1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wunschkennzeichen bei Ummeldung nochmals zahlen?

Wunschkennzeichen bei Ummeldung nochmals zahlen?

Themenstarteram 20. September 2011 um 17:53

Hallo ihr da draußen,

habe heute endlich mein Auto umgemeldet also vom Escort zum A4 und war sehr erstaunt das ich trotz das ich mein altes Kennzeichen (damals Wunschkennzeichen) weiter verwenden. Nun habe ich vorhin auf dem Beleg der Behörde gelesen das ich diesmal wieder 10,50€ für ein Wunschkennzeichen zahlen musste.

Leider war meine Frau ummelden die sich damit null auskennt und hat somit nicht gefragt was da los ist. Ich frage mich nun aber ist das in Ordnung das ich trotz das ich mein Kennzeichen weiter verwende die kosten für ein Wunschkennzeichen zahlen muss?

Gruß

Tobi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Ich hätte ja gar nichts zu dem Thema gesagt, wäre ich nicht heute Morgen beim Händler gewesen und hätte das neue, zugelassene Fahrzeug abgeholt, während der (3Monate) alte Wagen noch zugelassen auf dem Firmenhof steht. Im Moment ist der Chef unterwegs die Kennzeichen wegbringen, weil der Händler das Fahrzeug wegen Motorschadens nicht innerhalb der nächsten 1-2 Tage holen kann.

Ist das die selbe Firma, die als einzige in ganz Deutschland ihren Anhänger ohne jedes Tempolimit fahren darf, um die Telekom schneller zu bedienen ? Die gleiche Firma, bei der Du gegen Deinen Willen in Zinsknechtschaft Frondienste verrichten musst ?

Sorry, aber der Wahrheitsgehalt vieler Deiner Postings kommt mir doch recht zweifelhaft vor...

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Ist leider so... :)

das alte Kennzeichen wünschst du dir ja auf dem neuen Auto, also ist alles in Ordnung so mit dem Wunschkennzeichen.

Durch deine Stilllegung des alten Autos wird das Kennzeichen ja wieder frei für den Markt.

Es ist so das alle Kennzeichen die nicht

durch den Sachbearbeiter zugeteilt werden,

Wunschkennzeichen sind!

War bei unserem Anhänger auch so. Hatten

noch Kennzeichen von einem Auto das ein Jahr zuvor

abgemeldet wurde. Da wir dieses nun auf dem Hänger

verwenden wollten, wurden wieder 10,50€ für ein

Wunschkennzeichen fällig. Lediglich die Kosten

für das Stück Blech haben wir sparen können.

Also wenn der Sachbearbeiter dir das Kennzeichen

XY-846 zuteilt kostet es nichts Extra!

Wenn du aber dieses Kennzeichen von dir aus

verlangst, kostet es 10,50€ weil du es gewünscht hast!

Daher der Name Wunschkennzeichen!

MfG

Surfkiller20

Themenstarteram 20. September 2011 um 19:19

Das ist mal wieder so ein Fall von Behördenwahn denn immerhin erspare ich denen ja damit das, das alte Kennzeichen quasi nur ein neues Auto erhält aber was solls die 10,50€ kommen ja einem guten Zweck also der Verkehrswacht zu gute ;)

Danke für eure Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Durch deine Stilllegung des alten Autos wird das Kennzeichen ja wieder frei für den Markt.

Nein, wird es nicht automatisch ;) Man kann wählen, ob das Kennzeichen beim Auto bleibt, freigegeben wird, oder beim Halter bleibt. Ich habe beide Kennzeichen auf meinen Namen "registriert", somit dürfen die auch nicht vergeben werden, wenn ich das Fahrzeug abmelde. Im Umkehrschluß heißt es aber auch, wenn ich ein Fahrzeug verkaufe, MUSS der Käufer ein neues Kennzeichen nehmen, weil er das vorhandene nicht bekommen kann.

Im Übrigen steht bei mir auch bei der Erstanmeldung nichts von Gebühren wegen Wunschkennzeichen.

