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Wohnwagen ziehen, wenn ja, wie und welchen ist erlaubt?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 13. August 2013 um 16:26

Hallo an alle 4B Fahrer,

da ich eventuell noch die Möglichkeit habe, diesen Sommer einen Wohnwagen in den Urlaub zu nehmen frage ich mich, was ich ziehen darf.

gefahren wird mit einem a6 2.5 tdi handschalter limo. den wohnwagen habe ich mir angeschaut, ist von einem bekannten. hat 2 achsen und 1800 kilogramm gewicht.

da frag ich mich, darf ich den überhaupt mit dem dicken ziehen? Braucht man einen extra schein?

Hält das der dicke aus oder soll man solche aktionen grundsätzlich sein lassen.

Gruß

a6wolf25

Beste Antwort im Thema
am 13. August 2013 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von a6wolf25

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Kann es sein das Deine Fahrschule schon etwas länger her ist ??

Sowas lernt man dort ! ;)

Schaust Du auf 1.Achslast, 2.zulässige Anhängerlast und 3.Führerschein ! :)

Wenn Du laut Führerschein schon keinen Anhänger fahren darfst hat sich Punkt 1 u 2 schon erledigt !

ich glaube, dass bei dir die fahrschule schon etwas länger vorbei ist. bitte verbreite hier nicht dein halbwissen

im teil 1 steht, dass ich 1700 kg ziehen darf. ist zwar ordentlich, könnte aber mehr sein :D

Was für halbwissen?

Mir scheints, dass du null Ahnung hast, slawa.

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steht im Fzg-Schein (oder Neudeutsch Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Ziffer: O.1.

Bei mir zB sinds 2300kg. Hab aber nen Allroad.

Mit dem ists kein Problem. Ziehe ohne Probl. nen Boot mit ca. 2to. hinterher.

Kann es sein das Deine Fahrschule schon etwas länger her ist ??

Sowas lernt man dort ! ;)

Schaust Du auf 1.Achslast, 2.zulässige Anhängerlast und 3.Führerschein ! :)

Wenn Du laut Führerschein schon keinen Anhänger fahren darfst hat sich Punkt 1 u 2 schon erledigt !

Themenstarteram 13. August 2013 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Kann es sein das Deine Fahrschule schon etwas länger her ist ??

Sowas lernt man dort ! ;)

Schaust Du auf 1.Achslast, 2.zulässige Anhängerlast und 3.Führerschein ! :)

Wenn Du laut Führerschein schon keinen Anhänger fahren darfst hat sich Punkt 1 u 2 schon erledigt !

ich glaube, dass bei dir die fahrschule schon etwas länger vorbei ist. bitte verbreite hier nicht dein halbwissen

im teil 1 steht, dass ich 1700 kg ziehen darf. ist zwar ordentlich, könnte aber mehr sein :D

Tja, dann hat sich die Sache mit dem 1800 KG Wohnwagen doch schon erledigt!:D Bei mir in der Zulassung steht auch 1700 allerdings mit dem Zusatz: 1800 bis 8% Steigung!

Gruß Manfredo

Zitat:

Original geschrieben von a6wolf25

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Kann es sein das Deine Fahrschule schon etwas länger her ist ??

Sowas lernt man dort ! ;)

Schaust Du auf 1.Achslast, 2.zulässige Anhängerlast und 3.Führerschein ! :)

Wenn Du laut Führerschein schon keinen Anhänger fahren darfst hat sich Punkt 1 u 2 schon erledigt !

ich glaube, dass bei dir die fahrschule schon etwas länger vorbei ist. bitte verbreite hier nicht dein halbwissen

im teil 1 steht, dass ich 1700 kg ziehen darf. ist zwar ordentlich, könnte aber mehr sein :D

Ich meinte damit nicht die Punkte in der Zulassung mit 1. und 2. ....:rolleyes:

am 13. August 2013 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von a6wolf25

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Kann es sein das Deine Fahrschule schon etwas länger her ist ??

Sowas lernt man dort ! ;)

Schaust Du auf 1.Achslast, 2.zulässige Anhängerlast und 3.Führerschein ! :)

Wenn Du laut Führerschein schon keinen Anhänger fahren darfst hat sich Punkt 1 u 2 schon erledigt !

ich glaube, dass bei dir die fahrschule schon etwas länger vorbei ist. bitte verbreite hier nicht dein halbwissen

im teil 1 steht, dass ich 1700 kg ziehen darf. ist zwar ordentlich, könnte aber mehr sein :D

Was für halbwissen?

Mir scheints, dass du null Ahnung hast, slawa.

Themenstarteram 13. August 2013 um 17:37

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Zitat:

Original geschrieben von a6wolf25

 

ich glaube, dass bei dir die fahrschule schon etwas länger vorbei ist. bitte verbreite hier nicht dein halbwissen

im teil 1 steht, dass ich 1700 kg ziehen darf. ist zwar ordentlich, könnte aber mehr sein :D

Ich meinte damit nicht die Punkte in der Zulassung mit 1. und 2. ....:rolleyes:

Ahso! Jetzt habe ich das kapiert, danke!! so ein allroad hat auch wieder einige vorteile.

muss mich mal umschauen, ob es kleinere wohnwägen bis 1700 kg gibt.

hoffe, dass dies für den handschalter kein problem ist und der seine 900 km aushält

@Slawa wenn du weisst das der 1800 kg wiegt und im Schein 1700 drin steht warum dann so eine bescheuerte Frage? Das erübrigt sich doch von selbst.

