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X1 in Werkstatt zum Bremsenservice - jetzt Fahrzeug von externem Dienstleister beschädigt!

BMW X1 F48
Themenstarteram 14. September 2023 um 12:04

Hallo,

heute habe ich meinen X1 20d xdrive mit 97.000 KM zum Bremsenservice, da der BC vorne einen Austausch der Beläge einfordert. Ich hatte noch in Auftrag gegeben, die hinteren Bremsen zu prüfen.

Vorhin rief die Werkstatt an und teilte mit, dass die vorderen Bremsscheiben angeblich unter der Toleranz wären und hinten auch. Dann müsste man auch die Beläge mit tauschen. Gesamtkosten ca. € 1.600,00. Toll dachte ich. Am kommenden Samstag möchte ich den Wagen bei einem anderen Händler in Zahlung geben. Ich ordnete an, nur die vorderen Beläge zu tauschen und den BC wieder zurück zu setzen.

30 Min. später rief die Werkstatt wieder an und berichtete, dass der TÜV beim Rangieren eines andere Kundenfahrzeuges meinen Wagen vorne rechts an der Stossstange beschädigt hätte. Es wäre auch die Radhausschale zu tauschen. Man bot mir an, die Stossstange und alles andere beschädigte auszutauschen, da der TÜV für die Kosten aufkommen müsse. Ich könnte kotzen.

Dem Händler, dem ich den Wagen am Samstag ggfs. in Zahlung geben möchte, berichtete ich davon. Er riet mir davon ab, die Reparaturarbeiten durch meine BMW Werkstatt direkt ausführen zu lassen und riet mir eher zu einem unabhängigen Gutachter mit Rechtsanwalt, um meine Ansprüche geltend zu machen. Von einem Wertminderung war durch meine BMW Werkstatt bis jetzt keine Rede.

Ach so, ich bat den Verkäufer meiner BMW Werkstatt um ein gutes Angebot, wenn ich mich dazu entschliessen würde, einen Wagen aus seinem Bestand zu kaufen. Er meinte dann nur, dass er mir dann aber die "verschlissenen Bremsen" abziehen werde. Von einem Wertverlust meines Wagen, da jetzt ein Unfallwagen, war keine Rede bei ihm.

Wie seht Ihr die Sache? Will man mich über den Tisch ziehen?

Wenn noch Rückfragen bestehen, bitte gerne stellen.

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46 Antworten

Welche Wertminderung?

Wie alt ist denn das Fahrzeug?

Warum, soll man die Reparatur in einer anderen Werkstatt machen lassen?

Warum ein Gutachter, wenn BMW das Fahrzeug wieder herrichtet?

Gutachter verursacht nur unnötig Kosten.

Davon ab, bei einem Fahrzeug mit 100TD km bekommst du vllt. 100EUR Wertminderung....klar, kann man sich einstreiten......aber naja.

Ich würde mal versuchen mit der Werkstatt ein klärendes Gespräch führen und auf eine Wiedergutmachung ansprechen.

Grüße

Themenstarteram 14. September 2023 um 17:48

Hallo,

Ok, das war mir so nicht bewusst mit der.Wertminderung. Der Wagen ist 5 Jahre alt mit 97.000 KM. Heute Abend habe ich den Wagen abgeholt und hatte echt Probleme, die Beschädigungen zu erkennen. Letztenendes werden diese durch den dunklen Lack gut verdeckt. Auf den Bildern kann man es kaum erkennen.

Da ich kein Freund von sinnlosen Reparaturen und Materialverschwendungen bin, habe ich die Werkstatt gefragt, ob Smartrepair möglich wäre. Dies wurde nur mit Achselzucken beantwortet. Um ganz ehrlich zu sein, wenn ich mich mit der Werkstatt auf eine einmalige Entschädigung von ca. € 500,00 einige könnte, hätten alle was davon. Die Werkstatt / Der TÜV als Verursacher würden sich € 1.500 sparen und ich hätte den nächsten Service frei. Mal sehen, was die Werkstatt mur vorschlägt und bereit ist zu zahlen.

20230914
20230914
20230914
+4

Du willst dich nicht ernsthaft mit ein paar hundert Euro abspeisen lassen?

 

Der BMW typische Kompletttausch der Teile liegt doch wesentlich darüber....

 

Der Wechsel der Radhausschale aus Kunstoff ist wahrscheinlich problematisch, weil da ein Neuteil noch nicht so ausgebleicht ist wie der Rest, so dass hier eine auffällige Abweichung entstehen könnte. Kommt aber auf den Einzelfall drauf an, müsste man abgleichen.

Naja, ich habe ea immer eine andere Einstellung. Beabsichtigt hat den Schaden niemand, trotzdem gibt es drei Beteidigte die sich gegenseitig zusammenraufen sollten und versuchen sollten den Schaden im Interesse aller Beteidigten zu begrenzen. Wenn mein Auto einige Jahre alt, 100000 Km gelaufen wäre und ich das Auto eh verkaufen möchte, würde ich mir nicht dem Stress mit langen feilschen und Verhandelnn aussetzen wollen. Wenn er nicht den zweiten Händler eingeschaltet hätte und eine smart Reparatur angestrebt hätte, dann wäre das völlig sauber über die Bühne gegangen ohne irgendeinen Ärger. Ein Unfallwagen ist es ja dadurch gar nicht, wer das hier so sehen sollte, der müsste 80% aller Gebrauchtwagen als Unfallwagen ansehen. Aber ich weiß, es gibt immer Menschen die gern streiten und sich möglichtst am Unglück Anderer sogar bereichern wollen.