 

Ist aber wie immer eine Ländersache, ich muss hier z.B. 1 Tag warten, bis ich auf mein Kennzeichen ein neues Fahrzeug zulassen darf. Im Zulassungsbezirk meiner Arbeit kann man als Übergang 2 Werktage lang 2 Fahrzeuge auf ein Kennzeichen laufen lassen :confused: Da gibt es von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle andere Gepflogenheiten, noch nicht mal in den 3 Zulassungsstellen hier im Bezirk sind die Regelungen einheitlich :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Man kann wählen, ob das Kennzeichen beim Auto bleibt, freigegeben wird, oder beim Halter bleibt. Ich habe beide Kennzeichen auf meinen Namen "registriert", somit dürfen die auch nicht vergeben werden, wenn ich das Fahrzeug abmelde. Im Umkehrschluß heißt es aber auch, wenn ich ein Fahrzeug verkaufe, MUSS der Käufer ein neues Kennzeichen nehmen, weil er das vorhandene nicht bekommen kann.

Ist schon wieder Märchenstunde?? Das einzige, was man machen kann, ist die Kennzeichen zur Wiederzulassung befristet auf sich reservieren zu lassen, mehr nicht. Alles andere ist maximal Entscheidung der Zulassungsstelle. Und eine Reservierung ist nie verbindlich, wenn "dein" Kennzeichen jemand anderem zugeteilt wird, dann hast du halt gelitten. Ist zwar nicht nett von der Zulassungsstelle, aber passiert auch...

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Ist aber wie immer eine Ländersache, ich muss hier z.B. 1 Tag warten, bis ich auf mein Kennzeichen ein neues Fahrzeug zulassen darf. Im Zulassungsbezirk meiner Arbeit kann man als Übergang 2 Werktage lang 2 Fahrzeuge auf ein Kennzeichen laufen lassen :confused:

Märchenstunde die zweite?? Zwei Fahrzeuge auf ein Kennzeichen geht nicht. Da gibts auch keine Ausnahme. Auch nicht bei dir... Und dass jemand warten muss für eine Zulassung liegt auch wiederum an der Arbeitsweise der einzelnen Zulassungsstelle, ist aber mitnichten Ländersache...

Im Übrigen kostet ein Wunschkennzeichen 10,20€ und das bundesweit. Wer es nachschauen will, Gebührennummer 221 GebOSt...

 

€ 10,20 sind doch ein bezahlbarer Wunsch!  So etwas gibt es eben nicht bei Aldi:D  Gestern habe ich für zwei Stunden im Parkhaus € 2,50 bezahlt - jetzt bin ich fast pleite:p

Ich kann den Ausführungen von Tecci6N aus eigener beruflicher Praxis zu 100% zustimmen.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

 

Das einzige, was man machen kann, ist die Kennzeichen zur Wiederzulassung befristet auf sich reservieren zu lassen, mehr nicht.

Das kann man bei uns endlos hinausschieben, kostet natürlich was.Wegen Lieferverzögerung durfte ich so zwei Monate Reservierungsgebühr blechen.Alles weitere ist korrekt wiedergegeben.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Man kann wählen, ob das Kennzeichen beim Auto bleibt, freigegeben wird, oder beim Halter bleibt. Ich habe beide Kennzeichen auf meinen Namen "registriert", somit dürfen die auch nicht vergeben werden, wenn ich das Fahrzeug abmelde. Im Umkehrschluß heißt es aber auch, wenn ich ein Fahrzeug verkaufe, MUSS der Käufer ein neues Kennzeichen nehmen, weil er das vorhandene nicht bekommen kann.

Ist schon wieder Märchenstunde?? Das einzige, was man machen kann, ist die Kennzeichen zur Wiederzulassung befristet auf sich reservieren zu lassen, mehr nicht. Alles andere ist maximal Entscheidung der Zulassungsstelle. Und eine Reservierung ist nie verbindlich, wenn "dein" Kennzeichen jemand anderem zugeteilt wird, dann hast du halt gelitten. Ist zwar nicht nett von der Zulassungsstelle, aber passiert auch...

Ich wurde bei der Abmeldung meines vorletzten Fahrzeuges auf der Zulassungsstelle gefragt: "Wie sollen wir mit den Kennzeichen verfahren, freigeben, beim Fahrzeug belassen, oder auf den Halter schreiben?" Ich habe die Dame dann näher gefragt, wie es mit der Haltergeschichte funktioniert und sie hat gesagt, die Kennzeichen wären dann auf meinem Namen und würden nicht im System als freie Kennzeichen erscheinen, nicht nach 3 Tagen, nicht nach 10 Jahren...

