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Würde ein Audi Q4 für mich funktionieren?

Audi Q4 FZ

Moin zusammen,

im kommenden November könnte ich mir ein neues Auto bestellen und ich schwanke momentan zwischen:

- wieder eine A4 Limousine (TDI 40) B9

- auf A4 Limousine (TDI 40) B10 warten

- oder einen Q4 Sportback (45 e-tron quattro).

Der Q4 wäre finanziell durchaus attraktiv und ich finden den Wagen selbst auch sehr schick. Sowohl von außen aus auch im Innenraum.

Ob 0,5% oder 0,25% Geldwerter Vorteil macht für mich kaum einen Unterschied aufgrund der Zuzahlung die ich monatlich leisten muss.

Allerdings gibt es da so ein paar Dinge die mich bei dem Q4 zögern lassen:

- Ich fahre alle 2 Woche für 4 Tage ins Office, das sind ca. 500km einfache Strecke. Man kann bei der Stecke grob sagen das 50% komplett frei sind und 50% auf 130 begrenzt. Da ich eher antizyklisch fahre bin ich auf dem freien Teil momentan meistens mit 180 unterwegs. Meine Frage dazu ist: Wenn ich sage dass ich 250km mit ACC auf 150 und die anderen 250km mit ACC auf 130 fahre. Wie oft werde ich auf de Strecke voraussichtlich laden (von ca. 10 auf 80%) müssen? Wird es da einen Unterschied von Sommer zu Winter geben? Wenn ich bei 80-100% bei Start mehr als einmal pro Strecke laden müsste wäre das eher ein No-Go.

- Meine ETW ist Teil einer WEG (25 Wohnungen) und die Miteigentümer sind nicht gerade fortschrittlich unterwegs. Ich würde der erste sein der in der TG eine Wallbox haben möchte. Als ich das Thema angesprochen habe gab es bereits Diskussion über Brandschutz, Versicherung, Überprüfung durch die Feuerwehr etc. pp.. Und natürlich möchte man die Kosten am besten dem ersten aufdrücken der sich da rührt und etwas in der Richtung umsetzen will. Sprich, Wallbox in der Tiefgarage wird schmerzhaft.

- Am Office Standort selbst kann ich in der TG des Büros laden. Da sehe ich kein Problem.

Ich frage mich halt ob der Q4 für mich vernünftig funktionieren kann oder nicht. Was sind denn eure Gedanken dazu unten den von mir angegebenen Infos? Welche Infos fehlen vielleicht noch?

Vielen Dank schon mal für alle Antworten.

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20 Antworten

Moin,

 

meine Meinung dazu: lass es, wenn du nicht von deinem aktuellen Fahrprofil weg willst.

 

Bei 500km Strecke und den Geschwindigkeiten musst du locker 2x unterwegs laden. Bei schlechten Wetterverhältnissen eher 3x.

 

Bin selbst oft zügig unterwegs. Wenn du mit 100% SOC startest und mit etwas Puffer an der Ladesäule ankommst, schaffst du im ersten Stint 200-250km. In den weiteren lädt man ja nur bis Max. 80%, da es sonst ewig dauert. Dann sind jeweils weitere 100-150km drin. Das sind meine Erfahrungswerte bei zügiger Fahrweise (160+, wenn es der Verkehr denn zulässt).

@icciov Vielen Dank für die schnelle und eindeutige Antwort.

Ist zwar nicht das was ich erhofft aber dafür das was ich befürchtet habe. ;-) Sehr schade.

Mein generelles Fahrprofil wird sich auf die nächsten Jahre nicht verändern lassen da ein Umzug für mich nicht in Frage kommt und es auch sehr schwierig wird mich einem näheren Standort zuzuordnen.

Es wäre für mich wie gesagt ok meine Geschwindigkeit auf zwischen 130-150 anzupassen. Aber weniger wäre bei der Strecke halt auch hart.

Dann wird es wohl wieder ein A4 werden. Spannend wird es dann bei meinem darauffolgenden Wagen. da werde ich ein E-Auto nehmen müssen. Aber ich hoffe das sich in 5-6 Jahren die Technik und der Ausbau der Ladeinfrastruktur noch deutlich weiter ist.

500km arbeitsweg? Aber in diesen 4tagen nur einmal hin und her? Dann könnte man sich doch zeit nehmen, oder nicht? Ist ja fast quer durch deutschland?

Leih ihn beim Händler Deines Vertrauens und teste. Der Winter dürfte (wenn wir mal extrem Temperaturen von -10 und mehr weglassen) keine so große Rolle spielen, da es sich ja um eine Langstrecke handelt.

