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Wohnwagen ziehen mit Klasse B

Themenstarteram 24. April 2018 um 9:25

Hallo

Wir würden uns im Sommer gerne einen WoWa mieten.

Ich selbst habe nur Klasse B (nach 1999).

Nun, nach etlichen Durchforstungen hier im Forum und anderswo wollte ich mit nochmals rückversichern:

Das zulässiges Gesamtgewicht meines Fahrzeuges beträgt: 1958 Kg (Leergewicht 1467 Kg).

Zulässige Anhängelast sind 1600 Kg.

Dh: 3500 Kg - 1958 Kg = 1542 Kg. Ich dürfte mir also einen WoWa mit max. 1500 Kg zulässigem Gesamtgewicht anhängen, oder etwa nur 1400 Kg, da das Leergewicht vom PKW unter den 1500 Kg liegt?

Beste Antwort im Thema

Ablastung bei gemietetem Wohni?:confused:

Wohl eher nicht.;)

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am 24. April 2018 um 9:29

Das Leergewicht deines Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Also darf der Hänger maximal 1467kg haben.

https://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/anhaenger/

Wie hoch das Lehrgewicht ist, wissen wir nicht....

Das Leergewicht des ZugFz spielt bei B dagegen keine Rolle (mehr), so dass deine Annahme, dass du theoretisch einen Anhänger bis 1542kg zul GG. ziehen darfst, richtig ist.

Steht übrigens auch in dem Beitrag vom ADAC, nur etwas weiter unten....

Das Leergewicht des ZugFz spielt nur noch bei der 100km/h-Regelung eine Rolle.

Funktionieren würde auch z.B. ein Anhänger mit original 1600kg zul GG, der exakt auf 1542kg abgelastet wird, sofern die Prüfstelle da mit spielt und die Zuladung ausreichend bleibt.

Ablastung bei gemietetem Wohni?:confused:

Wohl eher nicht.;)

Hallo,

Das Fahrzeug soll, nach Unterlagen, max. 1600 KG/ gebremst ziehen können.

Du DARFST 1542 KG an Last anhängen

Du kannst 1500 Kg / gebr. also ziehen lassen

Alles, was Du über die Problematik wissen solltest, findest Du hier: https://www.bussgeldkatalog.org/.../#zulaessige_anhaengelast_beim_pkw

Im Übrigen- nur als ein guter Rat eines langjährigen Gespannfahrers gedacht!

Man sollte niemals einen Anhänger ziehen, dessen Last nahe der zul. Anhängelast des PKW liegt. Das mag im Flachland noch gut funktionieren, im Bergland wird es schwierig, in den Hochalpen zur Tortur.

Es gibt schöne und große Ww mit 1300 KG Zul. GG.. Da hat dann die Anhängerzugvorrichtung und Dein Auto insg. noch "Luft". Du wirst den Unterschied auch auf der Autobahn bemerken. Ein Anhänger mit GG nahe der zul. Anhängelast reagiert in Gefahrensituationen viel intensiver, als ein Leichtgewichtiger. Anständige Beladung natürlich immer vorausgesetzt.

Viel Spass im Urlaub wünscht Dir der Asphalthoppler

Meinst du wirklich, wenn man an den RAV4 Hybrid mit FWD die Anhängelast von vollen 750 kg aureitzt fährt der viel Gefährlicher auf der Autobahn, als der RAV 4 Hybrid AWD, mit 1300kg von 1500Kg?

Was das Auto an Anhängelast "Verträgt" schaut man sich besser bei www.zugwagen.info/ an.

Da kann man alle PKW / Anhänger Kombinationen simulieren lassen.

Auf der Autobahn ist die Gewichtsverteilung im Anhänger sehr wesentlich. (Viel Spass z.B. mit einer Vollgepackten Heck-Küche)

Persönlich bin ich mit einem 125PS Benzin-Forester (Anhängelast 1500kg) vollbeladen, incl. WoWa 1500kg (1555kg "gewogen") des öfteren Passtraßen gefahren und bin in der Schlange nie lange "Führend" gewesen. Relativ schnell hat man langsamere Fahrzeuge erreicht. Die Geschwindigkeit wird meist ehr durch die Kurvenradien bestimmt. Beschleunigen bis 60km/h geht mit dem Gespann recht gut, darüber ist auf Pässen nur für Rallyepiloten interessant. Man muss halt damit leben, dass die Automatik Bergauf Drehzahlen zwischen 4000 und 6000 wählt. Und Bergab der Fahrer dieselben Drehzahlen erzwingt, um die (PKW)Bremse zu schonen.