Übrigens ist mein Bruder beruflich täglich auf dieser Zulassungsstelle, aber wenn ich ihn jetzt als Zeugen angebe, hilft mir das auch nicht weiter, weil es deiner Meinung nach nicht sein kann?! :rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Ist aber wie immer eine Ländersache, ich muss hier z.B. 1 Tag warten, bis ich auf mein Kennzeichen ein neues Fahrzeug zulassen darf. Im Zulassungsbezirk meiner Arbeit kann man als Übergang 2 Werktage lang 2 Fahrzeuge auf ein Kennzeichen laufen lassen :confused:

Märchenstunde die zweite?? Zwei Fahrzeuge auf ein Kennzeichen geht nicht. Da gibts auch keine Ausnahme. Auch nicht bei dir... Und dass jemand warten muss für eine Zulassung liegt auch wiederum an der Arbeitsweise der einzelnen Zulassungsstelle, ist aber mitnichten Ländersache...

Wie kommt es dann, dass ich mit meinen Firmenwagen immer angemeldet zum Händler fahre, wo das neue Fahrzeug schon zugelassen auf mich wartet? Altes und neues Kennzeichen sind immer gleich, die werden auch nicht vor Ort umgeschraubt, das neue Fahrzeug steht schon mit den Kennzeichen abholbereit in der Auslieferung.

Ich hätte ja gar nichts zu dem Thema gesagt, wäre ich nicht heute Morgen beim Händler gewesen und hätte das neue, zugelassene Fahrzeug abgeholt, während der (3Monate) alte Wagen noch zugelassen auf dem Firmenhof steht. Im Moment ist der Chef unterwegs die Kennzeichen wegbringen, weil der Händler das Fahrzeug wegen Motorschadens nicht innerhalb der nächsten 1-2 Tage holen kann.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Ich hätte ja gar nichts zu dem Thema gesagt, wäre ich nicht heute Morgen beim Händler gewesen und hätte das neue, zugelassene Fahrzeug abgeholt, während der (3Monate) alte Wagen noch zugelassen auf dem Firmenhof steht. Im Moment ist der Chef unterwegs die Kennzeichen wegbringen, weil der Händler das Fahrzeug wegen Motorschadens nicht innerhalb der nächsten 1-2 Tage holen kann.

Ist das die selbe Firma, die als einzige in ganz Deutschland ihren Anhänger ohne jedes Tempolimit fahren darf, um die Telekom schneller zu bedienen ? Die gleiche Firma, bei der Du gegen Deinen Willen in Zinsknechtschaft Frondienste verrichten musst ?

Sorry, aber der Wahrheitsgehalt vieler Deiner Postings kommt mir doch recht zweifelhaft vor...

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Wie kommt es dann, dass ich mit meinen Firmenwagen immer angemeldet zum Händler fahre, wo das neue Fahrzeug schon zugelassen auf mich wartet? Altes und neues Kennzeichen sind immer gleich, die werden auch nicht vor Ort umgeschraubt, das neue Fahrzeug steht schon mit den Kennzeichen abholbereit in der Auslieferung.

Ich hätte ja gar nichts zu dem Thema gesagt, wäre ich nicht heute Morgen beim Händler gewesen und hätte das neue, zugelassene Fahrzeug abgeholt, während der (3Monate) alte Wagen noch zugelassen auf dem Firmenhof steht. Im Moment ist der Chef unterwegs die Kennzeichen wegbringen, weil der Händler das Fahrzeug wegen Motorschadens nicht innerhalb der nächsten 1-2 Tage holen kann.

Wie das kommt? Indem du hier uns was vom Pferd erzählst. Niemals nicht stehen zwei verschiedene Fahrzeuge mit den identischen und abgestempelten Kennzeichen irgendwo rum in Deutschland. Gibts nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Wie kommt es dann, dass ich mit meinen Firmenwagen immer angemeldet zum Händler fahre, wo das neue Fahrzeug schon zugelassen auf mich wartet? Altes und neues Kennzeichen sind immer gleich,

Sollte dies tatsächlich der Fall sein, lägen hier mehrfach strafbare Handlungen vor.

Insofern du auf einem neuen dienstwagen das alte AKz mitnimmst, wird der alte Wagen 2-3 Tage vorher abgemeldet, sofort wieder neu auf ein x-beliebiges Serienkennzeichen angemeldet, sodass das Wunschkennzeichen frei wird. Dies wird dann umgehend bei Abmeldung wieder reserviert und steht somit dem neuen Wagen zur Verfügung. Eine zeitliche Überschneidung jedoch darf niemals sein.

klugscheissermodus ein:

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zwei Fahrzeuge auf ein Kennzeichen geht nicht. Da gibts auch keine Ausnahme. Auch nicht bei dir...

aber bei mir und ca 50.000 anderen leuten geht das: 07er kennzeichen....das nur der ordnung halber! :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit