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Womo Zulassung mit selbstgebautem Küchenblock?
Hi Leute,
mir steht leider mal wieder der TÜV bevor mit meinem T3. Der ist als Womo zugelassen. Stehhöhe, Bett, Schrank hab ich. Der Küchenblock ist aber selbst gebaut und z.B. nicht gasdicht, außerdem habe ich auch Gasschläuche statt Rohren verbaut. Loch im Wagenboden habe ich dagegen. Weiß einer ob man damit durchkommt? Oder Schrank ausbauen, von wegen wird gerade überarbeitet? Ich hab den Block einfach festgespaxt, reicht das?
Vielen Dank schonmal!!!
Beste Antwort im Thema
Respekt - kaum 9 Jahre später hast Du den Thread wieder entdeckt.
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13 Antworten
wenn du zum TÜV willst brauchst du eine Abnahme der Gasanlage,so wie du es beschrieben hast bekommst du keine und bringst dich und andere in Lebensgefahr.Man kann sich für kleines Geld eine vernünftige Anlage bauen
Hi,
was bedeutet denn vernünftig konkret?
Gruß
moin moin,
der Tüv interessiert sich doch garnicht für deine Innenausstatung. Nimm dein Küchenblock raus und gut is.
mfg Matrose72
Moin Matrose,
super! Das wollte ich hören! Ich war mir nicht mehr sicher, da mir jemand sagte, ohne Kochgelegenheit und so würde der TÜV das Ding nicht mehr als Womo eintragen. Aber gut, ich werds ohne das Ding versuchen!!! Danke nochmal
Nix da, ich hab auch nur nen Multivan mit Klappdach und Schlafbank und der TÜV hat nix gemeint...
moin,
der Tüv hat es dir doch schon abgenommen und wenn die Fragen sollten wo dein Kochtopf ist? is er in Reparatur. Bei mir wollte der Tüv nen Kartuschengaskocher und mehr nich. Aber mein Finanzamt wollte ne Spüle mit fließend Wasser und 2 Eimer drunter aber bitte mit elek.Pumpe. das war schöne Vorführung und seit 6 Jahren also 3 mal Tüv, hat keiner mehr nach der schönen Spüle gefragt.
Mit freundlichen Grüßen
Matrose72
Ja cool, das klingt gut. Denke die "ist gerade ausgebaut zum Überarbeiten" Variante werde ich versuchen. Kein Bock mir extra son Westfalia Schränkchen zu kaufen, verbauen, Tüven, ausbauen und verkaufen!!! Die Zeit verbring ich lieber mti dem Bus an nem See, nem Grill......
Danke euch!
Zitat:
Original geschrieben von groessi
Hi,
was bedeutet denn vernünftig konkret?
Gruß
Die technischen Regeln des o.g. Arbeitsblattes betreffen die Einrichtung und Änderung, die Unterhaltung sowie die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhänger, die Aufenthalts und Wohnzwecken dienen.
Wichtig zu wissen für uns Selbstausbauer ist meines Erachtens:
* Dass die verwendeten Flaschen der Druckbehälterverordnung entsprechen müssen. Das sollte eigentlich bei allen in Deutschland auf dem Markt verfügbaren Flaschen gegeben sein.
* Dass maximal zwei Flaschen bis zu je 15 KG im Fahrzeug mitgeführt werden dürfen. Eine Versorgungsflasche und eine Reserveflasche. Die Flaschen müssen aufrecht stehen und vor Hitzeeinwirkung geschützt sein.
* Dass für die Flaschen ein eigener Schrank, Kasten vorhanden sein muß, der dicht zum Fahrzeuginneren abschließt. Darin dürfen keine Zündquellen wie z.B. elektrische Anschlüsse vorhanden sein.
* Dass die Flaschen mit geeigneten Haltevorrichtungen so fest mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen, dass diese nicht umfallen, verrücken, oder sich verdrehen können. Die Haltevorrichtungen müssen trotzdem leicht bedienbar sein.
* Dass an der tiefsten Stelle im Gaskasten eine unverschließbare Öffnung von mind. 100 cm² sein muß. Also im Boden oder direkt über dem Boden in der Außenwand.
* Dass keine Öffnung im Fahrzeugboden vorhanden sein darf, wenn von den verwendeten Geräten Abgase unter das Fahrzeug geleitet werden
* Dass im Flaschenkasten an die Versorgungsflasche ein geeignetes unverstellbares Druckregelgerät angeschlossen werden muß, welches den Flaschendruck auf den Betriebsdruck der angeschlossenen Geräte heruntergeregelt.
* Dass in der Zuleitung ein Sicherheitsventil eingebaut sein muß, welches ab ca. 100 mbar öffnet. So ein Sicherheitsventil ist in den Druckregelgeräten integriert. Beim Kauf auf DVGW Zulassung achten.
* Dass für die Verbindung zwischen Flasche, Druckregelgerät und Versorgungsleitung ein zugelassener Schlauch mit maximaler Länge von 40 cm verwendet werden muß.
* Dass jede Anlage eine Hauptabsperrvorrichtung haben muß, die leicht zugänglich ist, das Flaschenventil ist eine solche.