Davon geht aber erstmal nix kaputt.

Kritisch ist ehr die Anhänger-Bremse bergab.

am 24. April 2018 um 12:53

Beim RAV4 geht es nicht um die Stabilität sondern um das Hybridsystem. Der AWD hat einen Elektromotor an der Vorder- und Hinterachse, dementsprechend kann das Hybridsystem stärker belastet werden.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 24. April 2018 um 12:00:07 Uhr:

Ablastung bei gemietetem Wohni?:confused:

Wohl eher nicht.;)

Ja , klar, Kurzzeitablastung bei Mietwohnwagen....

Ne, im Ernst: Vielen Dank für die Korrektur. Hatte ich überlesen

also, ein Wohnwagen mit 1500kg zul.GG darf es bei dem Zugwagen und Führerschein B grundsätzlich sein, wenn man gewichtsmäßig rundet.

Ein bis zu 1400kg zul GG. Wohnwagen darf es nur sein, falls 100km/h auf deutschen AB gewünscht ist.

Falls es sich bei dem Zugwagen um den Octavia RS des TE handelt, würde ich grundsätzlich vom Ausnutzen der maximal zul. Anhängelast abraten.

Motormässig hätte der Wagen mit 220PS-Turbobenziner und 350Nm von 1500 bis 4400rpm bei max. 3,5T-Zuggesamtgewicht ganz sicher keine größeren Probleme und diesbezüglich würde das Gespann bei Zugwagen.info sicherlich auch recht gut bewertet werden.

Nebenbei: Dass der Motor, egal ob mit 1300 oder 1500kg Wohnwagen mit üblichem Querschnitt, saufen wird, wie ein Loch, dürfte allerdings klar sein.

Die Anhängerzugvorrichtung dürfte auch keinerlei Probleme machen, da es (Allrad-) Octavia 3 mit bis zu 2000kg Anhängelast gibt und die Fahrzeuge haben mehr oder weniger immer die gleiche Zugvorrichtung.

Der Octavia 3 ist aber grundsätzlich relativ leicht gebaut und von daher m.E. nicht besonders fahrstabil.

An meinem ehemaligen Octavia 3 (mit 140PS-TSI) hätte ich jedenfalls keinen Wohnwagen mit über 1000kg dran haben mögen (1500kg durfte der), wobei die Motorleistung das kleineste Problem wäre.

Außerdem würde es sich bei dem Octavia RS dann zusätzlich auch, genau wie bei meinem, um einen Fronttriebler handeln, was Traktionsprobleme, gerade bei dem leichten Auto und etwas schlechterem Untergrund wahrscheinlich macht.

Auf guter trockener Fahrbahn sicher noch kein Problem, aber sobald die Fahrbahn lediglich nass ist, ist nur relativ verhaltenes Anfahren möglich.

Nein , du darfst einen Anhänger mit 1500 kg ziehen , denn die Angabe -nicht schwerer als das Leer-

gewicht des Anhängers- ist entfallen . Mit B darfst du demnach einen Zug mit 3500 kg fahren . Da deine

Anhängelast das auch hergibt ist alles ok ,so wie du es auch siehst .

Giovanni.

am 24. April 2018 um 14:48

Zitat:

@navec schrieb am 24. April 2018 um 16:26:11 Uhr:

An meinem ehemaligen Octavia 3 (mit 140PS-TSI) hätte ich jedenfalls keinen Wohnwagen mit über 1000kg dran haben mögen (1500kg durfte der), wobei die Motorleistung das kleineste Problem wäre.

Jeder hat so meine Meinung und der TE darf sich aussuchen, welcher er folgen möchte.

Ich fahre Octavia III mit nur 81 kw (110 PS)/250 NM bei 1500 UpM mit 1300 kg am Haken jedes Jahr viele 1000 km absolut problemlos mit 100 km/h auf der Autobahn wie auch im Hochgebirge (allerdings nicht mit 100 km/h, aber auch noch nie eine Passstraße im ersten Gang - außer in den Spitzkehren). Irgendwas gewackelt hat hinten noch nie.

