blatt CoC-Papier!!)
5.) Dann erst geht´s zur Zulassungsstelle. Die verlangen i.d.R. einen Eigentumsnachweis/Kaufbeleg, also die Rechnung. Die Rechnung des englischen Händlers war bei der Zulassungsstelle Augsburg-Land völlig ausreichend. Es wurde zwar nach den englischen Zulassungspapieren gefragt, aber nach entsprechender Erklärung wurden problemlos auch ohne diese die neuen deutschen Papiere erstellt und fertig ...
... und wie schon von anderen zu recht bemerkt: England GEHÖRT sehr wohl (noch) zur EU. Die haben sich lediglich nicht dem Schengener-Abkommen angeschlossen. Von daher erfolgt keine Verzollung (Einfuhrumsatzsteuer) von gebrauchten Fahrzeugen für die private Nutzung. Eine Ausnahme hiervon bilden u.U. lediglich Fahrzeuge mit Ursprung von den britischen Kanalinseln.
Zusätzliche Kosten im Rahmen der Zulassung:
- 30,-€ ............ 6x Begrenzungsleuchten ohne Einbau
- 200,-€ .......... Edelstahlstützhülsen an allen Gasanschlüssen verbauen
- 31,-€ ............ AL-KO Bremsgutachten
- 120,-€ .......... §21 Volluntersuchung
- ???,-€ ........... Kaufpreis für neue Rückleuchten, falls nötig
Rechne also schon mal mit rund 400,-€ für die o.g. Posten. Dazu kommen dann aber noch die normalen Kosten für die Gasprüfung, Zulassung, Kfz-Kennzeichen und ggf. Tempo-100-Plakette ... alles zusammen nochmal geschätzt so ~150-200€.
Gesamtkosten in Höhe von rund 500,-€ für die Zulassung zusammmen mit allem, was drum herum an Zusatzkosten entsteht, sollte man also bei der Zulassung eines englischen Wohnwagens durchaus einkalkulieren. Dazu können weitere Kosten für die Kurzzeitkennzeichen/Versicherung zur Überführung vom Händler zu Dir hinzukommen.
So ... jetzt brauche ich ne´ neue Tastatur ... die Buchstaben an meiner sind aufgebraucht!!
Gruß
NoGolf
Moin Moin !
mein Halbwissen mal dazu :
Stammt der Wowa von einem britischen Armeeangehörigen ? M.W. brauchen diese keine MwSt zu entrichten ,daher könnte diese noch entrichtetet werden müssen.
Hat die Kalotte der Kupplung bei engl. Anhängern auch 50 mm Durchmesser? Ich tippe eher mal auf 2 Zoll ,daher wäre die Kupplung auch zu wechseln.
MfG Volker
Zitat:
Original geschrieben von schreyhalz
Moin Moin !
mein Halbwissen mal dazu :
Stammt der Wowa von einem britischen Armeeangehörigen ? M.W. brauchen diese keine MwSt zu entrichten ,daher könnte diese noch entrichtetet werden müssen.
Trifft zwar prinzipiell zu, aber ... selbst wenn, so wäre dies bei Anhängern jeglicher Art aufgrund der nicht behördlich erfassten Fahrgestellnummer und nicht vorhandener Zulassungs- bzw. Fahrzeugpapiere vermutlich weder für den Käufer noch für die Behörden jemals nachvollzieh-/nachweisbar. Wenn der Eigentumsnachweis (Kaufrechnung) von einem deutschen Händler stammt kommt da nix nach .... wie auch? Bei PKWs/Wohnmobilen sähe da die Sache schon ganz anders aus!
Zitat:
Original geschrieben von schreyhalz
Hat die Kalotte der Kupplung bei engl. Anhängern auch 50 mm Durchmesser? Ich tippe eher mal auf 2 Zoll ,daher wäre die Kupplung auch zu wechseln.
MfG Volker
Die "englischen Kugeln" trifft man nur bei älteren Fahrzeugen an ... 70er Jahre, Anfang 80er ... die Mehrzahl der Hersteller hat bereits in den frühen 80ern auf 50mm umgestellt, also schon lange, bevor das letztlich auch in GB Vorschrift wurde (07/1994, EC directive 94/20, DIN 47058). Da inzwischen kaum noch Zugfahrzeuge mit den abweichenden Kugel-Abmessungen im Umlauf sind, mußten die Besitzer bei Zugfahrzeugwechsel bei der Mehrzahl der verbliebenen Altanhänger nach und nach zwangsläufig auch die Zugdeichseln gegen 50mm ersetzen. Trotzdem ein guter Punkt, den man beim Kauf eines Wohnwagens aus diesem Altersbereich sicherlich prüfen sollte ... schon wegen der ggf. auftretenden Probleme bei der Abholung
Ergänzung: die Mehrzahl der bei den englischen Händlern stehenden WWs hatte bei meinen Besichtigungen übrigens altersunabhängig die gleichen AL-KO Fahrgestelle und 50mm AL-KO- oder Winterhoff-ASK, wie die auch bei uns verbaut werden/wurden.
Gruß
NoGolf