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Wohnwagen Parken

Themenstarteram 19. September 2015 um 12:51

Ich habe einen Wohnwagen geschenkt bekommen ;-)

Und stelle mir die Frage ob ich ihn in meinen Garten der mir im Naturschutzgebiet gehört aufstellen darf?

Flur Grundstück... Der Weg dahin ist gepflastert und es fahren auch täglich Traktoren usw auf dem weg.

Da ist eine kleine Gartenhütte drauf. Die wollte ich abreißen und eine neue drauf bauen. Da wurde mir gesagt wenn ich die weg mache darf keine neue gebaut werden wegen Bestandsschutz ;-(

Also darf ich einen Wohnwagen stellen oder nicht?

Ich habe mal im Internet was gelesen das ein Bauwagen da stehen darf ( falls es stimmt? )

Wohnwagen ist ja nicht viel anderes....

Ich möchte bei der Stadt nicht nachfragen weil ich keine schlafende Hunde wecken möchte...

Danke falls jemand mir Helfen kann ;-)

Gruß Lomax

Beste Antwort im Thema

Hallo Lomax,

für Naturschutzgebiete gelten je nach Bundesland lokale Landschaftsgesetze.

Das "Parken oder Ab­stellen von Kfz, Wohn- oder Camping­fahrzeugen sowie Zelten und Lagern" ist in der Regel verboten und wird je nach Bundesland unterschiedlich hoch geahndet.

Von daher kann das Ignorieren der örtlichen Regelungen ziemlich teuer werden...

Freundliche Grüße,

/Lausi.99

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Zitat:

Also darf ich einen Wohnwagen stellen oder nicht?

Die Schlussfolgerung ist naiv. Wenn Du keine neue Hütte bauen darfst, wird auch der Wowa verboten werden. Ich würde die Hütte stehen lassen und den Wowa hinstellen. Wenn er weg muss, hast Du noch die Hütte. ;)

Nachdem ein Wohnwagen kein Fundament hat, also nicht fest mit dem Boden verbunden ist, kann meiner Meinung nach niemand was dagegen machen. Du kannst auch einen Container draufstellen, eben alles was „mobil” ist, nur eben kein Gebäude.

Ich denke du darfst aber auch die bestehende Hütte „renovieren”, nur eben nicht komplett abreissen, aber durchaus vergrößern, wenn der Kern bestehen bleibt und direkt drangebaut wird ,-)

Es muss ja doch etwas Schriftliches geben, was ein Naturschutzgebiet ausmacht. Ist nicht mein Fachgebiet - vermute aber, dass das Landesrecht ist.

Ich habe das eben für BW mal überflogen. Wie erwartet, können Baumaßnahmen oder wesentliche Änderungen an bestehender Bebauung unzulässig sein. Mehr konnte ich nicht entnehmen.

Außer Meinungen, die dir nicht weiterhelfen, wirst du hier nichts mitnehmen können. Ich würde den Weg zum Amt wählen.

Wenn ich in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet auf so einen Wohnwagen stoßen würde, sähe ich das ebenso als Verschandelung der Landschaft wie durch wild stehende Wohnmobile an den - ohne sie - wunderschönen Fleckchen Erde. Und deswegen würde ich das auch nicht tun.

am 19. September 2015 um 16:28

Das wertvollste an dem Grundstück ist die Hütte mit Bestandschutz.

Die würde ich auf jeden Fall erhalten. Das ist auch erlaubt und wenn man das geschickt macht, dann ist die irgendwann neu.

Wieviel Wohnwägen stehen denn schon auf den anderen Parzellen?

Wenn dort keine stehen, dann haben das wohl schon deine Nachbarn versucht.

 

 

Ich würde in dem Fall nicht lange fragen, Wohnwagen reinstellen, fertig. Es ist dein Grundstück und ein WW ist wie gesagt grundsätzlich mobil. Im schlimmsten Fall muss er eben wieder weg, aber das glaube ich nicht da es sich nicht um ein festes Gebäude handelt.

Ob Naturschutz, oder nicht, als Eigentümer eines Grundstücks darf ich so viele Wohnwagen reinstellen wie ich will, allerdings nicht gewerblich, also z.B. fremde WW die Unterstellgebühr bezahlen, denn dann wäre es gewerblich.

Irgendwelchen Öl- oder Spritverlust, oder ähnliches wie bei Autos gibt es bei einem WW auch nicht.

parken könnte aber auf eine zulassung-tüv hinauslaufen

zumindes würd ich die zulassung mit den kosten für steuer+vers in betracht ziehen

dann parkt das gefährt+abgelaufener tüv auf abgeschlossenen gelände interessiert nicht

trotzdem würd ich von amts wegen fragen

im falle der ablehnung:wo steht das den?

die quelle muß man dir nennen zwecks überprüfung,und dann genau studieren

alles kann,muß aber nicht zutreffen

Wer viel fragt bekommt viele Antworten. Siehe hier.

Also nicht fragen, den Wohnwagen dort parken und mal sehen was passiert.

Im Normalfall wirst du aufgefordert den Wohnwagen innerhalb einer Frist zu entfernen.

Im allerschlimmsten Fall bekommst du eine Verwarnung.

Auf keinen Fall zum Amt gehen, denn dort wird es dir von vorneherein untersagt.

Und wenn du dann trotzdem dort parkst, geschieht das vorsätzlich und dann wird es evtl. teuer.

Wir stehen mit unserem Wohnwagen zur Zeit auf unserem Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet.