Traktionsprobleme hatte ich auch auf quietschnassen Straßen noch nie (gelegentlich mal auf Kies-/Schottersteigungen die letzten Meter zum oder auf dem Campingplatz. Ich konnte sie ausnahmslos ohne fremde Hilfe lösen.

Lieber TE: Tatsächlich hängt es ein bisschen davon ab, ob du 1 x über den Brenner möchtest oder eine Wohnwagenwanderung durch die Alpen mit Pass-Sammlung planst. Vielleicht zieht es dich ja auch an die eher platte Küste der Niederlande.

Aber deine Frage wurde ja nach Korrektur des falsch verstandenen Google-Ergebnisses eines Forennutzers mehrfach richtig beantwortet.

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 24. April 2018 um 13:14:44 Uhr:

Hallo,

Das Fahrzeug soll, nach Unterlagen, max. 1600 KG/ gebremst ziehen können.

Du DARFST 1542 KG an Last anhängen

Du kannst 1500 Kg / gebr. also ziehen lassen

Alles, was Du über die Problematik wissen solltest, findest Du hier: https://www.bussgeldkatalog.org/.../#zulaessige_anhaengelast_beim_pkw

Im Übrigen- nur als ein guter Rat eines langjährigen Gespannfahrers gedacht!

Man sollte niemals einen Anhänger ziehen, dessen Last nahe der zul. Anhängelast des PKW liegt. Das mag im Flachland noch gut funktionieren, im Bergland wird es schwierig, in den Hochalpen zur Tortur.

Es gibt schöne und große Ww mit 1300 KG Zul. GG.. Da hat dann die Anhängerzugvorrichtung und Dein Auto insg. noch "Luft". Du wirst den Unterschied auch auf der Autobahn bemerken. Ein Anhänger mit GG nahe der zul. Anhängelast reagiert in Gefahrensituationen viel intensiver, als ein Leichtgewichtiger. Anständige Beladung natürlich immer vorausgesetzt.

Viel Spass im Urlaub wünscht Dir der Asphalthoppler

Das ist blödsinn was du da schreibst! Bei vielen ist das gewicht bis auf ein paar kg gleich !

Und wenn du nicht den berg hoch kommst denn muss du dir ein auto kaufen mit mehr leistung!

Bis jetzt ,und das sind schon 33 jahre ,habe ich noch nie probleme in den bergen gehabt

nur mit denen die keine leistung haben und am berg festhängen!!

Ich habe den B96 erst vergangenen Herbst gemacht.

 

Mit B/B96/BE darf das Zugfahrzeug 3,5t zGG haben.

 

Mit B darf das Gespann (Zugfahrzeug + Anhänger) 3,5t zGG haben.

 

Mit B96 darf das Gespann 4,25t haben.

 

Mit BE darf das Gespann 7t haben, wobei der Hänger max. 3,5t haben darf.

 

Deine Rechnung ist also richtig: 3,5t abzüglich zGG vom Zugfahrzeug ist das zGG des Anhängers.

 

Für die 100er Zulassung darf das zGG des Hängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs sein (außer bei Geländewagen), das Zugfahrzeug braucht mindestens ABS und der Hänger muss gebremst sein und Stoßdämpfer haben.

Und reifen die nicht älter als 6 Jahre sind. Alles ist gesagt. Schönen Urlaub. Gut dass ich alles fahren darf. Das gerechne mit den Gewichten.... völlig unsinnig. Je größer der Anhänger desto besser kann ich persönlich damit fahren. Auch rückwärts. Mein 750kg Anhänger ist eine Katastrophe beim Rückwärtsfahren

am 24. April 2018 um 20:16

Für die 100er Zulassung braucht es noch mehr. Nicht nur junge Reifen. Also nicht alles gesagt.

Nachzulesen besser in den auch in diesem Forum (und allen anderen) zig mal angeführten Originalquellen als bruchstückhaft woanders.

Weshalb die Rechnerei mit den Gewichten unsinnig ist, verstehe ich nicht. Ich rate jedem dringend, sauber zu rechnen.

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