Ich kam bei einer Fahrt an die Nordsee kam ich auf 20,5 kWh/100 km. Fahrzeug vollbeladen, also Familie, Kofferraum voll und Fahrradträger auf der AHK. Immer an Begrenzungen gehalten. Wenn die Autobahn offen war 130-140 km/h. Hier hätte 1x laden für 500 km locker gereicht. Bei 250 km 150 km/h dürfte das aber eher nichts werden.

am 14. September 2022 um 13:29

Ich würde mir ein eAuto keinesfalls kaufen falls du nicht zuhause oder auf arbeit laden kannst. Offenbar kannst du es in deinem einem zuhause nicht und wenn du nicht gerade eine öffentliche ladesäule in der Nähe hast [was in D sehr unwahrscheinlich ist leider], ist es einfach scheisse.

Was die 500km angeht: ich schaffe so eine Strecke mit einem stopp. Mit max 130 ist das möglich.

Will es nicht schönreden, aber den Kompromiss würde ich für ein eauto eingehen, weil die 20kmh auf 200km in einer etappe machen auch keinen grossen zeitl Unterschied. Evtl kannst du je nach tagesabhängigkeit auch schneller fahren. Einfach so fahren dass du mit ca 5% an der 1. Säule ankommst und danach dass du mit ~0 an deinem ziel ankommst.

Ich sehe da die lademöglichkeit als win viel größeres Problem.

Hi,

ich würde neben den genannten Punkten noch die Lieferzeit berücksichtigen. Du wartest auf nen EV derzeit ewig. Keine Ahnung, ob das in deinem Szenario eine Rolle spielt...

Vg

Ich hatte Tesla M3 und jetzt den Q4. 3 Jahre eAuto. Vorher circa 15 verschiedene Verbrenner. Mercedes, Audi, Toyota...alles dabei. Hier die die eAuto Erfahrung übersetzt auf deinen Fall:

An zwei von 14 Tagen fährst du die Langstrecke.

Vermutlich liefe es folgendermaßen ab:

In den 10 Tagen, zuhause, lädst du zweimal an deiner Wallbox in der Tiefgarage. Und zwar einmal bevor du wegfährst auf 100% und einmal wenn du gerade wieder zuhause ankommst auf 80%. Dazwischen nie !

Das Auto steht, du wirst merken, dass Tanken früher mehr Zeit gekostet hat.

Auf der Langstrecke, hinzu, lädst du mindestens einmal auf 80-90% und dann einmal auf deiner Arbeit 80% .

Rückwärts Langstrecke fährst mit mit unter 80% los und lädst dann sicher 2 mal unterwegs.

 

Zwei Entwicklungen macht der EAuto-Fahrer durch.

1) Das Fahrprofil ändert sich automatisch hinzu: relaxed

2) Die Ladepause wird deine Pause oder dein Meeting und hoppla das Auto ist früher fertig als Du !

In der Summe widmet der neue eFahrer dem Laden viel zuviel Aufmerksamkeit. Später fährst du einfach los, mit egal welchem SOC und lädst wenn es nötig ist.

Die Ladesituation ist aus der Ferne schwer zu beurteilen. Den zu erwartenden Laderhythmus sehe ich ähnlich wie @Heinrichgerdw . Was die Situation in der WEG angeht, gehst Du in den Spagat zwischen Deinen Bedürfnissen und Deinen Rechten auf der einen Seite und der Harmonie mit den anderen Besitzern auf der anderen Seite. Die angesprochenen Themen sind abstrus - mehr dazu im H&E Forum.

Was die weitere Ladesituation in Deinen Lebenssituationen angeht ist das ein sehr lokales Thema. Ich konnte bis zur Installation meiner Wallbox in 150 m Entfernung an einem 11 kW Laderüber Nacht stehen, der nur einmal pro Monat nicht frei war. Aber das ist individuell und dynamisch.

Den Mehrverbrauch im Winter würde ich mit +20% einschätzen. Plane doch mal mit ABRP die Fahrt einmal Sommer und einmal Winter (Verbrauch manuell hoch stellen) und spiele mit der Frage der Höchstgeschwindigkeit (ist einstellbar). Wahrscheinlich wirst Du bei einer Einstellung pro Q4 (Lieferzeiten!!) in der Praxis Deinen Fahrstil ans Auto anpassen und es wird ohne Probleme gehen. Manchmal kann man sich das nicht vorstellen - es tut auch nicht weh. ;);)

Zitat:

@SvenHL schrieb am 14. September 2022 um 14:26:15 Uhr:

….

- Meine ETW ist Teil einer WEG (25 Wohnungen) und die Miteigentümer sind nicht gerade fortschrittlich unterwegs

Das Problem hatte ich ebenfalls.

