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Woran erkenne ich einen Ausfädelungsstreifen?

Themenstarteram 5. März 2022 um 20:55

In § 7a StVO sind drei Arten von "Streifen" genannt:

- abgehende Fahrstreifen (Absatz 1)

- Einfädelungsstreifen (Absatz 2)

- Ausfädelungsstreifen (Absatz 3)

Die Regeln, ob und wann man dort rechts überholen darf, sind ganz unterschiedlich:

- auf abgehenden Fahrstreifen vom Beginn einer breiten Leitlinie: überholen erlaubt, ohne weitere Einschränkungen

- auf Einfädelungsstreifen: überholen erlaubt, ohne weitere Einschränkungen

- auf Ausfädelungsstreifen: überholen verboten, Ausnahme: Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf man mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholen.

Woran erkenne ich nun die einzelnen Arten? Dass ein Ausfädelungsstreifen zwingend ein Ausfahrt-Schild haben muss, steht nicht in der StVO.

Als Beispiel das Foto. Wenn ich hier Richtung Stuttgart fahre, ist das dann ein abgehender Fahrstreifen oder ein Ausfädelungsstreifen? In dem einen Fall dürfte ich rechts überholen, im anderen nicht. Die Unterscheidung kann immerhin ein hohes Bußgeld und Flensburg-Punkte bedeuten.

Autobahn
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36 Antworten
am 5. März 2022 um 21:14

Bei Deinem Foto darfst Du rechts Richtung Stuttgart nicht überholen - ich kann jedenfalls keine "breite Leitlinie" erkennen, die das rechtsseitige Vorbeifahren (Überholen) erlauben würde.

Themenstarteram 5. März 2022 um 21:15

Die breite Leitlinie ist doch unübersehbar vorhanden? Aber die alleine nützt ja nichts, denn es gibt sie ja auch an Ausfädelungsstreifen.

am 5. März 2022 um 21:19

Du hast recht. Das auf dem Foto ist wohl tatsächlich eine breite Leitlinie. Demnach dürfte man rechts schneller als links fahren.

Themenstarteram 5. März 2022 um 21:23

Ich habe im Netz noch die Information gefunden, dass eine breite Leitlinie 30 cm breit sei, die Leitlinie an Ausfädelungsstreifen nur 15 cm. Dazu werden diese beiden Bilder gezeigt, ich kann da aber keinen Unterschied erkennen:

https://daubner-verkehrsrecht.info/.../...delungsstreifen-autobahn.jpg

https://daubner-verkehrsrecht.info/.../abgehende-fahrbahn-autobahn.jpg

(Quelle: https://daubner-verkehrsrecht.info/2016/erlaubtes-rechtsueberholen-2)

Meines Erachtens ist das ein Überleitungsstreifen.

Themenstarteram 5. März 2022 um 21:47

Du meinst einen abgehenden Fahrstreifen? Woran erkenne ich den und wie unterscheide ich ihn von einem Ausfädelungsstreifen? Wenn in der StVO stehen würde, dass Ausfädelungsstreifen solche mit einem Ausfahrt-Schild wären, dann wäre es ganz einfach. Es steht aber nicht in der StVO.

am 5. März 2022 um 21:51

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. März 2022 um 21:55:16 Uhr:

… Als Beispiel das Foto. Wenn ich hier Richtung Stuttgart fahre, ist das dann ein abgehender Fahrstreifen oder ein Ausfädelungsstreifen? …

Ein Ausfädelungsstreifen (Verzögerungsstreifen) führt auf eine untergeordnete Straße (z.B. Autobahn > Landstraße), ein abgehender Fahrstreifen auf eine gleichgeordnete (z.B. Autobahn > Autobahn).

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. März 2022 um 22:47:01 Uhr:

Du meinst einen abgehenden Fahrstreifen? Woran erkenne ich den und wie unterscheide ich ihn von einem Ausfädelungsstreifen? Wenn in der StVO stehen würde, dass Ausfädelungsstreifen solche mit einem Ausfahrt-Schild wären, dann wäre es ganz einfach. Es steht aber nicht in der StVO.

Die Bezeichnung der AB ist gleich. Nur die Richtung (Zielangabe) ändert sich. Das ist das selbe wie der Wechsel z.B. von der A6 auf die A5. Du fährst auf die Spur, und wechselst einfach die AB.

@Rockville interessante Frage.

Zum nicht erkannten Unterschied: Bild 1 eine Spur, Bild 2 zwei Spuren.

