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Wohnwagenspiegel in Norwegen Pflicht ?

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 12:00

Hallo Forumskollegen,

ich möchte im Juli mit dem Wohnwagen nach Norwegen.

Ich hab im Netz gelesen, dass die Zusatzspiegel dort Pflicht sind. Ist das richtig und wie ist das dort in der Praxis, wenn man ohne rum fährt.

Ich hab noch nie solche Spiegel benutzt, weil ich einen schmalen Caravan (2,10 m)habe und ein breites Auto mit grossen normalen Spiegeln ( Mercedes ML )!

Muss ich mir welche kaufen oder juckt das da niemanden ?

Danke und Grüsse,

Jörg

Beste Antwort im Thema

@amv8driver : Ich nehme mal an dass Du einen W163 als Zugfahrzeug einsetzt? Dieser hat eine Netto-Breite von 1840 bis 1895 mm (je nach Modell). Damit ist Dein Zugfahrzeug über 20cm schmäler als Dein Wohnwagen und darfst somit lt. StVO auch in Deutschland nicht ohne Zusatz-Seitenspiegel fahren. Wundert mich dass Dich noch keine "Rennleitung" rausgezogen hat. ;)

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Wenn ich das richtig gegoogelt habe, dann hat der ML eine Breite von 2.141 mm gemessen zwischen den Spiegelaußenkanten.

Damit benötigst du bei einem 2,10 m breiten Wohnwagen immer Zusatzspiegel klick

Folgendes trifft für dich nicht zu:

an Wohnwagen über 2,30 m Breite und einem Breitenunterschied zwischen Zugfahrzeug und Anhänger von mehr als 50 cm, müssen an beiden Außenspiegeln in Fahrtrichtung weiße Rückstrahler angebracht werden.

@amv8driver : Ich nehme mal an dass Du einen W163 als Zugfahrzeug einsetzt? Dieser hat eine Netto-Breite von 1840 bis 1895 mm (je nach Modell). Damit ist Dein Zugfahrzeug über 20cm schmäler als Dein Wohnwagen und darfst somit lt. StVO auch in Deutschland nicht ohne Zusatz-Seitenspiegel fahren. Wundert mich dass Dich noch keine "Rennleitung" rausgezogen hat. ;)

Kann man das irgendwo nachlesen? Mein Wowa ist auch nur 2,1 m breit, mit dem Vito W639 als Zugfahrzeug fahre ich auch ohne Zusatzspiegel, weil ich tatsächlich keine brauche.

Ein Vito ist, gemessen zwischen den Spiegelaußenkanten, 2.241 mm breit, also 100 mm breiter als ein ML.

Da würde ich vermuten, dass das so eben hinhaut.

Man muss, bei gestrecktem Gespann, in beiden Spiegeln die hinteren Ecken des Wohnwagens sehen können.

Zitat:

@Pandatom schrieb am 24. Januar 2015 um 14:18:40 Uhr:

...

hat eine Netto-Breite von 1840 bis 1895 mm (je nach Modell).

...

Das ist irrelevant, es zählt nur die Spiegelbreite.

Moin,

interessant ist aber der Abstand der Spiegel zueinander, gemessen an der Innenkante.

Ist der Abstand kleiner als der Caravan breit ist kann man nicht mehr parallel am Caravan vorbei sehen. Und hat so einen Bereich den man nicht mehr einsehen kann. Der ist dann schon mal so breit wie eine ganze Fahrspur.

Man muß als Fahrer dafür sorgen dass man genügend "Rücksicht" hat.

Steht für diejenigen die sich das nicht selber denken können in der STVO und STVZO.

Zitat:

@tomruevel schrieb am 24. Januar 2015 um 15:14:47 Uhr:

...

interessant ist aber der Abstand der Spiegel zueinander, gemessen an der Innenkante.

...

Das ist wohl eher deine Auslegung, ich glaube das so nicht.

Es gibt keine Vorschrift darüber, wie breit ein Spiegel sein muss, wichtig ist, dass er so funktioniert, wie in der StVZO vorgeschrieben.

Moin,

natürlich die STVZO nicht vor wie breit der Spiegel sein muß.

Sie schreibt aber sehr wohl vor dass der rückwärtige Verkehr ausreichend zu beobachten sein muß.

So und wenn man nun wg. fehlender Zusatzspiegel einen Bereich (toten Winkel) hat den man nicht überschauen kann, dann kann man wohl kaum von ausreichend beobachten können sprechen.

Hier kann man anhand von Bildern sehen wie sehr sich die Sichtferlder unterscheiden:

http://www.caravantrekker.nl/algemeen/spiegel.php

Zitat:

Sie schreibt aber sehr wohl vor dass der rückwärtige Verkehr ausreichend zu beobachten sein muß.

Immer diese Diskussion, die Auslegung der StVO ist im Schadensfall spätestens beim Richter und das umgeht man halt mit Zusatzspiegeln.

 

PS Klar kann ich behaupten ich sehe alles mit meinen Autospiegeln, nur im Schadensfall entscheidet nun mal jemand mit Robe wenn es zum Streit kommt.

Ich habe keine verbindliche Pflicht in D für Zusatzspiegel gefunden, es ist nur geregelt wann rechts, links bzw. beide und dies im Zusammenhang mit dem/einem Innenspiegel. Und das ich alles für mich wichtige sehen muss, ob das nun so ist oder war ist der Streitpunkt.

