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Wurde gelasert und brauche euere hilfe!!

Themenstarteram 24. November 2009 um 18:27

Hallo alle miteinander!

Wurde vor ner knappen Woche mim Auto gelasert und denke das ich dagegen angehen kann, weil ich meine das die Vorraussetzungen für eine richtige Messung nicht gegeben waren.

Also 1. War es berg auf. 2. Stand der laser nicht gerade zur fahrbahn sondern in ein mit schlaglöchern übersehenen, abgelegenen waldstück.

3. Haben die mich wohl in der kurve gemessen.

War mit abzügen 24 zu schnell und bin leider noch in der probezeit. Habe auch alles mit fotos festgehalten. Meint ihr ich komme aus der sache ohne weiteres raus?

Noch was. Wieviel abzug habe ich eig? Bin 77 km/h gefahren und die haben nur 3 abgezogen. Dachte eig. es wären 6!? Weil dann wäre ich genau auf der grenze...

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Danke im vorraus.

Gruß Daniel

Ach habe noch vergessen zu erwähnen das die mich auch vor ort rausgezogen haben... Nen bild existiert auch nicht. Waren 3 leute..

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Polo86cGT20

 

Wurde vor knapp 2 monaten schoneinmal geblitzt aufa bahn. War 45 drüber inner Bausstelle. Aber hatte das navi genau vorm gesicht und bin dann mim anwalt gegen gegangen und es wurde eingestellt. Werde das diesesmal auch irgendwie aufe kette kriegen...

Hoffentlich nicht, mit der Einstellung!

Übrigens, "inner Baustelle" arbeiten Menschen, auch wenn Du sie nicht gerade sehen kannst,

die halten bei Deinen "45 drüber" ihren Arsch hin - denk mal drüber nach.

Wenn Du Deine Einstellung hierzu nicht grundlegend änderst,

wirst Du in naher Zukunft wohl öfter mal mit Bus un Bahn fahren müssen.

P.S. nimm's ruhig persönlich, ist auch so gemeint.

mfg. Matt

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Bis 100 km/h sind es 3 km/h Toleranz, ab 100 km/h 3 %.

Aber du musst es ja am besten wissen wie schnell Du unterwegs warst und ob die vorgeworfene Geschwindigkeit hinkommt.

Einspruch darfst du einlegen, benötigst einen Anwalt um Akteneinsicht anzufordern, der kann die Richtigkeit der Messung dann prüfen lassen.

Mal Hand aufs Herz, warst du tatsächlich mit etwa 77 unterwegs? Oder versuchst du nur die Geschwindigkeit runterzudrücken weil dir mehrere Hundert Euro Strafe und Probezeitverlängerung drohen?

Spielt doch keine Rolle wie schnell er tatsächlich war.

Entscheidend ist, ob es sich um eine gültige Messung handelte.

Da kann dir tatsächlich nur ein Anwalt helfen, der sich mit solchen Sachen auskennt.

Jede weitere Diskusion über das x-te mal wo jemand mal wieder geblitz,gelasert o.ä wurde führt in einem Forum zu überhaupt nicht.

AB ZUM ANWALT UND PROBIER DEIN GLÜCK !!!

Mir gings darum, dass wenn man scheisse baut auch dazu stehen sollte und nicht um seinen Lapppen wimmert!

Zitat:

Original geschrieben von Polo86cGT20

Nen bild existiert auch nicht.

wird nicht benötigt!

da deine identität bereits vor ort zweifelsfrei festgestellt wurde und als beweis für die geschwindigkeit die aussage des messenden polizisten ausreicht......ansonsten sind pkt.1 und 2 ziemlich unrelevant.....

ohne deckungszusage deiner rechtschutzvers. brauchste erst garnicht zum anwalt zu gehen....

Ich stimme hier "Schoeneberg30" zu.

Er weiß am besten ob die Geschwindigkeit hin kommen kann.

Und wenn er selber schon weiß daß er zu schnell war und die Messung richtig sein kann dann soll man auch zu seinen Fehlern stehen und nicht versuchen sich rauszuwinden.

Wenn er sich natürlich sicher ist nur die erlaubten 50 km/h gefahren zu sein dann kann nur ein Anwalt helfen.

Ansonsten die Strafe aktzeptieren und sich überlegen ob man gerade als Fahranfänger wirklich zu schnell fahren sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Polo86cGT20

 

Wurde vor ner knappen Woche mim Auto gelasert und denke das ich dagegen angehen kann, weil ich meine das die Vorraussetzungen für eine richtige Messung nicht gegeben waren.

