- Startseite
- Forum
- Auto
- Audi
- A4
- A4 B6 & B7
- Würd mein Cabrio dadurch zum Unfallwagen?
Würd mein Cabrio dadurch zum Unfallwagen?
Hallo zusammen,
Mir ist heute einen nette Dame beim Ausparken auf einem Arztparkpatz ins Auto gefahren. Immerhin, sie war so freundlich und ist ins Wartezimmer gekommen und hat nach dem Fahrer gefragt.
Kostenvoranschlag hab ich auch schon über 1011,-€.
Es muss der Stoßfänger und ein Teil des rechten kotflügels neu gestrichen werden.
Würd mein Wagen dadurch eingendlich zum Unfallwagen?
Beste Antwort im Thema
Nach meinen Informationen hängt das von der Schadenshöhe ab. Es gibt die sogenannte Bagatellgrenze, unter der man verschweigen darf. Ich weiß nicht, ob sie bei 300, 500 oder 700EUR liegt, aber du sprengst sie allemal.
Für Händler gelten glaube ich andere Regeln, als privat.
Frag mal hier im Versicherungsforum nach. Da gibts Spezis!
Ansonsten: Nenn es doch beim Verkauf "nachlackierte" Partie wegen Kratzerentfernung... Dann hast du es nicht verschwiegen, aber halt nicht das böse Wort Unfall gebraucht.
Ähnliche Themen
15 Antworten
soweit ich weiß ist es erst ein unfallwagen wenn die karosse verzogen war und gerichtet wurde oder tragendeteile beschädigt sind alles andere ist blechschaden!
Ich kann dich beruhigen, als ich meinen Wagen kaufte hat mein Vorgänger einen kleinen Wild Unfall mit einem Marder bzw. Katze.
Durch die Versicherung bekam er eine neue Motorhaube und eine neue Schürze. Vorallem die Motorhaube war sehr zerbeult!!
Audi Werkstatt hat alles kontrolliert und hat festgestellt das es nur ein Blechschaden war.
Mein Wagen wurde dadurch auch kein Unfall Wagen ,habe extra bei der Versicherung nachgefragt.
Gruß Speedalb
Zitat:
Original geschrieben von Hanes1982
Hallo zusammen,
Mir ist heute einen nette Dame beim Ausparken auf einem Arztparkpatz ins Auto gefahren. Immerhin, sie war so freundlich und ist ins Wartezimmer gekommen und hat nach dem Fahrer gefragt.
Kostenvoranschlag hab ich auch schon über 1011,-€.
Es muss der Stoßfänger und ein Teil des rechten kotflügels neu gestrichen werden.
Würd mein Wagen dadurch eingendlich zum Unfallwagen?
Ja er wird neu Lackiert. Und nein er ist kein Unfallwagen so lange vom Gutachter im KVA keine Wertminderung angegeben wurde. Lass Dir den Betrag auf Gutachterbasis auszahlen(ohne MWSt) und geh dann direkt zum Lackierer. Da bleiben bestimmt 200-300 Euronen über.
Nach meinen Informationen hängt das von der Schadenshöhe ab. Es gibt die sogenannte Bagatellgrenze, unter der man verschweigen darf. Ich weiß nicht, ob sie bei 300, 500 oder 700EUR liegt, aber du sprengst sie allemal.
Für Händler gelten glaube ich andere Regeln, als privat.
Frag mal hier im Versicherungsforum nach. Da gibts Spezis!
Ansonsten: Nenn es doch beim Verkauf "nachlackierte" Partie wegen Kratzerentfernung... Dann hast du es nicht verschwiegen, aber halt nicht das böse Wort Unfall gebraucht.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Nach meinen Informationen hängt das von der Schadenshöhe ab. Es gibt die sogenannte Bagatellgrenze, unter der man verschweigen darf. Ich weiß nicht, ob sie bei 300, 500 oder 700EUR liegt, aber du sprengst sie allemal.
Für Händler gelten glaube ich andere Regeln, als privat.
Frag mal hier im Versicherungsforum nach. Da gibts Spezis!
Ansonsten: Nenn es doch beim Verkauf "nachlackierte" Partie wegen Kratzerentfernung... Dann hast du es nicht verschwiegen, aber halt nicht das böse Wort Unfall gebraucht.
Wie geschrieben muss ne Wertminderung vorliegen. Dann must du es beim Weiterverkauf angeben, denn die Wertminderung wird dem Besitzer des briefes ausgezahlt. Na und das ist weitestgehend auch der Fahrer/Halter. Hatte ich auch mal beim 1. Rums. Reperaturbetrag lag bei 4100 Euro. Die Wertminderung bei 250 Euro. Mein 2. Rums lag bei 3200 Euro. Und da gab es keine Wertminderung. und die legt der Gutachter fest ob ja oder nein. Hatte zum Glück nie Schuld an meinen 4 unfällen.