Aber nachdem das WEG in dem Punkt geändert wurde, hast du einen Anspruch darauf, dass in der Tiefgarage eine Ladesäule beziehungsweise Wallbox installiert wird.

Dieser Anspruch gilt auch für die erforderliche Verlegung der Leitungen und die Eingriffe in die Stromversorgung.

Zudem beschränkt sich der Anspruch nicht ausschließlich auf die Erstinstallation, sondern ebenfalls auf die Verbesserung der Ladestation.

Hier findest du noch etwas „Input“ -> Rechtsfragen zur Wallbox

Letztlich habe ich von einem zertifizierten Fachbetrieb lediglich eine abschließbare Drehstromsteckdose legen lassen. Diese ist in der Hausverteilung (Zählerkasten) entsprechend abgesichert.

Dort habe ich eine „mobile Wallbox“ angeschlossen.

Ich gebe mal nur meinen Senf bzgl. Wallbox und Eigentümergemeinschaft dazu:

Aktuell besteht lediglich eine Informationspflicht an die EG.

Voraussetzung ist natürlich eine Installation, die keine großen bauartlichen Veränderungen mit sich bringt

Bzgl. der Haftung bis Du meines Wissens raus, denn sollte der Wagen wirklich abfackeln, haftet der Hersteller…

Zitat:

@schnuffibaerbun schrieb am 15. September 2022 um 11:03:58 Uhr:

Ich gebe mal nur meinen Senf bzgl. Wallbox und Eigentümergemeinschaft dazu:

Aktuell besteht lediglich eine Informationspflicht an die EG.

Die Baumaßnahme muss trotzdem in der Versammlung beschlossen werden (lt. Gesetz ist über die Durchführung im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.)

Nach dem Wohneigentumsgesetz kann die Eigentümerversammlung den Antrag aber nur in Ausnahmefällen ablehnen.

Da aber in der Regel das Gemeinschaftseigentum betroffen ist, können die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.

Zitat:

@Dietmar F. schrieb am 15. September 2022 um 09:17:17 Uhr:

Zitat:

@SvenHL schrieb am 14. September 2022 um 14:26:15 Uhr:

….

- Meine ETW ist Teil einer WEG (25 Wohnungen) und die Miteigentümer sind nicht gerade fortschrittlich unterwegs

Das Problem hatte ich ebenfalls.

Aber nachdem das WEG in dem Punkt geändert wurde, hast du einen Anspruch darauf, dass in der Tiefgarage eine Ladesäule beziehungsweise Wallbox installiert wird.

Dieser Anspruch gilt auch für die erforderliche Verlegung der Leitungen und die Eingriffe in die Stromversorgung.

Zudem beschränkt sich der Anspruch nicht ausschließlich auf die Erstinstallation, sondern ebenfalls auf die Verbesserung der Ladestation.

Hier findest du noch etwas „Input“ -> Rechtsfragen zur Wallbox

Letztlich habe ich von einem zertifizierten Fachbetrieb lediglich eine abschließbare Drehstromsteckdose legen lassen. Diese ist in der Hausverteilung (Zählerkasten) entsprechend abgesichert.

Dort habe ich eine „mobile Wallbox“ angeschlossen.

Nur muss derjenige dann die gesamten Installationskosten hierfür tragen. Wohne ich einer ähnlichen Situation und wäre der Einzige, welcher auf E Mobilität umsteigt.

Bei uns ist die Bedingung, dass die Stromleitung in der Tiefgarage angepasst wird. Gesamtkosten ca. 30000€ die ich zunächst allein tragen müsste.

Zitat:

@Dietmar F. schrieb am 15. September 2022 um 15:00:38 Uhr:

Zitat:

@schnuffibaerbun schrieb am 15. September 2022 um 11:03:58 Uhr:

Ich gebe mal nur meinen Senf bzgl. Wallbox und Eigentümergemeinschaft dazu:

Aktuell besteht lediglich eine Informationspflicht an die EG.

Die Baumaßnahme muss trotzdem in der Versammlung beschlossen werden (lt. Gesetz ist über die Durchführung im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.)

Nach dem Wohneigentumsgesetz kann die Eigentümerversammlung den Antrag aber nur in Ausnahmefällen ablehnen.

Da aber in der Regel das Gemeinschaftseigentum betroffen ist, können die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.

Anders formuliert aber im Ergebnis das gleiche…:rolleyes:

Themenstarteram 8. November 2022 um 10:43

Nochmals vielen Dank an alle die hier kommentiert haben. Das hat mir bei meiner Entscheidungsfindung wirklich weitergeholfen

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