Also 1. War es berg auf. 2. Stand der laser nicht gerade zur fahrbahn sondern in ein mit schlaglöchern übersehenen, abgelegenen waldstück.

Wenn der Laser neben der Fahrbahn stand und somit nicht in Fahrtrichtung gemessen hat, ist das von Vorteil für Dich. Deine tatsächliche Geschwindigkeit war höher als die gemessene und zwar um die gemessene Geschwindigkeit dividiert durch den Kosinus des Blickwinkels des Lasers.

Beispiel: Winkel 3 Grad, mit Laser gemessene Geschwindigkeit ca. 5 % zu niedrig.

 

O.

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 24 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 80 Euro kosten.

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.

Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.

Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während

der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.

Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,

bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 24 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 70 Euro kosten.

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.

Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.

Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während

der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.

Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,

bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Bei beiden Fällen gilt:

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes

bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.

Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar

absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.

Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.

Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:

Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.

Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist

(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)

bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.

Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische

Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

 

Persönliche Meinung:

Man muss schon DUMM sein wenn man in der Probezeit versucht am Limit zu fahren um dann doch noch heulen zu müssen weil man nicht weis was man macht und sich verkalkuliert.

Themenstarteram 24. November 2009 um 19:37

Also erstmal danke für die information euerseits.

Ich war maximal auf 60-65 km/h! Ich lüge doch hier net rum. Würde mir ja nix bringen. Also ich werde dann auf jedenfall mal bei meinem anwalt vorbei schauen und fragen was er dazu meint. Ach und nen Fahranfänger der sein limit erreichen will bin ich bestimmt nicht!!

Habe noch 2 monate Probezeit und bin bis heute unfallfrei und habe noch nie post bekommen bis auf diese sache jetzt. Aber dauert eh noch bis ich post von dene erhalte. Naja danke nochmal

Zitat:

Original geschrieben von Polo86cGT20

Habe noch 2 monate Probezeit und bin bis heute unfallfrei...

...was sehrgut daran liegen kann das andere für dich mitgedacht und gebremst haben!

Zitat:

und habe noch nie post bekommen...

...was an der äußerst geringen kontrolldichte in deutschland liegen kann!

Zitat:

Aber dauert eh noch bis ich post von dene erhalte.

falls du damit hoffst, das du das solange rauszögern kannst bis es verjährt ist......diese hoffung, kann ich dir direkt nehmen, da du ja bereits als fahrer feststehst!

am 24. November 2009 um 19:43

Meine Meinung:

Damit du es lernst musst du jetzt den Führerschein abgeben.. hat keinen Sinn.. ob du jetzt abgibst oder später.. was macht das schon!

Soll ich dir mal sagen, was das Ganze mit Anwalt und Co bringt? NULL!!! Den das ist typisch das die Fahrer die zu schnell sind sich nie selbst einschätzen können ist nun mal so..! immer wird runtergedrückt mit den kmhs wo es nur geht!

Entweder gescheit fahren und nicht erwischen lassen! Oder dazu stehen und nicht jammern!

Themenstarteram 24. November 2009 um 20:10

Ha da kann ich nur lachen :-D

Also ich denke das eher ich für die anderen gebremst habe!

Egal anderes thema.

Also mir kann keiner weiß machen immer genau 50 km/h zu fahren. 60-65 ist im rahmen würde ich mal behaupten. Mit dem glück das ich habe komme ich drum rum. Habe wie oben schon gesagt auch bilder vom ganzen geschehen. Wenn ich das meinem anwalt zeige wird er wahrscheinlich lachen..

Wurde vor knapp 2 monaten schoneinmal geblitzt aufa bahn. War 45 drüber inner Bausstelle. Aber hatte das navi genau vorm gesicht und bin dann mim anwalt gegen gegangen und es wurde eingestellt. Werde das diesesmal auch irgendwie aufe kette kriegen...

Zitat:

Original geschrieben von Polo86cGT20

Wurde vor knapp 2 monaten schoneinmal geblitzt aufa bahn.

komisch, eben hast du noch geschrieben, das du noch nie post bekommen hast...

Zitat:

und es wurde eingestellt.

worauf du dir diesmal, da du ja bereits bei den behörden vermerkt bist keine hoffnungen machen brauchst!

im übrigen solltest du dich nicht wundern, wenn du bald die kündigung deiner rsv bekommst!

Der Rahmen ist für dich als Anfänger Strich 50 oder meinetwegen 55. Du siehst doch wie das mit dem Rahmen bei dir so ist. Aber du willst ja nicht mal draus lernen ;) Bist schon ein toller Hecht!

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