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Wunschkennzeichen
Moin...
man kann ja jetzt eigentlich seine Kennzeichen auch in fremde Stadt/Landkreise mitnehmen... Gibt es da eine Möglichkeit, auch Fahrtezge in Kreisen anzumelden in denen man garnicht wohnt.
Hätte halt gerne - meinem Nutzernamen hier entsprechend - ein Darmstädter Kennzeichen (DA - VE).
Ist sowas machbar oder braucht man da einen Wohnsitz? Falls ja, reicht da ein Zweitwohnsitz?
thx
PS: Hoffe, dass das hier das richtige Forum ist. Hab nichts passenderes gefunden.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Mimro schrieb am 21. Februar 2016 um 00:08:43 Uhr:
Das war nicht gegen Dich! Ich habe eineAversion gegen die pauschale Aussage: steht im Gesetz, das Warum ist egal...
Du zitierst meinen Beitrag, es soll nicht auf mich bezogen sein, gegen wen denn dann Bitteschön sonst?
Manchmal gibt es halt keine bessere Begründung als das, was ich geschrieben habe...von "ist halt so" mal abgesehen. Du kannst Gesetze hinterfragen, so lange du lustig bist. Aber solange das Gesetz so ist wie es ist, wird keiner hier ein Ä, Ö oder Ü in der Erkennungsnummer bekommen. Und da ist es total egal, wie sinnvoll das ist oder es manche halten...
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22 Antworten
Darmstadt muss dein Hauptwohnsitz sein, damit es funktioniert.
Die Kennzeichenmitnahme bei einem zugelassenen Fahrzeug ist nicht zu verwechseln mit der Zulassung eines Fahrzeugs mit einem Wunschkennzeichen. Es war und ist immer noch ausschließlich die Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Danach richtet sich auch das zu vergebende Kennzeichen, vollkommen unabhängig von sonstigen Konstellationen, Zusammenarbeiten oder Ähnlichem...
sowas wurde hier kürzlich schon diskutiert.
http://www.motor-talk.de/.../...-fuers-wunschkennzeichen-t5395456.html
Musst Du Dir mal antun, den ganzen thread (4 Seiten) durchzulesen. Es gibt nur zwei legale Möglichkeiten (realer Umzug bzw. ein reales Gewerbe im Bereich des Wunschkennzeichens). Beides macht Aufwand und kostet Geld. Wem es das Wert ist .... schön. Leben kann man auch ohne.
Was tecci sagt, ist aber auch richtig. Das klingt jetzt nur scheinbar widersprüchlich. Einfach lesen und drüber nachdenken. Dann sollte es klick machen.
Grüße
Warum ist ä,ö und ü nicht erlaubt?
/Henrik
Weil es so im Gesetz steht...
Das gilt aber nicht für die Stadtkürzel, sondern nur die frei wählbaren Buchstaben, oder?
Zitat:
@hydrou schrieb am 20. Februar 2016 um 16:19:03 Uhr:
Das gilt aber nicht für die Stadtkürzel, sondern nur die frei wählbaren Buchstaben, oder?
Ja, so ist es.
Die frage ist aber nur warum, macht kein sinn.
/Henrik
Zitat:
Die frage ist aber nur warum,
Kleinbuchstaben sind nicht erlaubt.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 20. Februar 2016 um 14:49:01 Uhr:
Weil es so im Gesetz steht...
Top Argument! Hauptsache nicht denken...
Dann nenne ein besseres Argument. Ich bin gespannt, ob du mehr drauf hast als nur heiße Luft...
Das war nicht gegen Dich! Ich habe eineAversion gegen die pauschale Aussage: steht im Gesetz, das Warum ist egal...
Beispiel: kleines LKR-Kennzeichen darf für ldw. Zugmaschinen oder Leichtkrafträder ausgegeben werden. Manche Zulassungsstellen nehmen sie auch für US-Oldies, andere nicht, weil steht im Gesetz! Sorry, aber das ist blindes Staatsvertrauen!
Zitat:
@Mimro schrieb am 21. Februar 2016 um 00:08:43 Uhr:
Das war nicht gegen Dich! Ich habe eineAversion gegen die pauschale Aussage: steht im Gesetz, das Warum ist egal...
Du zitierst meinen Beitrag, es soll nicht auf mich bezogen sein, gegen wen denn dann Bitteschön sonst?
Manchmal gibt es halt keine bessere Begründung als das, was ich geschrieben habe...von "ist halt so" mal abgesehen. Du kannst Gesetze hinterfragen, so lange du lustig bist. Aber solange das Gesetz so ist wie es ist, wird keiner hier ein Ä, Ö oder Ü in der Erkennungsnummer bekommen. Und da ist es total egal, wie sinnvoll das ist oder es manche halten...
Bei Aktenzeichen XY gibt es Umlaute auf den Kennzeichen, Zulassungsstellen vergeben 125er-Kennzeichen für PKW; alles, obwohl es anders im Gesetz steht.
Wenn ich den Leiter meiner ZS frage, warum ich das Kennzeichen nicht bekomme, obwohl es im Nachbarlandkreis dieses Kennzeichen hatte und er antwortet "steht im Gesetz ", kann ich das nicht ernst nehmen.
Mein Post "nicht gegen Dich" zielt darauf ab, dass es lächerlich ist ein variables Gesetz zu verabschieden, über das sich offensichtlich keiner Gedanken gemacht hat...
Zitat:
@Mimro schrieb am 21. Februar 2016 um 00:08:43 Uhr:
Das war nicht gegen Dich! Ich habe eineAversion gegen die pauschale Aussage: steht im Gesetz, das Warum ist egal...
Wo er Recht hat, hat er Recht.
Meist haben Kinder und Jüngere Aversionen gegen solche Aussagen und wollen alles hinterfragen, obwohl sie es letztendlich eh nicht ändern können.
Wenn man älter wird, dann legt es sich, und man beschäftigt sich (meist) nur mit sinnvollen Sachen, die man auch ändern kann.
Wenn es im Gesetz steht, dann ist es eben so. Wenn dich das warum interessiert, dann musst du Nachforschungen zu diesem Gesetz anstellen, warum es damals so gemacht wurde.
Und die ÄÜÖ Kennzeichen bei XY gibt es gerade aus dem Grund, weil es diese Kennzeichen real nicht gibt. Noch früher hatte man bei XY unlesbare Kennzeichen mit Strichen usw. (fand ich sogar spannender, wie auch die Sendungen von früher)