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Worauf ist beim kauf eines 530d Xdrive mit 140.000 km Laufleistung zu achten?

BMW 5er F11
Themenstarteram 10. Juli 2014 um 8:03

Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Hilfe in Anspruch nehmen.

Kommendes Wochenende würde ich mir gerne den 530d Xdrive bei einem Händler anschauen.

Details: EZ 10/2011

141.000 km

Diesel

190 kW (258 PS)

Automatik

Laut Verkäufer hat der Wagen keine Schäden und ist als Unfallfrei gekennzeichnet.

Habt ihr Tipps für Leihen wie mich, worauf überall zu achten ist?

Vielen Dank im Voraus!

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12 Antworten

Wenn der Wagen vom BMW Händler kommt und mind. 1 Jahr die Europlus Gewährleistung hat, kann eigentlich nichts schiefgehn. Wenn du auf Nummer sicher gehn willst, lass einen Ankauftest bei einem unabhängigen Dritten machen.

Themenstarteram 10. Juli 2014 um 9:00

@MartinBru : Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Der Wagen steht nicht bei einem BMW Händler. Der Händler selbst, scheint ein gewöhnlicher Gebrauchtwagen-Händler zu sein.

Nach Angaben vom Händler ist der Wagen Scheckheftgepflegt.

am 10. Juli 2014 um 9:01

Unabhängig Testen lassen ist nie falsch. Schau auch im Sytem nach, wann die nächsten Wartungen fällig sind.

am 10. Juli 2014 um 9:08

Aus meiner Sicht Scheckheft zeigen lassen. Wenn die Wartungen bei BMW gemacht worden sind ist es in Ordnung. Wenn es ein Leasingrückläufer von BMW ist, gibt es ein DEKRA Protokoll.

Bei irgendwelchen Zweifeln würde ich das Auto beim Händler stehen lassen, ansonsten ist es wie immer im Leben Glücksache....

Gruß,

Uwe

Ich frage mich an dieser Stelle wie so ein Auto, nicht mal 3 Jahre alt, zu einem Gebrauchtwagenhändler gelangt.

Ein Privatmann fährt in 3 Jahren nicht so viel und gibt das Auto garantiert nicht zu einem Gebrauchtwagenhändler in Zahlung.

Firmen- oder Vertreterfahrzeuge sind meist Leasingfahrzeuge, welche zu BMW zurückgehen und dann macht BMW das Geschäft.

Unbedingt prüfen ob Unfallfahrzeug, egal was der Händler erzählt.

Themenstarteram 10. Juli 2014 um 10:41

@Maybal: Danke!

@Uteebee: Danke dir, werde ich kontrollieren.

@Spider: Ja, so kannte ich das bisher auch. Habe aber von Bekannten gehört, dass viele Autohändler die Leasingrückläufer in einem Bündel kaufen. Sprich, 7-10 auf einmal. So erwerben die Händler die Rückläufer um einiges günstiger.

hatte meinen auch vom Gebrauchthöker. War 2J alt, und im ersten Leben ein Firmenwagen. Laut Serviceheft fast 80tkm in 18Monaten gefahren. Keine Ahnung, wie der an das Auto kam.

Ist mir auch wurscht: Preis stimmte, ich fahre es fast 30tkm, und bin noch zufrieden.

In deinem Fall: 140tkm nach 3J lässt auf überwiegend Langstrecke schließen, und das ist schonmal gut. Einen völlig versauten Fahrstil könnte man evtl. anhand kurzen Bremsentauschintervallen erkennen. Wenn dann noch der Preis stimmt, spräche für mich nichts dagegen.

Eine NL kann auch anhand FG-Nummer die Reparaturhistorie einsehen. Wenn eine (nicht erwähnte) größere Sache bei BMW gemacht wurde, wäre das erkennbar.

Wichtig wäre zu prüfen, inwieweit Verschleiß oder optische Mängel vorliegen, oder andere Sachen, die von einer Garantie ausgeschlossen sind. Oder Sachen, die der Händler als Stand der Technik abbügeln könnte.

Im Forum mal stöbern: Fahrverhalten/Geradeauslauf, Lenkgetriebe, Fahrwerkspoltern, Stoßdämpfergeräusche, Bremsenflattern, Windgeräusche,..?

Zur gründlichen Prüfung der sonstigen Technik hast du die Garantiezeit.

In den ersten 6M geht der Gesetzgeber i.d.R. davon aus, dass ein Schaden bereits während des Verkaufes bestand -> mit entsprechendem Druck 100% Kostenübernahme im Garantiefall.

Danach greift die gesetzliche Händlergarantie. Bei 140km besteht da aber schon ein sehr großer Eigenanteil.

Großartig Kulanz von BMW brauchst du bei der Laufleistung nicht mehr zu erwarten.

Ansonsten brauchst du Glück. Das ist ein eher zähes Auto, bei dem zumindest die Chance besteht, hohe Laufleistungen ohne großartige Reparaturen zu erreichen. Nach der Garantie kann aber auch eine teure Komponente ausfallen...

Klugscheissermodus aktiviert bezüglich Vorposter: Die 6 Monate "Garantie" ist in Wahrheit die gesetzliche Gewährleistung. Eine "gesetzliche Händlergarantie" gibt es überhaupt nicht. Die BMW Garantie ist nach zwei Jahren aus, wenn sie nicht verlängert wurde und Kulanz bei der Laufleistung wird es eher nicht mehr geben, wie schon erwähnt.

Themenstarteram 10. Juli 2014 um 17:18

Dennoch muss beim Verkauf eine Gebrauchtwagen"garantie" von 2 Jahren Gewährleistet werden. Es sei denn, die Gewährleistung ist Vertraglich auf 1 Jahr reduziert worden, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Daboon311

Dennoch muss beim Verkauf eine Gebrauchtwagen"garantie" von 2 Jahren Gewährleistet werden. Es sei denn, die Gewährleistung ist Vertraglich auf 1 Jahr reduziert worden, oder?

Nein. Eine Garantie muss nicht gewährleistet werden. Der Satz widerspricht sich ja selbst.

Der Händler (und nicht der Hersteller!) muss dir gewährleisten, dass die Ware zum Übergabezeitpunkt frei von Mängeln ist. Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten auf, geht man davon aus, dass er schon bei Übergabe bestand. Die restliche Zeit auf insgesamt 2 Jahre gilt dann die Beweislastumkehr und der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bestand, was offensichtlich schwierig bis unmöglich ist. Zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Ein Händler darf das nicht.

Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung (in der Regel vom Hersteller, manchmal aber auch vom Händler). Nachdem das freiwillig erfolgt, gibt es hier keine gesetzliche Regelung, sondern es gelten die Garantiebedingungen.

Von einem Hinterhofhändler ohne Gebrauchtwagengarantie (Abdeckung aller Mängel für mindestens ein Jahr ohne wenn und aber) würde ich den Wagen niemals nehmen.

Gesetzliche Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagen ist nur 1 Jahr. Darüber hinaus ist es eine freiwillige Leistung des Händlers oder externe Versicherung.

Mein Händler hatte eine "Gebrauchtwagen-Garantie" bei GGG abgeschlossen. Die hatte einen Eigenanteil, der von Alter und Laufleistung abhängt.

Hier ist eine genaue Beschreibung: ADAC

Erschreckend, dass die meisten keine Ahnung von Recht haben. Insbesondere bei einem Autokauf wo mehrere tausend Euros ausgegeben werden.

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