Dort darf auf der rechten Spur schneller als auf der linken Spur gefahren werden.

Ausfädelungsstreifen ist umgangssprachlich einfache eine Abfahrt.

Abgehende Fahrbahn ist eine abgehende Fahrbahn, z.B. bei einer 3-spurigen Autobahn gehen die mittlere und die linke Fahrbahn weiter gerade aus, während die rechte abgeht.

Den Unterschied sieht man meist auch an der Beschilderung.

Bei abgehenden Fahrbahnen sind die Richtungen oberhalb der jeweiligen Fahrbahn angebracht (das zweite von dir verlinkte Bild). In der Regel findet man so etwas bei Autobahnkreuzen oder Autobahndreiecken. Die abgehende Fahrbahn entsteht oft erst einige km vor dem Kreuz oder Dreieck.

Bei einem Ausfädelstreifen sind die Schilder am rechten Fahrbahnrand und die Abfahrt mit „Ausfahrt“ gekennzeichnet (das erste Bild).

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 6. März 2022 um 1:30

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 6. März 2022 um 01:06:31 Uhr:

Zum nicht erkannten Unterschied: Bild 1 eine Spur, Bild 2 zwei Spuren.

Mir ging es um den nicht erkannten Unterschied der Strichbreite. Es heißt ja in dem verlinkten Artikel, dass die Leitlinie an Ausfädelungsstreifen 15 cm breit sei und an abgehenden Fahrstreifen 30 cm breit. Auf den Fotos sind die Striche aber gleich breit.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 5. März 2022 um 22:51:18 Uhr:

Ein Ausfädelungsstreifen (Verzögerungsstreifen) führt auf eine untergeordnete Straße (z.B. Autobahn > Landstraße), ein abgehender Fahrstreifen auf eine gleichgeordnete (z.B. Autobahn > Autobahn).

Ich glaube auch, dass es so ist, aber es steht leider nicht mal ansatzweise in der StVO. Auch die Begriffe führen nicht wirklich weiter, denn "ausfädeln" kann ich mich ja auch, wenn ich an einem Kreuz auf eine andere AB fahre bzw. einen "abgehenden Fahrstreifen" könnte man auch zum Verlassen der AB benutzen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 6. März 2022 um 01:48:15 Uhr:

Bei einem Ausfädelstreifen sind die Schilder am rechten Fahrbahnrand ...

Gegenbeispiel im Foto. Die Spur Richtung Neuss-Zentrum dürfte ziemlich sicher ein Ausfädelungsstreifen sein. Indiz dafür ist wieder das Ausfahrt-Schild. Die Beschilderung befindet sich aber über dem Fahrstreifen.

Autobahn2
am 6. März 2022 um 6:56

Soweit ich verstanden habe:

Rechts überholen darf min NIRGENDWO in Deutschland. Nicht in der Stadt, nicht außerhalb, auch nicht im Stau. Überholen = schauen, blinken, Spurwechsel, vorbeiziehen. In den meisten Fällen bleibt das rechts überholen ungeahndet. Blitzer aufstellen geht immer. Verkehr beobachten, und rechts Überholter aus dem Verkehr ziehen, wird nicht gemacht.

Es gibt aber Situationen, in denen (ohne vorherigen Spurwechsel zu diesem Zweck) rechts schneller gefahren werden darf:

- In der Stadt

- Einfadelspur

- breite Linie Ausfädelspur

- Stau

Heißt: man ist auf der Spur auf der man ist, freut sich seines Lebens, und links von Einem ist alles langsamer. In obigen Fällen ist das Weiterfahren mehr oder minder zügig erlaubt, und es geht rechts schneller als links.

Unter einem abgehenden Fahrstreifen verstehe ich einen Fahrstreifen, nicht nur auf der Autobahn, der integraler Bestandteil der aktuellen Fahrbahn ist, aber auf eine andere Autobahn/Straße führt. Beispiel: Kreuz Kirchheim, A7, Richtung Süden. Dort weiß man, ist ja auch so gekennzeichnet, dass die zwei Spuren rechts weiter die A7 sind, die zwei Spuren links gehen nach Frankfurt und ich glaube ganz rechts ist noch eine Ausfahrt (ich schaue jetzt nicht nach). Oder die A3 Richtung Passau, wo die A9 Richtung München geradeaus geht, die A3 auf den rechten Spuren abgeht. In solchen Situationen KÖNNEN Spuren schon mal vorab durch eine (schmale) durchgezogene Linie getrennt werden. Auf Landstraßen, auch mehrspurig, bleiben diese Linien bis zum Ende schmal. Das ist nix mit rechts schneller!