Der TE fragte aber nach Norwegischem Recht.

Hallo, Leute ! Die ganze Disskussion ist wie das Gestreite um des "Kaisers neue Kleider" ! Fakt ist, dass man rechts sowie auch links, in den Außenspiegeln die hinteren Begrenzungsleuchten oder die hinteren Kanten des Wohnwagens sehen können muss, ohne den Körper -Kopf- weit zur Seite neigen zu müssen !!! Außerdem ist das Maß der Fahrzeugbreite immer an den Außenkanten der Außenspiegel zu messen !!! Es ist (auch relevant für die Fahrbahnbreitenbegrenzung in Baustellen!!!) völlig unerheblich, wie breit das Fahrzeug selbst in seiner Bauweise ist!!! Aus diesen Fakten versteht sich von selbst, dass man eine ausreichende Sicht nach hinten gewährleisten muss! Das heisst auch, dass rechts und links vom Wohnwagen auch die Restfahrbahn gut einzusehen sein muss ! Tote-Winkel-Spiegel gelten da übrigens NICHT als Sichtfeldspiegel !!! Übrigens sind die Daten in den Fahrzeugpapieren nicht immer deckend mit den tatsächlichen Außenmassen !!! Nachmessen ist immer von Vorteil, damit man bei Verkehrskontrollen tatsächlich weiß, wie breit das eigene Fahrzeug (Gespann) wirklich ist !!! Somit ist man vor Überraschungen gefeit ! Aus all diesen Fakten ergibt sich also, dass ein Kontrollieren des Gespannes insgesamt unerlässlich ist . Viele Grüße an alle Campingfreunde, joeleo .

Zitat:

Ich habe keine verbindliche Pflicht in D für Zusatzspiegel gefunden, es ist nur geregelt wann rechts, links bzw. beide und dies im Zusammenhang mit dem/einem Innenspiegel. Und das ich alles für mich wichtige sehen muss, ob das nun so ist oder war ist der Streitpunkt.

Moin,

ach, das schau doch mal hier (findet man mit Suchmaschinen):

§56

Da es sich auch um eine Betriebsvorschrift handelt muß man also beim Betrieb auch danach handeln.

Und eigentlich ist es egal was in N vorgeschrieben ist.

Wichtig ist doch, dass man sieht was um einen herum vorgeht (das ist bei den teils engen Straßen in N manchmal ganz praktisch).

Irgendetwas zu übersehen weil man sich meint diese Spiegel sparen zu können ist doch eine Steilvorlage für die Versicherung, die ggf. einen Schaden zu regulieren hat. Ob so ein wissentlicher Verzicht dann wirklich nur fahrlässig ist??

 

Ich habe nur einen Miniwohnwagen (Eriba Puck L), der allerdings 5 cm breiter ist (ca 1,85m), als die breiteste Stelle am Auto ohne Spiegel.

Mein Auto ist mit Spiegeln ca 2,03m breit und ich fahre immer ohne Zusatzspiegel mit dem Puck und werde das auch im Sommer in Norwegen nicht anders machen.

Den Verkehr genau hinter dem Wohnwagen, kann man auch mit Zusatzspiegeln i.d.R. nicht sehen. Da müsste dann schon eine Heckkamera Vorschrift sein, um dies 100%-ig zu gewährleisten.

In der Vorschrift sind die Spiegel der Fahrzeuge beschrieben und was die können müssen. Also im Grunde die vom Hersteller des Fahrzeugs angebrachten. Da steht nirgendwo was von Zusatzspiegel, sondern nur das ich alles für mich nötige sehen muss. Und ob man dazu die Zusatzspiegel brauche entscheide ich, nur ob die Entscheidung richtig war sagt mir vielleicht mal ein Richter.

Die erwähnten EU Richtlinuen beziehen sich auch auf die Zulassung von Fahrzeugen (die Hersteller erfüllen müssen) und was die Spiegel alles leisten müssen.

Ich lese nichts von zusätzlichen Spiegeln

erst wenn das nicht gegeben ist -– auch beim Mitführen von Anhängern -- muss der Fahrer sich was einfallen lassen.

Im Grunde sobald sich das Sichtfeld verschlechtert mit Hänger, das kann man aber mit zugelassenen größeren Spiegel erreichen. z.B. VW Bus die von der VW Pritsche.

Moin,

es steht das ja auch nicht von zusätzlichen Spiegeln sondern nur das in den Spiegeln die wesentlich Dinge sichtbar sein müssen.

Wenn das mit die normalen Spiegeln nicht geht muß eben etwas gemacht werden.

Und die eigene Beurteilung dessen ob man genug sieht, die Verantwortung dafür trägt man selbst.

Auch für die Fehleinschätzung.

Aus dem weiter oben verlinkten Beitrag über Zusatzspiegel ist eigentliich ganz klar anhand von Zeichnungen erklärt warum es physikalisch nicht funktionieren kann solange die Spiegel schmaler sind als der Caravan. Auch kann man sehen wie groß der tote Winkel ist. Im Prinzip ist damit kein gefahrloser Sppurwechsel auff der Autobahn möglich, weil der Bereich den man überblicken kann, bei den üblicherweise gefahrenen Geschwindigkeiten nicht weit genug nach hinten reicht.

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