Sorry aber das ist mir zu hohl, das is ja wie Birnen vom Apfelbaum pflücken wollen.

Themenstarteram 13. August 2013 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von Slowfinger A6

@Slawa wenn du weisst das der 1800 kg wiegt und im Schein 1700 drin steht warum dann so eine bescheuerte Frage? Das erübrigt sich doch von selbst.

Sorry aber das ist mir zu hohl, das is ja wie Birnen vom Apfelbaum pflücken wollen.

Ich wusste nicht genau, dass dies im schein steht, jetzt aber schlauer geworden, danke

Leute Leute,

was ist denn das für ein Umgangston ? Bitte etwas freundlicher.

Die Frage mit dem Führerschein ist nicht unberechtigt, schließlich schreibst Du "...oder braucht man einen extra Schein ?" Wenn man die komischen Buchstaben-Klassen hat, braucht man einen zusatzschein, sonst darf man so schere Hänger nicht ziehen. Mit dem Schein der alten Klasse 3 ist das aber kein Problem, da geht noch viel mehr.

Um die 1800Kg zu ziehen brauchst Du nicht gleich einen Allroad, da tut es ein Avant evtl. auch schon, ggf. als quattro. Oder eben die max. Steigung auf 8% herab setzten (wenn es nicht schon im Schein steht), dann geht auch mehr.

So, und jetzt kommts: Natürlich kannst und darfst Du den Wohnwagen anhängen. Die 1800Kg sind das max. zulässige Fahrzeuggewicht, das Leergewicht liegt weit darunter. Du darft nur nicht mehr als die 1700Kg dran hängen, also einfach 100Kg unter dem max. Gewicht des Wohnwagen bleiben. Hinzu kommt dass man die Stützlast (70Kg ?) aufrechnen darf, da sie das Gewicht der Zugmaschine bzw. deren Achslast erhöht. Bei 70Kg Stützlast macht das 1770Kg Wohnwagen. Die 30Kg bis 1800 gehen dann in der Tolleranz unter.

Und um deinen Dicken brauchst Du dir da gar keine Sorgen machen, der steckt das besser weg als Du :D

Gruß

Mike

@quattro_28

Zitat:

Hinzu kommt dass man die Stützlast (70Kg ?) aufrechnen darf, da sie das Gewicht der Zugmaschine bzw. deren Achslast erhöht.

Das man die Stützlst des Haken vom Anhäger abziehen darf halte ich für ein Gerücht... das wird Dir die BAG dann auch Erklären ! ;)

Zumindest hab ich das so noch nie gehört/gelesen.... Kannst Du das irgendwie belegen ??

mfg Senti

Zitat:

Original geschrieben von quattro_28

… So, und jetzt kommts: Natürlich kannst und darfst Du den Wohnwagen anhängen. Die 1800Kg sind das max. zulässige Fahrzeuggewicht, das Leergewicht liegt weit darunter. Du darft nur nicht mehr als die 1700Kg dran hängen, also einfach 100Kg unter dem max. Gewicht des Wohnwagen bleiben. Hinzu kommt dass man die Stützlast (70Kg ?) aufrechnen darf, da sie das Gewicht der Zugmaschine bzw. deren Achslast erhöht. Bei 70Kg Stützlast macht das 1770Kg Wohnwagen. Die 30Kg bis 1800 gehen dann in der Tolleranz unter.

Und um deinen Dicken brauchst Du dir da gar keine Sorgen machen, der steckt das besser weg als Du :D

Gruß

Mike

Sorry, das ist nicht richtig. Die zulässige Gesamtmasse des einzelnen Anhängers bzw. der einzelnen Anhänger ist hierbei nicht maßgebend, es gilt der maximal zulässige Wert den das Zugfahrzeug laut der Fahrzeugpapiere oder einem eventuell fahrzeugspezifischen (Einzel-)Gutachten im Sinne einer Abnahme ziehen darf.

Themenstarteram 13. August 2013 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von quattro_28

… So, und jetzt kommts: Natürlich kannst und darfst Du den Wohnwagen anhängen. Die 1800Kg sind das max. zulässige Fahrzeuggewicht, das Leergewicht liegt weit darunter. Du darft nur nicht mehr als die 1700Kg dran hängen, also einfach 100Kg unter dem max. Gewicht des Wohnwagen bleiben. Hinzu kommt dass man die Stützlast (70Kg ?) aufrechnen darf, da sie das Gewicht der Zugmaschine bzw. deren Achslast erhöht. Bei 70Kg Stützlast macht das 1770Kg Wohnwagen. Die 30Kg bis 1800 gehen dann in der Tolleranz unter.

Und um deinen Dicken brauchst Du dir da gar keine Sorgen machen, der steckt das besser weg als Du :D

Gruß

Mike

Sorry, das ist nicht richtig. Die zulässige Gesamtmasse des einzelnen Anhängers bzw. der einzelnen Anhänger ist hierbei nicht maßgebend, es gilt der maximal zulässige Wert den das Zugfahrzeug laut der Fahrzeugpapiere oder einem eventuell fahrzeugspezifischen (Einzel-)Gutachten im Sinne einer Abnahme ziehen darf.

ich glaube kaum, dass das meiner schafft, das ding ist 8 meter lang.

Bitte nicht Masse mit Maße verwechseln ;-) Ersteres wird landläufig auch als "Gewicht" bezeichnet.

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