* Dass die Gaszufuhr zu jedem Gerät einzeln absperrbar sein muß. Die Absperr- vorrichtungen müssen leicht zugänglich sein, die Offen- und Geschlossenstellung muß leicht erkennbar sein. Außerdem sind die Absperrvorrichtugen so zu kennzeichnen, dass diese den Geräten unverwechselbar und leicht zuzuordnen sind.
* Dass nur zugelassene Rohre verwendet werden.
* Dass Rohrverbindungen bei Stahlrohren nur mit Schneidringverschraubungen oder Klemmringverbindungen hergestellt werden dürfen.
* Dass bei Kupferrohren Schneidringverbindungen nur dann zulässig sind, wenn Einsteckhülsen verwendet werden und dieses vom Einrichter ausdrücklich in der Prüfbescheinigung bestätigt wird. Ansonsten sind Kupferrohre nach dem DVGW Arbeitblatt GW2 durch Hartlöten zu vebinden.
* Dass Rohleitungen so zu verlegen sind, dass diese durch die Fahrbeanspruchung nicht beschädigt oder undicht werden können. Die Rohre müssen durch ausreichenden Halterungen gesichert werden.
* Dass Rohrdurchführungen durch Böden, Wände so beschaffen sein müssen, dass das Rohr nicht beschädigt werden kann (Gummiführungen etc.)
* Dass die Geräte im Fahrzeug mit dem Fahrzeug fest verbunden sein müssen und auschließlich spannungsfrei und fest mit Rohranschlußleitungen verbunden werden dürfen. Also keine Schläuche an den Geräten. Ausnahmen sind nur bei von der Bauart her schwenkbaren Kochern zulässig.
* Dass nur Geräte Verwendung finden dürfen, die ausdrücklich von der DVGW für den Betrieb im Fahrzeug zugelassen sind.
* Dass brandgefährdete Einbauteile etc. durch einen wirksamen geeigneten Wärmeschutz, eine Wärmableitung versehen werden müssen. Die DVGW verweist hier auf die Einbauvorschriften der Hersteller.
* Dass bei der Verwendung von Koch-, Grill- oder Backeinrichtungen eine freie Lüftungsöffnung mit einem Querschnitt von mind 150 cm² zur Außenluft vorhanden sein muß. Diese Öffnungen können verschließbar sein . Ein Schild mit dem Text
Achtung !
Bei Benutzung von Gas-Küchengeräten müssen die verschließbaren Belüftungsöffnungen (Dachluke etc.) offen sein. Offene Brennstellen dürfen nicht zum Heizen verwendet werden.
* soll an gut sichtbarer Stelle angebracht werden. Dass die Abgasführung und Verbrennungsluftzufuhr von Kühlgeräten dicht gegen den Aufstellungsraum verschlossen sein soll. Ist das nicht der Fall, muß eine unverschließbare Öffnung zu Außenluft von mind. 10 cm² vorhanden sein.
* Dass zum Beheizen der Fahrzeuge nur Heizungen verwendet werden dürfen, bei denen die Brennkammer, die Luftzufuhr und Abgasführung gegen den Aufstellungsraum dicht sind.
* Dass Boiler (Wasserheizer) gegenüber dem Fahrzeuginnenraum einen geschlossenen Verbrennungskreislauf aufweisen müssen.
* Dass alle Abgasführungen grundsätzlich so zu verlegen sind, dass ein Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere ausgeschloßen ist. Dazu gehört auch, dass die Abgasführungen grundsätzlich steigend verlegt werden sollen und dass diese so befestigt werden müssen, dass deren Lage sich durch den Fahrbetrieb nicht verändert
puuhhh,
aber schöner Beitrag
Gruß babyfleck
Also ich hab mir den Innenausbau komplett selbst gebaut. Teils aus Verpackungssperrholz. Als Kocher verwende ich einen Gaskartuschenkocher -> somit auch keine Sonderkosten beim TÜV.
Stehhöhe brauchte ich auch nicht. Einen Klapptisch der drunter ne Box hat - sprich Stauraum hatte ich auch ... Und da hat der TÜV gemeint - so wird das nichts mit der WOMO Zulassung - gemeinerweise nichts präzisiert. Also mal beim TÜV nach den Abnahmebestimmungen geschaut - da steht drin es muß alles fest verschraubt sein - Ähm... der Tisch war nur in die Original VW Hutschiene reingeschoben. Also Mutter drangeschweisst und festgeschraubt - nochmal zum TÜV mit extra Hinweis auf die Schraube - und schwupps hatte ich ein WOMO. Stehhöhe habe ich nur wenn ich das Schiebedach aufmache :-).
Das fließende Wasser wird von einer alten Scheibenwaschpumpe gefördert und das kommt aus einem Frischwasserkanister den es in jedem Baumarkt gibt und läuft in einen alten Scheibenklarkanister 5L.
Das Spülbecken ist eine Ikea Salatschüssel für 8 € in die ich unten einen Waschbeckenablauf reingebastelt habe - Leider spiegelt die so brutal daß ich sie matt ätzen musste weil mir bei Sonnenschein mal ein Geschirrtuch verbrannt wurde.
Respekt - kaum 9 Jahre später hast Du den Thread wieder entdeckt.
Da kannst mal sehen :-)
Mahlzeit! Glaub hab irgendwie extremst Déjà-vu seit ein paar Tagen,
Gruß Frank