Zitat:
Original geschrieben von Audiracer1000
Wie geschrieben muss ne Wertminderung vorliegen. Dann must du es beim Weiterverkauf angeben,
Falsch! Nach geltendem Recht muss ab einer bestimmten Summe (deutlich unter 1000€) angegeben werden!
Da bei ist es unerheblich, ob eine Wertminderung vorliegt oder nicht.
Das mit der Bagatellgrenze ist goldrichtig.
Zitat:
Original geschrieben von smhb0310
Zitat:
Original geschrieben von Audiracer1000
Wie geschrieben muss ne Wertminderung vorliegen. Dann must du es beim Weiterverkauf angeben,
Falsch! Nach geltendem Recht muss ab einer bestimmten Summe (deutlich unter 1000€) angegeben werden!
Da bei ist es unerheblich, ob eine Wertminderung vorliegt oder nicht.
Das mit der Bagatellgrenze ist goldrichtig.
Das ist nicht richtig. Da du ja die Wertminderung ausgezahlt bekommst. Und somit hast du das Geld bereits wieder drin und musst deshalb den Schaden angeben, da der Käufer dann den Wert nicht naoch einmal an dich zahlen muss. Wenn du nur einen Lackschaden hast der neu Lackiert wird für ich sag mal 600 Euro musst du dies nicht beim Weiterverkauf angeben, da der Wagen wieder in Ordnung und ohne Ausgleichszahlung an dich ist. Ist doch schon komisch da sich diese Antworten von einem Gutachter und Anwalt habe. Gruß Micha.
Genau.. ist schon komisch, da laut geltendem Recht die Bagatellschadengrenze (zur Zeit) bei 700€ liegt (vgl. BGH-Urteil - VI ZR 365/03). Ab da MUSST Du einen Schaden angeben!
Die 3200 Euro hätteste auf jeden Fall angeben müssen!!!
Wer Dir das erzählt hat, verdient es leider nicht auch nur einen Cent zu bekommen
Wie 3D und SMHB sagen - das ist auch mein Kenntnisstand.
Der Begriff "Unfallwagen" ist ja nicht geschützt oder Gesetzinhalt - was dem Gesetzgeber nur wichtig ist, ist, dass Schäden über der Bagatellschadengrenze nicht verschwiegen werden.
So hat mein Gebrauchtwagenverkäufer vorbildlich auf die 3 erwähnenswerten Schäden am Fahrzeug hingewiesen und zu allen Belegkopien ausgehändigt:
-Ersatz Windschutzscheibe
-Partielle Nachlackierung Stoßfänger hinten nach Garagenwandberührung (Originalfotos des Schadens beigefügt)
-Nachlackierung Spiegel rechts nach Garagenwandberührung
Joker
Also Richtig ist es aufjedenfall einen Schaden bekannt zu geben und wenn du noch eine Rechnung zur Rep. hast ist das bis auf einen Totalschaden auch in Ordnung!
Das ich den Schaden beim Wiederverkauf angeben soll/muss ist mir schon klar.
Meine Frage war halt, ob mein Wagen durch das Nachlackieren zum Unfallwagen wird und ich eine Ausgleichszahlung bekomme. Denn bis jetzt hab ich eben nur einen Kostenvoranschlag vom bekommen.
Und da Nachlackieren doch etwas anderes ist wie mein letzter Schaden (komplettes Auto mt Holzlasur überzogen, 5.500,- Schaden inc. neuem Verdeck) und ich da keine Ausgleichszahlung vom Gutachter angerechnet bekommen habe, weil der Wagen mit neunem Dach ja eigendlich sogar mehr wert war wie mit altem, wollte ich halt wissen, ob das beim Nachlacken einer so "kleinen" Stelle genauso ist.
...hat zwar wenig mit dem Thema zu tun, aber warum "pflegst" du dein Auto mit Holzlasur??
Zitat:
Original geschrieben von jan.th
...hat zwar wenig mit dem Thema zu tun, aber warum "pflegst" du dein Auto mit Holzlasur??
Nicht ich hab den gepflegt, sondern die Frau von einem Kollegen als der Wagen bei ihm auf der Auffahrt stand und wir mit seinem Wagen auf der Arbeit waren.
War schon ne üble Überraschung, als ich abends um 23Uhr ist Auto eingestiegen bin und die Tropfen auf der Scheibe mit den Wischern nicht weggingen.
Das Einfachste ist geh zur Versicherung sag ihr du hattest einen Unfall und sag ihr wer der Unfallverusacher ist.Der Unfallverursacherin muss den Schaden zahlen dann bekommste automatisch eine neue Schürze da ein Versicherungsfall im normal fall bei einem Audi Vertragshändler gemacht wird und der wiederrum baut nur neuteile an dein Auto, fertig.
Dann musst du garnichts sagen und um sicher zu gehen sollen die von der Audi Werkstatt nachschauen ob alles in ordnung ist.
Gruß Speedalb