Das Aufstellen von Wohnwägen ist auch dort verboten...nicht mal für 2 Wochen. Wir machen es trotzdem, weil wir wissen, es wird erst im Herbst kontrolliert, wenn überhaupt. Und dann sind wir längst wieder weg.

Unabhängig vom Wohnwagen würde ich die Hütte in Abschnitten renovieren, denn das ist auf jeden Fall erlaubt, erhält den Wert, die Nutzbarkeit und die Genehmigung. Wenn es in den Genehmigungen und amtlichen Plänen keine genauen Bemalungen gibt, um so besser für die Renovierung.

Die Behörde kann einen Wohnwagen dulden, muss es aber nicht. Oder kann die Duldung jederzeit zurückziehen. Denn im Naturschutzgebiet wachsen natürlich keine Wohnwagen. Damit ist es eine Nutzung, die dem Ziel des Schutzgebietes widerspricht. Details muss man allerdings erfragen, denn möglicherweise ist durch die landwirtschaftliche Nutzung der Naturschutz gar nicht so durchsetzbar, wie für ein Naturschutzgebiet notwendig. Es gibt ja auch Rand- und Übergangsbereiche. Da müsste sich aber ein Spezialist drum kümmern.

Bernhard

Servus,

ein Gebäude oder eine Hütte kann dann abgerissen werden, wenn es Sicherheitsprobleme gibt. Von der Statik oder sonstigen Baumängeln her, daß eine Gefahr für Leib und Leben bedeutet. In manchen Städten versucht man die alten Gebäude deshalb in diesen Status zu bringen, um sie abreissen zu können. Sicherheit geht dann vor Denkmalschutz.

Sollte zufällig das Dach vor dem Einsturz stehen und eine Reparatur nicht mehr sinnvoll sein, ja dann..... Ein Fachmann könnte das bestätigen, oder so! Als Übergangslösung könnte man ja dann einen WW abstellen, da er ja ab und zu bewegt wird, wenn man Zeit dazu hat! Momentan haben die Behörden andere Probleme zu bewältigen, auf Jahre hinaus und da könnte man glatt vergessen werden. Soll schon öfters vorgekommen sein.

München hat z. B. 3300 unbebaute Grundstücke, die mit 4 Fluraufseher bearbeitet werden, da scheinen viele Geschichten durchzuschlüpfen. Dazu kommen bebaute Grundstücke, die mit den aufwendigen Dienstvorschriften und Verfahrensordnungen fast einen Stillstand bedeuten. Auch hier gibts andere Prioritäten!

Davon abgesehen kann man auch Widersprüche schreiben, für jeden Bescheid und Anordnungen, und alles dauert, lol!

Gruß

SurferHermann

Ein Wohnwagen ist kein Gebäude - demnach kannst du den natürlich auf deinem Grundstück abstellen. Nur die Räder müsse halt dran bleiben.....

Wenn es für die Hütte aus grauer Vorzeit noch ne Baugenehmigung gibt, dann darfst du das Ding natürlich ausbessern, nur halt nicht vergrößern. Sollte die Hütte aber ohne Genehmigung gebaut worden sein, dann kann auch nach Jahrzehnten der "Duldung" ein Abriss angeordnet werden. Das Baurecht (ist Landesrecht) ist da sehr eindeutig.

Hallo Lomax,

für Naturschutzgebiete gelten je nach Bundesland lokale Landschaftsgesetze.

Das "Parken oder Ab­stellen von Kfz, Wohn- oder Camping­fahrzeugen sowie Zelten und Lagern" ist in der Regel verboten und wird je nach Bundesland unterschiedlich hoch geahndet.

Von daher kann das Ignorieren der örtlichen Regelungen ziemlich teuer werden...

Freundliche Grüße,

/Lausi.99

am 21. September 2015 um 14:53

Endlich mal ein sinnvolles Posting. ;)

 

Zitat:

für Naturschutzgebiete gelten je nach Bundesland lokale Landschaftsgesetze.

Darauf wurde ja bereits ganz vorne hingewiesen.

Diese Regelungen betreffen niemals uneingeschränkt private (Garten-)Grundstücke innerhalb des Naturschutzgebietes. Da gibt es immer lokale Regelungen (Bestandsschutz mit ganz unterschiedlicher Ausprägung) - der TE kann sich nur vor Ort schlau machen.

Zitat:

Ich möchte bei der Stadt nicht nachfragen weil ich keine schlafende Hunde wecken möchte...

Da tust Du sicher gut daran, aber auf der anderen Seite nützt es wenig, wenn Du die rechtliche Situation einfach ignorierst und den Wohnwagen hin stellst und dann später Probleme bekommst. Solange Du ihn nur entfernen und keine Strafe zahlen musst, wäre das nicht so schlimm. Aber es kann auch eine Strafe die Folge sein.

Ich würde zum zuständigen Amt gehen und ohne die geplante Nutzung zu erwähnen, ganz allgemein nach den rechtlichen Grundlagen für die Nutzung des Grundstücks fragen. Für das Naturschutzgebiet muss es ja eine Verordnung, Flächennutzungsplan oder Landschaftsplan geben, die die Nutzung regeln, oder es die Nutzung ist allgemein im BauGB geregelt.

Meiner Einschätzung nach wird das dauerhafte Abstellen aber wohl nicht zulässig sein. Es macht manchmal sogar im Siedlungsbereich schon Probleme, im Außenbereich, dazu noch in einem Naturschutzgebiet, ist die Zulässigkeit eher unwahrscheinlich.

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