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Woran erkennt man einen G Power Auspuff der ersten Generation?

BMW 3er
Themenstarteram 12. April 2011 um 18:02

Hey Leute,

habe ein gutes Angebot bekommen: G Power Sportauspuff angeblich aus der ersten Generation und 105 db.

Nun meine Frage, was ist der Unterschied zu anderen G power Endtöpfen und woran erkennt man das der zur ersten Generatin gehört????????

Auf dem Auspuff steht:

G Power

Zoran Autosport

Model 325

EB 5201

Date 4.4.97

Ref Number 32/2

Ist der 328 Coupe tauglich? und empfehlenswert?

Und das Gutachten im Anhang, ist das das passende???????????????

Wäre euch für par Antworten und Tipps echt sehr Dankbar

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14 Antworten

was hat das eisenmann gutachten mit dem g-power auspuff zu tun? :confused:

hast du ein bild von dem auspuff?

Themenstarteram 12. April 2011 um 18:43

Na Klar, aber die EB Nummer ist auch im Eisenmann Gutachten aufzufinden, vielleicht weil G Power von Eisenmann ist, keine Ahnung???????????????

Ein bisschen seltsam ist das schon. Aber das Teil wird schon ordentlich laut sein..

Edit:

Der Beitrag von Citycobra ist interessant:

Klick

Vielleicht wurde da etwas getrickst, damit das Eisenmann-Gutachten zum Eintragen benutzt werden kann. Die Zeichnung im Gutachten stimmt mit dem Foto auch nicht überein. Eisenmann-Dämpfer haben keinen geraden Dämpferkörper, sondern sind mit einem "Knick".

Themenstarteram 12. April 2011 um 19:30

Guten Abend,

was sagt uns das? Das Hören sagen anscheinend die schlechteste Infoquelle ist naja, also ist dieses Gutachten wohl nicht passend oder?

Wo bekomme ich den so ein Gutachten passend für diesen Endtopf her? Will den ja schließlich beim Tüv Eintragen lassen so wies sich gehört

WO SIND DIE ANDEREN EXPERTEN?

 

Gruss

sorry, das ich mich heute erst wieder melde...

also die eb-nummer auf dem typenschild sieht so aus, als wäre sie nachträglich eingeschlagen worden (passt nicht wirklich richtig zum rest, was da steht).

das eisenmann gutachten passt auf jedenfall nicht zu deinem g-power exhaust, das steht fest!

frag trotzdem (vorm einbauen) einfach den tüv, ob er es dir einträgt oder nicht - ganz einfach.

mehr als nein sagen können die auch nicht.

Themenstarteram 14. April 2011 um 19:53

Hey Danke aber hab den Auspuff schon gekauft:):( hast recht fragen kann man ja schließlich.

Also nun habe ich bei GPower angerufen und der sehr freundliche Herr meinte das sei eine Export Version ohne Straßenzulassung und er meinte er könne mir eine ABE anbieten von einer legalen Version und berichtete mir wi es andere Kunden machten, unzwar tauschten sie einfach dieses Typenschild mit der Aufschrift gegen eines welches die Daten der ABE enthielten. Eigentlich ein genialer Einfall aber sicherlich grenzt das schon an Urkundenfälschung.

Nun habe ich vor mal mit 2 Gutachten die ich habe mal bei einigen Tüv stellen mal anzufragen, falls es nicht klappen sollte..........................

Was machen die den Großartig bei dieser TÜV Eintragung und was kostet den sowas?

Und was halltest du von der Illegalen Variante, merken die Polizisten bei Kontrollen etwa? unwahrscheinlich denke ich mal

MFG

Also meine Erfahrung ist die: Wenn du von der Polizei aufgehalten wirst und denen dein Auspuff zu laut ist (Messung), dann hilft dir unter Umständen keine Eintragung, ABE oder sonst was, bei einem Bekannten wars so mit seinem Eisenmann, der musste sein Auto vor Ort und Stelle stehen lassen und ihn innerhalb der nächsten Tage mit orginal Auspuff vorführen.

Themenstarteram 14. April 2011 um 22:03

Zitat:

Original geschrieben von BAYERN-EXPRESS

sorry, das ich mich heute erst wieder melde...

also die eb-nummer auf dem typenschild sieht so aus, als wäre sie nachträglich eingeschlagen worden (passt nicht wirklich richtig zum rest, was da steht).

das eisenmann gutachten passt auf jedenfall nicht zu deinem g-power exhaust, das steht fest!

frag trotzdem (vorm einbauen) einfach den tüv, ob er es dir einträgt oder nicht - ganz einfach.

mehr als nein sagen können die auch nicht.

Misst du hast recht die Aufschrift ist getürkt EB5201 ist laut originalem G Power Gutachtenein 320er ob wohl der 2 Rohre hat also fürn 328er passend.

Ich habe noch 14 Tage Rückabe Recht ohne Angabe von Gründen denke ich mal, da ich es Gebraucht vom Händler habe. In der Verkaufsanzeige stand nicht von wegen Export und ohne Strassenzulassung dazu kommt noch die getürkte Aufschrift, grenzt das nicht schon an Betrug?

das ist doch alles murks!

gib den auspuff wieder zurück, denn damit hast du nur ärger, wenn du pech hast.

dein fahrzeug wird stillgelegt, wenn der auspuff zu laut ist und während einer kontrolle auffällt. wenn dann noch rauskommt, daß das typenschild und gutachten gefälscht sind, gehts richtig ab! mal abgesehen davon, dasss die abe für dein auto erlischt, somit auch kein versicherungsschutz mehr besteht. das wärs mir echt nicht wert.

der artikel entspricht nicht der beschreibung (exportverion nicht angegeben etc.), somit kannst du ihn, auch wenn privatverkauf, zurückgeben - falls du ihn über ebay gekauft hast. dann musst du dort "einen fall" eröffnen und eben angeben, das der artikel von der beschreibung erheblich abweicht.

Wenn der Händler dir ein 14tägiges Rückgaberecht eingeräumt hat, musst du gar nichts machen außer den Auspuff zurückschicken. Am besten vorher kurz per eMail informieren. Die Versandkosten für den Rückversand bei mehr als 40,-€ Warenwert zahlt übrigens der Händler.

Schade das es nicht geklappt hat, ich hab nen G-Power an meinem 323ti, der Klang ist richtig tief brummig und meiner Meinung nach besser als jeder Eisenmann oder Bastuck.

wurde der auspuff beim händler (gebraucht) gekauft oder bei ebay geschossen?

Themenstarteram 15. April 2011 um 15:52

Hallo,habe die Anzeige bei Ebay gesehen, aber gekauft habe ich ihn außerhalb von ebay per Überweisung.

Gruss

da vom händler: vom kauf zurücktreten, widerrufsrecht in anspruch nehmen.

so würde ich es jedenfalls tun. ;)

Wenn es ein Händler ist, spielt es keine Rolle ob ebay oder nicht. Mit dem Rückgaberecht muss ich mich korrigieren, habe grad ein paar interessante Infos gefunden. Grundsätzlich gilt ein Rückgaberecht von 1 Monat, der Händler kann aber auf ein zweiwöchiges Rückgaberecht hinweisen, dann gilt 2 Wochen. Hat der Händler dich überhaupt nicht auf ein Rückgaberecht hingewiesen, also weder 2 Wochen noch 1 Monat, dann gilt ein unbegrenztes Rückgaberecht.

Also, wenn Händler zurückgeben, keine Abschläge, Versandkosten für Rückversand trägt der Verkäufer und nicht du, du bekommst den vollen Kaufpreis zurück, aber nicht die Versandkosten.

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