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Wohnwagen, was darf mein Auto ziehen?
Hallo Leute,
wo, oder wie kann ich erfahren, welche Last mein A-Klasse ziehen kann?
Ich möchte mir einen kleinen Wohnwagen kaufen und wollte mich mal schlau machen.
Mein Wagen hat 95 PS. Ist da die Stützlast, oder die ungebremste Anhängelast maßgebend?
Wenn mir Jemand Auskunft geben kann, dann meldet Euch bitte.
Vielen Dank schonmal im Voraus
Dieter
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12 Antworten
Entscheidend ist die gebremste Anhängelast unter O.1 im Schein/ZB1. Gegebenenfalls ist unten im Fließtext noch eine höhere Anhängelast angegeben bis zu einer gewissen Steigung.
Also z.b. 1000 kg, aber 1200 kg bis 8 Prozent Steigung.
Und beim Anhänger ist das tatsächliche (!) Gewicht entscheidend, nicht dessen zul. Gesamtgewicht .
Eine kurze Recherche hat ergeben, dass ein A160 rund 1.000 kg Anhängelast hat, die Stützlast ist leider nicht angegeben (ohne Gewähr, bitte im der Zulassungsbescheinigung nachschauen).
Man darf einen Anhänger ziehen, der das tatsächlichen Gewicht von 1.000 kg nicht überschreitet (Achslast) und zusätzlich dürfte man die Stützlast ausreizen. So darf der Anhänger tatsächlich 1.000 kg + Stützlast wiegen. Natürlich darf das zGM des Anhängers dabei nicht überschritten werden.
Beachte dabei, wenn du nur den Klasse B Führerschein hast, darfst du 3.500 kg nicht überschreiten. Da gilt das jeweilige zGM beider Fahrzeuge und nicht wie bei der Anhänge-/Stützlast das tatsächlich anliegende Gewicht.
Mein A150 (95 PS) hat lt. KFZ-Schein eine Anhängelast von 1000kg gebremst, 595kg ungebremst. Die Stützlast steht nicht im KFZ-Schein, sondern in der AGB der Anhängekupplung, z.B. "Stützlast min. 50kg, mehr als 80kg nicht nötig" Der Aufkleber muß sichtbar im Sichtbereich der Kupplung angebracht sein! Die Stützlast ist nicht maßgebend für das zulässige Anhängegewicht.
Aus der Erfahrung: mit diesem asthmatischen Gefährt würde ich es bei einer Tonne gut sein lassen.
Es gibt auch noch leichtere Wohnwagen, in denen man gut für die Ferien leben kann. Weniger ist da manchmal mehr.
Zitat:
@elchschrauber_16 schrieb am 15. Nov. 2024 um 08:15:31 Uhr:
Die Stützlast steht nicht im KFZ-Schein,
Feld 13
Zitat:
@elchschrauber_16 schrieb am 15. Nov. 2024 um 08:15:31 Uhr:
Die Stützlast ist nicht maßgebend für das zulässige Anhängegewicht
Falsch. Wurde ein Post über die erklärt.
140nm bei 3500 U/min, das geht graaade so. Solange das Getriebe nicht zu lang übersetzt ist.
Mein Gespann mit 1000kg am Haken hat 109PS mit 147NM bei 4000 U/min.
Hat mich durch ganz Frankreich gebracht. Man muss halt auch Mal in den dritten runter am Berg.
Ich kann nur empfehlen, sich mal einen Wohnwagen in der gewünschten Größenordnung auszuleihen und mal eine Probefahrt mit dem Zugfahrzeug zu machen. Erst danach würde ich über einen Kauf nachdenken.
Auch würde ich über leistungsfähigeres Fahrzeug nachdenken, wenn das Budget das hergibt. Ich würde mich in einem Gespann, das am Berg in arge Bedrängnis kommen kann, nicht so recht wohl fühlen.
ach quatsch - 3. Gang regelt!
Genau
Und es wird ja auch einen Grund geben, warum die Anhängelast freigegeben ist.
Ich fühle mich auch wohler...
- wenn ich in einem fetten SUV sitze und nicht im Kleinwagen vorne dran
- wenn ich bei Regen mit dem Auto statt Fahrrad fahre
- wenn ich mit ordentlich PS statt Kleinwagen überholen will
Die A150 (also 95PS) haben alle 1000kg gebremst. Stützlast 75kg.
Ja, es gibt schon kleine Wohnwagen mit 1000kg. Am besten sollte man sich dann auch für was aerodynamisches entscheiden. Bspw. Knaus E350 oder TAB (400)
Oder der "gute alte" Qeck Aero , der hat sogar nur 600kg.
Die klassische Wandler Automatik, wie die der A-Klasse des TE, kommt dem ganzen zugute.
Übrigens werden diese "kleinen" immer gefragter, zwecks E-Fahrzeuge.
Diese Riesendampfer braucht man zu zweit eh nicht, auch zu 4. geht es kleiner.
Wieder mal ein Thread, an dem der TE sich nicht beteiligt.