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Wohnwagen von Privat kaufen innerhalb Gewährleistung
Hallo zusammen,
soweit ich weiß, geben anders als die Autohersteller, die allermeisten Wohnwagenhersteller keine Garantie ab Werk/Erstzulassung, sondern nur der verkaufende Händler gibt eine Gewährleistung. Unberührt davon ist die Dichtigkeitsgarantie des Herstellers, die meist um 6-12 Jahre liegt, aber an Bedingungen gekoppelt ist (jährliche kostenpflichtige Prüfung).
Vielleicht kennt sich jemand mit folgendem Sachverhalt aus:
Ein Wohnwagenbesitzer verkauft aus privaten Gründen seinen vor 6 Monaten neu bei einem Vertragshändler gekauften Wohnwagen (damals Neufahrzeug).
Ich als Privatkäufer möchte ihm den fast neuen Wohnwagen abkaufen und wäre dann zweiter Fahrzeughalter. Eigentlich müsste der Wohnwagen noch 1,5 Jahre Gewährleistung haben.
Ist die gesetzliche Gewährleistung / Sachmängelhaftung auch auf mich übertragbar? Oder können mir die herstellergebundenen Vertragshändler bei einem Mangel jegliche Ansprüche verweigern/ablehnen?
Bedeutet, selbst wenn der fast neue Wohnwagen noch 1,5 Jahre Gewährleistung hätte, würde ich bei einem Mangel z.b. Aufbau, Fahrwerk, etc. keine kostenfreie Nachbesserung erwarten können, da von privat gekauft und würde auf den Kosten - wie bei einem Gebrauchtwagen der bereits 5-6 Jahre alt oder älter ist - sitzen bleiben?
Weiß hier jemand mehr und kann mir evtl. Tipps geben? Oder die Finger davon lassen, da es wie ein Kauf von Privat an Privat gilt?
Besten Dank.
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5 Antworten
Gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
Besteht immer nur zwischen Käufer und Händler (ursprünglicher Vertragspartner).
Wenn du von einer Privatperson kaufst, hast du keine Ansprüche gegen den Händler.
Die angesprochene Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (z.B. Dichtigkeitsgarantie).
Ob du als Zweitkäufer Anspruch hast, steht in den Garantiebedingungen (oft an jährliche Inspektionen gebunden). Ich würde allerdings vermuten, dass das der Fall sein sollte
Also:
Gewährleistungsansprüche des Erstkäufers gehen nicht automatisch auf dich über. Garantie kann je nach Bedingungen übertragbar sein.
Hi,
da du keinen Vertrag mit dem Händler hast, besteht auch keine Gewährleistung.
Das müsste im Kaufvertrag explizit noch mal erwähnt werden das der Vorbesitzer die Gewährleistung an dich Abtritt.
Es kann jedoch sein das eine Abtretung der Gewährleistung im Ursprünglichen Kaufvertrag ausgeschlossen wurde, dann ist es wohl nicht möglich.
Um was genaues dazu zu sagen müsste man den ursprünglichen Vertrag kennen und die AGBs des Händlers.
AGB = Allgemeine Geschäftsbedinungen, ohne "s" da es bereits Mehrzahl ist ... nur als Hinweis, weil mir das immer ins Auge springt ...
Ich könnte mir vorstellen, dass der Wohnwagenhersteller für die Gewährleistung eintritt und in dem Zusammenhang auch die Übertragbarkeit zusichert. Das musst Du aber in den Bedingungen nachlesen.