Alles Theorie. Selten fahre ich solche Gegeben entlang der Straße, ohne dass:

- rechts nicht schneller gefahren wird, egal welche Straßenmalerei vorliegt,

- Keiner "klassisch" rechts überholt,

- Keiner einen Spurwechsel über die durchgezogene Linie durchführt,

- Fahrzeuge (Busse mit Passagieren, LKW oder PKW) nicht rückwärts fahren, um auf die andere Autobahn zu kommen (bei Kirchheim Standard bei Stau, von der Autobahn nach Frankfurt rückwärts auf die A7 Richtung Würzburg)

Ich halte mich da durchaus an die Regeln. Wenn aber ein Blitzer auf der Straße ist (Elzer Berg, Hann. Münden, B10 durch Stuttgart), und links von mir plötzlich Blitzschleicher langsam werden, oder wenn bei wenig Verkehr Welche links oder mittig auf der Spur pennen, ist mir die StVO auch egal.... Die Situation, dass links plötzlich langsamer gefahren wird als rechts, oder links unüblich langsamer gefahren wurde als rechts, ist in der StVO nicht explizit geregelt. Wenn das jemand vorsätzlich und ohne Grund tut, z.B. vor einem Blitzer 10-20 km/h langsamer wird als erlaubt, werte ich das nicht als Grund, selbst langsamer zu werden. Auf die Spitze getrieben: auf der linken Fahrbahn liegt ein totes Tier, der links macht eine Vollbremsung. Ich, rechts davon, muss das dann auch tun? Die Frage können wir nicht klären. Ich würde das aber vor Gericht geklärt wissen wollen, und nicht vergleichbar bremsen, sondern situationsbedingt die Fahrweise wählen, die mir sicher erscheint.

Laut Medienberichten soll die Polizei hier wohl auch eher gegen die vorgehen, die links blockiert haben. Aber wissen kann man das vorher nicht.

am 6. März 2022 um 7:01

Zitat:

@Rockville schrieb am 6. März 2022 um 02:30:51 Uhr:

Zitat:

@Florian48 schrieb am 5. März 2022 um 22:51:18 Uhr:

Ein Ausfädelungsstreifen (Verzögerungsstreifen) führt auf eine untergeordnete Straße (z.B. Autobahn > Landstraße), ein abgehender Fahrstreifen auf eine gleichgeordnete (z.B. Autobahn > Autobahn).

Ich glaube auch, dass es so ist, aber es steht leider nicht mal ansatzweise in der StVO. Auch die Begriffe führen nicht wirklich weiter, denn "ausfädeln" kann ich mich ja auch, wenn ich an einem Kreuz auf eine andere AB fahre bzw. einen "abgehenden Fahrstreifen" könnte man auch zum Verlassen der AB benutzen.

"Ausfädeln" heißt, den Hauptverkehrsfluss zu verlassen. Bei einem abgehenden Fahrstreifen gibt es aber keinen einzelnen Hauptverkehrsfluss mehr, sondern derer zwei, daher ist dort ein Ausfädeln nicht möglich.

Ich würde es mal so definieren.

Ein Ausfädelsteifen liegt vor, wenn zum Verlassen der Autobahn eine zusätzliche Fahrspur hinzukommt, die eigens zum Verlassen der Autobhan dient.

Der abgehende Fahrstreifen ist ist eine schon vorhandene Spur, die dann von der Autobahn wegführt.

Das ganze mal unabhängig davon, ob man anschließend auf einer anderen Autobahn weiterfährt, oder nicht.

 

Hier am Schönefelder Kreuz behaupte ich mal, das es sich um Ausfädelbereiche handelt, da diese Spuren zum AB-Wechsel jeweils zusätzlich hinzukommen. Egal in welche Richtung man fährt und wohin man weiter will.

Am Dreieck Potsdam, in Richtung Osten fahrend, handelt es sich um einen abgehenden Fahrsttreifen, da hier die vorhande rechte Spur von der A10 wegführt. Richtung Westen fahrend und von der A9 kommend, sind es für mich Ausfädelbereiche, weil hier wiederum eine, nur für diesen Zweck entsprechende, zusätzliche Spur eingerichtet ist.

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