Es ist doch kein Streit und kein feilschen, wenn jemand an mein Auto fährt, seine Schuld zugibt und sofort erklärt, dass der volle Schaden in der genannten Art bezahlt wird.

Zitat:

@Atan schrieb am 15. September 2023 um 01:29:05 Uhr:

Ein Unfallwagen ist es ja dadurch gar nicht, wer das hier so sehen sollte, der müsste 80% aller Gebrauchtwagen als Unfallwagen ansehen.

Nebenbei. Wäre auch mal ein Thema: Unfallwagen. Mir sagte ein Aufkäufer, eigentlich wäre mein Auto wegen eines kleinen Lackschadens ein "Unfallwagen". Also da war ich gleich weg. Wodurch wird eigentlich ein "Unfallwagen" definiert?

Soweit ich weiß gilt es als "nicht unfallfrei", wenn defekte Teile getauscht wurden. Alles was mit "Smartrepair" repariert wurde (also ohne spachteln), gilt weiter als unfallfrei.

Themenstarteram 15. September 2023 um 13:05

Zitat:

Soweit ich weiß gilt es als "nicht unfallfrei", wenn defekte Teile getauscht wurden. Alles was mit "Smartrepair" repariert wurde (also ohne spachteln), gilt weiter als unfallfrei.

Genau aus dem Grund lasse ich jetzt ein Schadengutachten erstellen. Hierüber erfolgt dann meine Entschädigung. Die Schramme ist so unscheinbar, dass mir die Materialverschwendung einfach zu hoch wäre. Zudem gilt dann mein Wagen immer noch als umfallfrei, wenn nichts ausgetauscht wird.

Wenn mir der Händler, bei dem ich ggfs. ein anderes Auto kaufen will, erklären will, dass die Schramme vorne wertmindernd ist und dringend neu lackiert oder ausgetauscht werden muss, bin ich schnell wieder weg und es wird nichts aus fem Geschäft.

Fehler von mir: Vielleicht hätte ich gestern diesen Händler nicht gleich informieren sollen, als ich die Info erhalten hatte, dass was mit meinem Fahrzeug passiert ist.

Zitat:

@Grufty_2 schrieb am 15. September 2023 um 08:25:24 Uhr:

Es ist doch kein Streit und kein feilschen, wenn jemand an mein Auto fährt, seine Schuld zugibt und sofort erklärt, dass der volle Schaden in der genannten Art bezahlt wird.

Da hast du mich völlig falsch verstanden, so wie es im Moment läuft ist das natürlich kein streiten und feilschen, ich hatte nur so das Gefühl, dass es hier auch schon Vorschläge gab die das Ganze verkomplizieren wollen. Wie es hier der Themenstarter angehen will ist völlig ok.

Und zu der Unfallfrage, leider weiß ich nicht wie die Gesetzeslage genau ist, ich bin aber ohne Zweifel davon ausgegangen, dass ein Kratzer wie auf den Bildern zu sehen kein angabepflichtiger Unfall sei. Sollte das jemand besser wissen, bitte berichtigt mich.

@sven diesel

 

Gutes Vorgehen. Würde mich auch entsprechend auszahlen lassen. Aber eben nach realen (BMW) Kosten.

 

Wenn du es reparieren lassen würdest, würden sie die entsprechenden Kosten von dir ja genauso verlangen - also ist es nur legitim, einen entsprechenden Betrag zu erhalten.

Zitat:

@Atan schrieb am 16. September 2023 um 01:30:23 Uhr:

 

Und zu der Unfallfrage, leider weiß ich nicht wie die Gesetzeslage genau ist, ich bin aber ohne Zweifel davon ausgegangen, dass ein Kratzer wie auf den Bildern zu sehen kein angabepflichtiger Unfall sei. Sollte das jemand besser wissen, bitte berichtigt mich.

Sobald Teile getauscht wurden bist du Angabepflichtig beim Verkauf. Solange der Schaden unter der Bagatellschadengrenze von 750€ liegt gilt das KFZ als „nicht unfallfrei“ und darüber als „Unfallwagen“

Allein aus diesem Grund würde ich mich dafür gut entlohnen lassen, du muss schließlich auch Federn lassen beim Verkauf/Leasing Rückgabe

Also ist es besser den Schaden nicht instand zu setzen, denn dann ist der Wagen immer noch unfallfrei. Das ist doch verrückt.

Ein Unfallwagen bleibt ein Unfallwagen. Es ging nur um die Bezeichnung nach der Reparatur. Vor der Reparatur ist es auch ein Unfallwagen. Ich finde die Grenze von 750€, gerade für einen BMW allerdings sehr niedrig, das hat man schnell erreicht. Der durchschnittliche Gebrauchtwagenkäufer hat bei einem Unfallwagen halt einen quasi Totalschaden im Kopf

noVuz, wenn das wirklich so ist, dann hatte ich das in meinen Beiträgen nicht berücksichtigt, bin nun sehr überrascht. Gut finde ich diese Reglung, wie geschrieben, allerrings nicht. Wenn da ein Passant mit Jacke mit Reißverschluss vorbei geht und versehendlich Spuren hinterlässt ist mein Auto also " NICHT UNFALLFREI" dafür hätte ich kein Verständnis. An meinem neuen F44 vor zwei Jahren bin ich mit der Felge an den Bordstein gekommen und habe ein 15mm Kratzer an der Felge verursacht, dann ist das Auto nicht unfallfrei? Ich habe den Kratzer dann selbst mit Farbe beinahe unkenntlich machen können, später das Auto als Unfallfrei verkauft, da wäre ich ja ein Betrüger??

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